Startseite › Stadt Bocholt › Dokument

Smartes Parkraummanagement in der Stadt Bocholt - Änderungen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-11-12
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussvorlage Vorlage Nr. 239/2026 Status - öffentlich - Datum 22.10.2026 Dezernat IV Stadtkämmerin Menk Federführende IV. CDO Facheinheit 2 Leitung Hany Omar Vorlagen- Hany Omar erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand Smartes Parkraummanagement in der Stadt Bocholt - Änderungen Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Digitalisierung, IT und Innovation 12.11.2026 beschließend Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 12.11.2026 beschließend Beschlussvorschlag Die Stadt Bocholt beschließt: 1. Der Anpassung der im Projekt „Smartes Parkraummanagement" vorgesehenen Parkplatzstandorte wird zugestimmt. Die vier bislang vorgesehenen Standorte Gasthausplatz, Manes-Schlatt-Platz, Sparkasse-Kirche und Hindenburgstraße/Post werden aus dem Projekt herausgenommen. Dafür werden die neun in der Sachdarstellung aufgeführten Ersatzstandorte in das Projekt aufgenommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekt- und Förderunterlagen entsprechend anzupassen und die Umsetzung der geänderten Standortplanung mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen. 3. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der förderrechtlichen Zustimmung sowie der Einhaltung des bewilligten Förderrahmens. Sollten sich aus der Anpassung zusätzliche, nicht gedeckte Eigenmittel ergeben, ist hierüber vor einer Mittelbindung gesondert zu entscheiden. Sachdarstellung I. Sachverhalt 1. Ausgangslage Mit der Vorlage 119/2025 wurde die Umsetzung des Projekts „Smartes Parkraummanagement in der Stadt Bocholt" beschlossen. Ziel des Projekts ist es, Parkflächen im Bereich des erweiterten Innenstadtrings digital zu erfassen, die Parkraumauslastung transparenter darzustellen und dadurch unter anderem den Parksuchverkehr zu reduzieren und Besucherströme zu lenken. Seite 1 von 5 Im Zuge der weiteren Projektplanung hat sich gezeigt, dass vier ursprünglich vorgesehene Parkflächen aus dem Projekt herausgenommen werden müssen. Der Gasthausplatz wird aufgrund städtebaulicher Maßnahmen bereits nicht mehr als Parkplatz genutzt. Für die Fläche Hindenburgstraße/Post ist eine bauliche Maßnahme vorgesehen, deren Beginn zeitnah geplant ist. Der Manes-Schlatt-Platz und die Fläche Sparkasse-Kirche sind von dem Projekt Markt 8 beziehungsweise von Umbauplanungen im Rahmen des ISEK betroffen, die für das Jahr 2029 vorgesehen sind. Eine Ausstattung dieser Flächen mit Smart-Parking-Technik wäre angesichts der absehbaren Veränderungen und der Zweckbindungsdauer der Förderung u.a. förderschädlich, nicht zweckmäßig und nicht nachhaltig. Die Verwaltung hat der Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 8. Oktober 2026 die Standortanpassung mitgeteilt und um Zustimmung gebeten. Die Zustimmung der Bezirksregierung ist, vorbehaltlich der politischen Zustimmung, eingegangen. 2. Rechtliche Würdigung und vergaberechtliche Grundlage Die bisherigen Ausführungen zur förderrechtlichen Würdigung und zur vergaberechtlichen Grundlage bleiben unverändert. 3. Datenschutzrechtliche Grundlage Die datenschutzrechtliche Würdigung wird derzeit überarbeitet. In der Vorlage 119/2025 wurde dargelegt, dass die Kennzeichenscanner im städtischen Einsatz ausschließlich der Belegungsanalyse dienen und die erfassten Kennzeichen unmittelbar nach der Erhebung pseudonymisiert werden sollen. Auf Grundlage der nun vorliegenden Bewertung und der Rückmeldung des LDI NRW wird die datenschutzrechtliche Einordnung erneut geprüft. Das LDI NRW unterscheidet zwischen der Parkraumbewirtschaftung, bei der Kennzeichen zur Kontrolle der Gebührenzahlung benötigt werden, und der Erfassung der Parkplatzauslastung. Die Rechtslage zur kommunalen Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenerfassung bezeichnet das LDI als ungeklärt. Zudem bewertet es eine Berufung auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe f DS-GVO kritisch. Diese Einschätzung lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine reine Auslastungserfassung übertragen. Sie macht jedoch eine sorgfältige Prüfung der konkreten Datenverarbeitung und ihrer Rechtsgrundlage erforderlich. Die Stadt Bocholt nimmt bei der kommunalen Kennzeichenerfassung zur Parkraumbewirtschaftung daher eine zurückhaltende Haltung ein. Kameratechnik soll im Projekt nur an Standorten zum Einsatz kommen, an denen Bodensensoren aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder des damit verbundenen Aufwands nicht sinnvoll oder unwirtschaftlich wären. Die Kameras dienen ausschließlich der Ermittlung der Stellplatzauslastung. Zum Start ist eine Nutzung zur Gebührenabrechnung oder zur Ahndung von Parkverstößen nicht vorgesehen. Vor dem Einsatz der Kameratechnik sind die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und die konkrete technische Umsetzung abschließend zu prüfen. II. Maßnahmen 1. Vorschlag Aus dem Projekt herausgenommen werden vier ursprünglich vorgesehene Flächen mit insgesamt 118 Stellplätzen: Ursprünglich für 2026 vorgesehen • Gasthausplatz (PSA Langenbergstraße 11): 49 Stellplätze • Manes-Schlatt-Platz (PSA St.-Georg-Platz 9): 28 Stellplätze • Sparkasse-Kirche (PSA St.-Georg-Platz 11): 13 Stellplätze • Ursprünglich für 2027 vorgesehen • Hindenburgstraße/Post: 28 Stellplätze Beschlussvorlage 239/2026 Seite 2 von 5 Als Ersatz sollen neun geeignete innerstädtische Flächen mit insgesamt 126 Stellplätzen aufgenommen werden: Für 2026 vorgesehen • Casinowall (PSA Schanze 9-15): 26 Stellplätze • Langenberg/Pastorat (PSA Langenbergstraße 27): 15 Stellplätze • Langenberg/Becks (PSA Langenbergstraße 49 / 60): 15 Stellplätze • St.-Georg-Platz (PSA St.-Georg-Platz 25): 23 Stellplätze • Wesemannstraße (PSA Wesemannstraße 4): 12 Stellplätze Für 2027 vorgesehen • Ostertorapotheke (PSA Osterstraße 71): 6 Stellplätze • Schanze (PSA Brückenstraße 34): 8 Stellplätze • Ebertstraße (PSA Ebertstraße 8, Kreuzstraße 14): 8 Stellplätze • Südmauer (PSA Südmauer 27): 13 Stellplätze Damit werden vier bisher vorgesehene Flächen durch neun Ersatzstandorte ersetzt. Die Zahl der im Projekt erfassten Stellplätze erhöht sich von 118 auf 126. Die Ersatzstandorte erweitern die räumliche Abdeckung und schaffen eine breitere Grundlage für aktuelle Belegungsinformationen, die Verkehrslenkung und eine bessere Verteilung des Parkdrucks. Eine Übersicht aller Parkflächen findet sich in der Anlage „261029 Übersichtskarte Parkplätze Bocholt“. 2. Alternativen keine 3. Zeitplan unverändert III. Finanzielle Auswirkungen 1. Einmalige Kosten / Investitionen und laufende Kosten / Unterhaltung Die in Vorlage 119/2025 genannten 100.000 EUR waren als Vergleichswert für zehn Standorte ausgewiesen, nicht als abschließende Kostenermittlung. Die Feinplanung ergab, dass insbesondere für Tiefbau, Stromanschlüsse, Übergabeschränke und Elektroarbeiten Kosten von mindestens 160.000 EUR entstehen würden, die aus Eigenmitteln zu finanzieren wären. Durch die Umstellung von Kameratechnik auf Bodensensoren wird ein Großteil dieser ursprünglich angenommenen Zusatzkosten voraussichtlich nicht anfallen. Die Anpassung war zugleich erforderlich, um die Umsetzung im Förderrahmen sicherzustellen und einen Verlust von Fördermitteln zu vermeiden. Für den Berliner Platz und das Mariengymnasium wurde die Planung zudem so verfeinert, dass dort, wo es möglich ist, Solarpanels und Akkus eingesetzt werden. Diese Prüfung erfolgt analog für die 2027 vorgesehenen Parkflächen. Die tatsächliche Kostenwirkung wird im Zuge der weiteren Planung konkretisiert. Für die Ertüchtigung der vorhandenen Anzeigetafeln auf LED-Technik wurden in Vorlage 119/2025 Kosten von rund 80.000 Euro angesetzt, die voraussichtlich aus Eigenmitteln zu tragen wären. Derzeit prüft die Bezirksregierung, ob Teile dieser Kosten ebenfalls förderfähig sind. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Beschlussvorlage 239/2026 Seite 3 von 5 Die Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel erfolgt auch mit der angepassten Planung unverändert aus dem Budget des Mobilitätskonzeptes. Der bereits politisch beschlossene finanzielle Rahmen wird durch die neue Planung nicht überschritten. Eine gesonderte Beschlussfassung über zusätzliche Mittel ist daher derzeit nicht erforderlich. 2. Fördermittelangaben Der Zuwendungsbescheid sieht eine Förderung in Höhe von 176.200 EUR vor, diese bleibt von der Anpassung unberührt. Sie entspricht 80 Prozent der festgesetzten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 220.194,75 EUR. 3. Zusammenfassung Aktualisierte Zusammenfassung der Kosten. Kostenblock Einmalige Kosten Laufende Kosten p.a. (inkl. MwSt.) (inkl. MwSt.) Technik 104.000 EUR (ab 2029) 22.000 EUR Projektierung 13.000 EUR Anfahrts-/Anreisekosten 8.000 EUR Zusatzkosten (Entwicklung, etc.) 55.000 EUR Zwischensumme 180.000 EUR 2025: 2.000 EUR Kosten Projektlaufzeit förderfähig 2026: 12.000 EUR 2027: 22.000 EUR 2028: 5.000 EUR 41.000 EUR 221.000 EUR Zusatzkosten (Tiefbau, Infrastruktur)1 60.000 EUR Gesamtkosten Projektumsetzung 281.000 EUR 41.000 EUR 322.000 EUR Davon Eigenmittel2 96.000 EUR 8.200 EUR 104.200 EUR Zusatzkosten Ertüchtigung 80.000 EUR Anzeigetafeln3 Gesamtkosten Projektumsetzung 361.000 EUR inkl. Anzeigetafeln Davon Eigenmittel 184.200 EUR IV. Berührung strategischer Ziele Die Standortanpassung steht den strategischen Zielen des Projekts nicht entgegen. Das Smart-Parking-System soll weiterhin vorhandene Parkmöglichkeiten effizienter nutzbar machen, Parksuchverkehre reduzieren und Informationen zur Parkraumauslastung bereitstellen. Die Anpassung bzw. die Einbindung zusätzlicher geeigneter innerstädtischer Flächen erweitert die digitale Erfassung des Parkraums und unterstützt die Verkehrslenkung sowie eine bessere Verteilung des Parkdrucks. Das Vorhaben trägt weiterhin zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie 2.0 und des Integrierten Mobilitätskonzeptes 2035 der Stadt Bocholt bei. 1 Derzeitiger Planwert. Endsumme abhängig von Entscheidung Ausstattung wie in III.1 Abs. 2 erläutert. 2 20% Zwischensumme + Zusatzkosten 3 Förderung in Prüfung Beschlussvorlage 239/2026 Seite 4 von 5 xsc Kategorie der Aufgabe ☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe Standard Entscheidungsalternativen ☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) Finanzielle Auswirkungen ☐ Nein ☒ Ja Produkt 123311 (Maßn. 205) Konto 785200 Einmalig 320.000 EUR 2025: 2.000 EUR 2026: 12.000 EUR Gesamt 361.000 EUR Jährlich / laufend 2027: 22.000 EUR 2028: 5.000 EUR 41.000 EUR Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig vergangenes Jahr 45.000 EUR EUR Laufendes Jahr 163.000 EUR Einmaliger Betrag 112.000 EUR EUR Folgejahre Gesamt 320.000 EUR EUR Fördermittel ☐ Nein ☒ Ja ☐ Beantragung ☒ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe Max. 176.200 EUR Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr 2025-2028 Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung Klimaschutz / Klimafolgen ☒ positive ☐ negative ☐ Keine / keine messbaren Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Anlage(n): 1. 261029 Übersichtskarte Parkplätze Bocholt Beschlussvorlage 239/2026 Seite 5 von 5

Text aus PDF extrahiert