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Smartes Parkraummanagement in der Stadt Bocholt - Änderungen
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 239/2026
Status - öffentlich -
Datum 22.10.2026
Dezernat IV Stadtkämmerin Menk
Federführende IV.
CDO
Facheinheit 2
Leitung Hany Omar
Vorlagen-
Hany Omar
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Smartes Parkraummanagement in der Stadt Bocholt - Änderungen
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Digitalisierung, IT und Innovation 12.11.2026 beschließend
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 12.11.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bocholt beschließt:
1. Der Anpassung der im Projekt „Smartes Parkraummanagement" vorgesehenen
Parkplatzstandorte wird zugestimmt. Die vier bislang vorgesehenen Standorte
Gasthausplatz, Manes-Schlatt-Platz, Sparkasse-Kirche und Hindenburgstraße/Post
werden aus dem Projekt herausgenommen. Dafür werden die neun in der
Sachdarstellung aufgeführten Ersatzstandorte in das Projekt aufgenommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekt- und Förderunterlagen entsprechend
anzupassen und die Umsetzung der geänderten Standortplanung mit der
Bezirksregierung Münster abzustimmen.
3. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der förderrechtlichen Zustimmung sowie
der Einhaltung des bewilligten Förderrahmens. Sollten sich aus der Anpassung
zusätzliche, nicht gedeckte Eigenmittel ergeben, ist hierüber vor einer Mittelbindung
gesondert zu entscheiden.
Sachdarstellung
I. Sachverhalt
1. Ausgangslage
Mit der Vorlage 119/2025 wurde die Umsetzung des Projekts „Smartes Parkraummanagement in
der Stadt Bocholt" beschlossen. Ziel des Projekts ist es, Parkflächen im Bereich des erweiterten
Innenstadtrings digital zu erfassen, die Parkraumauslastung transparenter darzustellen und
dadurch unter anderem den Parksuchverkehr zu reduzieren und Besucherströme zu lenken.
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Im Zuge der weiteren Projektplanung hat sich gezeigt, dass vier ursprünglich vorgesehene
Parkflächen aus dem Projekt herausgenommen werden müssen. Der Gasthausplatz wird
aufgrund städtebaulicher Maßnahmen bereits nicht mehr als Parkplatz genutzt. Für die Fläche
Hindenburgstraße/Post ist eine bauliche Maßnahme vorgesehen, deren Beginn zeitnah geplant
ist. Der Manes-Schlatt-Platz und die Fläche Sparkasse-Kirche sind von dem Projekt Markt 8
beziehungsweise von Umbauplanungen im Rahmen des ISEK betroffen, die für das Jahr 2029
vorgesehen sind. Eine Ausstattung dieser Flächen mit Smart-Parking-Technik wäre angesichts
der absehbaren Veränderungen und der Zweckbindungsdauer der Förderung u.a.
förderschädlich, nicht zweckmäßig und nicht nachhaltig.
Die Verwaltung hat der Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 8. Oktober 2026 die
Standortanpassung mitgeteilt und um Zustimmung gebeten. Die Zustimmung der
Bezirksregierung ist, vorbehaltlich der politischen Zustimmung, eingegangen.
2. Rechtliche Würdigung und vergaberechtliche Grundlage
Die bisherigen Ausführungen zur förderrechtlichen Würdigung und zur vergaberechtlichen
Grundlage bleiben unverändert.
3. Datenschutzrechtliche Grundlage
Die datenschutzrechtliche Würdigung wird derzeit überarbeitet. In der Vorlage 119/2025 wurde
dargelegt, dass die Kennzeichenscanner im städtischen Einsatz ausschließlich der
Belegungsanalyse dienen und die erfassten Kennzeichen unmittelbar nach der Erhebung
pseudonymisiert werden sollen. Auf Grundlage der nun vorliegenden Bewertung und der
Rückmeldung des LDI NRW wird die datenschutzrechtliche Einordnung erneut geprüft.
Das LDI NRW unterscheidet zwischen der Parkraumbewirtschaftung, bei der Kennzeichen zur
Kontrolle der Gebührenzahlung benötigt werden, und der Erfassung der Parkplatzauslastung. Die
Rechtslage zur kommunalen Parkraumbewirtschaftung mittels Kennzeichenerfassung
bezeichnet das LDI als ungeklärt. Zudem bewertet es eine Berufung auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1
Buchstabe f DS-GVO kritisch. Diese Einschätzung lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine reine
Auslastungserfassung übertragen. Sie macht jedoch eine sorgfältige Prüfung der konkreten
Datenverarbeitung und ihrer Rechtsgrundlage erforderlich.
Die Stadt Bocholt nimmt bei der kommunalen Kennzeichenerfassung zur
Parkraumbewirtschaftung daher eine zurückhaltende Haltung ein. Kameratechnik soll im Projekt
nur an Standorten zum Einsatz kommen, an denen Bodensensoren aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten oder des damit verbundenen Aufwands nicht sinnvoll oder unwirtschaftlich wären.
Die Kameras dienen ausschließlich der Ermittlung der Stellplatzauslastung. Zum Start ist eine
Nutzung zur Gebührenabrechnung oder zur Ahndung von Parkverstößen nicht vorgesehen. Vor
dem Einsatz der Kameratechnik sind die datenschutzrechtliche Zulässigkeit und die konkrete
technische Umsetzung abschließend zu prüfen.
II. Maßnahmen
1. Vorschlag
Aus dem Projekt herausgenommen werden vier ursprünglich vorgesehene Flächen mit insgesamt
118 Stellplätzen:
Ursprünglich für 2026 vorgesehen
• Gasthausplatz (PSA Langenbergstraße 11): 49 Stellplätze
• Manes-Schlatt-Platz (PSA St.-Georg-Platz 9): 28 Stellplätze
• Sparkasse-Kirche (PSA St.-Georg-Platz 11): 13 Stellplätze
• Ursprünglich für 2027 vorgesehen
• Hindenburgstraße/Post: 28 Stellplätze
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Als Ersatz sollen neun geeignete innerstädtische Flächen mit insgesamt 126 Stellplätzen
aufgenommen werden:
Für 2026 vorgesehen
• Casinowall (PSA Schanze 9-15): 26 Stellplätze
• Langenberg/Pastorat (PSA Langenbergstraße 27): 15 Stellplätze
• Langenberg/Becks (PSA Langenbergstraße 49 / 60): 15 Stellplätze
• St.-Georg-Platz (PSA St.-Georg-Platz 25): 23 Stellplätze
• Wesemannstraße (PSA Wesemannstraße 4): 12 Stellplätze
Für 2027 vorgesehen
• Ostertorapotheke (PSA Osterstraße 71): 6 Stellplätze
• Schanze (PSA Brückenstraße 34): 8 Stellplätze
• Ebertstraße (PSA Ebertstraße 8, Kreuzstraße 14): 8 Stellplätze
• Südmauer (PSA Südmauer 27): 13 Stellplätze
Damit werden vier bisher vorgesehene Flächen durch neun Ersatzstandorte ersetzt. Die Zahl der
im Projekt erfassten Stellplätze erhöht sich von 118 auf 126. Die Ersatzstandorte erweitern die
räumliche Abdeckung und schaffen eine breitere Grundlage für aktuelle Belegungsinformationen,
die Verkehrslenkung und eine bessere Verteilung des Parkdrucks.
Eine Übersicht aller Parkflächen findet sich in der Anlage „261029 Übersichtskarte Parkplätze
Bocholt“.
2. Alternativen
keine
3. Zeitplan
unverändert
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Einmalige Kosten / Investitionen und laufende Kosten / Unterhaltung
Die in Vorlage 119/2025 genannten 100.000 EUR waren als Vergleichswert für zehn Standorte
ausgewiesen, nicht als abschließende Kostenermittlung. Die Feinplanung ergab, dass
insbesondere für Tiefbau, Stromanschlüsse, Übergabeschränke und Elektroarbeiten Kosten von
mindestens 160.000 EUR entstehen würden, die aus Eigenmitteln zu finanzieren wären.
Durch die Umstellung von Kameratechnik auf Bodensensoren wird ein Großteil dieser
ursprünglich angenommenen Zusatzkosten voraussichtlich nicht anfallen. Die Anpassung war
zugleich erforderlich, um die Umsetzung im Förderrahmen sicherzustellen und einen Verlust von
Fördermitteln zu vermeiden. Für den Berliner Platz und das Mariengymnasium wurde die Planung
zudem so verfeinert, dass dort, wo es möglich ist, Solarpanels und Akkus eingesetzt werden.
Diese Prüfung erfolgt analog für die 2027 vorgesehenen Parkflächen. Die tatsächliche
Kostenwirkung wird im Zuge der weiteren Planung konkretisiert.
Für die Ertüchtigung der vorhandenen Anzeigetafeln auf LED-Technik wurden in Vorlage
119/2025 Kosten von rund 80.000 Euro angesetzt, die voraussichtlich aus Eigenmitteln zu tragen
wären. Derzeit prüft die Bezirksregierung, ob Teile dieser Kosten ebenfalls förderfähig sind. Eine
Entscheidung liegt noch nicht vor.
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Die Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel erfolgt auch mit der angepassten Planung
unverändert aus dem Budget des Mobilitätskonzeptes. Der bereits politisch beschlossene
finanzielle Rahmen wird durch die neue Planung nicht überschritten. Eine gesonderte
Beschlussfassung über zusätzliche Mittel ist daher derzeit nicht erforderlich.
2. Fördermittelangaben
Der Zuwendungsbescheid sieht eine Förderung in Höhe von 176.200 EUR vor, diese bleibt von
der Anpassung unberührt. Sie entspricht 80 Prozent der festgesetzten zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben von 220.194,75 EUR.
3. Zusammenfassung
Aktualisierte Zusammenfassung der Kosten.
Kostenblock Einmalige Kosten Laufende Kosten p.a.
(inkl. MwSt.) (inkl. MwSt.)
Technik 104.000 EUR (ab 2029) 22.000 EUR
Projektierung 13.000 EUR
Anfahrts-/Anreisekosten 8.000 EUR
Zusatzkosten (Entwicklung, etc.) 55.000 EUR
Zwischensumme 180.000 EUR 2025: 2.000 EUR
Kosten Projektlaufzeit förderfähig 2026: 12.000 EUR
2027: 22.000 EUR
2028: 5.000 EUR
41.000 EUR
221.000 EUR
Zusatzkosten (Tiefbau, Infrastruktur)1 60.000 EUR
Gesamtkosten Projektumsetzung 281.000 EUR 41.000 EUR
322.000 EUR
Davon Eigenmittel2 96.000 EUR 8.200 EUR
104.200 EUR
Zusatzkosten Ertüchtigung 80.000 EUR
Anzeigetafeln3
Gesamtkosten Projektumsetzung
361.000 EUR
inkl. Anzeigetafeln
Davon Eigenmittel 184.200 EUR
IV. Berührung strategischer Ziele
Die Standortanpassung steht den strategischen Zielen des Projekts nicht entgegen. Das
Smart-Parking-System soll weiterhin vorhandene Parkmöglichkeiten effizienter nutzbar
machen, Parksuchverkehre reduzieren und Informationen zur Parkraumauslastung
bereitstellen. Die Anpassung bzw. die Einbindung zusätzlicher geeigneter innerstädtischer
Flächen erweitert die digitale Erfassung des Parkraums und unterstützt die Verkehrslenkung
sowie eine bessere Verteilung des Parkdrucks.
Das Vorhaben trägt weiterhin zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie 2.0 und des
Integrierten Mobilitätskonzeptes 2035 der Stadt Bocholt bei.
1 Derzeitiger Planwert. Endsumme abhängig von Entscheidung Ausstattung wie in III.1 Abs. 2 erläutert.
2 20% Zwischensumme + Zusatzkosten
3 Förderung in Prüfung
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xsc
Kategorie der Aufgabe
☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe
Standard
Entscheidungsalternativen
☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☐ Nein
☒ Ja
Produkt 123311 (Maßn. 205) Konto 785200
Einmalig 320.000 EUR
2025: 2.000 EUR
2026: 12.000 EUR
Gesamt 361.000 EUR
Jährlich / laufend 2027: 22.000 EUR
2028: 5.000 EUR
41.000 EUR
Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
vergangenes Jahr 45.000 EUR EUR
Laufendes Jahr 163.000 EUR
Einmaliger Betrag
112.000 EUR EUR
Folgejahre
Gesamt 320.000 EUR EUR
Fördermittel
☐ Nein
☒ Ja
☐ Beantragung ☒ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe Max. 176.200 EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr 2025-2028
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung
Klimaschutz / Klimafolgen
☒ positive ☐ negative
☐ Keine / keine messbaren Auswirkungen
Auswirkungen Auswirkungen
Anlage(n):
1. 261029 Übersichtskarte Parkplätze Bocholt
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