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Teilumbau der Kreuzung Dinxperloer Straße / Herzogstraße / Karlstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeStadt Bocholt
Datum2026-11-12
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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 233/2026 Status - öffentlich - Datum 14.10.2026 Dezernat III Stadtbaurat Welling Federführende 33 Mobilität und Umwelt Facheinheit Leitung Hans Schliesing Vorlagen- Annika Unland erstellung Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand Teilumbau der Kreuzung Dinxperloer Straße / Herzogstraße / Karlstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 12.11.2026 beschließend Beschlussvorschlag Die Stadt Bocholt beschließt: 1. Die Kreuzung Dinxperloer Straße Herzogstraße / Karlstraße wird teilweise umgebaut, um insbesondere Radfahrer in den Fokus der Autofahrer zu rücken und somit die Verkehrssicherheit zu verbessern. 2. Der städtische Eigenanteil für den Umbau wird aus Mitteln für das Mobilitätskonzept bereitgestellt. Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln. Sachdarstellung I. Sachverhalt Am Knoten Dinxperloer Straße / Herzogstraße / Karlstraße kommt es in unregelmäßigen Abständen zu Unfällen (allein seit dem Jahr 2019 10 Unfälle). Die Kreuzung ist aufgrund der Unfälle wiederkehrend als Unfallhäufungsstelle eingestuft und wurde somit in den letzten Jahren in der Unfallkommission des Kreis Borken beraten. Bei allen Unfällen sind Radfahrer beteiligt und deutlich überwiegend handelt es sich dabei um Abbiegeunfälle zwischen Pkw und Radfahrern. Insbesondere sind Radfahrer, die von der Herzogstraße kommend geradeaus in die Karlstraße fahren, betroffen. Diese werden von Autofahrern, die ebenfalls aus der Herzogstraße kommen, aber rechts die Dinxperloer Straße stadtauswärts fahren wollen, übersehen. Die relativ späte Verschwenkung des Radverkehrs in Richtung der Radverkehrsfurt sowie Verschattungen bzw. Lichtwechsel führen hier zu einer schlechten Wahrnehmbarkeit des Radverkehrs. Für dieses Unfallbild ergaben sich in den Beratungen der Unfallkommission keine einfachen Verbesserungsmöglichkeiten. Es herrschte Einigkeit in der Unfallkommission, dass Unfälle nur Seite 1 von 3 vermieden werden können, wenn der Radfahrer mit geeigneten Mitteln in den Fokus des Autofahrers gerückt wird und ein Übersehen möglichst verhindert wird. II. Maßnahmen Der Radfahrer, der die Herzogstraße in Richtung Karlstraße fahren möchte, soll zukünftig kurz vor der Lichtsignalanlage auf die Fahrbahn geführt werden, um vom Autofahrer besser wahrgenommen zu werden. Für das Ableiten auf die Fahrbahn soll eine vorhandene Zufahrt so umgestaltet werden, dass der Radfahrer sicher auf die Fahrbahn geführt wird. Zur sicheren Einfädelung des Radverkehrs in Richtung Fahrbahn ist die Entfernung eines Straßenbaums notwendig. Eine verkehrssichere Alternative ohne Baumentfernung ist an anderer Stelle nicht realisierbar. Die bisher getrennt verlaufenden Führungen des Links- sowie Geradeaus-/Rechtsverkehrs (Kfz) auf der Herzogstraße werden zusammengelegt, um Platz für die fahrbahnparallele Radverkehrsführung zu erhalten. Die nicht mehr benötigte Radverkehrsspur zur bisherigen Radverkehrsfurt wird zurückgebaut und entsiegelt. Die vorliegende Planung wurde von der Unfallkommission zur Umsetzung beschlossen. Ein Ausbau ist nach Eingang des Förderbescheides möglichst im zweiten Halbjahr 2027 geplant. III. Finanzielle Auswirkungen Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 40.000 €. Die Förderbehörde hat eine Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 75% in Aussicht gestellt. IV. Berührung strategischer Ziele Der geplante, verkehrssichere Teilumbau des Knotens entspricht dem strategischen Ziel „Vision zero“ sowohl des Bundes- als auch des Landesverkehrsministeriums, nämlich die Anzahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr auf null zu reduzieren. Durch das 2020 verabschiedete Integrierte Mobilitätskonzept, Handlungsfeld 7 „Verkehrssicherheit und sichere Mobilität“, hat sich auch die Stadt Bocholt diesem Sicherheitsgrundsatz ebenfalls im besonderen Maße verschrieben. Das Mobilitätskonzept empfiehlt zudem in Maßnahme 4.3.2 die Optimierung von Kreuzungen und Kreisverkehren. xsc Kategorie der Aufgabe ☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem ☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe Standard Entscheidungsalternativen ☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln) Finanzielle Auswirkungen ☐ Nein ☒ Ja Produkt 123311-205 Konto 785200 Einmalig 40.000 EUR Gesamt 40.000 EUR Jährlich / laufend EUR Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig Laufendes Jahr 40.000 EUR EUR Beschlussvorlage 233/2026 Seite 2 von 3 Einmaliger Betrag EUR EUR Folgejahre Gesamt 40.000 EUR EUR Fördermittel ☐ Nein ☒ Ja ☒ Beantragung ☐ Bewilligung Erwartung Fördermittelhöhe 30.000 EUR Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr 2027 Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance ☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung Klimaschutz / Klimafolgen ☐ positive ☐ negative ☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Beschlussvorlage 233/2026 Seite 3 von 3

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