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Teilumbau der Kreuzung Dinxperloer Straße / Herzogstraße / Karlstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 233/2026
Status - öffentlich -
Datum 14.10.2026
Dezernat III Stadtbaurat Welling
Federführende
33 Mobilität und Umwelt
Facheinheit
Leitung Hans Schliesing
Vorlagen-
Annika Unland
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Teilumbau der Kreuzung Dinxperloer Straße / Herzogstraße / Karlstraße zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 12.11.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bocholt beschließt:
1. Die Kreuzung Dinxperloer Straße Herzogstraße / Karlstraße wird teilweise umgebaut, um
insbesondere Radfahrer in den Fokus der Autofahrer zu rücken und somit die
Verkehrssicherheit zu verbessern.
2. Der städtische Eigenanteil für den Umbau wird aus Mitteln für das Mobilitätskonzept
bereitgestellt. Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung von
Fördermitteln.
Sachdarstellung
I. Sachverhalt
Am Knoten Dinxperloer Straße / Herzogstraße / Karlstraße kommt es in unregelmäßigen Abständen
zu Unfällen (allein seit dem Jahr 2019 10 Unfälle). Die Kreuzung ist aufgrund der Unfälle
wiederkehrend als Unfallhäufungsstelle eingestuft und wurde somit in den letzten Jahren in der
Unfallkommission des Kreis Borken beraten. Bei allen Unfällen sind Radfahrer beteiligt und deutlich
überwiegend handelt es sich dabei um Abbiegeunfälle zwischen Pkw und Radfahrern.
Insbesondere sind Radfahrer, die von der Herzogstraße kommend geradeaus in die Karlstraße
fahren, betroffen. Diese werden von Autofahrern, die ebenfalls aus der Herzogstraße kommen, aber
rechts die Dinxperloer Straße stadtauswärts fahren wollen, übersehen. Die relativ späte
Verschwenkung des Radverkehrs in Richtung der Radverkehrsfurt sowie Verschattungen bzw.
Lichtwechsel führen hier zu einer schlechten Wahrnehmbarkeit des Radverkehrs.
Für dieses Unfallbild ergaben sich in den Beratungen der Unfallkommission keine einfachen
Verbesserungsmöglichkeiten. Es herrschte Einigkeit in der Unfallkommission, dass Unfälle nur
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vermieden werden können, wenn der Radfahrer mit geeigneten Mitteln in den Fokus des Autofahrers
gerückt wird und ein Übersehen möglichst verhindert wird.
II. Maßnahmen
Der Radfahrer, der die Herzogstraße in Richtung Karlstraße fahren möchte, soll zukünftig kurz vor
der Lichtsignalanlage auf die Fahrbahn geführt werden, um vom Autofahrer besser wahrgenommen
zu werden.
Für das Ableiten auf die Fahrbahn soll eine vorhandene Zufahrt so umgestaltet werden, dass der
Radfahrer sicher auf die Fahrbahn geführt wird. Zur sicheren Einfädelung des Radverkehrs in
Richtung Fahrbahn ist die Entfernung eines Straßenbaums notwendig. Eine verkehrssichere
Alternative ohne Baumentfernung ist an anderer Stelle nicht realisierbar.
Die bisher getrennt verlaufenden Führungen des Links- sowie Geradeaus-/Rechtsverkehrs (Kfz) auf
der Herzogstraße werden zusammengelegt, um Platz für die fahrbahnparallele Radverkehrsführung
zu erhalten. Die nicht mehr benötigte Radverkehrsspur zur bisherigen Radverkehrsfurt wird
zurückgebaut und entsiegelt.
Die vorliegende Planung wurde von der Unfallkommission zur Umsetzung beschlossen. Ein Ausbau
ist nach Eingang des Förderbescheides möglichst im zweiten Halbjahr 2027 geplant.
III. Finanzielle Auswirkungen
Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 40.000 €.
Die Förderbehörde hat eine Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von 75% in Aussicht gestellt.
IV. Berührung strategischer Ziele
Der geplante, verkehrssichere Teilumbau des Knotens entspricht dem strategischen Ziel „Vision
zero“ sowohl des Bundes- als auch des Landesverkehrsministeriums, nämlich die Anzahl der Toten
und Verletzten im Straßenverkehr auf null zu reduzieren.
Durch das 2020 verabschiedete Integrierte Mobilitätskonzept, Handlungsfeld 7 „Verkehrssicherheit
und sichere Mobilität“, hat sich auch die Stadt Bocholt diesem Sicherheitsgrundsatz ebenfalls im
besonderen Maße verschrieben.
Das Mobilitätskonzept empfiehlt zudem in Maßnahme 4.3.2 die Optimierung von Kreuzungen und
Kreisverkehren.
xsc
Kategorie der Aufgabe
☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe
Standard
Entscheidungsalternativen
☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☐ Nein
☒ Ja
Produkt 123311-205 Konto 785200
Einmalig 40.000 EUR
Gesamt 40.000 EUR
Jährlich / laufend EUR
Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
Laufendes Jahr 40.000 EUR EUR
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Einmaliger Betrag
EUR EUR
Folgejahre
Gesamt 40.000 EUR EUR
Fördermittel
☐ Nein
☒ Ja
☒ Beantragung ☐ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe 30.000 EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr 2027
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung
Klimaschutz / Klimafolgen
☐ positive ☐ negative
☒ Keine / keine messbaren Auswirkungen
Auswirkungen Auswirkungen
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