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Umgestaltung des Bahnhofs einschließlich Hindenburgstraße und des Knotenpunkts Ebertstraße/Hindenburgstraße/Kreuzstraße
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Stadt Bocholt |
| Datum | 2026-11-18 |
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Vorlage Nr. 227/2026
Status - öffentlich -
Datum 05.10.2026
Dezernat III Stadtbaurat Welling
Federführende Stadtplanung und
30
Facheinheit Bauordnung
Leitung Stefan Uebbing
Vorlagen-
Odette Wiese
erstellung
Tagesordnungspunkt / Beratungsgegenstand
Umgestaltung des Bahnhofs einschließlich Hindenburgstraße und des Knotenpunkts
Ebertstraße/Hindenburgstraße/Kreuzstraße
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr 12.11.2026 vorberatend
Stadtverordnetenversammlung 18.11.2026 beschließend
Beschlussvorschlag
Die Stadt Bocholt beschließt:
1. Die Planungen für den Umbau des Bahnhofs einschließlich der Hindenburgstraße sowie
des Knotenpunkts Ebertstraße/Hindenburgstraße/Kreuzstraße werden gebilligt.
2. Die Ausschreibung der Bauleistung erfolgt auf der Grundlage der Ausführungsplanung.
Sachdarstellung
I. Sachverhalt
Im Rahmen der Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ ist im Jahr 2020 ein Rahmenplan für das
Bahnhofsumfeld in Bocholt erstellt worden. Dieser sieht unter anderem die Umgestaltung des
Bahnhofsplatzes vor. Des Weiteren sind im Integrierten Mobilitätskonzept 2035 der Stadt Bocholt
Maßnahmen rund um den Bocholter Bahnhof enthalten. Auf der Grundlage dieser Pläne und
Konzepte sind diverse Planungen angestoßen worden. Zum einen ist eine Ingenieursplanung für die
Umgestaltung des Bocholter Bahnhofs beauftragt worden.
Ziel der Maßnahme ist es, den ÖPNV zu attraktivieren und verschiedene Verkehrsmittel besser
miteinander zu verknüpfen. Daher ist vorgesehen, den Bahnhof zu einer Mobilstation auszubauen.
Es sollen weitere Haltestellen-Kapazitäten für den Busverkehr geschaffen werden, um das
kommunale und regionale Busverkehrsangebot ausweiten zu können.
Im Laufe des Planungsprozesses hat sich herausgestellt, dass durch eine Verlegung der nördlichen
Hindenburgstraße und der Parkplatzanlage vor der ehemaligen Post ein deutlich größerer Platz
geschaffen werden kann. Außerdem ist eine deutlich größere und attraktivere Aufenthaltsfläche
möglich. Die wird auch dadurch erreicht, dass die Fläche einer Fahrspur des Innenstadtrings
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hinzugenommen wird. Aufgrund dessen ist eine planerische Betrachtung des Knotenpunkts
Hindenburgstraße/Kreuzstraße/Ebertstraße erforderlich.
Im Zuge der erforderlichen Betrachtung können auch die weiteren Ziele, wie die Verbesserung der
Anbindung des Fuß- und Radverkehrs zwischen Innenstadt und Bahnhof und die Verbesserung der
Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr berücksichtigt werden.
Der sehr schmale Radfahrstreifen von der Ebertstraße in Richtung Theodor-Heuss-Ring, der
zwischen den Fahrspuren verläuft, entfällt künftig. Stattdessen wird der Radverkehr in den
Nebenanlagen als straßenbegleitende Radwege geführt. Die Radwege werden in ihren Breiten so
angelegt, dass eine ausreichende Breite, sowohl für beispielsweise Lastenräder als auch für
Überholvorgänge, aufweisen. Auch die Gehwege werden auf ein Maß von mindestens 2 m
verbreitert
Durch Entfall der beiden Rechtsabbieger von der Ebertstraße in die Industriestraße kann an dieser
Stelle auf eine Fußgängerfurt verzichtet werden. Zur Querung vom Bahnhofsplatz über die
Ebertstraße in Richtung Kreuzstraße und der Innenstadt ist somit nur noch eine große Furt für den
Fuß- und Radverkehr erforderlich. Auch im Einmündungsbereich der Kreuzstraße kann durch den
Entfall des Rechtsabbiegers von der Ebertstraße und den freien Rechtsabbiege von der Kreuzstraße
in die Eberstraße auf weitere „Dreiecksinseln“ und Furten verzichtet werden. Die Straße kann für
den Rad- und Fußverkehr in einem Zuge gequert werden und die Wartezeiten an Ampel reduziert
werden.
In einer Vorabstimmung zur Förderung des Bahnhofsvorplatzes wurde seitens des Fördergebers
darauf hingewiesen, dass der Umbau des Knotenpunkts zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
und der besseren Anbindung des Bahnhofs sinnvoll und auch förderfähig sei. Aufgrund dessen
wurde die Planung um den Knotenpunkt Ebertstraße/Kreuzstraße/Hindenburgstraße erweitert.
Mit den beiden Maßnahmen sollen nun die ersten Bausteine des Rahmenplans aus dem Jahr 2020
umgesetzt werden. Der Planungsstand wird in der Sitzung am 12.11.2026 durch das beauftragte
Planungsbüro und die Verwaltung ausführlich vorgestellt.
Die Maßnahmen wurden im Wesentlichen in Vorbereitung der Förderanträge als
Vorentwurfsplanung in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Verkehr am 02.07.2025
sowie in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.07.2025 vorgestellt und gebilligt (s.
Vorlage 120/2025). Die Bewilligung ist auf Grundlage dieses Planungsstandes mit Datum von
24.06.2026 erfolgt. Für den Knotenpunkt wurden Fördermittel in Höhe von rund 710.000 € bewilligt,
für den Vorplatz einschließlich der Hindenburgstraße 3.220.000 €. Durch die prüfende
Förderbehörde wurden nur geringfügige Planungsanmerkungen zur weiteren Beachtung in der
Ausführungsplanung gemacht, so dass die Grundkonzeption auch dort eine entsprechende Billigung
erfahren hat.
II. Maßnahmen
In den vergangenen Monaten wurden die Planungen detaillierter ausgearbeitet, sodass nun in
großen Teilen die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) abgeschlossen ist.
Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:
Die Busschleife auf dem Bahnhofsvorplatz wird so komprimiert, dass einerseits Aufenthaltsflächen
vergrößert werden und andererseits weitere Halteplätze entstehen können, um Kapazitäten für
mögliche zukünftige Buslinien zu erhalten und die Verknüpfung von Bus- und Bahnverkehr zu
verbessern. Am Bahnhof können somit sechs Bushaltestellen eingerichtet werden, davon drei am
kombinierten Bus-Bahn-Steig.
Künftig sollen Pausenplätze für Busse an der Hindenburgstraße im Bereich des ehemaligen
Güterbahnhofs eingerichtet werden, sodass diese nicht mehr wie bislang am Bahnhof stehen und
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dafür Halteplätze beanspruchen. Auch eine Fernbushaltestelle ist hier vorgesehen. Dafür ist die
Errichtung einer Wendeanlage am Ende der Hindenburgstraße erforderlich.
Derzeit werden die direkt am Bahnsteig gelegenen Bushaltestellen häufig von haltenden Pkw
blockiert. Die Planung sieht daher künftig eine strikte Trennung vom Busbereich vor. Die Parkplätze
vor dem Gebäude Hindenburgstraße 8 sollen auf die Bahnhofsseite verlagert und dort gebündelt
werden. Damit geht eine Veränderung der Zufahrt vom Innenstadtring in die Hindenburgstraße
einher. Insgesamt wird die Zahl der Parkplätze am Bahnhof reduziert. Am Vorplatz entstehen einige
Kurzzeit-Parkplätze, Behindertenparkplätze, Motorradparkplätze sowie Warteplätze für Taxen.
Zudem sind Radabstellmöglichkeiten in verschiedenen Qualitäten vorgesehen, u. a. überdachte und
gesicherte Abstellanlagen. Weitere gesicherte Abstellmöglichkeiten soll es in einem Parkhaus an
der Ewaldstraße geben.
Insgesamt ist vorgesehen, den gesamten Bereich barrierefrei zu gestalten, sodass es u.a. ein
taktiles Leitsystem geben wird und die Busborde barrierefrei ausgebaut werden. Der kombinierte
Bus-Bahnsteig wird lediglich auf der Bus-Seite geändert und barrierefrei ausgebaut und an die
Bahnsteig-Seite angepasst. Ferner wird es ein Dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI-
System) geben.
Auf den Flächen am Bahnhof, die künftig nicht mehr als Verkehrsflächen benötigt werden, werden
Grün- und Aufenthaltsflächen mit Sitzmöglichkeiten entstehen. Zudem soll eine Toilettenanlage
errichtet werden. Des Weiteren soll ein Trinkwasserbrunnen berücksichtigt werden. Die Aufenthalts-
und Grünflächen können zusätzlich dadurch vergrößert werden, dass der Knotenpunkt umgebaut
wird.
Insgesamt soll sich durch Änderungen am Knotenpunkt die Situation für den Fuß- und Radverkehr
verbessern und zu mehr Übersichtlichkeit und damit mehr Sicherheit für diese Verkehrsteilnehmer
führen. Der Radverkehr soll künftig über straßenbegleitende Radwege geführt werden. Die
Straßenfläche wird durch den Entfall von Fahrspuren reduziert und dadurch die Platzfläche
vergrößert. Zur Verbesserung der Anbindung des Bahnhofs an die Innenstadt für den Fuß- und
Radverkehr wird die Querungsstelle vom Bahnhof über den Theodor-Heuss-Ring an die neu
geplante Promenade durch das Aa-Quartier zur Bocholter Aa angepasst.
Dadurch, dass die Einmündung der Hindenburgstraße in die Ebertstraße verschoben wird, sind
Anpassungen an der Querung über die Ebertstraße erforderlich. Im Einmündungsbereich der
Kreuzstraße sind ebenfalls Änderungen vorgesehen, z. B. soll der freie Rechtsabbieger von der
Kreuzstraße auf die Ebertstraße für den MIV entfallen.
Im Zuge der Baumaßnahme sind auch Arbeiten am Kanal erforderlich, da einige Haltungen saniert
werden müssen.
Der Baumbestand wird, soweit wie möglich, erhalten. Die Standortbedingungen dieser Bäume
werden durch eine Vergrößerung der Grünbeete und zusätzliche Entsiegelungen deutlich
verbessert. Zudem wurde in der Planung Wert daraufgelegt, wo immer möglich neue und
klimaresistentere Bäume zu pflanzen: Nach aktuellem Planungsstand werden 59 neue
Baumstandorte in deutlich größeren Grünbeeten entstehen, als das bisher im Bahnhofsbereich der
Fall ist. Die Bewässerung dieser Bäume wird, wo immer möglich, durch eine Einleitung des
Niederschlagswassers aus den Verkehrsflächen optimiert.
Aufgrund der umfassenden Änderungen der Planung können dennoch nicht alle Baumstandorte
erhalten werden. Für 4 Bestandsbäume ist eine Umpflanzung an einen anderen Standort im
Stadtgebiet geplant. 29 weitere Bäume müssen entfernt werden. Viele dieser Bäume, vor allem vor
der ehemaligen Post sowie auf und um den Bahnhofsvorplatz, stehen an Standorten, die aufgrund
der eingeschränkten Grün- und Wurzelbereiche ein nachhaltiges Baumwachstum höchstens
eingeschränkt ermöglichen und bei Ableben des Baumes auch keine Neupflanzung zuließen.
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Mit Umsetzung der Planung werden somit über 90 Bäume im Bahnhofsbereich stehen – das sind
20 mehr als derzeit -, die insgesamt auch deutlich bessere Lebens- und Wachstumsbedingungen
haben werden als aktuell. Darüber hinaus werden fast 1.000 m² ehemalige Verkehrs- und
Parkplatzflächen zusätzlich entsiegelt. Der Bahnhofsbereich wird insgesamt grüner, hitzeresistenter
und erhält deutlich mehr Aufenthaltsqualität.
Die ersten ca. 25 Bäume müssen angesichts des eng bemessenen Zeitplans bereits in der jetzigen
Fällperiode bis 28.02.2027 gefällt werden. Zu fällende Bäume sollen möglichst lange erhalten
bleiben, so dass entsprechend des Bauablaufes die weiteren Fällungen entsprechend später folgen.
Der Durchführungszeitraum ist in den Förderbescheiden auf den 31.12.2028 begrenzt. Um die
fristgerechte Umsetzung zu ermöglichen, soll die Ausschreibung der Bauleistung zeitnah nach
Beschlussfassung erfolgen. Der Baubeginn soll spätestens Anfang des 2. Quartals 2027 erfolgen.
Dazu sind zunächst die Unterlagen für die Ausschreibung vorzubereiten, insbesondere sind die
Leistungsverzeichnisse zu erstellen. Des Weiteren sind der Bauablauf und die Bauabschnitte
festzulegen. Damit während der Bauphase der Bahnhof weiterhin durch den Busverkehr angefahren
werden kann, sind mit dem Verkehrsunternehmen die Ersatzhaltestellen abzustimmen.
Das planende Ingenieurbüro nts Ingenieurgesellschaft mbH wird in der Sitzung des Ausschusses
für Planung, Bau und Verkehr den aktuellen Planungsstand vorstellen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Es werden Ausgaben für die Planungs- und Bauleistungen i. H. v. 5,2 Mio. € erwartet.
Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.07.2025 wurden im Herbst 2025
für beide Maßnahmen Förderanträge im EFRE-Programm „Nachhaltige städtische Mobilität für alle“
gestellt. Die Bewilligungen erfolgten im Sommer 2026 in der beantragten Höhe.
Nach derzeitigem Planungsstand liegt die Gesamtsumme der Auszahlungen für die Umgestaltung
des Bahnhofvorplatzes einschließlich der Hindenburgstraße bei 4.290.000 EUR. Davon sind bereits
in den Jahren 2024 bis 2026 für Planungsleistungen 77.000 EUR verausgabt und weitere 106.000
EUR in Aufträgen gebunden. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von 3.220.000 EUR bewilligt. Der
Eigenanteil beträgt demnach 1.070.000 EUR.
Für die Maßnahme „Umgestaltung des Knotenpunktes Ebertstraße/ Hindenburgstraße/
Kreuzstraße“ sind bereits 26.000 EUR verausgabt und weitere 32.000 EUR in Planungsaufträgen
gebunden. Nach derzeitigem Planungsstand liegt die Gesamtsumme bei ca. 920.000 EUR. Es
wurde eine Zuwendung in Höhe von 710.000 EUR bewilligt. Der Eigenteil beläuft sich somit auf ca.
210.000 EUR.
Die für beide Projekte benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 5.210.000 EUR und die
entsprechenden Einzahlungen aus den Fördermitteln teilen sich wie folgt auf die Jahre bis 2029 auf.
Die Zahlen wurden auf volle 10.000er Stellen gerundet.
bis 2027 2027 2028 2029 Summe
Bahnhofsvorplatz
Einzahlungen - 830.000 2.280.000 110.000 3.220.000
Auszahlungen 150.000 1.000.000 3.000.000 140.000 4.290.000
Saldo -150.000 -170.000 -720.000 -30.000 -1.070.000
Knotenpunkt
Einzahlungen 10.000 20.000 450.000 230.000 710.000
Auszahlungen 30.000 40.000 850.000 - 920.000
Saldo -20.000 -20.000 -400.000 230.000 -210.000
Beschlussvorlage 227/2026 Seite 4 von 6
Gesamteinzahlungen 10.000 850.000 2.730.000 340.000 3.930.000
Gesamtauszahlungen 180.000 1.040.000 3.850.000 140.000 5.210.000
Saldo -170.000 -190.000 -1.120.000 200.000 -1.280.000
Die Berücksichtigung bzw. Einplanung der notwendigen finanziellen Mittel wurde am 12.11.2025 (s.
Vorlage 233/2025) beschlossen.
Die Auszahlungen basieren auf den Kostenschätzungen der beiden Maßnahmen aus dem Herbst
2025. Wie in der Vorlage 233/2025 dargelegt, liegen die Gesamtausgaben beider
Fördermaßnahmen inkl. Planungskosten bei rund 5,85 Mio. EUR. Darin enthalten ist ein
Kalkulationsaufschlag für einen Inflationsausgleich sowie für Unvorhergesehenes (z. B.
Entsorgungskosten, Kostensteigerungen) i. H. v. 640.000 EUR. Die Einzahlungsaufstellung aus der
Vorlage 233/2025 richtete sich ebenfalls nach diesen dort kalkulierten Auszahlungen, sodass diese
mit ca. 4,4 Mio. EUR damals entsprechend des zu erwartenden Fördersatzes im gleichen Anteil
höher lagen.
Auszahlungen: 5.850.000 EUR = 5.210.000 EUR + 640.000 EUR
Die Fortschreibung der obigen Tabelle berücksichtigt die festgelegten Zeitpunkte der
Fördermitteleinzahlungen sowie derzeit zu erwartenden Mittelabflüsse auf Basis des vorgestellten
Planungsstandes. Änderungen an den Kosten sowie eine veränderte Einschätzung der Risiken
haben sich seither nicht ergeben. Die in der Haushaltsplanung berücksichtigten Mittel, einschließlich
des Kalkulationsaufschlages, sind nach derzeitigem Planungs- und Kenntnisstand auskömmlich. Die
politische Zustimmung vorausgesetzt, wird im nächsten Schritt das Leistungsverzeichnis erstellt und
bepreist werden. Nach Ausschreibung der Bauleistung und entsprechender Submissionsprüfung
wird der Vorgang dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt.
IV. Berührung strategischer Ziele
Im Rahmen der Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ ist im Jahr 2020 ein Rahmenplan für das
Bahnhofsumfeld in Bocholt erstellt werden. Dieser sieht unter anderem die Umgestaltung des
Bahnhofsplatzes sowie die Errichtung eines Parkhauses vor. Die Umgestaltung des Bahnhofs ist als
eine Maßnahme 2020 ins ISEK aufgenommen worden. Neben weiteren Maßnahmen enthält das
Mobilitätskonzept als eine Schlüsselmaßnahme die Einrichtung einer Mobilstation am Bahnhof
(Maßnahme 5.1 – Priorisierung hoch). Ziel der Maßnahme ist es, den ÖPNV für alle zu attraktivieren
und Verkehrsmittel besser miteinander zu verknüpfen. Städtebaulich soll der Bahnhof mit der
Innenstadt besser verbunden werden.
xsc
Kategorie der Aufgabe
☐ Pflichtaufgabe mit eigenem höherem
☐ Pflichtaufgabe ☒ Freiwillige Aufgabe
Standard
Entscheidungsalternativen
☐ Ja ☒ Nein (Alternativ allein Nicht-Handeln)
Finanzielle Auswirkungen
☐ Nein
☒ Ja
Produkt 093011-004 Konto 785207
Einmalig EUR
Gesamt 5.850.000EUR
Jährlich / laufend EUR
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Haushaltsjahr Gesamtbetrag Über-/Außerplanmäßig
Laufendes Jahr EUR EUR
Einmaliger Betrag
EUR EUR
Folgejahre
Gesamt EUR EUR
Fördermittel
☐ Nein
☒ Ja EFRE-Programm Nachhaltige städtische Mobilität für alle
☐ Beantragung ☒ Bewilligung
Erwartung Fördermittelhöhe 3.930.000 EUR
Voraussichtl. Zahlungseingang Haushaltsjahr 2026-2029
Prüftätigkeit FB Finanzen und Compliance
☐ Finanzwirtschaftliche Prüfung ☐ Compliance-Prüfung
Klimaschutz / Klimafolgen
☐ positive ☐ negative
☐ Keine / keine messbaren Auswirkungen
Auswirkungen Auswirkungen
Anlage(n):
1. Übersichtsplan (komprimiert)
2. Lageplan Hindenburgstraße
3. Lageplan Bahnhof und Knotenpunkt
4. Baum- und Grünflächenbilanzierung
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