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Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2027 - Empfehlung an den Rat - 1. Gebührenbedarfsberechnung 2. Erlass der 22. Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.11.2001 über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Simmerath in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 18.12.2025

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Simmerath
Datum2026-11-10
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Gemeinde Simmerath Der Bürgermeister Abt. II Vorlage Nr: 114/2026 Beschlussvorlage Datum: 26.10.2026 Status: öffentlich Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2027 - Empfehlung an den Rat - 1. Gebührenbedarfsberechnung 2. Erlass der 22. Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.11.2001 über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Simmerath in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 18.12.2025 Beratungsfolge Termin TOP Haupt- und Finanzausschuss 10.11.2026 3. Gemeinderat 08.12.2026 Sach- und Rechtslage: Aufgrund der geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, des Landeswassergesetzes, der gemeindlichen Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen, des Vertrages mit dem Wasserverband Eifel- Rur über die Übernahme der Abwasseranlagen der Gemeinde zum 01.01.1998 sowie des Vertrages zwischen der Gemeinde Simmerath und der Entsorgungsfirma lässt die Gemeinde jährlich die Grundstücksentwässerungsanlagen (Hauskläranlagen und geschlossene Gruben) entleeren und das dabei anfallende Abwasser beim WVER entsorgen. Hierfür erhebt die Gemeinde eine entsprechende Benutzungsgebühr. Gem. § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken. Daher ist eine jährliche Überprüfung der Angemessenheit der Gebühren erforderlich. Für das Jahr 2027 ist hierzu die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erstellt worden. Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025: Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Gebührenkalkulation und einer Betriebsabrechnung ist § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG). Hierin heißt es u.a.: „Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes - 2 - sind innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden“. Aus der Rechtsnorm folgt, dass bei den Gebührenhaushalten jährlich eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen ist. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 ist als Anlage 3 beigefügt und schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 259,46 € ab. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Fehlbetrag aus der Betriebskostenabrechnung 2025 in 2027 vollständig als Kostenfaktor zu berücksichtigen. Der voraussichtliche Gebührenaufwand für das Jahr 2027 beträgt 65.570,00 €. Bei einer einkalkulierten abzufahrenden Fäkalschlammmenge von ca. 1.400 m³, die dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht, ergibt sich eine effektive Gebühr von 46,12 €/m³. Gegenüber dem Jahr 2026, mit einem Gebührensatz von 46,64 €/m³, ergibt sich somit eine Reduzierung um 0,52 €/m³. Die Erläuterungen zu den wesentlichen Aufwendungen des Gebührenhaushaltes im Haushaltsjahr 2027 sind als Anlage 2 beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Bei der Anpassung der Gebühren im genannten Ausmaß wird der Gebührenhaushalt ausgeglichen. Ökologische Auswirkungen: Keine. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Simmerath beschließt, dem Gemeinderat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Gemeinde Simmerath nimmt die Betriebskostenabrechnung Grundstücksentwässerungsanlagen 2025 zur Kenntnis und beschließt, den Fehlbetrag aus der Betriebskostenabrechnung 2025 in Höhe von 259,46 € in der Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2027 vollständig als Kostenfaktor einzustellen. 2. Der Rat der Gemeinde Simmerath beschließt, die vorgelegte Gebühren- bedarfsberechnung 2027 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und den Gebührensatz auf 46,12 €/m³ festzusetzen. - 3 - 3. Der Rat der Gemeinde Simmerath beschließt, die als Anlage 4 beigefügte 22. Satzung zur Änderung der Satzung vom 30.11.2001 über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Simmerath in der Fas- sung der 21. Änderungssatzung vom 18.12.2025 zu erlassen. Im Auftrag: gez. Goffart gez. Offermann Bernd Goffart Katrin Offermann Bürgermeister Anlage(n): - A1 Gruben Gebührenbedarfsberechnung - A2 Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung - A3 Betriebskostenabrechnung 2025 - A4 22. Änderungssatzung

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