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ÖPNV in Stemwede: Weiterer Sachstand und Handlungsansätze
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Stemwede |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Stemwede Mitteilungsvorlage
Der Bürgermeister - öffentlich -
Drucksache
2026 / 201
Anlage(n): Nein
Produkt / Produktbereich: 12 Verkerhsflächen- und Anlagen, ÖPNV
Sachbearbeiter: Marcel Hahne
Antragssteller:
Berichterstatter:
Datum: 29.10.2026
Beratungsfolge TOP Termin Beratungsergebnis
Ausschuss für Sport, Kultur, Freizeit und 3. 11.11.2026
Mobilität
Ausschuss für Bildung, Jugend und Senio- 3. 12.11.2026
ren
ÖPNV in Stemwede: Weiterer Sachstand und Handlungsansätze
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur, Freizeit und Mobilität am 24.06.2026 wurde mit
der Mitteilungsvorlage 2026/104 über die finanzielle Entwicklung des ÖPNV, die wesentlichen Kos-
tenursachen sowie mögliche Handlungsansätze berichtet. Zugleich wurde angekündigt, die offe-
nen Fragen mit dem Kreis Minden-Lübbecke und der mhv weiter zu vertiefen und die zuständigen
Gremien über die Ergebnisse zu informieren.
Die Geschäftsführung der mhv wurde zur Sitzung am 11.11.2026 eingeladen, um den aktuellen
Sachstand zu erläutern und Fragen des Ausschusses zu beantworten.
Seit der Berichterstattung im Juni wurden die offenen Themen sowohl in der Gesellschafterver-
sammlung der mhv am 27.08.2026 in Herford als auch in einem gesonderten Gespräch zwischen
der Gemeinde Stemwede und der mhv-Geschäftsführung im September 2026 in Bad Oeynhausen
behandelt. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen insbesondere die Möglichkeiten, Verkehrsleis-
tungen zu reduzieren und dadurch den kommunalen Finanzierungsbedarf zu begrenzen.
1. Endabrechnung 2024 und weitere finanzielle Entwicklung
In der Gesellschafterversammlung am 27.08.2026 wurde über den Stand der Abrechnung für das
Jahr 2024 berichtet. Für das Linienbündel Minden-Lübbecke wurden Betriebskosten von rund 21
Mio. € und ein Defizit von rund 8 Mio. € benannt. Davon sind rund 6,8 Mio. € durch die kommuna-
len Abschlagszahlungen gedeckt. Der verbleibende Betrag von rund 1,2 Mio. € wird durch eine
Einmalzahlung des VVOWL ausgeglichen.
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Das auf Ebene des Linienbündels nach Abschlägen und Einmalzahlung ausgeglichene Gesamter-
gebnis bedeutet allerdings nicht, dass auch die Abrechnung jeder einzelnen Kommune ausgegli-
chen ist. Abhängig von der Zuordnung der Kosten und Einnahmen können sich weiterhin kommu-
nale Nachzahlungen oder Erstattungen ergeben.
Nach der im Septembergespräch mitgeteilten Einschätzung ist für die Gemeinde Stemwede für
das Jahr 2024 mit keiner Nachzahlung zu rechnen. Die abschließende kommunale Spitzab-
rechnung liegt bislang nicht vor. Sie wurde für November angekündigt.
Für das Jahr 2025 wurde in der Gesellschafterversammlung ebenfalls ein nach Abschlägen und
Einmalzahlung voraussichtlich ausgeglichenes Gesamtergebnis in Aussicht gestellt. Auch daraus
lässt sich noch kein abschließendes Abrechnungsergebnis für Stemwede ableiten.
Der konkrete Finanzbedarf für 2027 soll voraussichtlich erst gegen Jahresende feststehen. Seitens
der mhv wurde für die Haushaltsplanung empfohlen, zunächst die Werte des Jahres 2026 fortzu-
schreiben und einen zusätzlichen Puffer vorzusehen.
2. Datengrundlage und Bewertung von Einsparpotenzialen
Bereits in der Juni-Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass für die weitere Beratung zusätzliche
Kennzahlen zu Kosten, Erträgen, Fahrleistungen und Fahrgastzahlen erforderlich sind. Dieser Be-
darf wurde im Septembergespräch erneut aufgegriffen. Nach Mitteilung der mhv soll die Ermittlung
entsprechender Fahrgastzahlen beauftragt werden.
Für die Bewertung möglicher Änderungen im Linienverkehr ist insbesondere von Bedeutung, wel-
che Fahrten von Schülern und sonstigen Fahrgästen genutzt werden und welche Verbindungen
über die Gemeindegrenzen hinaus bestehen. Die Betrachtung kann sich deshalb nicht auf die
Schulen und Verkehrsleistungen innerhalb Stemwedes beschränken. Einzubeziehen sind auch die
Fahrten zu und von den Schulstandorten in Espelkamp und Rahden.
Im Gespräch wurden für 2025 aktuelle Betriebskosten von rund 4,88 € je Kilometer genannt. Die-
ser Wert kann jedoch nicht unmittelbar zur Berechnung möglicher Einsparungen verwendet wer-
den. Der Wegfall einzelner Fahrten führt nicht zwangsläufig zu einer entsprechenden Verringerung
sämtlicher Kosten. Entscheidend ist unter anderem, ob dadurch Fahrzeug- und Personaleinsätze
tatsächlich reduziert oder betriebliche Abläufe verändert werden können.
Die nachfolgend dargestellten Potenziale werden daher in jährlichen Fahrplankilometern angege-
ben. Eine belastbare Bezifferung der finanziellen Entlastung ist derzeit nicht möglich.
3. Schnellbuslinien
Zum Zeitpunkt der Gesellschafterversammlung am 27.08.2026 war die Landesförderung für die
Schnellbuslinien in Höhe von 3,10 € je Kilometer vereinbart; der erforderliche Förderbescheid lag
jedoch noch nicht vor. Im Septembergespräch wurde mitgeteilt, dass der Förderbescheid inzwi-
schen vorliegt.
Als Betriebsbeginn wird nunmehr Ostern 2027 angestrebt. Der in der Juni-Vorlage noch genannte
Fahrplanwechsel im Dezember 2026 ist damit überholt.
Die Schnellbuslinien sollen teilweise bestehende Linienverkehre ersetzen. Für Stemwede wurde
hieraus ein Potenzial zur Reduzierung bisheriger Verkehrsleistungen von jährlich rund 36.000 Ki
lometern benannt.
Neben der Verringerung bisheriger Fahrleistungen werden durch attraktivere und direktere Verbin-
dungen zusätzliche Fahrgäste und höhere Erlöse erwartet. In welchem Umfang diese Erwartungen
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eintreten und welche finanzielle Entlastung sich für Stemwede ergibt, lässt sich derzeit noch nicht
abschließend beurteilen.
Die Förderung deckt die Betriebskosten der Schnellbuslinien nicht vollständig. Nach den Erläute-
rungen im Septembergespräch soll der verbleibende Finanzierungsbedarf über den Kreis und da-
mit über die Kreisumlage getragen werden. Für die Bewertung der Auswirkungen auf Stemwede
sind daher sowohl die Entlastung durch entfallende bisherige Verkehre als auch die Finanzierung
des neuen Angebots zu berücksichtigen.
4. Mögliche Reduzierungen im Schülerverkehr
Ein weiterer Schwerpunkt des Septembergesprächs war die Frage, in welchem Umfang Fahrten im
Schülerverkehr reduziert werden könnten.
Dabei wurden insbesondere folgende Rückfahrten betrachtet:
- nach der vierten Unterrichtsstunde an den Grundschulstandorten Haldem, Levern und Oppen-
wehe,
- von Espelkamp nach der vierten, fünften und siebten Unterrichtsstunde,
- von Rahden nach der siebten Unterrichtsstunde.
Für die betrachteten Fahrten wurde insgesamt ein jährliches Reduzierungspotenzial von rund
56.000 Kilometern benannt. Dieses Potenzial setzt voraus, dass die entsprechenden Fahrten tat-
sächlich entfallen können.
Die Umsetzung bedarf einer näheren Prüfung und Abstimmung. Insbesondere die Verbindungen
zu den Schulstandorten in Espelkamp und Rahden können nicht allein durch die Gemeinde Stem-
wede verändert werden. Hier sind die betroffenen Kommunen, Schulen sowie die für die Verkehrs-
planung zuständigen Stellen einzubeziehen.
Auch bei den Stemweder Grundschulen müssen die Auswirkungen auf Unterrichtsende, Wartezei-
ten und schulische Betreuung betrachtet werden. Erste Gespräche mit den Schulleitungen haben
bereits stattgefunden. Die Leitungen der Grundschulen haben dabei signalisiert, dass eine Strei-
chung der Abfahrt nach der 5. Stunde vorstellbar, nach der 4. Stunden allerdings wegen der betrof-
fenen Erstklässler kritisch sei.
Nach Einschätzung der mhv würde eine isolierte Streichung von Rückfahrten nach der fünften Un-
terrichtsstunde voraussichtlich nur geringe oder keine nennenswerten Einsparungen bewirken.
Maßgeblich ist daher die Betrachtung der gesamten Fahrzeug- und Fahrtenplanung.
Ergänzend wurde besprochen, ob eine zeitliche Staffelung der Schulanfangszeiten wirtschaftliche
Vorteile ermöglichen könnte. Hierzu sollen die Schulanfangszeiten in die weitere Prüfung einbezo-
gen werden.
5. Zusammenfassung der kilometerbezogenen Potenziale
Aus dem Ersatz bisheriger Linienverkehre durch die Schnellbuslinien und den betrachteten Redu-
zierungen im Schülerverkehr ergibt sich folgendes jährliches Potenzial:
Ansatz Jährliches Reduzierungspotenzial
Ersatz bisheriger Linienverkehre durch rund 36.000 km
Schnellbuslinien
Reduzierung von Fahrten im Schülerverkehr rund 56.000 km
Insgesamt rund 92.000 km
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Die beiden Ansätze unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Umsetzung. Während der Ersatz bisheri-
ger Linienverkehre Bestandteil der weiteren Schnellbusplanung ist, setzen die Reduzierungen im
Schülerverkehr zusätzliche Prüfungen und Abstimmungen voraus.
Die Kilometerangaben lassen sich derzeit nicht verlässlich in einen Einsparbetrag umrechnen.
Hierfür sind konkrete Berechnungen der mhv zu den jeweils entfallenden Fahrten und den daraus
tatsächlich vermeidbaren Kosten erforderlich. Ebenso sind die Auswirkungen auf die kommunale
Spitzabrechnung zu klären.
6. Fahrkartenkontrollen im Schülerverkehr
Im Septembergespräch wurde auch die aus der Mitte des Rates angesprochene Frage der Fahr-
kartenkontrollen in Schülerbussen behandelt.
Nach Auskunft der mhv finden turnusmäßige Kontrollen statt. Bei den betreffenden Verkehren han-
delt es sich um Linienverkehr; die Verpflichtung zur Kontrolle ergibt sich nach den Erläuterungen
der mhv aus dem Verkehrsvertrag.
Im Gespräch wurde darauf hingewiesen, dass auch im Schülerverkehr Fahrgäste ohne gültigen
Fahrausweis anzutreffen sind. Die Kontrolle der Fahrausweise bleibt daher Bestandteil der ord-
nungsgemäßen Durchführung der Verkehrsleistungen.
7. Schülerbeförderung und künftige Ticketwahl
Dem Schulträger obliegt nach § 3 der Schülerfahrkostenverordnung NRW eine Kostentragungs-,
jedoch keine Beförderungspflicht. In Stemwede hat sich die Schülerbeförderung über die Jahre
hinweg als fester Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs entwickelt. Dadurch ist ein Linienange-
bot entstanden, das auch von der übrigen Bevölkerung genutzt werden kann.
Seit dem Schuljahr 2021/2022 erhalten alle Schüler der Stemweder Grundschulen das SchülerTi-
cket Westfalen. An der Stemweder-Berg-Schule wird seit dem Schuljahr 2023/2024 das Deutsch-
landticket ausgegeben. Beide Tickets können neben dem Schulweg auch in der Freizeit genutzt
werden. Während das Deutschlandticket bundesweit im ÖPNV gültig ist, ist das SchülerTicket
Westfalen westfalenweit nutzbar.
Am 24.09.2026 wurde eine Preiserhöhung für das SchülerTicket Westfalen um 4 % zum
01.04.2027 beschlossen. Für das Deutschlandticket wird in der vorliegenden Berechnung ab dem
01.01.2027 ein monatlicher Preis von 66,80 € zugrunde gelegt.
Bei Beibehaltung der bisherigen Ticketauswahl würden sich die Kosten für das Schuljahr
2027/2028 auf rund 639.000 € belaufen. Hiervon würden rund 369.000 € auf die Stemweder-Berg-
Schule und rund 270.000 € auf die Grundschulen entfallen.
Bei einer möglichen Neugestaltung der Ticketversorgung gibt es im Hinblick auf die Wirtschaftlich-
keit zwei Ansatzpunkte:
7.1 Ticketauswahl
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Ticketmodelle miteinander zu kombinieren. So könnten
beispielsweise alle Schulen einheitlich das Deutschlandticket oder das SchülerTicket Westfalen er-
halten. Ebenso wäre es möglich, die bisherige Ticketvergabe umzukehren, sodass die Grundschu-
len das Deutschlandticket und die Stemweder-Berg-Schule das SchülerTicket Westfalen erhalten.
Auch die bisherige Regelung könnte beibehalten werden.
Auf diesem Weg ergeben sich verschiedene Varianten, die jeweils mit unterschiedlichen Kosten
und Auswirkungen auf die ÖPNV-Spitzabrechnung verbunden sind.
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7.2 Ticketanzahl
Aktuell erhalten alle Schüler der Stemweder Schulen ein Ticket im sogenannten Solidarmodell. Die
Schülerfahrkostenverordnung legt jedoch fest, unter welchen Voraussetzungen der Schulträger
verpflichtet ist, die Fahrkosten für den Schulweg zu übernehmen.
Für Grundschüler besteht ein Anspruch grundsätzlich bei einem einfachen Schulweg von mehr als
2 km und für Schüler der Sekundarstufe I bei einem einfachen Schulweg von mehr als 3,5 km. Da-
neben können weitere Anspruchsgründe bestehen, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen
oder wegen einer besonderen Gefährlichkeit des Schulwegs.
An der Stemweder-Berg-Schule sind derzeit 369 Schüler anspruchsberechtigt und 91 nicht an-
spruchsberechtigt. An den Grundschulen sind es 324 anspruchsberechtigte und 176 nicht an-
spruchsberechtigte Schüler.
Bei Beibehaltung der bisherigen Ticketauswahl ergibt sich für das Schuljahr 2027/2028 folgende
Kostenübersicht:
Schülergruppe Stemweder-Berg-Schule: Grundschulen:
Deutschlandticket SchülerTicket Westfalen
Anspruchsberechtigte 296.000 € 175.000 €
Nicht Anspruchsberechtigte 73.000 € 95.000 €
Summe 369.000 € 270.000 €
Grundsätzlich wäre es möglich, nur noch an die anspruchsberechtigten Schüler ein Ticket auszu-
geben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Schülerverkehre ein wesentlicher Bestandteil
und Einnahmefaktor des ÖPNV im Kreis Minden-Lübbecke sind. Der Gemeinde Stemwede werden
die Einnahmen aus den Schülertickets im Rahmen der kommunalen Spitzabrechnung angerech-
net. Sollten künftig nur noch anspruchsberechtigte Schüler ein Ticket erhalten, würden die Einnah-
men aus den Tickets für die nicht anspruchsberechtigten Schüler entsprechend entfallen.
7.3 Kostenvergleich unter Berücksichtigung der anrechenbaren Einnahmen
Die Stadt Petershagen hat nach den für diesen Vergleich herangezogenen Angaben in ihrer Rats-
sitzung am 15.10.2026 beschlossen, ab Februar 2027 für alle Schüler das SchülerTicket Westfalen
anstelle des Deutschlandtickets zu beschaffen.
Als Grundlage für die Entscheidung dienten unter anderem Angaben zu den anrechenbaren Ticke-
teinnahmen, die OWL-Verkehr der Stadt Petershagen zur Verfügung gestellt hatte. Danach wür-
den beim Deutschlandticket 92,5 % und beim SchülerTicket Westfalen 99 % des jeweiligen Ticket-
preises als Einnahmen im Rahmen des ÖPNV-Ausgleichs angerechnet. Hinzu käme ein pauscha-
ler Zuschlag von derzeit 3,49 % im Zusammenhang mit der Fahrgelderstattung für die unentgeltli-
che Beförderung schwerbehinderter Menschen.
Die Gemeindeverwaltung hat auf Grundlage dieser Annahmen sämtliche Kombinationen aus Ti-
cketmodell und Ticketanzahl durchgerechnet. Daraus ergibt sich folgender Vergleich für das Schul-
jahr 2027/2028:
Nr. Ticketmodell Ticketmodell Änderung ggü.
Stemweder-Berg-Schule Grundschulen Status Quo
1 Deutschlandticket Solidar Deutschlandticket Solidar - 22.795,08 €
2 Deutschlandticket Nur Anspruchsbe- Deutschlandticket Solidar - 19.878,37 €
rechtigte
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3 Deutschlandticket Solidar Deutschlandticket Nur Anspruchs- - 17.149,00 €
berechtigte
4 Deutschlandticket Nur Anspruchsbe- Deutschlandticket Nur Anspruchs- - 14.232,29 €
rechtigte berechtigte
5 Deutschlandticket Solidar Westfälisches Schülerticket Nur - 124,50 €
Anspruchsberechtigte
6 Deutschlandticket Solidar Westfälisches Schülerticket Status Quo
Solidar
7 Westfälisches Schülerticket Nur An- Deutschlandticket Solidar 83,73
spruchsberechtigte €
8 Westfälisches Schülerticket Solidar Deutschlandticket Solidar 706,23 €
9 Deutschlandticket Nur Anspruchsbe- Westfälisches Schülerticket Nur 2.792,21 €
rechtigte Anspruchsberechtigte
10 Deutschlandticket Nur Anspruchsbe- Westfälisches Schülerticket Soli- 2.916,71 €
rechtigte dar
11 Westfälisches Schülerticket Nur An- Deutschlandticket Nur Anspruchs- 5.729,81 €
spruchsberechtigte berechtigte
12 Westfälisches Schülerticket Solidar Deutschlandticket Nur Anspruchs- 6.352,31 €
berechtigte
13 Westfälisches Schülerticket Nur An- Westfälisches Schülerticket Nur 22.754,31 €
spruchsberechtigte Anspruchsberechtigte
14 Westfälisches Schülerticket Nur An- Westfälisches Schülerticket Soli- 22.878,81 €
spruchsberechtigte dar
15 Westfälisches Schülerticket Solidar Westfälisches Schülerticket Nur 23.376,81 €
Anspruchsberechtigte
16 Westfälisches Schülerticket Solidar Westfälisches Schülerticket Soli- 23.501,31 €
dar
Je nach Variante ergeben sich mölgicherweise rechnerische jährliche Mehrbelastungen von bis zu
rund 22.800 € oder Entlastungen von bis zu rund 23.500 €. Die größte Entlastung wäre danach zu
erreichen, wenn alle Stemweder Schüler das SchülerTicket Westfalen erhalten würden.
Die Berechnung zeigt zugleich, dass eine Beschränkung der Ticketvergabe auf die anspruchsbe-
rechtigten Schüler nicht zwangsläufig die wirtschaftlichste Lösung ist. Den geringeren Ticketkosten
stehen entsprechend geringere Einnahmen innerhalb der Spitzabrechnung gegenüber.
Die verwendeten Anrechnungsannahmen sind für Stemwede noch zu bestätigen. Im September-
gespräch hatte die mhv für das Deutschlandticket eine Größenordnung von etwa 80 % und für das
Westfälische Schülerticket eine vollständige Anrechnung genannt. Vor einer abschließenden Ent-
scheidung sind daher die tatsächlich maßgeblichen Anrechnungssätze und die Berechnung des
zusätzlichen Erstattungsbetrags zu klären.
7.4 Weitere Gesichtspunkte und Zeitplan
Neben der Wirtschaftlichkeit sollte bei der Ticketauswahl auch der Mehrwert für die Schülerinnen
und Schüler berücksichtigt werden, da die Tickets nicht nur für den Schulweg, sondern auch in der
Freizeit genutzt werden können.
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Das Deutschlandticket ist zwar teurer als das SchülerTicket Westfalen, bietet den Schülerinnen
und Schülern der Stemweder-Berg-Schule aber auch ihrem Alter entsprechend deutlich mehr Nut-
zungsmöglichkeiten. Insbesondere aufgrund der unmittelbaren Nähe zur niedersächsischen Lan-
desgrenze ist die bundesweite Nutzbarkeit für die Schülerinnen und Schüler in Stemwede von Be-
deutung.
Darüber hinaus nutzt die Stemweder-Berg-Schule das Deutschlandticket auch für Klassenfahrten
und Schulausflüge, sodass für die vom Ticket erfassten Verbindungen keine zusätzlichen Ticket-
kosten anfallen.
Sollte eine Änderung der bisherigen Ticketvergabe gewünscht sein, müssten die bestehenden Ti-
cketverträge spätestens bis Ende April 2027 gekündigt werden, da sie sich andernfalls automa-
tisch um ein weiteres Schuljahr verlängern.
Die Verwaltung gibt das Thema daher zunächst zur Beratung in die Fraktionen und wird im Früh-
jahr 2027 eine entsprechende Beschlussvorlage erstellen. Bis dahin werden die Berechnungs-
grundlagen und die Auswirkungen der einzelnen Varianten auf die kommunale Spitzabrechnung
weiter abgestimmt.
8. Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung
In der Gesellschafterversammlung am 27.08.2026 wurde berichtet, dass die bisher durch die mhv
wahrgenommenen Aufgaben zum 01.01.2027 auf den VVOWL beziehungsweise den künftigen
Zweckverband OWLmobil übertragen werden sollen. Hierfür sind die erforderlichen Beschlüsse der
beteiligten Aufgabenträger und Gesellschafter herbeizuführen. Der vorgesehene Zeitplan ist ent-
sprechend eng.
Im Septembergespräch wurde die für Stemwede vorgesehene Beratungsfolge mit einer Befassung
des Fachausschusses am 11.11.2026 und des Rates am 17.12.2026 angesprochen. Diese wurde
seitens der mhv als zeitlich möglich eingeordnet.
Die erforderlichen Unterlagen und Vertragsentwürfe liegen der Gemeinde bislang nicht vor. Eine
inhaltliche Bewertung der vorgesehenen Regelungen und die Vorbereitung einer konkreten Be-
schlussfassung sind daher noch nicht möglich.
9. Weiteres Vorgehen
Die Gespräche haben die möglichen Handlungsansätze gegenüber dem Berichtsstand im Juni
konkretisiert. Mit dem Ersatz bisheriger Linienverkehre durch Schnellbuslinien und möglichen Re-
duzierungen im Schülerverkehr sind Potenziale von insgesamt rund 92.000 jährlichen Fahrplanki-
lometern benannt. Ihre tatsächliche Umsetzung und finanzielle Wirkung bedürfen weiterer Klärung.
Für die Ticketversorgung ab dem Schuljahr 2027/2028 liegt ergänzend ein erster Variantenver-
gleich vor. Die Ergebnisse hängen wesentlich davon ab, in welchem Umfang die jeweiligen Ticke-
terlöse innerhalb der kommunalen Spitzabrechnung angerechnet werden. Diese Grundlage ist vor
einer Entscheidung verbindlich zu klären.
Im nächsten Schritt stehen insbesondere folgende Aufgaben an:
• Vorlage und Auswertung der kommunalen Spitzabrechnung 2024,
• Aktualisierung der Finanzprognosen für 2025, 2026 und 2027,
• Konkretisierung der Schnellbusplanung inkl. der entfallenden bisherigen Verkehrsleistungen,
• Prüfung der benannten Fahrtenreduzierungen im Schülerverkehr gemeinsam mit den betroffe-
nen Schulen und Kommunen
• Ermittlung der tatsächlich vermeidbaren Kosten und ihrer Auswirkungen auf die Abrechnung
für Stemwede,
• Bereitstellung und Auswertung der erforderlichen Fahrgast- und Leistungsdaten,
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• Abstimmung der Berechnungsgrundlagen für den Ticketvergleich und Beratung der Varianten
in den Fraktionen,
• Vorlage eines Beschlussvorschlags zur Ticketversorgung im Frühjahr 2027 unter Berücksichti-
gung der Kündigungsfrist Ende April 2027,
• Prüfung und Vorlage der angekündigten Unterlagen zur künftigen Aufgabenwahrnehmung und
Vorbereitung der erforderlichen Gremienentscheidungen.
Die weiteren Ergebnisse werden den zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt.
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