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a) Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms für die Jahre 2027 bis 2030 b) Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 c) Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2030 d) Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2027
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Großkrotzenburg |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Großkrotzenburg
Vorlage-Nr: V2026/FB4/041.1
Fachbereich: Finanzverwaltung
Fachbereichsleitung: Holzer, Jan
Sachbearbeitung: Holzer, Jan
Erstelldatum: 16.10.2026
Anlage: - Haushalt 2027 Entwurf 24.09.2026
(Der Entwurf zum Haushalt 2027 liegt bereits vor und ist im
Ratsinformationssystem der Gemeinde einsehbar.)
Beratungsfolge:
Gremium TOP Datum Status
Gemeindevorstand 7 29.09.2026 nichtöffentlich
Gemeindevorstand 3 06.10.2026 nichtöffentlich
Gemeindevorstand 4 13.10.2026 nichtöffentlich
Gemeindevorstand 9 20.10.2026 nichtöffentlich
Gemeindevorstand 2 27.10.2026 nichtöffentlich
Gemeindevertretung 1 29.10.2026 öffentlich
Sitzung aller Ausschüsse 2 10.11.2026 öffentlich
a) Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms für die Jahre 2027 bis 2030
b) Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2027
c) Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027
bis 2030
d) Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2027
Beschlussvorschlag:
a) Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms für die Jahre 2027 bis 2030
Der Gemeindevorstand stellt das Investitionsprogramm für die Jahre 2027 bis 2030
fest und legt dieses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung
vor.
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b) Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2027
Der Gemeindevorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 fest und legt diesen der
Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
c) Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027
bis 2030
Der Gemeindevorstand stellt die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis
2030 fest und legt diese der Gemeindevertretung zur Beratung und
Beschlussfassung vor.
d) Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2027Der
Gemeindevorstand stellt das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2027 bis
2030 fest und legt dieses der Gemeindevertretung zur Beratung und
Beschlussfassung vor.
Sachverhalt:
Nach § 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die von der
Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der
Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dies soll spätestens einen Monat vor Beginn des
Haushaltsjahres erfolgen.
Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und
Finanzplanung zugrunde zu legen. Das erste Planjahr ist das Vorjahr 2026. In der
Ergebnis- und Finanzplanung sind Umfang und Zusammensetzung der
voraussichtlichen Aufwendungen sowie die Auszahlungen für Investitionen und die
Deckungsmöglichkeiten darzustellen. Als Grundlage für die Ergebnis- und
Finanzplanung stellt der Gemeindevorstand den Entwurf eines
Investitionsprogramms auf. Das Investitionsprogramm wird von der
Gemeindevertretung beschlossen. Die Ergebnis- und Finanzplanung und das
Investitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
Damit wird die Systematik der bisherigen Vorlage fortgeführt.
Die Verwaltung hat den Entwurf eines Investitionsprogramms sowie der Ergebnis-
und Finanzplanung bis einschließlich 2030 erstellt.
Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm enthält für das Jahr 2027 und die Folgejahre 2028 bis
2030 die vorgesehenen Investitionsvorhaben. Die Gesamtsumme der geplanten
Investitionsauszahlungen für das Haushaltsjahr 2027 beträgt 7.223.700 €. Den
Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von
386.510 € gegenüber. Hieraus ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit in Höhe von 6.837.190 €.
Auf das beigefügte Investitionsprogramm wird verwiesen.
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Haushaltssatzung
Auf den beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung 2027 wird verwiesen.
Im Satzungsentwurf ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 6.840.190 € veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen sind insgesamt in Höhe von 2.822.000 € zur Leistung
von Auszahlungen in künftigen Jahren vorgesehen.
Es ist vorgesehen, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 4.000.000 €
festzusetzen.
Die Steuerhebesätze der Gemeinde werden im vorliegenden Haushaltsentwurf
zunächst unverändert fortgeführt. Etwaige Änderungen im weiteren Verlauf der
Haushaltsberatungen bleiben hiervon unberührt.
Die Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO gilt nicht für die Personal- und
Versorgungsaufwendungen der Teilhaushalte. Stattdessen gilt:
Die Personalaufwendungen der Kontengruppen 62, 63, 64 und 65 sind gemäß § 20
Abs. 2 GemHVO mit Ausnahme der durch zweckgebundene Erträge finanzierten
Mittel über alle Teilergebnishaushalte hinweg gegenseitig deckungsfähig.
Die Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO gilt nicht für die Aufwendungen
für Versicherungen der Teilhaushalte. Stattdessen gilt:
Die Aufwendungen für Versicherungen, Konten 6900100, 6901000 und 6909000,
sind gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO über alle Teilergebnishaushalte hinweg
gegenseitig deckungsfähig.
Zweckgebundene Mehrerträge dürfen für entsprechende Mehraufwendungen
verwendet werden; sie gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen, die eine
Zustimmung der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes erfordern
würden (unechte Deckungsfähigkeit). Dies gilt insbesondere für die
Gebührenhaushalte.
Die Erträge und Aufwendungen der einzelnen Fachbereiche bilden ein Budget. Im
Rahmen des Budgets sind die veranschlagten Aufwendungen gegenseitig
deckungsfähig. Mehrerträge des Fachbereichs im Teilergebnishaushalt insgesamt
können zur Leistung von Mehraufwendungen des Fachbereichs verwendet werden.
Mindererträge reduzieren die verfügbaren Aufwendungen.
Die Einzahlungen und Auszahlungen der einzelnen Fachbereiche bilden ein Budget.
Im Rahmen des Budgets sind die veranschlagten Auszahlungen gegenseitig
deckungsfähig.
Die beschlossenen Budgets sind verbindlich. Durch Entscheidung der
Bürgermeisterin können Budgets zwischen den Fachbereichen anders verteilt
werden, wenn sich dadurch das Gesamtbudgetergebnis nicht verschlechtert. Der
Gemeindevorstand sowie die Gemeindevertretung sind davon zu unterrichten.
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Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets sind nach § 20 Abs. 5 GemHVO
zugunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets einseitig deckungsfähig.
Zeigt sich während der Ausführung des Haushalts, dass das beschlossene Budget
durch Mehraufwendungen oder Mindererträge überschritten wird, sind die
ungedeckten Mehraufwendungen oder Mindererträge entsprechend den Regelungen
des § 100 HGO zur Zustimmung vorzulegen. Die Zustimmung ist bereits vor dem
Eingehen von Verpflichtungen einzuholen, durch die eine erhebliche
Budgetverschlechterung erfolgen könnte.
Ergebnishaushalt
Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2027 sieht im Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge in Höhe von 19.749.896 € und ordentliche Aufwendungen in
Höhe von insgesamt 24.618.339 € vor. Es entsteht somit eine Unterdeckung im
ordentlichen Ergebnis in Höhe von insgesamt 4.868.443 €.
Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind für das
Haushaltsjahr 2027 nicht veranschlagt. Somit beträgt das Jahresergebnis ebenfalls –
4.868.443 €.
Der Ergebnishaushalt ist gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO ausgeglichen, da der
Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis nach derzeitiger Planung durch die
Inanspruchnahme von Mitteln aus den vorhandenen Rücklagen ausgeglichen
werden kann.
Finanzhaushalt
Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt im
Haushaltsjahr 2027 4.159.043 €.
Demgegenüber stehen Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich
vergleichbaren Vorgängen einschließlich der Zahlungen an das Sondervermögen
„Hessenkasse“ in Höhe von insgesamt 649.655 €. Hiervon entfallen 230.700 € auf
die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten.
Nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO gilt der Finanzhaushalt in der Planung als ausgeglichen,
wenn der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit
mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von
Krediten sowie die Zahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet
werden können. Diese gesetzliche Vorgabe erfüllt der Finanzhaushalt 2027 nicht.
Unter Berücksichtigung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt sich für
das Haushaltsjahr 2027 eine geplante Verringerung des Zahlungsmittelbestandes in
Höhe von 4.805.698 €. Der rechnerische Zahlungsmittelbestand zum Ende des
Haushaltsjahres 2027 beträgt –6.912.200 €.
Die Gemeinde kann damit die Anforderungen an den Ausgleich des Finanzhaushalts
in der Planung nicht erfüllen.
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Haushaltssicherungskonzept nach § 92a HGO
Die Kommune hat ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn sie die
Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in der Planung trotz
Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen
sowie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält
oder im Planungszeitraum Fehlbeträge beziehungsweise ein negativer
Zahlungsmittelbestand erwartet werden.
Die bisherige Vorlage stellt diese Voraussetzungen ebenfalls entsprechend dar.
Aufgrund des im Haushaltsjahr 2027 bestehenden Zahlungsmittelbedarfs aus
laufender Verwaltungstätigkeit und der negativen Entwicklung des
Zahlungsmittelbestandes ist für das Haushaltsjahr 2027 ein Haushaltssicherungs-
konzept aufzustellen.
Stellenplan
Auf den Stellenplan zum Haushalt 2027 wird verwiesen
Gez. Gez.
Fachbereichsleitung Erster Beigeordneter
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