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a) Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms für die Jahre 2027 bis 2030 b) Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 c) Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2030 d) Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2027

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGroßkrotzenburg
Datum2026-11-10
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Gemeinde Großkrotzenburg Vorlage-Nr: V2026/FB4/041.1 Fachbereich: Finanzverwaltung Fachbereichsleitung: Holzer, Jan Sachbearbeitung: Holzer, Jan Erstelldatum: 16.10.2026 Anlage: - Haushalt 2027 Entwurf 24.09.2026 (Der Entwurf zum Haushalt 2027 liegt bereits vor und ist im Ratsinformationssystem der Gemeinde einsehbar.) Beratungsfolge: Gremium TOP Datum Status Gemeindevorstand 7 29.09.2026 nichtöffentlich Gemeindevorstand 3 06.10.2026 nichtöffentlich Gemeindevorstand 4 13.10.2026 nichtöffentlich Gemeindevorstand 9 20.10.2026 nichtöffentlich Gemeindevorstand 2 27.10.2026 nichtöffentlich Gemeindevertretung 1 29.10.2026 öffentlich Sitzung aller Ausschüsse 2 10.11.2026 öffentlich a) Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms für die Jahre 2027 bis 2030 b) Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 c) Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2030 d) Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2027 Beschlussvorschlag: a) Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms für die Jahre 2027 bis 2030 Der Gemeindevorstand stellt das Investitionsprogramm für die Jahre 2027 bis 2030 fest und legt dieses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. 2 b) Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 Der Gemeindevorstand stellt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 fest und legt diesen der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. c) Vorlage des Entwurfs der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2030 Der Gemeindevorstand stellt die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2030 fest und legt diese der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. d) Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2027Der Gemeindevorstand stellt das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2027 bis 2030 fest und legt dieses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Sachverhalt: Nach § 97 Abs. 3 Satz 1 und 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) ist die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dies soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen. Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen. Das erste Planjahr ist das Vorjahr 2026. In der Ergebnis- und Finanzplanung sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Aufwendungen sowie die Auszahlungen für Investitionen und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen. Als Grundlage für die Ergebnis- und Finanzplanung stellt der Gemeindevorstand den Entwurf eines Investitionsprogramms auf. Das Investitionsprogramm wird von der Gemeindevertretung beschlossen. Die Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm sind jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Damit wird die Systematik der bisherigen Vorlage fortgeführt. Die Verwaltung hat den Entwurf eines Investitionsprogramms sowie der Ergebnis- und Finanzplanung bis einschließlich 2030 erstellt. Investitionsprogramm Das Investitionsprogramm enthält für das Jahr 2027 und die Folgejahre 2028 bis 2030 die vorgesehenen Investitionsvorhaben. Die Gesamtsumme der geplanten Investitionsauszahlungen für das Haushaltsjahr 2027 beträgt 7.223.700 €. Den Investitionsauszahlungen stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 386.510 € gegenüber. Hieraus ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von 6.837.190 €. Auf das beigefügte Investitionsprogramm wird verwiesen. 3 Haushaltssatzung Auf den beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung 2027 wird verwiesen. Im Satzungsentwurf ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 6.840.190 € veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen sind insgesamt in Höhe von 2.822.000 € zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren vorgesehen. Es ist vorgesehen, den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 4.000.000 € festzusetzen. Die Steuerhebesätze der Gemeinde werden im vorliegenden Haushaltsentwurf zunächst unverändert fortgeführt. Etwaige Änderungen im weiteren Verlauf der Haushaltsberatungen bleiben hiervon unberührt. Die Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO gilt nicht für die Personal- und Versorgungsaufwendungen der Teilhaushalte. Stattdessen gilt: Die Personalaufwendungen der Kontengruppen 62, 63, 64 und 65 sind gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO mit Ausnahme der durch zweckgebundene Erträge finanzierten Mittel über alle Teilergebnishaushalte hinweg gegenseitig deckungsfähig. Die Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO gilt nicht für die Aufwendungen für Versicherungen der Teilhaushalte. Stattdessen gilt: Die Aufwendungen für Versicherungen, Konten 6900100, 6901000 und 6909000, sind gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO über alle Teilergebnishaushalte hinweg gegenseitig deckungsfähig. Zweckgebundene Mehrerträge dürfen für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden; sie gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen, die eine Zustimmung der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes erfordern würden (unechte Deckungsfähigkeit). Dies gilt insbesondere für die Gebührenhaushalte. Die Erträge und Aufwendungen der einzelnen Fachbereiche bilden ein Budget. Im Rahmen des Budgets sind die veranschlagten Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig. Mehrerträge des Fachbereichs im Teilergebnishaushalt insgesamt können zur Leistung von Mehraufwendungen des Fachbereichs verwendet werden. Mindererträge reduzieren die verfügbaren Aufwendungen. Die Einzahlungen und Auszahlungen der einzelnen Fachbereiche bilden ein Budget. Im Rahmen des Budgets sind die veranschlagten Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. Die beschlossenen Budgets sind verbindlich. Durch Entscheidung der Bürgermeisterin können Budgets zwischen den Fachbereichen anders verteilt werden, wenn sich dadurch das Gesamtbudgetergebnis nicht verschlechtert. Der Gemeindevorstand sowie die Gemeindevertretung sind davon zu unterrichten. 4 Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets sind nach § 20 Abs. 5 GemHVO zugunsten von Investitionsauszahlungen des Budgets einseitig deckungsfähig. Zeigt sich während der Ausführung des Haushalts, dass das beschlossene Budget durch Mehraufwendungen oder Mindererträge überschritten wird, sind die ungedeckten Mehraufwendungen oder Mindererträge entsprechend den Regelungen des § 100 HGO zur Zustimmung vorzulegen. Die Zustimmung ist bereits vor dem Eingehen von Verpflichtungen einzuholen, durch die eine erhebliche Budgetverschlechterung erfolgen könnte. Ergebnishaushalt Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2027 sieht im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 19.749.896 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 24.618.339 € vor. Es entsteht somit eine Unterdeckung im ordentlichen Ergebnis in Höhe von insgesamt 4.868.443 €. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind für das Haushaltsjahr 2027 nicht veranschlagt. Somit beträgt das Jahresergebnis ebenfalls – 4.868.443 €. Der Ergebnishaushalt ist gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO ausgeglichen, da der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis nach derzeitiger Planung durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus den vorhandenen Rücklagen ausgeglichen werden kann. Finanzhaushalt Der Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt im Haushaltsjahr 2027 4.159.043 €. Demgegenüber stehen Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen einschließlich der Zahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ in Höhe von insgesamt 649.655 €. Hiervon entfallen 230.700 € auf die ordentliche Tilgung von Investitionskrediten. Nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO gilt der Finanzhaushalt in der Planung als ausgeglichen, wenn der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie die Zahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können. Diese gesetzliche Vorgabe erfüllt der Finanzhaushalt 2027 nicht. Unter Berücksichtigung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2027 eine geplante Verringerung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von 4.805.698 €. Der rechnerische Zahlungsmittelbestand zum Ende des Haushaltsjahres 2027 beträgt –6.912.200 €. Die Gemeinde kann damit die Anforderungen an den Ausgleich des Finanzhaushalts in der Planung nicht erfüllen. 5 Haushaltssicherungskonzept nach § 92a HGO Die Kommune hat ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn sie die Vorgaben zum Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes in der Planung trotz Ausnutzung aller Einsparmöglichkeiten bei den Aufwendungen und Auszahlungen sowie der Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht einhält oder im Planungszeitraum Fehlbeträge beziehungsweise ein negativer Zahlungsmittelbestand erwartet werden. Die bisherige Vorlage stellt diese Voraussetzungen ebenfalls entsprechend dar. Aufgrund des im Haushaltsjahr 2027 bestehenden Zahlungsmittelbedarfs aus laufender Verwaltungstätigkeit und der negativen Entwicklung des Zahlungsmittelbestandes ist für das Haushaltsjahr 2027 ein Haushaltssicherungs- konzept aufzustellen. Stellenplan Auf den Stellenplan zum Haushalt 2027 wird verwiesen Gez. Gez. Fachbereichsleitung Erster Beigeordneter

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