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Anpassung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Stemwede hier: Zuschüsse zu Ferienspielaktionen

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Stemwede
Datum2026-11-12
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Gemeinde Stemwede Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache 2026 / 192 Anlage(n): Nein Produkt / Produktbereich: 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe / 06 362 01 Jugendpflege, Freizeitmaßnahmen, Ferienspiele Sachbearbeiter: Antje Pieper Antragssteller: Berichterstatter: Datum: 22.10.2026 Beratungsfolge TOP Termin Beratungsergebnis Ausschuss für Bildung, Jugend und Senio- 9. 12.11.2026 ren Rat der Gemeinde Stemwede 17.12.2026 Anpassung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Stemwede hier: Zuschüsse zu Ferienspielaktionen Sachverhalt: In der Sitzung des Rates vom 11.12.2025 wurde unter Drucksache 2025 / 209 beschlossen, die Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Stemwede unter Punkt 8, Satz 3, wie folgt zu fassen: Für Ferienaktionen werden maximal folgende Zuschüsse pro Kind/Jugendlichem pro Tag gewährt. Im Jahr 2026 2,50 Euro Sollte es einen Doppelhaushalt 2026/2027 geben, empfiehlt der Rat auch für das Haushaltsjahr 2027 die gleiche Höhe festzusetzen. Da für die Haushaltsjahre 2026/2027 kein Doppelhaushalt festgesetzt wurde ist für das Haushalts- jahr 2027 erneut über den Zuschuss zu beraten. In Anlehnung an den seinerzeit gefassten Beschluss des Rates schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss auch für das Jahr 2027 auf 2,50 Euro pro Kind/Jugendlichem und Tag festzusetzen. Beschlussvorschlag der Verwaltung: Die Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Stemwede erhält unter Punkt 8, Satz 3, folgende Fas- sung: Für Ferienaktionen werden maximal folgende Zuschüsse pro Kind/Jugendlichem pro Tag gewährt: Im Jahr 2027 2,50 Euro

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