Startseite › Gemeinde Stemwede › Dokument

Enteisungsanlage Sportplatz Levern

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Stemwede
Datum2026-11-11
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Stemwede Beschlussvorlage Der Bürgermeister - öffentlich - Drucksache 2026 / 176 Anlage(n): Nein Produkt / Produktbereich: 08 Sportförderung / 08 424 01 Sportstätten- und An- lagen Sachbearbeiter: Katrin Stuwe Antragssteller: Berichterstatter: Datum: 21.10.2026 Beratungsfolge TOP Termin Beratungsergebnis Ausschuss für Sport, Kultur, Freizeit und 8. 11.11.2026 Mobilität Enteisungsanlage Sportplatz Levern Sachverhalt: Im Sommer 2024 wurde auf dem Sportplatz in Levern gemäß Beschluss dieses Ausschusses vom 12.10.2022 eine Beregnungsanlage eingebaut. Bei der vorab durchgeführten Prüfung der Wasserqualität wurde ein erhöhter Eisengehalt festge- stellt. Nach Einschätzung des Brunnenbauers hat der Eisengehalt keine negativen Auswirkungen auf die Beregnungsanlage. Es wurde deshalb – auch aus Kostengründen – auf den Einbau einer Enteisungsanlage verzichtet. Die Beregnungsanlage ist nunmehr seit zwei Jahren im Betrieb. Inzwischen zeigt sich der Eisenge- halt des Brunnenwassers jedoch dadurch, dass sich Werbebanden, Tore und Netze braun verfär- ben. Der Verein hat aufgrund dieser optischen Veränderungen angefragt, ob eine Enteisungsan- lage eingebaut werden könnte. Die Verwaltung hat aktuell den Brunnenbauer und das Fachunternehmen für Beregnungsanlagen kontaktiert. Beide kommen auch weiterhin zu dem Ergebnis, dass auch bei dauerhafter Nutzung des eisenhaltigen Wassers auf dem Sportplatz in Levern nicht mit Schäden an der Beregnungsan- lage zu rechnen ist. Gleichwohl bleibt die optische Beeinträchtigung, auf die der Verein hinweist. Eine exakte Kostenermittlung für eine Enteisungsanlage liegt noch nicht vor. Gegebenenfalls kann in der Sitzung detaillierter zum Stand der Technik und der Kostenaufwendungen vorgetragen wer- den. Dieses gilt auch für Kosten einer etwaigen Zisterne für das zu filternde Wasser. Eine genau- ere Eingrenzung kann erfolgen, wenn ein entsprechender Planungsauftrag durch den Ausschuss erteilt wird. Neben der Installation von entsprechender Technik kommt eine (ggfs. aufwändigere) regelmäßige Reinigung in Betracht. Der Ausschuss bzw. die Fraktionen werden gebeten, mitzuteilen, ob in die Planungen für eine solche Anlage eingestiegen werden soll. Beschlussvorschlag der Verwaltung: - 2 - Drucksache: 2026 / 176 Seite - 2 - Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.

Text aus PDF extrahiert