Startseite › Gemeinde Stemwede › Dokument
Enteisungsanlage Sportplatz Levern
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Stemwede |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Stemwede Beschlussvorlage
Der Bürgermeister - öffentlich -
Drucksache
2026 / 176
Anlage(n): Nein
Produkt / Produktbereich: 08 Sportförderung / 08 424 01 Sportstätten- und An-
lagen
Sachbearbeiter: Katrin Stuwe
Antragssteller:
Berichterstatter:
Datum: 21.10.2026
Beratungsfolge TOP Termin Beratungsergebnis
Ausschuss für Sport, Kultur, Freizeit und 8. 11.11.2026
Mobilität
Enteisungsanlage Sportplatz Levern
Sachverhalt:
Im Sommer 2024 wurde auf dem Sportplatz in Levern gemäß Beschluss dieses Ausschusses vom
12.10.2022 eine Beregnungsanlage eingebaut.
Bei der vorab durchgeführten Prüfung der Wasserqualität wurde ein erhöhter Eisengehalt festge-
stellt. Nach Einschätzung des Brunnenbauers hat der Eisengehalt keine negativen Auswirkungen
auf die Beregnungsanlage. Es wurde deshalb – auch aus Kostengründen – auf den Einbau einer
Enteisungsanlage verzichtet.
Die Beregnungsanlage ist nunmehr seit zwei Jahren im Betrieb. Inzwischen zeigt sich der Eisenge-
halt des Brunnenwassers jedoch dadurch, dass sich Werbebanden, Tore und Netze braun verfär-
ben. Der Verein hat aufgrund dieser optischen Veränderungen angefragt, ob eine Enteisungsan-
lage eingebaut werden könnte.
Die Verwaltung hat aktuell den Brunnenbauer und das Fachunternehmen für Beregnungsanlagen
kontaktiert. Beide kommen auch weiterhin zu dem Ergebnis, dass auch bei dauerhafter Nutzung
des eisenhaltigen Wassers auf dem Sportplatz in Levern nicht mit Schäden an der Beregnungsan-
lage zu rechnen ist. Gleichwohl bleibt die optische Beeinträchtigung, auf die der Verein hinweist.
Eine exakte Kostenermittlung für eine Enteisungsanlage liegt noch nicht vor. Gegebenenfalls kann
in der Sitzung detaillierter zum Stand der Technik und der Kostenaufwendungen vorgetragen wer-
den. Dieses gilt auch für Kosten einer etwaigen Zisterne für das zu filternde Wasser. Eine genau-
ere Eingrenzung kann erfolgen, wenn ein entsprechender Planungsauftrag durch den Ausschuss
erteilt wird.
Neben der Installation von entsprechender Technik kommt eine (ggfs. aufwändigere) regelmäßige
Reinigung in Betracht. Der Ausschuss bzw. die Fraktionen werden gebeten, mitzuteilen, ob in die
Planungen für eine solche Anlage eingestiegen werden soll.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
- 2 -
Drucksache: 2026 / 176 Seite - 2 -
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Text aus PDF extrahiert