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Errichtung von Fünffamilienhäusern und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 "Habichtweg" nach § 31 Abs. 3 BauGB (Bau-Turbo) auf den Grundstücken Gemarkung Schwenningdorf, Flur 5, Flurstücke 355, 356 und 357, Habichtweg
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
29.10.2026 208/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 3 Silvia Finke Geschäftsbereich 3
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Ausschuss für Gemeindeent 11.11.2026
wicklung, Liegenschaften und
Infrastruktur
Gemeinderat 12.11.2026
Betreff:
Errichtung von Fünffamilienhäusern und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungspla
nes Nr. 31 "Habichtweg" nach § 31 Abs. 3 BauGB (Bau-Turbo) auf den Grundstücken Gemar
kung Schwenningdorf, Flur 5, Flurstücke 355, 356 und 357, Habichtweg
Beschlussvorschlag:
Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 31 „Habichtweg“ hinsichtlich
der Bebauung der Grundstücke Gemarkung Schwenningdorf, Flur 5, Flurstücke 355, 356 und
357 mit je einem Fünffamilienhaus entgegen der Festsetzung des Bebauungsplanes mit vier
Wohneinheiten wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36a BauGB wird er
teilt.
Sachdarstellung:
Die zur Bebauung anstehenden Grundstücke liegen im Bebauungsplangebiet Nr. 31 „Habicht
weg“ und werden im Rahmen der Vermarktung des Baugebiets veräußert. Auf den Grundstü
cken sollen Mietwohnungen und Eigentumswohnungen entstehen.
Ein Interessent beabsichtigt, Mietwohnungen im Sozialen Wohnungsbau zu errichten. Die Mög
lichkeit hierfür Fördermittel zu erhalten, ist nach Aussage des Kreises Herford an den Interes
senten, bei einem Fünffamilienhaus möglich, soweit diese noch abrufbar sind. Damit Sozialer
Wohnraum geschaffen werden kann, soll von den rechtlichen Möglichkeiten des Bauturbos Ge
brauch gemacht werden und einer Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes zugestimmt werden und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36a
BauGB erteilt werden. Diese Möglichkeit sollte für alle drei Grundstücke auf denen die Errich
tung eines Gebäudes mit max. 4 Wohneinheiten festgesetzt ist, bestehen.
Hierdurch kann zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, soweit die weiteren Festsetzungen
des Bebauungsplanes, insbesondere bzgl. der Grundflächenzahl und Stellplatzanzahl u.a., ein
gehalten werden können.
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 208/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 1 von 2
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
Lageplan
Auszug BPL 31 Habichtweg
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