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Erweiterung der Satzung für den städtebaulichen Außenbereich ,,Bieren-Dorf‘‘ durch Erlass ei­ ner 1. Änderungssatzung zur Satzung über den städtebaulichen Außenbereich ,,Bieren-Dorf‘‘ -Aufstellungsbeschluss-

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-11-11
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 28.10.2026 216/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 3 Isabella Notarianni Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Ausschuss für Gemeindeent­ 11.11.2026 wicklung, Liegenschaften und Infrastruktur Gemeinderat 12.11.2026 Betreff: Erweiterung der Satzung für den städtebaulichen Außenbereich ,,Bieren-Dorf‘‘ durch Erlass ei­ ner 1. Änderungssatzung zur Satzung über den städtebaulichen Außenbereich ,,Bieren-Dorf‘‘ -Aufstellungsbeschluss- Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, für das in dem beigefügten Lageplan dargestellte Gebiet die Satzung für den städtebaulichen Außenbereich „Bieren-Dorf“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB zu erweitern. Der Erweiterungsbereich soll die Festsetzungen der bestehenden Satzung aufnehmen und sich auch auf Vorhaben erstrecken, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. Das zur Rechtwirksamkeit der Satzung führende Verwaltungsverfahren ist durchzuführen. Sachdarstellung: Die Gemeinde kann nach § 35 Abs. 6 BauGB für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Absatz 2 BauGB nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie einer Darstel­ lung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann sich auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrie­ ben dienen. Eine solche Satzung hat die Gemeinde mit der Satzung für den städtebaulichen Außenbereich „Bieren-Dorf“ erlassen und damit die Bebauung eines Teils der westlich am Lohacker liegenden Grundstücke (bis einschließlich Flurstück 47) ermöglicht. Eine Ausdehnung der Satzung auf den hiervon weiter nördlich gelegenen Teil sowie den östlichen Teil des Lohackers hat der Kreis Herford zum Zeitpunkt der Aufstellung im Jahr 1994 nicht mitgetragen. Nach über zwei Jahrzehnten und einem steigenden Bedarf an Flächen für die Wohnbebauung sollen nun auch auf den östlich am Lohacker gelegenen Grundstücke der Gemarkung Bieren, Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 216/2025-2030, vom 28.10.2026 | Seite 1 von 2 Flur 10, Flurstücke 42, 44, 45, 46 und 53 Wohnbauvorhaben realisiert werden können, die auf­ grund der Außenbereichslage momentan nicht zulässig sind. Zu den Möglichkeiten der Schaffung von Baurecht fanden bereits Gespräche mit der Baupla­ nungsbehörde des Kreises Herford statt. Diese teilte mit, dass eine Anwendung der Regelun­ gen des § 246e BauGB (,,Bau-Turbo‘‘) - entgegen der Ansicht der Verwaltung und eines hinzu­ gezogenen Fachanwalts für öffentliches Baurecht – ausgeschlossen sei. Vielmehr könne an die­ ser Stelle weiteres Baurecht nur durch den Erlass einer Außenbereichssatzung realisiert wer­ den. Dieser Auffassung sollte gefolgt werden, um einen Rechtsstreit zu vermeiden und nicht weiter Zeit zu verlieren. In Anlehnung an die Vorgaben der zeitgemäßen gemeindlichen Satzungen (Bauverpflichtung 30 Monate etc.), könnten schnell und kostengünstig ca. zehn Bauplätze geschaffen werden, wenn die Gemeinde die Außenbereichssatzung „Bieren-Dorf“ erweitert. Die bestehenden Ge­ staltungsvorschriften sollen den heutigen Bedarfen (z.B. Verbot von Steingärten)angepasst und für den Erweiterungsbereich übernommen werden. Sie sind in der Anlage beigefügt und werden in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Die Gemeinde Rödinghausen hatte bereits im Rahmen der damaligen Bebauung sämtliche Er­ schließungsanlagen -bis auf den Endausbau der Straße Lohacker- erstellt. Die Grundstücke im Erweiterungsbereich wurden später voll erschlossen an die KER mbH verkauft. Sobald die Grundstücke im Erweiterungsbereich einer Bebauung zugeführt worden sind, ist die Gemeinde noch zum Straßenendausbau verpflichtet. Finanzielle Auswirkungen: Unter dem Produktsachkonto 009.001.001 5279000 „Planungskosten“ stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Anlage(n): Lageplan ASB-Erweiterung ,,Bieren-Dorf'' Bieren-Dorf - Gestaltungsvorschriften Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 216/2025-2030, vom 28.10.2026 | Seite 2 von 2

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