Startseite › Gemeinde Rödinghausen › Dokument
Erweiterung der Satzung für den städtebaulichen Außenbereich ,,Bieren-Dorf‘‘ durch Erlass ei ner 1. Änderungssatzung zur Satzung über den städtebaulichen Außenbereich ,,Bieren-Dorf‘‘ -Aufstellungsbeschluss-
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
28.10.2026 216/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 3 Isabella Notarianni
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Ausschuss für Gemeindeent 11.11.2026
wicklung, Liegenschaften und
Infrastruktur
Gemeinderat 12.11.2026
Betreff:
Erweiterung der Satzung für den städtebaulichen Außenbereich ,,Bieren-Dorf‘‘ durch Erlass ei
ner 1. Änderungssatzung zur Satzung über den städtebaulichen Außenbereich ,,Bieren-Dorf‘‘
-Aufstellungsbeschluss-
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, für das in dem beigefügten Lageplan dargestellte Gebiet die Satzung für
den städtebaulichen Außenbereich „Bieren-Dorf“ gem. § 35 Abs. 6 BauGB zu erweitern. Der
Erweiterungsbereich soll die Festsetzungen der bestehenden Satzung aufnehmen und sich
auch auf Vorhaben erstrecken, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. Das
zur Rechtwirksamkeit der Satzung führende Verwaltungsverfahren ist durchzuführen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde kann nach § 35 Abs. 6 BauGB für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht
überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem
Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben im
Sinne des § 35 Absatz 2 BauGB nicht entgegen gehalten werden kann, dass sie einer Darstel
lung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen
oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung
kann sich auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrie
ben dienen.
Eine solche Satzung hat die Gemeinde mit der Satzung für den städtebaulichen Außenbereich
„Bieren-Dorf“ erlassen und damit die Bebauung eines Teils der westlich am Lohacker liegenden
Grundstücke (bis einschließlich Flurstück 47) ermöglicht. Eine Ausdehnung der Satzung auf
den hiervon weiter nördlich gelegenen Teil sowie den östlichen Teil des Lohackers hat der Kreis
Herford zum Zeitpunkt der Aufstellung im Jahr 1994 nicht mitgetragen.
Nach über zwei Jahrzehnten und einem steigenden Bedarf an Flächen für die Wohnbebauung
sollen nun auch auf den östlich am Lohacker gelegenen Grundstücke der Gemarkung Bieren,
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 216/2025-2030, vom 28.10.2026 | Seite 1 von 2
Flur 10, Flurstücke 42, 44, 45, 46 und 53 Wohnbauvorhaben realisiert werden können, die auf
grund der Außenbereichslage momentan nicht zulässig sind.
Zu den Möglichkeiten der Schaffung von Baurecht fanden bereits Gespräche mit der Baupla
nungsbehörde des Kreises Herford statt. Diese teilte mit, dass eine Anwendung der Regelun
gen des § 246e BauGB (,,Bau-Turbo‘‘) - entgegen der Ansicht der Verwaltung und eines hinzu
gezogenen Fachanwalts für öffentliches Baurecht – ausgeschlossen sei. Vielmehr könne an die
ser Stelle weiteres Baurecht nur durch den Erlass einer Außenbereichssatzung realisiert wer
den. Dieser Auffassung sollte gefolgt werden, um einen Rechtsstreit zu vermeiden und nicht
weiter Zeit zu verlieren.
In Anlehnung an die Vorgaben der zeitgemäßen gemeindlichen Satzungen (Bauverpflichtung
30 Monate etc.), könnten schnell und kostengünstig ca. zehn Bauplätze geschaffen werden,
wenn die Gemeinde die Außenbereichssatzung „Bieren-Dorf“ erweitert. Die bestehenden Ge
staltungsvorschriften sollen den heutigen Bedarfen (z.B. Verbot von Steingärten)angepasst
und für den Erweiterungsbereich übernommen werden. Sie sind in der Anlage beigefügt und
werden in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Die Gemeinde Rödinghausen hatte bereits im Rahmen der damaligen Bebauung sämtliche Er
schließungsanlagen -bis auf den Endausbau der Straße Lohacker- erstellt. Die Grundstücke im
Erweiterungsbereich wurden später voll erschlossen an die KER mbH verkauft. Sobald die
Grundstücke im Erweiterungsbereich einer Bebauung zugeführt worden sind, ist die Gemeinde
noch zum Straßenendausbau verpflichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Unter dem Produktsachkonto 009.001.001 5279000 „Planungskosten“ stehen ausreichende
Haushaltsmittel zur Verfügung.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
Lageplan ASB-Erweiterung ,,Bieren-Dorf''
Bieren-Dorf - Gestaltungsvorschriften
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 216/2025-2030, vom 28.10.2026 | Seite 2 von 2
Text aus PDF extrahiert