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Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 "Falkenweg" nach § 31 Abs. 3 BauGB (Bau-Turbo) auf dem Grundstück Gemarkung Schwenningdorf, Flur 5, Flurstücke 307, 308, 309, Falkenweg
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
29.10.2026 209/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 3 Silvia Finke Geschäftsbereich 3
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Ausschuss für Gemeindeent 11.11.2026
wicklung, Liegenschaften und
Infrastruktur
Gemeinderat 12.11.2026
Betreff:
Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Befreiung von den Festsetzungen des Be
bauungsplanes Nr. 29 "Falkenweg" nach § 31 Abs. 3 BauGB (Bau-Turbo) auf dem Grundstück
Gemarkung Schwenningdorf, Flur 5, Flurstücke 307, 308, 309, Falkenweg
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 Falkenweg hin
sichtlich der Bebauung der Grundstücke Gemarkung Schwenningdorf, Flur 5, Flurstücke 307,
308, 309 mit einem Vierfamilienhaus entgegen der Festsetzung der Bebauung mit Hausgrup
pen wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36a BauGB wird erteilt.
Sachdarstellung:
Das zur Bebauung anstehende Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet Nr. 29 „Falkenweg“
und wurde im Rahmen der Vermarktung des Baugebiets an einen Bauträger veräußert. Das
Bauprojekt konnte aufgrund der mangelnden Nachfrage nach Reihenhäusern nicht realisiert
werden. Das Grundstück würde weiter veräußert und soll nun mit einem Vierfamilienhaus be
baut werden. Die Errichtung eines Vierfamilienhauses entspricht nicht der Festsetzung des Be
bauungsplanes Nr. 29 „Falkenweg“, der hier nur Hausgruppen zulässt. Damit Wohnraum ge
schaffen werden kann, soll auf dem Grundstück ein Vierfamilienhaus errichtet werden.
Das Grundstück stand bislang im Eigentum eines Bauträgers, der es innerhalb der vertraglich
vereinbarten Bebauungsfrist von 30 Monaten nicht geschafft hat, dort ein Reihenhaus zu er
richten und zu vermarkten. Vor dem Nacherwerb durch den Bauherr wurde der Bauturbo-Fall
mit dem Kreis Herford vorabgestimmt, der der Errichtung eines Vierfamilienhauses statt eines
Reihenhauses zugestimmt hat. Es fügt sich in die umgebende Bebauung ein, insbesondere
auch in Bezug auf das benachbarte Reihenhaus.
Der Bauherr plant, die erstellten Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zur Vermietung
anzubieten. Er beantragt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 209/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 1 von 2
und die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB (Bauturbo). Alle anderen Festsetzungen
des Bebauungsplanes werden nach mündlicher Auskunft des Bauherren eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
Lageplan
Planung Falkenweg 42
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