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Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 "Falkenweg" nach § 31 Abs. 3 BauGB (Bau-Turbo) auf dem Grundstück Gemarkung Schwenningdorf, Flur 5, Flurstücke 307, 308, 309, Falkenweg

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-11-11
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 29.10.2026 209/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 3 Silvia Finke Geschäftsbereich 3 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Ausschuss für Gemeindeent­ 11.11.2026 wicklung, Liegenschaften und Infrastruktur Gemeinderat 12.11.2026 Betreff: Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Befreiung von den Festsetzungen des Be­ bauungsplanes Nr. 29 "Falkenweg" nach § 31 Abs. 3 BauGB (Bau-Turbo) auf dem Grundstück Gemarkung Schwenningdorf, Flur 5, Flurstücke 307, 308, 309, Falkenweg Beschlussvorschlag: Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 Falkenweg hin­ sichtlich der Bebauung der Grundstücke Gemarkung Schwenningdorf, Flur 5, Flurstücke 307, 308, 309 mit einem Vierfamilienhaus entgegen der Festsetzung der Bebauung mit Hausgrup­ pen wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36a BauGB wird erteilt. Sachdarstellung: Das zur Bebauung anstehende Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet Nr. 29 „Falkenweg“ und wurde im Rahmen der Vermarktung des Baugebiets an einen Bauträger veräußert. Das Bauprojekt konnte aufgrund der mangelnden Nachfrage nach Reihenhäusern nicht realisiert werden. Das Grundstück würde weiter veräußert und soll nun mit einem Vierfamilienhaus be­ baut werden. Die Errichtung eines Vierfamilienhauses entspricht nicht der Festsetzung des Be­ bauungsplanes Nr. 29 „Falkenweg“, der hier nur Hausgruppen zulässt. Damit Wohnraum ge­ schaffen werden kann, soll auf dem Grundstück ein Vierfamilienhaus errichtet werden. Das Grundstück stand bislang im Eigentum eines Bauträgers, der es innerhalb der vertraglich vereinbarten Bebauungsfrist von 30 Monaten nicht geschafft hat, dort ein Reihenhaus zu er­ richten und zu vermarkten. Vor dem Nacherwerb durch den Bauherr wurde der Bauturbo-Fall mit dem Kreis Herford vorabgestimmt, der der Errichtung eines Vierfamilienhauses statt eines Reihenhauses zugestimmt hat. Es fügt sich in die umgebende Bebauung ein, insbesondere auch in Bezug auf das benachbarte Reihenhaus. Der Bauherr plant, die erstellten Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt zur Vermietung anzubieten. Er beantragt daher eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 209/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 1 von 2 und die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB (Bauturbo). Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach mündlicher Auskunft des Bauherren eingehalten. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Anlage(n): Lageplan Planung Falkenweg 42 Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 209/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 2 von 2

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