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Ergebnis der Holzmasten-Überprüfung der Straßenbeleuchtung 2026
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
21.10.2026 198/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 3 Daniel Scholz
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Ausschuss für Gemeindeent 11.11.2026
wicklung, Liegenschaften und
Infrastruktur
Betreff:
Ergebnis der Holzmasten-Überprüfung der Straßenbeleuchtung 2026
Beschlussvorschlag:
1. Die Ausführungen des Vertreters der Westfalen-Weser-Energieservice GmbH zu den Ergeb
nissen der Holz- und Freileitungsmastenüberprüfung 2026 werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden Prüfergebnisse und unter
Berücksichtigung technischer, verkehrlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Handlungs
empfehlungen für den weiteren Umgang mit den betroffenen Masten zu erarbeiten. Die Ergeb
nisse sind dem zuständigen Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur weiteren Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Rödinghausen verfügt über insgesamt 723 Straßenbeleuchtungs- bzw. Freilei
tungsmasten aus Holz sowie über 1675 Straßenbeleuchtungsmasten aus Stahl. Zur Gewähr
leistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit werden die Masten in einem regelmäßigen Tur
nus von sechs Jahren auf ihre Standsicherheit überprüft.
Im Jahr 2026 wurden insgesamt 376 Holzmasten einer entsprechenden Überprüfung unterzo
gen.
Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen werden in der Sitzung durch einen Vertreter der
Westfalen-Weser-Energieservice GmbH vorgestellt und erläutert.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung beabsichtigt, die vorliegenden Prüfergebnisse gemeinsam mit der Westfalen-
Weser-Energieservice GmbH straßen- bzw. standortbezogen auszuwerten. Ziel ist es, auf die
ser Grundlage abgestimmte Handlungsempfehlungen für den weiteren Umgang mit den betrof
fenen Holz- und Freileitungsmasten zu entwickeln.
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 198/2025-2030, vom 21.10.2026 | Seite 1 von 2
Neben dem technischen Zustand der Masten sollen dabei insbesondere die verkehrliche Bedeu
tung der jeweiligen Beleuchtungsstandorte, die örtlichen Gegebenheiten sowie wirtschaftliche
Aspekte berücksichtigt werden.
Für die Bewertung sollen unter anderem folgende Kriterien herangezogen werden:
• Verkehrliche Bedeutung: Befinden sich die betroffenen Beleuchtungsstandorte an ver
kehrlich bedeutsamen Straßen, Kreuzungsbereichen oder sonstigen Bereichen mit er
höhten Anforderungen an die Verkehrssicherheit?
• Radverkehr: Dienen die vorhandenen Beleuchtungsmasten der Ausleuchtung von Wege
abschnitten, die Bestandteil des gemeindlichen Radwegekonzeptes sind?
• Öffentlicher Personennahverkehr: Befinden sich im betroffenen Bereich Bushaltestellen
oder wichtige Zuwegungen zu Haltestellen?
• Bestehende Beleuchtungsstruktur: Sind die betroffenen Masten Bestandteil einer zu
sammenhängenden Straßenbeleuchtung oder handelt es sich um einzelne Beleuch
tungsstandorte, die überwiegend Einzelinteressen dienen?
• Wirtschaftliche Aspekte: Ist ein Austausch der betroffenen Masten erforderlich und wirt
schaftlich vertretbar oder kommt vorzugsweise die Demontage der Beleuchtungsstand
orte, in Betracht?
Auf Grundlage dieser Bewertung sollen standortbezogene Handlungsempfehlungen erarbeitet
werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, an welchen Standorten eine Erneuerung der Be
leuchtungsmasten erforderlich bzw. sinnvoll ist und in welchen Bereichen gegebenenfalls auf
eine bestehende Beleuchtung verzichtet werden kann.
Die Ergebnisse der Bewertung sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmenvorschläge werden
dem zuständigen Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur weiteren Beratung und Be
schlussfassung vorgelegt.
Unabhängig davon bleiben gegebenenfalls erforderliche kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zur
Gewährleistung der Verkehrssicherheit unberührt.
Finanzielle Auswirkungen:
Unter dem Kostenträger 120102001 „Straßenbeleuchtung“ werden im Sachkonto 52160006
„Aufwand Festwert Straßenbeleuchtung“ Mittel für das Haushaltsjahr 2027 und die Mittelfrist
planung eingestellt.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
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