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Ergebnis der Holzmasten-Überprüfung der Straßenbeleuchtung 2026

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-11-11
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 21.10.2026 198/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 3 Daniel Scholz Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Ausschuss für Gemeindeent­ 11.11.2026 wicklung, Liegenschaften und Infrastruktur Betreff: Ergebnis der Holzmasten-Überprüfung der Straßenbeleuchtung 2026 Beschlussvorschlag: 1. Die Ausführungen des Vertreters der Westfalen-Weser-Energieservice GmbH zu den Ergeb­ nissen der Holz- und Freileitungsmastenüberprüfung 2026 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden Prüfergebnisse und unter Berücksichtigung technischer, verkehrlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Handlungs­ empfehlungen für den weiteren Umgang mit den betroffenen Masten zu erarbeiten. Die Ergeb­ nisse sind dem zuständigen Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Sachdarstellung: Die Gemeinde Rödinghausen verfügt über insgesamt 723 Straßenbeleuchtungs- bzw. Freilei­ tungsmasten aus Holz sowie über 1675 Straßenbeleuchtungsmasten aus Stahl. Zur Gewähr­ leistung der Verkehrs- und Betriebssicherheit werden die Masten in einem regelmäßigen Tur­ nus von sechs Jahren auf ihre Standsicherheit überprüft. Im Jahr 2026 wurden insgesamt 376 Holzmasten einer entsprechenden Überprüfung unterzo­ gen. Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen werden in der Sitzung durch einen Vertreter der Westfalen-Weser-Energieservice GmbH vorgestellt und erläutert. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung beabsichtigt, die vorliegenden Prüfergebnisse gemeinsam mit der Westfalen- Weser-Energieservice GmbH straßen- bzw. standortbezogen auszuwerten. Ziel ist es, auf die­ ser Grundlage abgestimmte Handlungsempfehlungen für den weiteren Umgang mit den betrof­ fenen Holz- und Freileitungsmasten zu entwickeln. Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 198/2025-2030, vom 21.10.2026 | Seite 1 von 2 Neben dem technischen Zustand der Masten sollen dabei insbesondere die verkehrliche Bedeu­ tung der jeweiligen Beleuchtungsstandorte, die örtlichen Gegebenheiten sowie wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Für die Bewertung sollen unter anderem folgende Kriterien herangezogen werden: • Verkehrliche Bedeutung: Befinden sich die betroffenen Beleuchtungsstandorte an ver­ kehrlich bedeutsamen Straßen, Kreuzungsbereichen oder sonstigen Bereichen mit er­ höhten Anforderungen an die Verkehrssicherheit? • Radverkehr: Dienen die vorhandenen Beleuchtungsmasten der Ausleuchtung von Wege­ abschnitten, die Bestandteil des gemeindlichen Radwegekonzeptes sind? • Öffentlicher Personennahverkehr: Befinden sich im betroffenen Bereich Bushaltestellen oder wichtige Zuwegungen zu Haltestellen? • Bestehende Beleuchtungsstruktur: Sind die betroffenen Masten Bestandteil einer zu­ sammenhängenden Straßenbeleuchtung oder handelt es sich um einzelne Beleuch­ tungsstandorte, die überwiegend Einzelinteressen dienen? • Wirtschaftliche Aspekte: Ist ein Austausch der betroffenen Masten erforderlich und wirt­ schaftlich vertretbar oder kommt vorzugsweise die Demontage der Beleuchtungsstand­ orte, in Betracht? Auf Grundlage dieser Bewertung sollen standortbezogene Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Dabei ist insbesondere zu prüfen, an welchen Standorten eine Erneuerung der Be­ leuchtungsmasten erforderlich bzw. sinnvoll ist und in welchen Bereichen gegebenenfalls auf eine bestehende Beleuchtung verzichtet werden kann. Die Ergebnisse der Bewertung sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmenvorschläge werden dem zuständigen Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur weiteren Beratung und Be­ schlussfassung vorgelegt. Unabhängig davon bleiben gegebenenfalls erforderliche kurzfristige Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit unberührt. Finanzielle Auswirkungen: Unter dem Kostenträger 120102001 „Straßenbeleuchtung“ werden im Sachkonto 52160006 „Aufwand Festwert Straßenbeleuchtung“ Mittel für das Haushaltsjahr 2027 und die Mittelfrist­ planung eingestellt. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 198/2025-2030, vom 21.10.2026 | Seite 2 von 2

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