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Ausbau der Straße "Holtkampstraße" - Bericht über die Anliegerinformationsveranstaltung

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-11-11
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 22.10.2026 197/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 3 Daniel Scholz Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Ausschuss für Gemeindeent­ 11.11.2026 wicklung, Liegenschaften und Infrastruktur Betreff: Ausbau der Straße "Holtkampstraße" - Bericht über die Anliegerinformationsveranstaltung Beschlussvorschlag: 1. Die im Rahmen der Anliegerinformation am 01.10.2026 vorgetragenen Hinweise und Anre­ gungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Der angepassten Vorentwurfsplanung für den Ausbau der „Holkampstraße“ wird zuge­ stimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme auf Grundlage der vorliegenden Vorent­ wurfsplanung weiter zu planen, die erforderliche Ausschreibung durchzuführen und die Bau­ maßnahme – vorbehaltlich der politischen Beratungen und der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2027 – möglichst im Jahr 2027 umzusetzen. Sachdarstellung: Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Liegenschaften und Infrastruktur hat in seiner Sit­ zung am 01.07.2025 einstimmig beschlossen, dem im Ausschuss vorgestellten Vorentwurf für den Ausbau der „Holtkampstraße“ zuzustimmen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung auf Grundlage der vorgestellten Variante 3 weiterzuentwickeln und eine Anliege­ rinformation durchzuführen. Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung sollte dem Ausschuss an­ schließend vorgestellt werden (Vorlage 739/2020–2025). Die Verwaltung hat die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger der Holtkampstraße daraufhin zu einer Anliegerinformation am 01.10.2026 in das Haus des Gastes eingeladen. Nach der Be­ grüßung und einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde die Vorentwurfspla­ nung durch einen Vertreter der GE-Komm GmbH aus Melle vorgestellt. Im Anschluss hatten die Anliegerinnen und Anlieger Gelegenheit, Hinweise, Anregungen und Änderungswünsche zur Planung vorzutragen. Die vorgebrachten Hinweise bezogen sich überwiegend auf individuelle örtliche Gegebenheiten und die jeweiligen Grundstückssituationen. Darüber hinaus wurde von mehreren Anliegern an­ Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 197/2025-2030, vom 22.10.2026 | Seite 1 von 2 geregt, im Rahmen des Straßenausbaus zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen vorzu­ sehen. Diese Anregung wurde von der Verwaltung aufgegriffen. In der nunmehr vorliegenden ange­ passten Vorentwurfsplanung sind zusätzliche geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen vorgesehen. Weiterhin wurde auf die eingeschränkte Einsehbarkeit des Einmündungsbereiches der Holt­ kampstraße in die Kilverstraße hingewiesen. Die Verwaltung wurde gebeten, mögliche Maßnah­ men zur Verbesserung der Verkehrssituation zu prüfen. Darüber hinaus wurde angeregt, die vorhandene Straßenbeleuchtung hinsichtlich einer möglichst gleichmäßigen Ausleuchtung des Straßenraumes zu überprüfen. Im Zuge der weiteren Planung wurde auch der vorgesehene Lückenschluss des Regenwasser­ kanals zur Straßenentwässerung näher betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein Teil der angrenzenden Grundstücke bislang über keinen Anschluss an einen Regenwasserkanal in der Holtkampstraße verfügt. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt dort teilweise durch Versicke­ rung auf dem eigenen Grundstück oder über private, nicht öffentlich gesicherte Entwässe­ rungsleitungen auf der Südseite der Straße. Im Rahmen der Anliegerinformation wurde erläutert, dass bei der Herstellung einer Anschluss­ möglichkeit an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation grundsätzlich die Regelungen der Entwässerungsanschlussbeitragssatzung der Gemeinde Rödinghausen zu beachten sind und hieraus eine Beitragspflicht entstehen kann. Anhand beispielhafter Berechnungen wurden den Anliegerinnen und Anliegern die möglichen fi­ nanziellen Auswirkungen eines Anschlusses an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation dargestellt. Die aus der Anliegerinformation gewonnenen Erkenntnisse und Anregungen sind, soweit plane­ risch und technisch sinnvoll sowie rechtlich umsetzbar, in die angepasste Vorentwurfsplanung eingeflossen. Auf dieser Grundlage soll nunmehr die weitere Vorbereitung der Maßnahme erfol­ gen. Finanzielle Auswirkungen: Die Investive Baumaßnahme I120101245 „Straßenausbau Holtkampstraße“ sieht im Haus­ haltsplan 2026 55.000,- Euro für Planungskosten vor. Für das Planjahr 2027 werden die Kos­ ten zur baulichen Durchführung der Maßnahme eingestellt. Diese belaufen sich nach aktuellem Planstand auf rd. 360.000,- Euro für den Straßenausbau, rd. 105.000,- Euro für den Kanalbau und rd. 38.000,- für Planungshonorare. Die Kanalbaukosten werden im Wirtschaftsplan 2027 des Sondervermögens Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rödinghausen berücksichtigt. Die Gemeinde wird nach Durchführung der Maßnahme, auf Grundlage der Straßenausbaubei­ trags-Erstattungsverordnung NRW vom 27.06.2024, die Erstattung gemäß vorgenannter Ver­ ordnung gegenüber dem Land NRW geltend machen. Für Anliegerstraßen beträgt der Erstat­ tungsanteil derzeit 80% des nach §2 der Verordnung ermittelten Aufwands. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Anlage(n): 20261001_Präsentationen 20261002_Protokoll_Anliegerveranstaltung Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 197/2025-2030, vom 22.10.2026 | Seite 2 von 2

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