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Ausbau der Straße "Holtkampstraße" - Bericht über die Anliegerinformationsveranstaltung
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
22.10.2026 197/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 3 Daniel Scholz
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Ausschuss für Gemeindeent 11.11.2026
wicklung, Liegenschaften und
Infrastruktur
Betreff:
Ausbau der Straße "Holtkampstraße" - Bericht über die Anliegerinformationsveranstaltung
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der Anliegerinformation am 01.10.2026 vorgetragenen Hinweise und Anre
gungen werden zur Kenntnis genommen.
2. Der angepassten Vorentwurfsplanung für den Ausbau der „Holkampstraße“ wird zuge
stimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme auf Grundlage der vorliegenden Vorent
wurfsplanung weiter zu planen, die erforderliche Ausschreibung durchzuführen und die Bau
maßnahme – vorbehaltlich der politischen Beratungen und der Bereitstellung der erforderlichen
Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2027 – möglichst im Jahr 2027 umzusetzen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Liegenschaften und Infrastruktur hat in seiner Sit
zung am 01.07.2025 einstimmig beschlossen, dem im Ausschuss vorgestellten Vorentwurf für
den Ausbau der „Holtkampstraße“ zuzustimmen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt,
die Planung auf Grundlage der vorgestellten Variante 3 weiterzuentwickeln und eine Anliege
rinformation durchzuführen. Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung sollte dem Ausschuss an
schließend vorgestellt werden (Vorlage 739/2020–2025).
Die Verwaltung hat die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger der Holtkampstraße daraufhin
zu einer Anliegerinformation am 01.10.2026 in das Haus des Gastes eingeladen. Nach der Be
grüßung und einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde die Vorentwurfspla
nung durch einen Vertreter der GE-Komm GmbH aus Melle vorgestellt. Im Anschluss hatten die
Anliegerinnen und Anlieger Gelegenheit, Hinweise, Anregungen und Änderungswünsche zur
Planung vorzutragen.
Die vorgebrachten Hinweise bezogen sich überwiegend auf individuelle örtliche Gegebenheiten
und die jeweiligen Grundstückssituationen. Darüber hinaus wurde von mehreren Anliegern an
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 197/2025-2030, vom 22.10.2026 | Seite 1 von 2
geregt, im Rahmen des Straßenausbaus zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen vorzu
sehen.
Diese Anregung wurde von der Verwaltung aufgegriffen. In der nunmehr vorliegenden ange
passten Vorentwurfsplanung sind zusätzliche geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen in Form
von Aufpflasterungen vorgesehen.
Weiterhin wurde auf die eingeschränkte Einsehbarkeit des Einmündungsbereiches der Holt
kampstraße in die Kilverstraße hingewiesen. Die Verwaltung wurde gebeten, mögliche Maßnah
men zur Verbesserung der Verkehrssituation zu prüfen. Darüber hinaus wurde angeregt, die
vorhandene Straßenbeleuchtung hinsichtlich einer möglichst gleichmäßigen Ausleuchtung des
Straßenraumes zu überprüfen.
Im Zuge der weiteren Planung wurde auch der vorgesehene Lückenschluss des Regenwasser
kanals zur Straßenentwässerung näher betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein Teil der
angrenzenden Grundstücke bislang über keinen Anschluss an einen Regenwasserkanal in der
Holtkampstraße verfügt. Die Niederschlagsentwässerung erfolgt dort teilweise durch Versicke
rung auf dem eigenen Grundstück oder über private, nicht öffentlich gesicherte Entwässe
rungsleitungen auf der Südseite der Straße.
Im Rahmen der Anliegerinformation wurde erläutert, dass bei der Herstellung einer Anschluss
möglichkeit an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation grundsätzlich die Regelungen
der Entwässerungsanschlussbeitragssatzung der Gemeinde Rödinghausen zu beachten sind
und hieraus eine Beitragspflicht entstehen kann.
Anhand beispielhafter Berechnungen wurden den Anliegerinnen und Anliegern die möglichen fi
nanziellen Auswirkungen eines Anschlusses an die öffentliche Niederschlagswasserkanalisation
dargestellt.
Die aus der Anliegerinformation gewonnenen Erkenntnisse und Anregungen sind, soweit plane
risch und technisch sinnvoll sowie rechtlich umsetzbar, in die angepasste Vorentwurfsplanung
eingeflossen. Auf dieser Grundlage soll nunmehr die weitere Vorbereitung der Maßnahme erfol
gen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Investive Baumaßnahme I120101245 „Straßenausbau Holtkampstraße“ sieht im Haus
haltsplan 2026 55.000,- Euro für Planungskosten vor. Für das Planjahr 2027 werden die Kos
ten zur baulichen Durchführung der Maßnahme eingestellt. Diese belaufen sich nach aktuellem
Planstand auf rd. 360.000,- Euro für den Straßenausbau, rd. 105.000,- Euro für den Kanalbau
und rd. 38.000,- für Planungshonorare. Die Kanalbaukosten werden im Wirtschaftsplan 2027
des Sondervermögens Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rödinghausen berücksichtigt.
Die Gemeinde wird nach Durchführung der Maßnahme, auf Grundlage der Straßenausbaubei
trags-Erstattungsverordnung NRW vom 27.06.2024, die Erstattung gemäß vorgenannter Ver
ordnung gegenüber dem Land NRW geltend machen. Für Anliegerstraßen beträgt der Erstat
tungsanteil derzeit 80% des nach §2 der Verordnung ermittelten Aufwands.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
20261001_Präsentationen
20261002_Protokoll_Anliegerveranstaltung
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