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Beteiligung eines weiteren kommunalen Gesellschafters an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG; Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-11-12 |
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Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
29.10.2026 196/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 3 Andreas Dornhöfer Geschäftsbereich 2
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Gemeinderat 12.11.2026
Betreff:
Beteiligung eines weiteren kommunalen Gesellschafters an der Westfalen Weser Energie GmbH
& Co. KG; Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Rödinghausen stimmt einer Beteiligung des Fleckens Aerzen als
neuem unmittelbaren Kommanditisten an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG
im Wege der Kapitalerhöhung von bis zu maximal 886.900 € zu.
2. Der Rat der Gemeinde Rödinghausen stimmt der als Anlage 1 beigefügten, für den Bei
tritt des Fleckens Aerzen geänderten, Fassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen
Weser Energie GmbH & Co. KG sowie der mit den Beteiligungen einhergehenden Ände
rung des Konsortialvertrages zu.
3. Die kommunale Vertreterin der Gemeinde Rödinghausen in der Gesellschafterversamm
lung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen mbH wird ermächtigt und
beauftragt, die Geschäftsführung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghau
sen mbH oder deren Vertretung anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der
Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG
und des Konsortialvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, um die Auf
nahme des Fleckens Aerzen umzusetzen;
b) Anweisung an die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG,
die für die Umsetzung der Vorhaben erforderlichen Schritte vorzunehmen.
Sachdarstellung:
Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, an welcher die Gemeinde Rödinghausen über
die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen mbH mittelbar beteiligt ist, möchte mit
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dem Flecken Aerzen einen neuen kommunalen Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung
aufnehmen („Vorhaben“).
Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung des Vorhabens sowie der damit einherge
henden Änderung des Gesellschaftsvertrages.
SACHVERHALT
1. Hintergrund
Die Gemeinde Rödinghausen ist über die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen
mbH mittelbar an der WWE mit Sitz in Paderborn beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden
aktuell von 57 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Un
ternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE ist die Holding der Westfalen
Weser-Gruppe. In dieser Funktion steuert und überwacht sie ihre 100%igen-Tochtergesell
schaften, die das operative Geschäft der Westfalen Weser-Gruppe verantworten und in den
vier Geschäftsfeldern Erzeugung & Handel (Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH),
Speicher (Westfalen Weser Energiespeicher GmbH), Netze (Westfalen Weser Netz GmbH) so
wie Wärme & Energielösungen (Energieservice Westfalen Weser GmbH) tätig sind.
Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:
Nordrhein-Westfalen Niedersachsen
Kommunen Kommunen
Kommunale Kommunale
Kommunen Kommunen
Unternehmen Unternehmen
Holding
Westfalen Weser Energie
Westfalen Weser
Verwaltungsges. mbH
Energie
Erzeugung&Handel Speicher Netze Wärme & Energielösungen
Westfalen Weser Westfalen Weser Westfalen Weser Energieservice
Energieerzeugung Energiespeicher Netz Westfalen Weser
2. Vorhaben
Die WWE plant die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in die WWE. Wie in den vergange
nen Jahren ist beabsichtigt, den neuen kommunalen Gesellschafter mittels einer Kapitalerhö
hung aufzunehmen. Im diesjährigen Beteiligungsprozess ist eine unmittelbare Beteiligung des
Fleckens Aerzen vorgesehen. Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung des Vorha
bens.
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3. Folgeänderungen
Mit der Beteiligung des Fleckens Aerzen gehen eine Kapitalerhöhung, eine Anpassung des Ge
sellschaftsvertrages sowie eine Anpassung des Konsortialvertrages der WWE einher. Die geän
derte Fassung des Gesellschaftsvertrages der WWE ist diesem Beschluss als Anlage 1 beige
fügt. Die hierin dargestellten Änderungen bilden einen Beitritt des Fleckens Aerzen ab. Der
Konsortialvertrag wird nur dahingehend geändert, dass ein neuer kommunaler Gesellschafter
dem Gesamtkonstrukt beitritt. Dieses Vorgehen, die Vertragsänderungen und diese Beschluss
vorlage wurden im Vorfeld mit den zuständigen Aufsichtsbehörden abgestimmt.
BEGRÜNDUNG
1. Hintergrund und Zweck
Die WWE ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu 100 % ein kommunales Unternehmen. Es war
von Anfang an geplant, so viele kommunale Gesellschafter wie möglich im Versorgungsgebiet
der WWE zu bündeln. Dementsprechend sieht die Präambel des zwischen sämtlichen Altgesell
schaftern geschlossenen Konsortialvertrages in Ziff. 8 den Beitritt weiterer Städte und Gemein
den zur WWE ausdrücklich vor. Mit dem Flecken Aerzen soll nun ein weiterer kommunaler Ge
sellschafter hinzukommen, Gesellschaftsanteile an der WWE übernehmen und der kommunalen
Familie der WWE beitreten. Am Gesamtkonstrukt der WWE-Gruppe, insbesondere am Betäti
gungsfeld der WWE, ändert dies nichts.
Angebote für eine Beteiligung an der WWE wurden und werden lediglich an Kommunen bzw.
kommunale Unternehmen aus dem Versorgungsgebiet der WWE versandt. Für den aktuellen
Beteiligungsprozess 2026 wurde auf die Unternehmensbewertung der WWE aus 2025 abge
stellt, welche Grundlage des aktuellen Beteiligungsangebots an den Flecken Aerzen ist.
Der Flecken Aerzen hat am 25.06.2026 den Beschluss zu einem Betritt zur WWE gefasst. Die
Altgesellschafter werden in der Gesellschafterversammlung der WWE am Jahresende 2026,
nach erfolgter Ratsbefassung dieser Vorlage, über den Beitritt des Fleckens Aerzen entschei
den. Im Nachgang wird sodann ein Beitrittsvertrag unterzeichnet.
Der dem entsprechenden Angebot der WWE an den Flecken Aerzen dort gefasste Beschluss
sieht gerundet Folgendes vor:
„[…] sodass der Flecken Aerzen (jeweils aufgerundet) bis zu 0,1% vor Kapitalerhöhung bzw. um
bis zu 0,099% nach Kapitalerhöhung an der WWE beteiligt ist. Die Hafteinlage des Fleckens
Aerzen beträgt dann 73.200 €, die übrigen Zuzahlungen 813.700 €, so dass der Flecken Aerzen
für seine Beteiligung insgesamt 886.900 € zu leisten hat, zuzüglich Einzahlung in die gesamt
händerische Rücklage in Höhe von 0,099 % des Bestandes zum 31.12.2026.“
Der vorgenannte Beitrittsbeschluss des Fleckens Aerzen steht unter dem Vorbehalt, dass die
zuständige Finanzverwaltung dem Flecken die Möglichkeit eines steuerlichen Querverbunds be
stätigt. Im Zeitpunkt der Versendung dieser Ratsvorlage steht die Antwort an den Flecken Aer
zen noch aus und die Frage der Querverbundsfähigkeit ist mithin noch ungeklärt. Ein Abwarten
der Ratsbefassung würde jedoch einen Beitritt zum Jahreswechsel 2026/2027 vereiteln, sodass
trotz des Vorbehalts eine Entscheidung der WWE-Altgesellschafter zum Beitrittswunsch einge
holt werden soll. Ein Beitritt zum Jahreswechsel wird nicht stattfinden, wenn die Frage der
Querverbundsfähigkeit nicht vorab geklärt werden kann. In diesem Fall wäre der Beitrittspro
zess ggf. im Jahr 2027 neu zu starten.
2. Chance
Die Beteiligung neuer kommunaler Gesellschafter an der WWE wird die Marktposition der WWE
stärken und festigen, denn das erfolgreiche WWE-Modell steht für die optimale Verbindung von
Konzessionsgebereigenschaft und Verbleib der Wertschöpfung aus den Netzen in der Region.
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3. Kommunalrechtliche Voraussetzungen
Die kommunalrechtlichen Vorgaben der §§ 107, 107a und 108 ff. GO NRW werden eingehal
ten.
Nebeneffekt der Beteiligung eines oder mehrerer weiterer kommunaler Gesellschafter im Wege
der Kapitalerhöhung ist eine entsprechend quotale „Verwässerung“ der Gesellschaftsanteile der
Altgesellschafter. Durch die Aufnahme eines oder mehrerer neuer kommunaler Gesellschafter
im Wege der Kapitalerhöhung sind nach Beitritt mehr kommunale Gesellschafter an einem ins
gesamt höheren Kapital der WWE beteiligt. Dies führt automatisch zu einer Verschiebung der
Beteiligungsquoten bei nominal gleicher Größe des jeweils gehaltenen Gesellschaftsanteils. Im
Gegenzug wird die WWE durch die Einlagen werthaltiger, sodass sich der Wert der Gesell
schaftsanteile für den einzelnen Gesellschafter nicht verändert.
Die Aufnahme eines oder mehrerer neuer kommunaler Gesellschafter und die Kapitalerhöhung
erfordern eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE und des Konsortialvertrages.
Dies wird durch den zweiten Beschluss umgesetzt. Die kommunalrechtlichen Vorgaben an den
Gesellschaftsvertrag sind auch in der als Anlage Error! Bookmark not defined. beigefügten
Fassung – unverändert – eingehalten. Der Konsortialvertrag wird nur dahingehend geändert,
dass ein neuer kommunaler Gesellschafter dem Gesamtkonstrukt beitritt. Dieses Vorgehen, die
Vertragsänderungen und diese Beschlussvorlage wurden im Vorfeld mit den zuständigen Auf
sichtsbehörden abgestimmt.
4. Beschlüsse
Der erste Beschluss betrifft die Beteiligung des Fleckens Aerzen als neuer kommunaler Gesell
schafter an der WWE im Wege der Kapitalerhöhung. Der zweite Beschluss regelt die für die Be
teiligung des Fleckens Aerzen erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrages und des Kon
sortialvertrages der WWE. Der dritte Beschluss regelt die entsprechende Umsetzung.
UMSETZUNG
1. Umsetzung
Zur Umsetzung der Beschlüsse wird die kommunale Vertreterin der Gemeinde Rödinghausen in
der Gesellschafterversammlung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen mbH
beauftragt und ermächtigt, die Geschäftsführung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rö
dinghausen mbH bzw. deren Vertretung anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der
WWE der Aufnahme des Fleckens Aerzen im Wege der Kapitalerhöhung sowie der damit ein
hergehenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE und des Konsortialvertrages der
WWE zuzustimmen.
2. Weiteres Vorgehen WWE
Nach § 115 Abs. 2 GO NRW ist für Entscheidungen einer Kommune über die Beteiligung an ei
ner Gesellschaft unverzüglich ein Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 Satz 1 GO NRW durch
zuführen, wenn ein Beschluss des Rates nach § 108 Abs.6 GO NRW zu fassen ist.
Die entsprechenden Verträge und Beschlüsse wurden bereits im Vorfeld mit der für die nord
rhein-westfälischen Anteilseigner der WWE zuständigen Kommunalaufsicht bei der Bezirksre
gierung Detmold abgestimmt. Daher muss die Änderungsfassung des Gesellschaftsvertrages,
welche dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beiliegt, nicht als Anlage des Anzeigeschreibens
an die Rechtsaufsicht beigelegt werden.
Die für den Flecken Aerzen zuständige Aufsichtsbehörde, der Landkreis Hameln-Pyrmont, wird
ohnehin im Rahmen des Anzeigeverfahrens des Fleckens Aerzens mit der Thematik befasst.
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Aus Gründen der Rechtssicherheit soll der gesamte Beschluss angezeigt werden. Dies gilt ins
besondere für die damit einhergehende Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachdarstellung.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
Anlage 1_Gesellschaftsvertrag WWE (Entwurf für Aufnahme Aerzen)
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