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Beteiligung eines weiteren kommunalen Gesellschafters an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG; Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-11-12
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Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 29.10.2026 196/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 3 Andreas Dornhöfer Geschäftsbereich 2 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Gemeinderat 12.11.2026 Betreff: Beteiligung eines weiteren kommunalen Gesellschafters an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG; Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Rödinghausen stimmt einer Beteiligung des Fleckens Aerzen als neuem unmittelbaren Kommanditisten an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG im Wege der Kapitalerhöhung von bis zu maximal 886.900 € zu. 2. Der Rat der Gemeinde Rödinghausen stimmt der als Anlage 1 beigefügten, für den Bei­ tritt des Fleckens Aerzen geänderten, Fassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG sowie der mit den Beteiligungen einhergehenden Ände­ rung des Konsortialvertrages zu. 3. Die kommunale Vertreterin der Gemeinde Rödinghausen in der Gesellschafterversamm­ lung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen mbH wird ermächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghau­ sen mbH oder deren Vertretung anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG den folgenden Beschlüssen zuzustimmen: a) Änderung des Gesellschaftsvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und des Konsortialvertrages der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, um die Auf­ nahme des Fleckens Aerzen umzusetzen; b) Anweisung an die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, die für die Umsetzung der Vorhaben erforderlichen Schritte vorzunehmen. Sachdarstellung: Die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, an welcher die Gemeinde Rödinghausen über die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen mbH mittelbar beteiligt ist, möchte mit Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 196/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 1 von 5 dem Flecken Aerzen einen neuen kommunalen Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung aufnehmen („Vorhaben“). Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung des Vorhabens sowie der damit einherge­ henden Änderung des Gesellschaftsvertrages. SACHVERHALT 1. Hintergrund Die Gemeinde Rödinghausen ist über die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen mbH mittelbar an der WWE mit Sitz in Paderborn beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 57 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Un­ ternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE ist die Holding der Westfalen Weser-Gruppe. In dieser Funktion steuert und überwacht sie ihre 100%igen-Tochtergesell­ schaften, die das operative Geschäft der Westfalen Weser-Gruppe verantworten und in den vier Geschäftsfeldern Erzeugung & Handel (Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH), Speicher (Westfalen Weser Energiespeicher GmbH), Netze (Westfalen Weser Netz GmbH) so­ wie Wärme & Energielösungen (Energieservice Westfalen Weser GmbH) tätig sind. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar: Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Kommunen Kommunen Kommunale Kommunale Kommunen Kommunen Unternehmen Unternehmen Holding Westfalen Weser Energie Westfalen Weser Verwaltungsges. mbH Energie Erzeugung&Handel Speicher Netze Wärme & Energielösungen Westfalen Weser Westfalen Weser Westfalen Weser Energieservice Energieerzeugung Energiespeicher Netz Westfalen Weser 2. Vorhaben Die WWE plant die Aufnahme eines weiteren Gesellschafters in die WWE. Wie in den vergange­ nen Jahren ist beabsichtigt, den neuen kommunalen Gesellschafter mittels einer Kapitalerhö­ hung aufzunehmen. Im diesjährigen Beteiligungsprozess ist eine unmittelbare Beteiligung des Fleckens Aerzen vorgesehen. Die nachfolgenden Beschlüsse dienen der Umsetzung des Vorha­ bens. Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 196/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 2 von 5 3. Folgeänderungen Mit der Beteiligung des Fleckens Aerzen gehen eine Kapitalerhöhung, eine Anpassung des Ge­ sellschaftsvertrages sowie eine Anpassung des Konsortialvertrages der WWE einher. Die geän­ derte Fassung des Gesellschaftsvertrages der WWE ist diesem Beschluss als Anlage 1 beige­ fügt. Die hierin dargestellten Änderungen bilden einen Beitritt des Fleckens Aerzen ab. Der Konsortialvertrag wird nur dahingehend geändert, dass ein neuer kommunaler Gesellschafter dem Gesamtkonstrukt beitritt. Dieses Vorgehen, die Vertragsänderungen und diese Beschluss­ vorlage wurden im Vorfeld mit den zuständigen Aufsichtsbehörden abgestimmt. BEGRÜNDUNG 1. Hintergrund und Zweck Die WWE ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu 100 % ein kommunales Unternehmen. Es war von Anfang an geplant, so viele kommunale Gesellschafter wie möglich im Versorgungsgebiet der WWE zu bündeln. Dementsprechend sieht die Präambel des zwischen sämtlichen Altgesell­ schaftern geschlossenen Konsortialvertrages in Ziff. 8 den Beitritt weiterer Städte und Gemein­ den zur WWE ausdrücklich vor. Mit dem Flecken Aerzen soll nun ein weiterer kommunaler Ge­ sellschafter hinzukommen, Gesellschaftsanteile an der WWE übernehmen und der kommunalen Familie der WWE beitreten. Am Gesamtkonstrukt der WWE-Gruppe, insbesondere am Betäti­ gungsfeld der WWE, ändert dies nichts. Angebote für eine Beteiligung an der WWE wurden und werden lediglich an Kommunen bzw. kommunale Unternehmen aus dem Versorgungsgebiet der WWE versandt. Für den aktuellen Beteiligungsprozess 2026 wurde auf die Unternehmensbewertung der WWE aus 2025 abge­ stellt, welche Grundlage des aktuellen Beteiligungsangebots an den Flecken Aerzen ist. Der Flecken Aerzen hat am 25.06.2026 den Beschluss zu einem Betritt zur WWE gefasst. Die Altgesellschafter werden in der Gesellschafterversammlung der WWE am Jahresende 2026, nach erfolgter Ratsbefassung dieser Vorlage, über den Beitritt des Fleckens Aerzen entschei­ den. Im Nachgang wird sodann ein Beitrittsvertrag unterzeichnet. Der dem entsprechenden Angebot der WWE an den Flecken Aerzen dort gefasste Beschluss sieht gerundet Folgendes vor: „[…] sodass der Flecken Aerzen (jeweils aufgerundet) bis zu 0,1% vor Kapitalerhöhung bzw. um bis zu 0,099% nach Kapitalerhöhung an der WWE beteiligt ist. Die Hafteinlage des Fleckens Aerzen beträgt dann 73.200 €, die übrigen Zuzahlungen 813.700 €, so dass der Flecken Aerzen für seine Beteiligung insgesamt 886.900 € zu leisten hat, zuzüglich Einzahlung in die gesamt­ händerische Rücklage in Höhe von 0,099 % des Bestandes zum 31.12.2026.“ Der vorgenannte Beitrittsbeschluss des Fleckens Aerzen steht unter dem Vorbehalt, dass die zuständige Finanzverwaltung dem Flecken die Möglichkeit eines steuerlichen Querverbunds be­ stätigt. Im Zeitpunkt der Versendung dieser Ratsvorlage steht die Antwort an den Flecken Aer­ zen noch aus und die Frage der Querverbundsfähigkeit ist mithin noch ungeklärt. Ein Abwarten der Ratsbefassung würde jedoch einen Beitritt zum Jahreswechsel 2026/2027 vereiteln, sodass trotz des Vorbehalts eine Entscheidung der WWE-Altgesellschafter zum Beitrittswunsch einge­ holt werden soll. Ein Beitritt zum Jahreswechsel wird nicht stattfinden, wenn die Frage der Querverbundsfähigkeit nicht vorab geklärt werden kann. In diesem Fall wäre der Beitrittspro­ zess ggf. im Jahr 2027 neu zu starten. 2. Chance Die Beteiligung neuer kommunaler Gesellschafter an der WWE wird die Marktposition der WWE stärken und festigen, denn das erfolgreiche WWE-Modell steht für die optimale Verbindung von Konzessionsgebereigenschaft und Verbleib der Wertschöpfung aus den Netzen in der Region. Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 196/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 3 von 5 3. Kommunalrechtliche Voraussetzungen Die kommunalrechtlichen Vorgaben der §§ 107, 107a und 108 ff. GO NRW werden eingehal­ ten. Nebeneffekt der Beteiligung eines oder mehrerer weiterer kommunaler Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung ist eine entsprechend quotale „Verwässerung“ der Gesellschaftsanteile der Altgesellschafter. Durch die Aufnahme eines oder mehrerer neuer kommunaler Gesellschafter im Wege der Kapitalerhöhung sind nach Beitritt mehr kommunale Gesellschafter an einem ins­ gesamt höheren Kapital der WWE beteiligt. Dies führt automatisch zu einer Verschiebung der Beteiligungsquoten bei nominal gleicher Größe des jeweils gehaltenen Gesellschaftsanteils. Im Gegenzug wird die WWE durch die Einlagen werthaltiger, sodass sich der Wert der Gesell­ schaftsanteile für den einzelnen Gesellschafter nicht verändert. Die Aufnahme eines oder mehrerer neuer kommunaler Gesellschafter und die Kapitalerhöhung erfordern eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE und des Konsortialvertrages. Dies wird durch den zweiten Beschluss umgesetzt. Die kommunalrechtlichen Vorgaben an den Gesellschaftsvertrag sind auch in der als Anlage Error! Bookmark not defined. beigefügten Fassung – unverändert – eingehalten. Der Konsortialvertrag wird nur dahingehend geändert, dass ein neuer kommunaler Gesellschafter dem Gesamtkonstrukt beitritt. Dieses Vorgehen, die Vertragsänderungen und diese Beschlussvorlage wurden im Vorfeld mit den zuständigen Auf­ sichtsbehörden abgestimmt. 4. Beschlüsse Der erste Beschluss betrifft die Beteiligung des Fleckens Aerzen als neuer kommunaler Gesell­ schafter an der WWE im Wege der Kapitalerhöhung. Der zweite Beschluss regelt die für die Be­ teiligung des Fleckens Aerzen erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrages und des Kon­ sortialvertrages der WWE. Der dritte Beschluss regelt die entsprechende Umsetzung. UMSETZUNG 1. Umsetzung Zur Umsetzung der Beschlüsse wird die kommunale Vertreterin der Gemeinde Rödinghausen in der Gesellschafterversammlung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen mbH beauftragt und ermächtigt, die Geschäftsführung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rö­ dinghausen mbH bzw. deren Vertretung anzuweisen, in der Gesellschafterversammlung der WWE der Aufnahme des Fleckens Aerzen im Wege der Kapitalerhöhung sowie der damit ein­ hergehenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE und des Konsortialvertrages der WWE zuzustimmen. 2. Weiteres Vorgehen WWE Nach § 115 Abs. 2 GO NRW ist für Entscheidungen einer Kommune über die Beteiligung an ei­ ner Gesellschaft unverzüglich ein Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 Satz 1 GO NRW durch­ zuführen, wenn ein Beschluss des Rates nach § 108 Abs.6 GO NRW zu fassen ist. Die entsprechenden Verträge und Beschlüsse wurden bereits im Vorfeld mit der für die nord­ rhein-westfälischen Anteilseigner der WWE zuständigen Kommunalaufsicht bei der Bezirksre­ gierung Detmold abgestimmt. Daher muss die Änderungsfassung des Gesellschaftsvertrages, welche dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beiliegt, nicht als Anlage des Anzeigeschreibens an die Rechtsaufsicht beigelegt werden. Die für den Flecken Aerzen zuständige Aufsichtsbehörde, der Landkreis Hameln-Pyrmont, wird ohnehin im Rahmen des Anzeigeverfahrens des Fleckens Aerzens mit der Thematik befasst. Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 196/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 4 von 5 Aus Gründen der Rechtssicherheit soll der gesamte Beschluss angezeigt werden. Dies gilt ins­ besondere für die damit einhergehende Änderung des Gesellschaftsvertrages der WWE. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachdarstellung. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Anlage(n): Anlage 1_Gesellschaftsvertrag WWE (Entwurf für Aufnahme Aerzen) Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 196/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 5 von 5

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