Startseite › Gemeinde Rödinghausen › Dokument

Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens von Westfalen Weser und RWE für die Realisierung und den Betrieb eines wasserstofffähigen Gaskraftwerks in Kirchlengern

Beschlussvorlage
TypBeschlussvorlage
GemeindeGemeinde Rödinghausen
Datum2026-11-12
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Rödinghausen Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Datum Vorlagen-Nr. 29.10.2026 195/2025-2030 Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich Geschäftsbereich 3 Andreas Dornhöfer Geschäftsbereich 2 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Gemeinderat 12.11.2026 Betreff: Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens von Westfalen Weser und RWE für die Realisierung und den Betrieb eines wasserstofffähigen Gaskraftwerks in Kirchlengern Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Rödinghausen stimmt –vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht– der Beteiligung der Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH an einem Gemeinschaftsunternehmen zusammen mit der RWE Generation SE zwecks Über­ nahme des Kraftwerksbetriebs in Kirchlengern zu. An dem Gemeinschaftsunternehmen wird die Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH ein Drittel der Geschäftsanteile über­ nehmen, was einem Stammkapitalanteil von 10.000 Euro entspricht. Die Beteiligung kann im Wege des Anteilserwerbs oder der gemeinsamen Gründung durch beide Partner erfol­ gen. 2. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichts­ behörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen Ände­ rungen der Satzung des Gemeinschaftsunternehmens als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Gemeinde Rödinghausen damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentli­ che Inhalt der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betrof­ fen sind. 3. Die Vertreterin oder der Vertreter der Gemeinde Rödinghausen in der Gesellschafterver­ sammlung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen mbH wird ermächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Röding­ hausen mbH bzw. deren bevollmächtigte Vertretung zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG deren Ge­ schäftsführung zu ermächtigen, den Beschlüssen zur Umsetzung des obigen Ratsbeschlus­ ses in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH zuzu­ stimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere alle erforderlichen Verträge abzuschließen. Sachdarstellung: Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 1 von 9 Die Gemeinde Rödinghausen ist mittelbar über die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rö­ dinghausen mbH an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH (nachfolgend „WWER“) be­ teiligt. Die WWER ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE. Gemeinsam mit dem Partner RWE Generation SE („RWE im Sinne dieser Beschlussvorlage) strebt Westfalen Weser über die WWER –vorbehaltlich der kartellrechtlichen Freigabe – die Bil­ dung eines Gemeinschaftsunternehmens für die Errichtung und den Betrieb eines wasserstoff­ fähigen Gaskraftwerks am Standort Kirchlengern an (die „Projektgesellschaft“ im Sinne die­ ser Beschlussvorlage). Ausgangspunkt für das Vorhaben ist der bestehende Kraftwerksstandort Kirchlengern von Westfalen Weser, den es strategisch hin zu einem zukunftsfähigen Energie­ standort weiterzuentwickeln gilt. Grundlage hierfür ist u.a. das im Juli 2026 in Kraft getretene „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitä­ ten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG)“, welches den Auf­ bau und die Vorhaltung von gesicherten Energieerzeugungskapazitäten fördert. Mit RWE hat Westfalen Weser einen im Kraftwerksgeschäft erfahrenen Partner für das Vorha­ ben gewonnen, der neben seiner Expertise auch Anlagentechnik beisteuert. Gemeinsam möch­ ten die Partner den bestehenden Kraftwerksstandort Kirchlengern zu einem modernen innova­ tiven Gaskraftwerk in Form eines Spitzenlastkraftwerks ertüchtigen–also zu einem Kraftwerk, welches nur dann eingeschaltet wird, wenn besonders viel Strom benötigt wird, z.B. aufgrund sehr hoher Nachfrage in Spitzenzeiten. Zusammen streben die Partner bestenfalls bereits über die zu errichtende Projektgesellschaft die Teilnahme an der Ausschreibung nach dem StromVKG im Dezember 2026 an. Der Aufsichtsrat der WWE hat in seiner Sitzung vom 03.12.2025 per Grundsatzbeschluss dem Vorhaben –einschließlich der Gründung einer entsprechenden Projektgesellschaft– erstmals zu­ gestimmt. Dieses Signal des Aufsichtsrates hat das Projekt weiter befördert und war Grundlage der weiteren Zusammenarbeit mit dem Partner RWE. Nachdem der Gesetzgeber mit dem StromVKG zwischenzeitlich auch die langerwartete gesetzliche Grundlage für die finale Ent­ scheidung über die Umsetzung des Vorhabens geschaffen hat, hat der Aufsichtsrat der WWE sich in seiner Sitzung vom 31.08.2026 erneut mit dem Vorhaben befasst und in Fortführung seiner Beschlussfassung aus Dezember 2025 dem Vorhaben seine finale Zustimmung erteilt. In dem Vorhaben sehen Westfalen Weser und RWE vor dem Hintergrund des Kernkraft- und Kohleausstiegs einen wichtigen Beitrag zur Energiewende durch Schaffung einer flexi- blen und gleichzeitig sicheren Erzeugungsreserve. Energiewirtschaftliches Ziel ist neben der Reduzierung von Volatilitäten auf den Energiemärkten die Stärkung der Versor- gungssicherheit für den Fall, dass Sonne und Wind wetterbedingt nicht ausreichend Strom liefern. Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Kraftwerksstandortes Kirchlengern im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem im Kraftwerksgeschäft erfahrenen Partner RWE ist für Westfalen Weser ferner von hohem strategischem Interesse zur Absicherung des eigenen im Aufbau be­ findlichen regenerativen Erzeugungs- und Speicherportfolios. Das Vorhaben ist daher Bestand­ teil der von den kommunalen Anteilseignern der WWE beschlossenen Strategie 2035 und in den Gremien der WWE mehrfach vorgestellt worden. Hierdurch sichert sich Westfalen Weser im Sinne ihrer Ausrichtung auf die vier Geschäftsfelder Erzeugung & Handel, Speicher, Netze sowie Wärme & Energielösungen den Zugriff auf gesicherte Erzeugungsleistung in der Region und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Fortentwicklung der regionalen Energie­ welt der Zukunft. Eine Zusammenfassung des Vorhabens als Präsentation ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 2 von 9 SACHVERHALT UND BEGRÜNDUNG I. Hintergrund Die Gemeinde Rödinghausen ist mittelbar über die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rö­ dinghausen mbH an der WWE mit Sitz in Paderborn beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE wer­ den aktuell von 57 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE ist die Holding der Westfa- len Weser-Gruppe. In dieser Funktion steuert und überwacht sie ihre 100%igen-Tochterge­ sellschaften, die das operative Geschäft der Westfalen Weser-Gruppe verantworten und in den vier Geschäftsfeldern Erzeugung & Handel (Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH), Speicher (Westfalen Weser Energiespeicher GmbH), Netze (Westfalen Weser Netz GmbH) so­ wie Wärme & Energielösungen (Energieservice Westfalen Weser GmbH) tätig sind. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar: Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Kommunen Kommunen Kommunale Kommunale Kommunen Kommunen Unternehmen Unternehmen Holding Westfalen Weser Energie Westfalen Weser Verwaltungsges. mbH Energie Erzeugung&Handel Speicher Netze Wärme & Energielösungen Westfalen Weser Westfalen Weser Westfalen Weser Energieservice Energieerzeugung Energiespeicher Netz Westfalen Weser II. Ausgangslage Zu den in der Strategie 2035 definierten Schwerpunkttätigkeiten von Westfalen Weser im Geschäftsfeld Erzeugung & Handel gehört neben dem konsequenten Aufbau von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie deren Nutzbarmachung für die Region (vgl. die bereits umgesetzten Vorhaben zur Beteiligung von Westfalen Weser an dem Windkraftprojek­ tierer und -erzeuger WN Energie GmbH & Co. KG sowie an dem Grünstromexperten Westfalen­ WIND Strom GmbH) auch der Zugriff auf Kapazitäten gesicherter Erzeugung. Das Ziel, grüne Energie für Kundinnen und Kunden in der Region aber auch für die Unterneh­ men der Westfalen Weser-Gruppe selbst oder für Partner-Stadtwerke nutzbar zu machen und somit die Energiewende in der Region umzusetzen, bedarf der Absicherung für den Fall, dass erneuerbare Energien zu bestimmten Zeitpunkten nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Westfalen Weser hat vor diesem Hintergrund ein hohes Interesse daran, neben dem wachsenden Portfolio an volatiler erneuerbarer Energieerzeugung auch Kapazitäten für die ge­ sicherte Energieerzeugung in Form innovativer moderner Konzepte aufzubauen und auf diese Weise die regionale Energieversorgung in einem gesamthaften Konzept sicherzustellen. Zwar setzen diese Konzepte der gesicherten Energieerzeugung teils zunächst weiterhin auf das fos­ sile Erdgas, sie können aber perspektivisch mit z.B. grünem Wasserstoff oder anderen dekar­ bonisierten molekularen Energieträgern betrieben werden. Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 3 von 9 Vor diesem Hintergrund ist der Aufbau von Kapazitäten der gesicherten Energieerzeugung für Westfalen Weser nicht bloß eine Brückenlösung, sondern ein strategisch wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. RWE hat vor, bis zum Jahr 2030 wasserstofffähige Gaskraftwerke in Deutschland mit einer Ka­ pazität von bis zu drei Gigawatt zu bauen, und ist dazu auf der Suche nach geeigneten Stand­ orten. Der Standort Kirchlengern ist in diesem Rahmen attraktiv aufgrund der infrastrukturel­ len technischen Gegebenheiten, des genehmigten Betriebes und der Akzeptanz der Bevölke­ rung vor Ort. Die Interessen beider Partner verbinden sich daher in dem Vorhaben mit den Interessen der Bundesregierung am Erhalt einer gesicherten Stromversorgung in Deutschland. Westfa­ len Weser plant am Standort Kirchlengern ebenfalls den Bau und Betrieb eines großen Batte­ riespeichers. Diese beiden Projekte stehen komplementär nebeneinander. Aus heutiger Sicht können Batteriespeicher die nach dem StromVKG geplanten wasserstofffähigen Gaskraftwerke nicht vollständig ersetzen, weil sie zwar kurzfristig große Leistungen bereitstellen, aber typi­ scherweise nicht genügend Energie für mehrtägige Dunkelflauten vorhalten können. Genau diese langfristige Versorgungssicherheit ist jedoch der zentrale Zweck des StromVKG. Batterie­ speicher und Gaskraftwerke sind daher derzeit eher komplementäre als konkurrierende Tech­ nologien. Der wirtschaftliche und regulatorische Ansatz des StromVKG basiert gerade auf der Bereitstellung einer wetterunabhängigen, längerfristig verfügbaren Erzeugungsleistung, die Batteriespeicher allein gegenwärtig nicht in gleichem Umfang bereitstellen können. III. Vorhaben 1. Geschäftsmodell (Langzeit-)Kapazitätsmarkt im Rahmen des StromVKG Deutschland verzeichnet allgemein ein im internationalen Vergleich hohes Strompreisniveau und es mehren sich Zeitfenster, in denen ein knappes Stromangebot zu noch höheren Strom­ preisen führt. Das liegt am Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die witte­ rungsbedingt nicht permanent zur Verfügung stehen. Diese ersetzen weiterhin sukzessive Grundlasterzeugungsanlagen wie Braunkohlekraftwerke und steuerbare mit fossilen Energie­ trägern betriebenen Erzeugungskapazitäten wie Steinkohle- und Gaskraftwerke. Der gleichzei­ tig erfolgende Aufbau von Speicherkapazitäten, hauptsächlich Batteriespeicher, wird in vielen Situationen, gerade bei längerem Ausbleiben erneuerbarer Energieerzeugung (z.B. Dunkel­ flaute), das Fehlen relevanter Kraftwerke –wie oben beschrieben– nicht kompensieren können. Die mit der Energiewende eingetretene räumliche und vor allem auch zeitliche Entkoppelung von Verbrauch und Erzeugung in Verbindung mit der steigenden Volatilität des Angebotes stellt den Industrie- und Verbraucheranspruch an Preisstabilität und die Versorgungssicherheit vor eine wachsende Herausforderung und führt zu stark schwankenden Preisen an der Strombörse. Zur Reduktion von Hochpreisphasen in Zeiten geringen Stromerzeugungsangebots und zur Re­ duktion von hierdurch ebenfalls bedingten Versorgungsengpässen im Stromnetz, hat die Bun­ desregierung (konkret: das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE) das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazi- täten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) erarbeitet, welches am 09.07.2026 vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Rahmen des neuen StromVKG wurde ein Förder- und Entlohnungs-Mechanismus geschaffen, mit dem ein Anreiz für den Neubau von steuerbaren Erzeugungsanlagen geschaffen wird. Ziel des StromVKG ist primär die Erhöhung der physischen Versorgungsicherheit durch jeder­ zeit verfügbare gesicherte Erzeugungskapazitäten. Durch den tatsächlichen Einsatz dieser Ka­ pazitäten in Zeiten von Erzeugungsengpässe sollen zudem durch das dadurch „künstlich“ er­ höhte Stromangebot knappheitsbedingte Preisspitzen im Markt reduziert werden. Die Koordi­ nierung erfolgt durch die Bundesnetzagentur im Zusammenspiel mit dem jeweils zuständigen Übertragungsnetzbetreiber, vorliegend TENNET. Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 4 von 9 Die Umsetzung im Rahmen des StromVKG erfolgt über die Förderung eines Betriebsmodells, das die Fixkosten für die Erzeugungskapazität weitestgehend für den Zeitraum von 15 Jahren deckt und die teilnehmenden Anlagenbetreiber im Gegenzug dazu verpflichtet, zu Zeiten, in denen im Strommarkt für die üblicherweise gehandelten Viertelstundenwerte sehr hohe Preise sichtbar werden (sog. Hochpreis-Viertelstunden als Knappheitssignal), ihre dafür zugesagten Kapazitäten auf Anforderung für die Erzeugung einzusetzen. Dabei gibt es strenge Anforderun­ gen an die Standorte, die Technologien und die Herkunft der relevanten Anlagen(-teile), was u.a. dazu dient, die im StromVKG geförderte Kraftwerksleistung zusätzlich zur vorhandenen Kapazität im Energiemarkt zu erhalten. Das Geschäftsmodell des (Langzeit-)Kapazitätsmarkts im Rahmen des StromVKG basiert dabei konkret auf einer jährlichen Pauschalförderung, die im Wesentlichen allein den Bau und die permanente Vorhaltung der Kraftwerke wirtschaftlich attraktiv machen soll. Diese Förderung ist notwendig, weil die Kraftwerke systembedingt tatsächlich sehr geringe jährliche Volllast-Be­ nutzungsstunden erreichen werden und somit eine Amortisation der Investition aus dem Fahr­ betrieb und damit aus der erzeugten Energie mithin nicht möglich ist. Förderfähig sind aus­ schließlich neu gebaute Erzeugungsanlagen, die nach Inbetriebnahme im Jahr 2031 auch die technischen Voraussetzungen für einen klimaneutralen Betrieb (z.B. durch Einsatz von Wasser­ stoff) nach dem Jahr 2045 sicherstellen können. 2. Vergütung und Erlöspfade des Geschäftsmodells Der Hauptbestandteil der Vergütung ist die Kapazitätsprämie in Form einer jährliche Pauscha- lvergütung (Erlöspfad 1) für die Bereitstellung der Kraftwerkskapazität, die sich aus der vom Kraftwerksbetreiber (hier: der Projektgesellschaft) jeweils gebotenen Leistung und dem im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagten Gebotswert für den jeweiligen Standort (hier: das Kraftwerk Kirchlengern) errechnet. Die Projektgesellschaft ist im Gegenzug verpflichtet, die Kapazität ihres Kraftwerks entspre­ chend der Geschäftsmodellbeschreibung einzusetzen. Für die beim Betrieb der Anlage anfallen­ den Kosten erhält der Anlagenbetreiber eine zusätzliche variable Vergütung („Arbeits- preis“, Erlöspfad 2), die primär dazu dient, die anlegbaren Kosten für den Fahrbetrieb zu de­ cken. Darüber hinaus besteht die Chance, mit der Anlage im zulässigen Rahmen des StromVKG am allgemeinen Strommarkt teilzunehmen („freies Trading“, Erlöspfad 3). Mangels Konkre­ tisierung sind diese potenziellen zusätzlichen Erlöse im Business Case nicht abgebildet. 3. Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Westfalen Weser und RWE Die Umsetzung des Vorhabens soll in gewohnter Weise innerhalb einer Projektgesellschaft er­ folgen, bei der es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen von Westfalen Weser und RWE han­ deln soll. Gegenstand dieser Projektgesellschaft wird insbesondere die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Gaskraftwerken inklusive erforderlicher Nebenanlagen in Kirchlengern zur Erzeugung elektrischer Energie sein. Wesentliche Festlegungen zur Ausgestaltung der Projektgesellschaft zeichnen sich derzeit fol­ gendermaßen ab: • Es soll eine gemeinsame Eigentums- und Betriebsgesellschaft entstehen. Zwei Drittel der Anteile soll RWE, ein Drittel der Anteile soll Westfalen Weser übernehmen. • Der Standort (Grundstück und Kraftwerk) verbleibt vollständig im Eigentum von Westfa­ len Weser und wird der Projektgesellschaft im Wege der Pacht zur Verfügung gestellt. • Der bestehende Netzanschluss verbleibt als strategisch wichtiger Vermögensgegenstand auch weiterhin im Alleineigentum von Westfalen Weser und wird der Projektgesellschaft auf vertraglicher Basis zur (Mit-)Nutzung bereitgestellt. Dabei wird erreicht, dass beide geplanten Projekte am Standort Kirchlengern (das in dieser Beschlussvorlage gegen­ Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 5 von 9 ständliche wasserstofffähige Gaskraftwerk ebenso wie der geplante Batteriespeicher) ge­ sicherten Zugriff auf die Netzanschlusskapazität erhalten. • Die Projektgesellschaft ändert die bestehende Kraftwerksanlage bzw. baut und betreibt das Kraftwerk als „Neuanlage“ im Sinne des StromVKG. • Die Projektgesellschaft wird einen technischen Betriebsführungsvertrag mit Westfalen Weser (Anlagenwartung) unterhalten und im Übrigen von RWE betriebsgeführt (Anlagen­ betrieb und Vermarktung) werden. IV. Wirtschaftliche Eckpunkte des Vorhabens 1. Chancen-/Risiko-Profil Insgesamt kann dem Geschäftsmodell ein attraktives Chancen-/Risikoprofil attestiert wer­ den, bei dem den wirtschaftlichen und strategischen Chancen geschäftsmodellinhärente Risi­ ken gegenüberstehen. Dabei gilt, dass Westfalen Weser über die Beteiligung an der Projektge­ sellschaft entsprechend der Beteiligungsquote in Höhe von einem Drittel an den Chancen und Risiken teilhat. Die Chancen liegen zunächst darin, mit dem Kraftwerk im Rahmen des StromVKG neben der Teilnahme am oben beschriebenen (Langzeit-)Kapazitätsmarkt auch am allgemeinen Strom­ markt teilzunehmen und auf diese Weise im vorgegebenen Betriebszeitraums von 15 Jahren zusätzliche Erlöse zu generieren. Darüber hinaus liegt eine Chance im Weiterbetrieb des Kraft­ werks über den Betriebszeitraum von 15 Jahren hinaus. Damit schafft die wasserstofffähige Gasturbine auch über den abgebildeten Betriebszeitraum hinaus einen strategischen Wert für das Erzeugungsportfolio von Westfalen Weser. Die Risiken des Projekts liegen im Wesentlichen in den vom StromVKG vorgesehenen Pöna­ len, die anfallen können, wenn die im Rahmen der Ausschreibung zugesicherten und vom Auf­ traggeber bezuschlagten Erzeugungskapazitäten zu maßgeblichen Zeitpunkten nicht zur Verfü­ gung gestellt werden. Das kann der Fall sein bei Nichtbestehen der technischen Präqualifika­ tion, bei nicht-rechtzeitiger Fertigstellung der Anlage oder bei ungeplanten Nichtverfügbarkeit der Anlagen (z.B. aufgrund technischer Defekte). Diese Risiken nehmen jedoch mit jeder er­ folgreich umgesetzten Projektphase, auf denen die Pönalisierung beruht, ab. Die Partner begegnen den Risiken aktiv mit gut messbaren und realistischen Maßnahmen. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Absicherung des Vorhabens durch externe Gutachten, die Erfahrung vom Partner RWE aus vergleichbaren Turbinen-Neubauprojekten sowie das Engage­ ment eines erfahrenen Projektmanagements mit Expertise aus erfolgreich umgesetzten Turbi­ nen-Neubauprojekten. Hinzu kommt, dass die Realisierungszeit für Planung und Umsetzung des Anlagenbaus mit fünf Jahren vergleichsweise großzügig angesetzt ist. Insbesondere der Partner RWE verfügt über ausreichend Erfahrung im Bau und Betrieb solcher Kraftwerke sowie über den Zugriff auf die notwendige Anlagentechnik und hat mit seinem An­ teil von zwei Dritteln an der gemeinsamen Projektgesellschaft auch ein hinreichendes Interesse daran, diese Fähigkeiten einzusetzen. Auch die übrigen Risiken wie Vermarktungsrisiken, Abhängigkeit bei der Wasserstoff-Umstel­ lung von externen Faktoren sowie technische Risiken, werden aktuell aufgrund der aufgeführ­ ten Gegenmaßnahmen und durch Auswahl risikoarmer Technik als gering in ihrer Eintrittswahr­ scheinlichkeit bewertet. Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 6 von 9 2. Wirtschaftlichkeit Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens basiert im Wesentlichen auf der jährlichen Pauschalvergü­ tung (Erlöspfad 1) zur Deckung der fixen Kosten zur permanenten Vorhaltung des Kraftwerks. Diese wird Haupttreiber der Wirtschaftlichkeit sein, während die variable Vergütung (Erlöspfad 2) nur von untergeordneter Bedeutung sein wird. Ebenfalls von untergeordneter Bedeutung ist die Möglichkeit, mit dem Kraftwerk im zulässigen Rahmen des StromVKG am allgemeinen Strommarkt teilzunehmen (Erlöspfad 3). Die konkrete Höhe der Pauschalvergütung wird im Rahmen der Ausschreibung ermittelt. Ge­ plant ist die Teilnahme an der für den 29.12.2026 angesetzten Ausschreibungsrunde. Der Wirt­ schaftlichkeitsbetrachtung für die Zwecke dieser Beschlussvorlage liegen daher Annahmen in­ nerhalb einer von Westfalen Weser als realistisch eingeschätzten Bandbreite zugrunde. Final werden sich die Parameter der Wirtschaftlichkeit erst in Abhängigkeit vom später tatsächlich bezuschlagten Gebotswert ergeben, wobei das Ziel der Auktionsteilnahme darin besteht, eine gesicherte Kostentragung sowie eine angemessene Projektrendite von mindestens rund 7 % zu realisieren. Allgemein gilt, dass die Pauschalvergütung–eine durchgehende Verfügbarkeit der bezuschlagten Kapazität vorausgesetzt– gesicherte und über den Betriebszeitraum langfristig planbare Einnahmen schafft. Dadurch erhält das Geschäftsmodell teilweise den Charakter eines vertraglich abgesicherten Infrastrukturinvestments. V. Abgleich mit kommunalrechtlichen Vorgaben Das dargestellte Vorhaben erfüllt die Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des Nie­ dersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Im Folgenden werden die für die nordrhein- westfälischen Anteilseigner der WWE einschlägigen kommunalrechtlichen Anforderungen einer weitergehenden Betrachtung unterzogen. 1. Einhaltung der kommunalrechtlichen Anforderungen der GO NRW Die kommunalrechtlichen Vorgaben der §§ 107, 108 ff. GO NRW, § 53 KrO NRW werden für das Vorhaben eingehalten. Insbesondere • sind die Voraussetzung des § 107a Abs. 1 GO NRW gegeben; • ist eine Rechtsform gewählt (hier: GmbH), welche die Haftung der Gemeinde (bzw. der sich beteiligenden WWER) auf einen bestimmten Betrag begrenzt; • steht die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde (mittelbar über WWE und WWER) in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit; • ist die Gemeinde (bzw. die sich beteiligende WWER) nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet; • wird der Gemeinde (respektive WWER) ein angemessener Einfluss durch Satzung gesi­ chert; • ist das Unternehmen (hier: die Projektgesellschaft) durch seine Satzung auf den öffent­ lichen Zweck ausgerichtet; Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 7 von 9 • ist gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss in entsprechender Anwendung der Vor­ schriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufge­ stellt und geprüft wird, und dass § 286 Abs.4 HGB nicht anzuwenden ist. Zudem stellt die inhaltliche Ausgestaltung der Satzung die Einhaltung der Anforderungen aus § 108 Abs. 2 und Abs. 4 GO NRW sicher. Die Satzung der Projektgesellschaft ist dieser Beschluss im Entwurf als Anlage 2 beigefügt. 2. Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck Unternehmensgegenstand der WWE ist unter anderem die Beteiligung an Unternehmen, die in den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, die Erzeugung von Strom und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar in der Region Westfalen Weser tätig sind. Vor diesem Hintergrund ist die WWE an der WWER beteiligt, welche weitere Beteiligungen hält. Unternehmensgegenstand der WWER ist u.a.: • die Entwicklung, die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, Nutzung und Einspeisung von Energie und Wärme, insbesondere aus erneuerbaren Res­ sourcen, und deren Vermarktung sowie die Initiierung und Entwicklung von Projekten in diesem Bereich; • der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Mehrheits-, Minderheits- oder al­ leinigen Beteiligungen an Unternehmen (Beteiligungsunternehmen), die in den Bereichen Erzeugung, Einspeisung, Nutzung und Vermarktung von Energie und Wärme, insbeson­ dere aus erneuerbaren Ressourcen, sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftli­ chen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar tätig sind; • die Erbringung und Vermittlung von administrativen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen und Dritten. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die WWER, das Vorhaben gemeinsam mit dem Partner RWE umzusetzen und sich an der Projektgesellschaft zu beteiligen. Unternehmensgegenstand der Projektgesellschaft wird die Planung, die Errichtung und der Be­ trieb von wasserstofffähigen Gaskraftwerken inklusive erforderlicher Nebenanlagen in Kirchlen­ gern zur Erzeugung elektrischer Energie sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die mit dem Betrieb dieser Anlage oder anderer Anlagen am Standort Kirchlengern in Zusammenhang stehen sein. VI. Zustimmung des Aufsichtsrats WWE & Vorabstimmung mit der Kommunalaufsicht Die Gremien der WWE haben sich bereits mehrfach mit dem Vorhaben befasst, sowohl unmit­ telbar als auch im Zuge der Strategie 2035 der Westfalen Weser-Gruppe. Der Aufsichtsrat der WWE hat zuletzt in seiner Sitzung am 31.08.2026 dem final beschriebenen Vorhaben dem Grunde nach zugestimmt (Grundsatzbeschluss). Diese Beschlussvorlage sowie der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf wurden bereits im Vorfeld der Bezirksregierung Detmold als der für die kommunalen Gesellschafter der WWE in Nordrhein-Westfalen zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde kommunalrechtlich zur Verfügung gestellt. Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 8 von 9 Hinweis: Die Entscheidung des Rats über das in dieser Beschlussvorlage dargestellte Vorhaben bedarf gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW der unverzüglichen Anzeige gegenüber der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde durch die jeweilige Stadt/Gemeinde. Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachdarstellung. Verantwortlich gezeichnet: Siegfried Lux (Bürgermeister) Anlage(n): Anlage 1: Zusammenfassung (Präsentation) Anlage 2_Satzung der Projektgesellschaft (Entwurf) Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 9 von 9

Text aus PDF extrahiert