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Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens von Westfalen Weser und RWE für die Realisierung und den Betrieb eines wasserstofffähigen Gaskraftwerks in Kirchlengern
Beschlussvorlage
| Typ | Beschlussvorlage |
| Gemeinde | Gemeinde Rödinghausen |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rödinghausen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Datum Vorlagen-Nr.
29.10.2026 195/2025-2030
Geschäftsbereich Verfasser/in beteiligter Geschäftsbereich
Geschäftsbereich 3 Andreas Dornhöfer Geschäftsbereich 2
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Gemeinderat 12.11.2026
Betreff:
Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens von Westfalen Weser und RWE für die Realisierung
und den Betrieb eines wasserstofffähigen Gaskraftwerks in Kirchlengern
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Rödinghausen stimmt –vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch
die Kommunalaufsicht– der Beteiligung der Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH an
einem Gemeinschaftsunternehmen zusammen mit der RWE Generation SE zwecks Über
nahme des Kraftwerksbetriebs in Kirchlengern zu. An dem Gemeinschaftsunternehmen
wird die Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH ein Drittel der Geschäftsanteile über
nehmen, was einem Stammkapitalanteil von 10.000 Euro entspricht. Die Beteiligung kann
im Wege des Anteilserwerbs oder der gemeinsamen Gründung durch beide Partner erfol
gen.
2. Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichts
behörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder rechtlichen Gründen Ände
rungen der Satzung des Gemeinschaftsunternehmens als notwendig erweisen, erklärt sich
der Rat der Gemeinde Rödinghausen damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentli
che Inhalt der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betrof
fen sind.
3. Die Vertreterin oder der Vertreter der Gemeinde Rödinghausen in der Gesellschafterver
sammlung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rödinghausen mbH wird ermächtigt
und beauftragt, die Geschäftsführung der Kommunale Entwicklungsgesellschaft Röding
hausen mbH bzw. deren bevollmächtigte Vertretung zu ermächtigen und zu beauftragen,
in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co.KG deren Ge
schäftsführung zu ermächtigen, den Beschlüssen zur Umsetzung des obigen Ratsbeschlus
ses in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH zuzu
stimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energieerzeugung
GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen,
insbesondere alle erforderlichen Verträge abzuschließen.
Sachdarstellung:
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Die Gemeinde Rödinghausen ist mittelbar über die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rö
dinghausen mbH an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und
damit mittelbar an der Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH (nachfolgend „WWER“) be
teiligt. Die WWER ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE.
Gemeinsam mit dem Partner RWE Generation SE („RWE im Sinne dieser Beschlussvorlage)
strebt Westfalen Weser über die WWER –vorbehaltlich der kartellrechtlichen Freigabe – die Bil
dung eines Gemeinschaftsunternehmens für die Errichtung und den Betrieb eines wasserstoff
fähigen Gaskraftwerks am Standort Kirchlengern an (die „Projektgesellschaft“ im Sinne die
ser Beschlussvorlage). Ausgangspunkt für das Vorhaben ist der bestehende Kraftwerksstandort
Kirchlengern von Westfalen Weser, den es strategisch hin zu einem zukunftsfähigen Energie
standort weiterzuentwickeln gilt. Grundlage hierfür ist u.a. das im Juli 2026 in Kraft getretene
„Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitä
ten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG)“, welches den Auf
bau und die Vorhaltung von gesicherten Energieerzeugungskapazitäten fördert.
Mit RWE hat Westfalen Weser einen im Kraftwerksgeschäft erfahrenen Partner für das Vorha
ben gewonnen, der neben seiner Expertise auch Anlagentechnik beisteuert. Gemeinsam möch
ten die Partner den bestehenden Kraftwerksstandort Kirchlengern zu einem modernen innova
tiven Gaskraftwerk in Form eines Spitzenlastkraftwerks ertüchtigen–also zu einem Kraftwerk,
welches nur dann eingeschaltet wird, wenn besonders viel Strom benötigt wird, z.B. aufgrund
sehr hoher Nachfrage in Spitzenzeiten. Zusammen streben die Partner bestenfalls bereits über
die zu errichtende Projektgesellschaft die Teilnahme an der Ausschreibung nach dem
StromVKG im Dezember 2026 an.
Der Aufsichtsrat der WWE hat in seiner Sitzung vom 03.12.2025 per Grundsatzbeschluss dem
Vorhaben –einschließlich der Gründung einer entsprechenden Projektgesellschaft– erstmals zu
gestimmt. Dieses Signal des Aufsichtsrates hat das Projekt weiter befördert und war Grundlage
der weiteren Zusammenarbeit mit dem Partner RWE. Nachdem der Gesetzgeber mit dem
StromVKG zwischenzeitlich auch die langerwartete gesetzliche Grundlage für die finale Ent
scheidung über die Umsetzung des Vorhabens geschaffen hat, hat der Aufsichtsrat der WWE
sich in seiner Sitzung vom 31.08.2026 erneut mit dem Vorhaben befasst und in Fortführung
seiner Beschlussfassung aus Dezember 2025 dem Vorhaben seine finale Zustimmung erteilt.
In dem Vorhaben sehen Westfalen Weser und RWE vor dem Hintergrund des Kernkraft- und
Kohleausstiegs einen wichtigen Beitrag zur Energiewende durch Schaffung einer flexi-
blen und gleichzeitig sicheren Erzeugungsreserve. Energiewirtschaftliches Ziel ist neben
der Reduzierung von Volatilitäten auf den Energiemärkten die Stärkung der Versor-
gungssicherheit für den Fall, dass Sonne und Wind wetterbedingt nicht ausreichend Strom
liefern.
Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Kraftwerksstandortes Kirchlengern im Rahmen einer
Zusammenarbeit mit dem im Kraftwerksgeschäft erfahrenen Partner RWE ist für Westfalen
Weser ferner von hohem strategischem Interesse zur Absicherung des eigenen im Aufbau be
findlichen regenerativen Erzeugungs- und Speicherportfolios. Das Vorhaben ist daher Bestand
teil der von den kommunalen Anteilseignern der WWE beschlossenen Strategie 2035 und in
den Gremien der WWE mehrfach vorgestellt worden. Hierdurch sichert sich Westfalen Weser
im Sinne ihrer Ausrichtung auf die vier Geschäftsfelder Erzeugung & Handel, Speicher, Netze
sowie Wärme & Energielösungen den Zugriff auf gesicherte Erzeugungsleistung in der Region
und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für die Fortentwicklung der regionalen Energie
welt der Zukunft.
Eine Zusammenfassung des Vorhabens als Präsentation ist dieser Beschlussvorlage als Anlage
1 beigefügt.
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SACHVERHALT UND BEGRÜNDUNG
I. Hintergrund
Die Gemeinde Rödinghausen ist mittelbar über die Kommunale Entwicklungsgesellschaft Rö
dinghausen mbH an der WWE mit Sitz in Paderborn beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE wer
den aktuell von 57 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale
Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE ist die Holding der Westfa-
len Weser-Gruppe. In dieser Funktion steuert und überwacht sie ihre 100%igen-Tochterge
sellschaften, die das operative Geschäft der Westfalen Weser-Gruppe verantworten und in den
vier Geschäftsfeldern Erzeugung & Handel (Westfalen Weser Energieerzeugung GmbH),
Speicher (Westfalen Weser Energiespeicher GmbH), Netze (Westfalen Weser Netz GmbH) so
wie Wärme & Energielösungen (Energieservice Westfalen Weser GmbH) tätig sind.
Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:
Nordrhein-Westfalen Niedersachsen
Kommunen Kommunen
Kommunale Kommunale
Kommunen Kommunen
Unternehmen Unternehmen
Holding
Westfalen Weser Energie
Westfalen Weser
Verwaltungsges. mbH
Energie
Erzeugung&Handel Speicher Netze Wärme & Energielösungen
Westfalen Weser Westfalen Weser Westfalen Weser Energieservice
Energieerzeugung Energiespeicher Netz Westfalen Weser
II. Ausgangslage
Zu den in der Strategie 2035 definierten Schwerpunkttätigkeiten von Westfalen Weser im
Geschäftsfeld Erzeugung & Handel gehört neben dem konsequenten Aufbau von Anlagen zur
Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie deren Nutzbarmachung für die Region (vgl. die
bereits umgesetzten Vorhaben zur Beteiligung von Westfalen Weser an dem Windkraftprojek
tierer und -erzeuger WN Energie GmbH & Co. KG sowie an dem Grünstromexperten Westfalen
WIND Strom GmbH) auch der Zugriff auf Kapazitäten gesicherter Erzeugung.
Das Ziel, grüne Energie für Kundinnen und Kunden in der Region aber auch für die Unterneh
men der Westfalen Weser-Gruppe selbst oder für Partner-Stadtwerke nutzbar zu machen und
somit die Energiewende in der Region umzusetzen, bedarf der Absicherung für den Fall, dass
erneuerbare Energien zu bestimmten Zeitpunkten nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung
stehen. Westfalen Weser hat vor diesem Hintergrund ein hohes Interesse daran, neben dem
wachsenden Portfolio an volatiler erneuerbarer Energieerzeugung auch Kapazitäten für die ge
sicherte Energieerzeugung in Form innovativer moderner Konzepte aufzubauen und auf diese
Weise die regionale Energieversorgung in einem gesamthaften Konzept sicherzustellen. Zwar
setzen diese Konzepte der gesicherten Energieerzeugung teils zunächst weiterhin auf das fos
sile Erdgas, sie können aber perspektivisch mit z.B. grünem Wasserstoff oder anderen dekar
bonisierten molekularen Energieträgern betrieben werden.
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Vor diesem Hintergrund ist der Aufbau von Kapazitäten der gesicherten Energieerzeugung für
Westfalen Weser nicht bloß eine Brückenlösung, sondern ein strategisch wichtiger Baustein für
eine erfolgreiche Energiewende.
RWE hat vor, bis zum Jahr 2030 wasserstofffähige Gaskraftwerke in Deutschland mit einer Ka
pazität von bis zu drei Gigawatt zu bauen, und ist dazu auf der Suche nach geeigneten Stand
orten. Der Standort Kirchlengern ist in diesem Rahmen attraktiv aufgrund der infrastrukturel
len technischen Gegebenheiten, des genehmigten Betriebes und der Akzeptanz der Bevölke
rung vor Ort.
Die Interessen beider Partner verbinden sich daher in dem Vorhaben mit den Interessen
der Bundesregierung am Erhalt einer gesicherten Stromversorgung in Deutschland. Westfa
len Weser plant am Standort Kirchlengern ebenfalls den Bau und Betrieb eines großen Batte
riespeichers. Diese beiden Projekte stehen komplementär nebeneinander. Aus heutiger Sicht
können Batteriespeicher die nach dem StromVKG geplanten wasserstofffähigen Gaskraftwerke
nicht vollständig ersetzen, weil sie zwar kurzfristig große Leistungen bereitstellen, aber typi
scherweise nicht genügend Energie für mehrtägige Dunkelflauten vorhalten können. Genau
diese langfristige Versorgungssicherheit ist jedoch der zentrale Zweck des StromVKG. Batterie
speicher und Gaskraftwerke sind daher derzeit eher komplementäre als konkurrierende Tech
nologien. Der wirtschaftliche und regulatorische Ansatz des StromVKG basiert gerade auf der
Bereitstellung einer wetterunabhängigen, längerfristig verfügbaren Erzeugungsleistung, die
Batteriespeicher allein gegenwärtig nicht in gleichem Umfang bereitstellen können.
III. Vorhaben
1. Geschäftsmodell (Langzeit-)Kapazitätsmarkt im Rahmen des StromVKG
Deutschland verzeichnet allgemein ein im internationalen Vergleich hohes Strompreisniveau
und es mehren sich Zeitfenster, in denen ein knappes Stromangebot zu noch höheren Strom
preisen führt. Das liegt am Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, die witte
rungsbedingt nicht permanent zur Verfügung stehen. Diese ersetzen weiterhin sukzessive
Grundlasterzeugungsanlagen wie Braunkohlekraftwerke und steuerbare mit fossilen Energie
trägern betriebenen Erzeugungskapazitäten wie Steinkohle- und Gaskraftwerke. Der gleichzei
tig erfolgende Aufbau von Speicherkapazitäten, hauptsächlich Batteriespeicher, wird in vielen
Situationen, gerade bei längerem Ausbleiben erneuerbarer Energieerzeugung (z.B. Dunkel
flaute), das Fehlen relevanter Kraftwerke –wie oben beschrieben– nicht kompensieren können.
Die mit der Energiewende eingetretene räumliche und vor allem auch zeitliche Entkoppelung
von Verbrauch und Erzeugung in Verbindung mit der steigenden Volatilität des Angebotes stellt
den Industrie- und Verbraucheranspruch an Preisstabilität und die Versorgungssicherheit vor
eine wachsende Herausforderung und führt zu stark schwankenden Preisen an der Strombörse.
Zur Reduktion von Hochpreisphasen in Zeiten geringen Stromerzeugungsangebots und zur Re
duktion von hierdurch ebenfalls bedingten Versorgungsengpässen im Stromnetz, hat die Bun
desregierung (konkret: das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE) das Gesetz
zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazi-
täten (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz – StromVKG) erarbeitet,
welches am 09.07.2026 vom Bundestag verabschiedet wurde. Im Rahmen des neuen
StromVKG wurde ein Förder- und Entlohnungs-Mechanismus geschaffen, mit dem ein Anreiz
für den Neubau von steuerbaren Erzeugungsanlagen geschaffen wird.
Ziel des StromVKG ist primär die Erhöhung der physischen Versorgungsicherheit durch jeder
zeit verfügbare gesicherte Erzeugungskapazitäten. Durch den tatsächlichen Einsatz dieser Ka
pazitäten in Zeiten von Erzeugungsengpässe sollen zudem durch das dadurch „künstlich“ er
höhte Stromangebot knappheitsbedingte Preisspitzen im Markt reduziert werden. Die Koordi
nierung erfolgt durch die Bundesnetzagentur im Zusammenspiel mit dem jeweils zuständigen
Übertragungsnetzbetreiber, vorliegend TENNET.
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Die Umsetzung im Rahmen des StromVKG erfolgt über die Förderung eines Betriebsmodells,
das die Fixkosten für die Erzeugungskapazität weitestgehend für den Zeitraum von 15 Jahren
deckt und die teilnehmenden Anlagenbetreiber im Gegenzug dazu verpflichtet, zu Zeiten, in
denen im Strommarkt für die üblicherweise gehandelten Viertelstundenwerte sehr hohe Preise
sichtbar werden (sog. Hochpreis-Viertelstunden als Knappheitssignal), ihre dafür zugesagten
Kapazitäten auf Anforderung für die Erzeugung einzusetzen. Dabei gibt es strenge Anforderun
gen an die Standorte, die Technologien und die Herkunft der relevanten Anlagen(-teile), was
u.a. dazu dient, die im StromVKG geförderte Kraftwerksleistung zusätzlich zur vorhandenen
Kapazität im Energiemarkt zu erhalten.
Das Geschäftsmodell des (Langzeit-)Kapazitätsmarkts im Rahmen des StromVKG basiert dabei
konkret auf einer jährlichen Pauschalförderung, die im Wesentlichen allein den Bau und die
permanente Vorhaltung der Kraftwerke wirtschaftlich attraktiv machen soll. Diese Förderung
ist notwendig, weil die Kraftwerke systembedingt tatsächlich sehr geringe jährliche Volllast-Be
nutzungsstunden erreichen werden und somit eine Amortisation der Investition aus dem Fahr
betrieb und damit aus der erzeugten Energie mithin nicht möglich ist. Förderfähig sind aus
schließlich neu gebaute Erzeugungsanlagen, die nach Inbetriebnahme im Jahr 2031 auch die
technischen Voraussetzungen für einen klimaneutralen Betrieb (z.B. durch Einsatz von Wasser
stoff) nach dem Jahr 2045 sicherstellen können.
2. Vergütung und Erlöspfade des Geschäftsmodells
Der Hauptbestandteil der Vergütung ist die Kapazitätsprämie in Form einer jährliche Pauscha-
lvergütung (Erlöspfad 1) für die Bereitstellung der Kraftwerkskapazität, die sich aus der
vom Kraftwerksbetreiber (hier: der Projektgesellschaft) jeweils gebotenen Leistung und dem
im Rahmen der Ausschreibung bezuschlagten Gebotswert für den jeweiligen Standort (hier:
das Kraftwerk Kirchlengern) errechnet.
Die Projektgesellschaft ist im Gegenzug verpflichtet, die Kapazität ihres Kraftwerks entspre
chend der Geschäftsmodellbeschreibung einzusetzen. Für die beim Betrieb der Anlage anfallen
den Kosten erhält der Anlagenbetreiber eine zusätzliche variable Vergütung („Arbeits-
preis“, Erlöspfad 2), die primär dazu dient, die anlegbaren Kosten für den Fahrbetrieb zu de
cken. Darüber hinaus besteht die Chance, mit der Anlage im zulässigen Rahmen des StromVKG
am allgemeinen Strommarkt teilzunehmen („freies Trading“, Erlöspfad 3). Mangels Konkre
tisierung sind diese potenziellen zusätzlichen Erlöse im Business Case nicht abgebildet.
3. Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von Westfalen Weser und RWE
Die Umsetzung des Vorhabens soll in gewohnter Weise innerhalb einer Projektgesellschaft er
folgen, bei der es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen von Westfalen Weser und RWE han
deln soll. Gegenstand dieser Projektgesellschaft wird insbesondere die Planung, die Errichtung
und der Betrieb von Gaskraftwerken inklusive erforderlicher Nebenanlagen in Kirchlengern zur
Erzeugung elektrischer Energie sein.
Wesentliche Festlegungen zur Ausgestaltung der Projektgesellschaft zeichnen sich derzeit fol
gendermaßen ab:
• Es soll eine gemeinsame Eigentums- und Betriebsgesellschaft entstehen. Zwei Drittel der
Anteile soll RWE, ein Drittel der Anteile soll Westfalen Weser übernehmen.
• Der Standort (Grundstück und Kraftwerk) verbleibt vollständig im Eigentum von Westfa
len Weser und wird der Projektgesellschaft im Wege der Pacht zur Verfügung gestellt.
• Der bestehende Netzanschluss verbleibt als strategisch wichtiger Vermögensgegenstand
auch weiterhin im Alleineigentum von Westfalen Weser und wird der Projektgesellschaft
auf vertraglicher Basis zur (Mit-)Nutzung bereitgestellt. Dabei wird erreicht, dass beide
geplanten Projekte am Standort Kirchlengern (das in dieser Beschlussvorlage gegen
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ständliche wasserstofffähige Gaskraftwerk ebenso wie der geplante Batteriespeicher) ge
sicherten Zugriff auf die Netzanschlusskapazität erhalten.
• Die Projektgesellschaft ändert die bestehende Kraftwerksanlage bzw. baut und betreibt
das Kraftwerk als „Neuanlage“ im Sinne des StromVKG.
• Die Projektgesellschaft wird einen technischen Betriebsführungsvertrag mit Westfalen
Weser (Anlagenwartung) unterhalten und im Übrigen von RWE betriebsgeführt (Anlagen
betrieb und Vermarktung) werden.
IV. Wirtschaftliche Eckpunkte des Vorhabens
1. Chancen-/Risiko-Profil
Insgesamt kann dem Geschäftsmodell ein attraktives Chancen-/Risikoprofil attestiert wer
den, bei dem den wirtschaftlichen und strategischen Chancen geschäftsmodellinhärente Risi
ken gegenüberstehen. Dabei gilt, dass Westfalen Weser über die Beteiligung an der Projektge
sellschaft entsprechend der Beteiligungsquote in Höhe von einem Drittel an den Chancen und
Risiken teilhat.
Die Chancen liegen zunächst darin, mit dem Kraftwerk im Rahmen des StromVKG neben der
Teilnahme am oben beschriebenen (Langzeit-)Kapazitätsmarkt auch am allgemeinen Strom
markt teilzunehmen und auf diese Weise im vorgegebenen Betriebszeitraums von 15 Jahren
zusätzliche Erlöse zu generieren. Darüber hinaus liegt eine Chance im Weiterbetrieb des Kraft
werks über den Betriebszeitraum von 15 Jahren hinaus. Damit schafft die wasserstofffähige
Gasturbine auch über den abgebildeten Betriebszeitraum hinaus einen strategischen Wert für
das Erzeugungsportfolio von Westfalen Weser.
Die Risiken des Projekts liegen im Wesentlichen in den vom StromVKG vorgesehenen Pöna
len, die anfallen können, wenn die im Rahmen der Ausschreibung zugesicherten und vom Auf
traggeber bezuschlagten Erzeugungskapazitäten zu maßgeblichen Zeitpunkten nicht zur Verfü
gung gestellt werden. Das kann der Fall sein bei Nichtbestehen der technischen Präqualifika
tion, bei nicht-rechtzeitiger Fertigstellung der Anlage oder bei ungeplanten Nichtverfügbarkeit
der Anlagen (z.B. aufgrund technischer Defekte). Diese Risiken nehmen jedoch mit jeder er
folgreich umgesetzten Projektphase, auf denen die Pönalisierung beruht, ab.
Die Partner begegnen den Risiken aktiv mit gut messbaren und realistischen Maßnahmen. Zu
nennen sind hierbei insbesondere die Absicherung des Vorhabens durch externe Gutachten, die
Erfahrung vom Partner RWE aus vergleichbaren Turbinen-Neubauprojekten sowie das Engage
ment eines erfahrenen Projektmanagements mit Expertise aus erfolgreich umgesetzten Turbi
nen-Neubauprojekten. Hinzu kommt, dass die Realisierungszeit für Planung und Umsetzung
des Anlagenbaus mit fünf Jahren vergleichsweise großzügig angesetzt ist.
Insbesondere der Partner RWE verfügt über ausreichend Erfahrung im Bau und Betrieb solcher
Kraftwerke sowie über den Zugriff auf die notwendige Anlagentechnik und hat mit seinem An
teil von zwei Dritteln an der gemeinsamen Projektgesellschaft auch ein hinreichendes Interesse
daran, diese Fähigkeiten einzusetzen.
Auch die übrigen Risiken wie Vermarktungsrisiken, Abhängigkeit bei der Wasserstoff-Umstel
lung von externen Faktoren sowie technische Risiken, werden aktuell aufgrund der aufgeführ
ten Gegenmaßnahmen und durch Auswahl risikoarmer Technik als gering in ihrer Eintrittswahr
scheinlichkeit bewertet.
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2. Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens basiert im Wesentlichen auf der jährlichen Pauschalvergü
tung (Erlöspfad 1) zur Deckung der fixen Kosten zur permanenten Vorhaltung des Kraftwerks.
Diese wird Haupttreiber der Wirtschaftlichkeit sein, während die variable Vergütung (Erlöspfad
2) nur von untergeordneter Bedeutung sein wird. Ebenfalls von untergeordneter Bedeutung ist
die Möglichkeit, mit dem Kraftwerk im zulässigen Rahmen des StromVKG am allgemeinen
Strommarkt teilzunehmen (Erlöspfad 3).
Die konkrete Höhe der Pauschalvergütung wird im Rahmen der Ausschreibung ermittelt. Ge
plant ist die Teilnahme an der für den 29.12.2026 angesetzten Ausschreibungsrunde. Der Wirt
schaftlichkeitsbetrachtung für die Zwecke dieser Beschlussvorlage liegen daher Annahmen in
nerhalb einer von Westfalen Weser als realistisch eingeschätzten Bandbreite zugrunde. Final
werden sich die Parameter der Wirtschaftlichkeit erst in Abhängigkeit vom später tatsächlich
bezuschlagten Gebotswert ergeben, wobei das Ziel der Auktionsteilnahme darin besteht, eine
gesicherte Kostentragung sowie eine angemessene Projektrendite von mindestens rund 7 % zu
realisieren.
Allgemein gilt, dass die Pauschalvergütung–eine durchgehende Verfügbarkeit der
bezuschlagten Kapazität vorausgesetzt– gesicherte und über den Betriebszeitraum langfristig
planbare Einnahmen schafft. Dadurch erhält das Geschäftsmodell teilweise den Charakter eines
vertraglich abgesicherten Infrastrukturinvestments.
V. Abgleich mit kommunalrechtlichen Vorgaben
Das dargestellte Vorhaben erfüllt die Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des Nie
dersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Im Folgenden werden die für die nordrhein-
westfälischen Anteilseigner der WWE einschlägigen kommunalrechtlichen Anforderungen einer
weitergehenden Betrachtung unterzogen.
1. Einhaltung der kommunalrechtlichen Anforderungen der GO NRW
Die kommunalrechtlichen Vorgaben der §§ 107, 108 ff. GO NRW, § 53 KrO NRW werden für
das Vorhaben eingehalten. Insbesondere
• sind die Voraussetzung des § 107a Abs. 1 GO NRW gegeben;
• ist eine Rechtsform gewählt (hier: GmbH), welche die Haftung der Gemeinde (bzw. der
sich beteiligenden WWER) auf einen bestimmten Betrag begrenzt;
• steht die Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde (mittelbar über WWE und WWER) in
einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit;
• ist die Gemeinde (bzw. die sich beteiligende WWER) nicht zur Übernahme von Verlusten
in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichtet;
• wird der Gemeinde (respektive WWER) ein angemessener Einfluss durch Satzung gesi
chert;
• ist das Unternehmen (hier: die Projektgesellschaft) durch seine Satzung auf den öffent
lichen Zweck ausgerichtet;
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• ist gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss in entsprechender Anwendung der Vor
schriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften aufge
stellt und geprüft wird, und dass § 286 Abs.4 HGB nicht anzuwenden ist.
Zudem stellt die inhaltliche Ausgestaltung der Satzung die Einhaltung der Anforderungen aus §
108 Abs. 2 und Abs. 4 GO NRW sicher. Die Satzung der Projektgesellschaft ist dieser Beschluss
im Entwurf als Anlage 2 beigefügt.
2. Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck
Unternehmensgegenstand der WWE ist unter anderem die Beteiligung an Unternehmen, die in
den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser,
die Erzeugung von Strom und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen
Aufgaben unmittelbar oder mittelbar in der Region Westfalen Weser tätig sind.
Vor diesem Hintergrund ist die WWE an der WWER beteiligt, welche weitere Beteiligungen hält.
Unternehmensgegenstand der WWER ist u.a.:
• die Entwicklung, die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung,
Nutzung und Einspeisung von Energie und Wärme, insbesondere aus erneuerbaren Res
sourcen, und deren Vermarktung sowie die Initiierung und Entwicklung von Projekten in
diesem Bereich;
• der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Mehrheits-, Minderheits- oder al
leinigen Beteiligungen an Unternehmen (Beteiligungsunternehmen), die in den Bereichen
Erzeugung, Einspeisung, Nutzung und Vermarktung von Energie und Wärme, insbeson
dere aus erneuerbaren Ressourcen, sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftli
chen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar tätig sind;
• die Erbringung und Vermittlung von administrativen, kaufmännischen und technischen
Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen und Dritten.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die WWER, das Vorhaben gemeinsam mit dem Partner
RWE umzusetzen und sich an der Projektgesellschaft zu beteiligen.
Unternehmensgegenstand der Projektgesellschaft wird die Planung, die Errichtung und der Be
trieb von wasserstofffähigen Gaskraftwerken inklusive erforderlicher Nebenanlagen in Kirchlen
gern zur Erzeugung elektrischer Energie sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die mit
dem Betrieb dieser Anlage oder anderer Anlagen am Standort Kirchlengern in Zusammenhang
stehen sein.
VI. Zustimmung des Aufsichtsrats WWE & Vorabstimmung mit der
Kommunalaufsicht
Die Gremien der WWE haben sich bereits mehrfach mit dem Vorhaben befasst, sowohl unmit
telbar als auch im Zuge der Strategie 2035 der Westfalen Weser-Gruppe. Der Aufsichtsrat der
WWE hat zuletzt in seiner Sitzung am 31.08.2026 dem final beschriebenen Vorhaben dem
Grunde nach zugestimmt (Grundsatzbeschluss).
Diese Beschlussvorlage sowie der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf wurden bereits im
Vorfeld der Bezirksregierung Detmold als der für die kommunalen Gesellschafter der WWE in
Nordrhein-Westfalen zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde kommunalrechtlich zur Verfügung
gestellt.
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 195/2025-2030, vom 29.10.2026 | Seite 8 von 9
Hinweis: Die Entscheidung des Rats über das in dieser Beschlussvorlage dargestellte
Vorhaben bedarf gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW der unverzüglichen Anzeige gegenüber
der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde durch die jeweilige Stadt/Gemeinde.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Sachdarstellung.
Verantwortlich gezeichnet:
Siegfried Lux
(Bürgermeister)
Anlage(n):
Anlage 1: Zusammenfassung (Präsentation)
Anlage 2_Satzung der Projektgesellschaft (Entwurf)
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