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Sachstandsbericht zur Einführung von ABC-Klassen

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TypNotiz
GemeindeGemeinde Kall
Datum2026-11-12
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. öffentliche Sitzung Der Bürgermeister 270/2026 Vorlage erstellt: Federführung: TL: Frau Pützer 19.10.2026 1.3 SB: Frau Kratz Mitzeichnung durch: Bürgermeister Allg. Vertreter Kämmerer, wenn haus- Teamleiter/in Sachbearbeiter/in haltsrechtl. Auswirkungen: Gremium Termin Ausschuss für Schule, Soziales und Generationen 12.11.2026 zur Kenntnis Sachstandsbericht zur Einführung von ABC-Klassen Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Mit beigefügter Anfrage vom 12.10.2026 bittet die AfD-Fraktion um Ausführungen bezüglich der Einrichtung von ABC-Klassen. ABC-Klassen dienen dem Erwerb der erforderlichen Sprachkompetenz ein Jahr vor der Einschu- lung. Sie sind verpflichtend von öffentlichen Schulträgern ab dem 01.08.2028 einzurichten. Zu 1. Wie viele Kinder werden nach derzeitiger Prognose zum Schuljahr 2029/2030 ab den Grundschulen der Gemeinde Kall eingeschult? Laut aktuellem Schulentwicklungsplan werden im Jahr 2029/2030 insgesamt etwa 85-90 Kinder eingeschult, davon rd. 60 in Kall und 25-30 in Sistig. Damit ist die erwartete Einschulungsquote mit dem Status Quo zu vergleichen. Zu 2. Liegen der Verwaltung bereits Erkenntnisse oder Schätzungen darüber vor, wie viele dieser Kinder voraussichtlich einen verpflichtenden Vorkurs zur Förderung der deutschen Sprach­ kompetenz besuchen müssten? Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, wie viele Kinder voraussichtlich an einem verpflich- tenden Sprachkurs im Rahmen der ABC-Klassen teilnehmen müssen. Zu 3. Welche Planungen bzw. Gespräche gibt es hierzu bereits mit der Gemeinschaftsgrund­ schule Kall, der Gemeinschaftsgrundschule Sistig, der zuständigen Schulaufsicht und den Kindertageseinrichtungen? Die Gemeinde Kall beabsichtigt, im ersten Quartal 2027 in die Planungen einzusteigen. Zunächst sollen Abstimmungsgespräche mit den gemeindlichen Grundschulen erfolgen, im Anschluss daran mit der Schulaufsichtsbehörde. Die Kitas werden zu gegebener Zeit ein- gebunden. Zu 4. An welchen Standorten könnten solche Vorkurse im Gemeindegebiet durchgeführt wer­ den? Werden hierfür Räume in den Grundschulen, Kindertageseinrichtungen oder andere gemeindliche Räumlichkeiten in Betracht gezogen? Vorlagen-Nr. 270/2026 Seite 2 Grundsätzlich und primär sollen ABC-Klassen an öffentlichen Schulen mit Primarstufe (Grundschulen) eingerichtet werden. Ebenfalls denkbar sind Kurse in Kindertageseinrich- tungen, insbesondere soweit hier eine größere Anzahl von Kindern gefördert wird. Eine Einrichtung von Kursen in sämtlichen Kitas hingegen erscheint nicht pragmatisch. Grund- sätzlich ist auch eine Nutzung anderer Räumlichkeiten außerhalb von Kita und Schule mög- lich. Die Verwaltung beabsichtigt, die Kurse in den gemeindlichen Schulen und Kitas zu etablie- ren. Eine Abstimmung mit den Einrichtungen muss zu gegebener Zeit erfolgen. Die Nut- zung anderer Räumlichkeiten soll nur im Notfall in Betracht kommen. Zu 5. Stehen an den Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen ausreichend geeignete Räume zur Verfügung, oder wären zusätzliche räumliche Maßnahmen, Umbauten oder Anschaffungen erforderlich? Eine Abstimmung mit den Einrichtungen muss zu gegebener Zeit erfolgen. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ausreichend Raum in den gemeindlichen Einrichtungen zur Verfügung steht. Um- und Anbauten werden nicht in Betracht gezogen. Vielmehr ist die Raumfrage organisatorisch zu lösen und nötigenfalls durch die Inanspruchnahme von ex- ternen Räumlichkeiten. Die Beschaffung von Ausstattung für die ABC-Klassen, insbes. von Lernmitteln, kann nicht ausgeschlossen werden. Für Mobiliar soll auf den vorhandenen Be- stand zurückgegriffen werden. Zu 6. Wie soll die gesetzlich vorgesehene Beförderung der Kinder zwischen Kindertageseinrich­ tung und Vorkurs organisatorisch umgesetzt werden? Ist hierbei insbesondere aufgrund der zahlreichen Ortschaften und Entfernungen innerhalb der Flächengemeinde Kall mit zu­ sätzlichen Schülerbeförderungen beziehungsweise Sonderfahrten zu rechnen? Organisatorische Einzelheiten sind zu gegebener Zeit mit den Beteiligten festzulegen und abzustimmen. Es ist davon auszugehen, dass zusätzliche Fahrten im Rahmen der Schü- lerbeförderung erforderlich werden. Wie unter 4 beschrieben, erscheint es nicht pragmatisch, Kurse in allen Kitas einzurichten. Daher ist davon auszugehen, dass insbesondere aus den kleineren Kitas Kinder zu den Kursorten zu befördern sind. Kinder, die keine Kita besuchen, sind von der Wohnung zum Kursort zu befördern. Zu 7. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Verwaötung derzeit für die Gemeinde Kall, insbesondere für - Beförderung und Fahrkostenerstattung, - Räume und deren Bewirtschaftung, - Ausstattung und Lernmittel - ggf. zusätzlichen Verwaltungs- oder Personalaufwand? Die genauen Kosten können noch nicht abgeschätzt werden. Es sind zusätzliche Kosten für - Schülerbeförderung - Ausstattung sowie Lehr-/Lernmaterial zu erwarten. Auch wird sich ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand ergeben. Bei dem Lehrpersonal handelt es sich um Landespersonal, das nicht von der Kommune finanziert wird. Kosten für die Anmietung von Räumlichkeiten sollten nur im Notfall entstehen. Es ist vor- gesehen, die Kurse in den gemeindlichen Einrichtungen durchzuführen. Vorlagen-Nr. 270/2026 Seite 3 Zu 8. Welche Landesmittel bzw. Erstattungen erwartet die Gemeinde Kall aufgrund des vorge­ sehenen Belastungsausgleichs, und geht die Verwaltung nach bisherigem Kenntnisstand davon aus, dass die entstehenden kommunalen Kosten vollständig ausgeglichen werden? Bzgl. der zu erwartenden Mittel können noch keine Aussagen getroffen werden. Erfah- rungsgemäß decken die Einnahmen nicht alle kommunalen Ausgaben. Zu. 9 Ist vorgesehen, die Vorkurse möglichst dezentral anzubieten, beispielsweise in den Kin­ dertageseinrichtungen, die von mehreren betroffenen Kindern besucht werden? Siehe Ausführungen zu Ziffer 4. Zu 10. Wann muss die Gemeinde Kall nach Einschätzung der Verwaltung mit den konkreten or­ ganisatorischen Vorbereitungen beginnen, damit die Einführung zum Schuljahr 2028/2029 bzw. für die Einschulung 2029 ordnungsgemäß umgesetzt werden kann? Siehe Ausführungen zu Ziffer 3.

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