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Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2027

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TypNotiz
GemeindeGemeinde Kirchlengern
Datum2026-12-01
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GEMEINDE KIRCHLENGERN | DER BÜRGERMEISTER ALLGEMEINE VORLAGE öffentlich Datum Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk) 06.10.2026 2026/132 Aktenzeichen: 20-Lü Anlagen: 1 Beratungsfolge Termin Beratungsergebnis Ausschuss für Abwasserangelegen- 01.12.2026 heiten Betreff: Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2027 Ergebnis: Der Ausschuss für Abwasserangelegenheiten nimmt die von der Verwaltung vorgelegte Gebühren- bedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahre 2027 zur Kenntnis. Sachdarstellung: Die Gemeinde Kirchlengern ist gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) verpflich- tet, die Kosten der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung durch Benutzungsgebühren (Ab- wassergebühren) zu decken. Den in der Berechnung aufgeführten Erträgen und Aufwendungen liegen die Veranschlagungen nach den Mittelanforderungen zum Haushaltsplanentwurf 2027 zugrunde. Wesentliche Anpassungen ergeben sich in den folgenden Bereichen: - Gestiegene Abwasserabgabe nach Vorgaben des Landes - Kostensteigerungen im Bereich der Klärschlammentsorgung und der Unterhaltung von Grä- ben - allgemeine Kostensteigerungen für die Unterhaltung von Geräten und Inventar sowie höhere Geschäftsaufwendungen - weniger Aufwendungen für Kanalrohruntersuchungen - gesunkene Betriebskosten an das Abwasserwerk Löhne gemäß den vertraglichen Vereinba- rungen - erheblich weniger zu erwirtschaftende Baukostenzuschüsse aufgrund vollständig abge- schriebener Kanäle - Anpassung der kalkulatorischen Zinsen an die rechtlichen Vorgaben des § 6 KAG NRW i.H.v. 2,63 % - Anpassung der Bemessungsgrundlagen • Die Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist leicht gestiegen auf 780.726 m³ • Die Bemessungsgrundlage für die Oberflächenentwässerungsgebühr ist auf 2.693.902 m² gesunken, da weniger angeschlossene, befestigte Flächen im Gemein- degebiet vorhanden sind und sich zunehmend mehr Grundstückseigentümer von der Gebühr befreien lassen (Ökopflaster, Rückhaltungen etc.). Seite 1 von 2 Um die Belastung der Gebührenzahler so gering wie möglich zu halten, wurde der globale Minder- aufwand i.H.v. 2 % gebührenentlastend angewandt. Auf der Ertragsseite wurden u.a. die Baukos- tenzuschüsse (177 T €) und aktivierte Ingenieurleistungen (60 T €) berücksichtigt. Das Gebührenaufkommen i.H.v. 6.164 T€ reicht aus, um die ungedeckten Aufwendungen mit dem derzeitigen Gebührensatz zu decken. Zurzeit kann die Schmutzwassergebühr mit 4,10 € / m³ und die Oberflächenentwässerungsgebühr mit 1,10 € / m² für das Jahr 2027 unverändert beibehalten werden. Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchlengern bleibt ebenfalls un- verändert. Kosten € Folgekosten € Deckung Produkt/Ertrags- o. Aufwandsart Deckung bei Investitionen: Auftragssachkonto Fachbereich/VerfasserIn beteiligter Fachbereich Finanzwesen/Lübkemeier Planen, Bauen, Techn. Dienste Kirchlengern, den ___________________ Seite 2 von 2

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