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Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2027
Notiz
| Typ | Notiz |
| Gemeinde | Gemeinde Kirchlengern |
| Datum | 2026-12-01 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE KIRCHLENGERN | DER BÜRGERMEISTER
ALLGEMEINE VORLAGE
öffentlich
Datum Drucksachen Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
06.10.2026 2026/132
Aktenzeichen: 20-Lü
Anlagen: 1
Beratungsfolge Termin Beratungsergebnis
Ausschuss für Abwasserangelegen- 01.12.2026
heiten
Betreff:
Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2027
Ergebnis:
Der Ausschuss für Abwasserangelegenheiten nimmt die von der Verwaltung vorgelegte Gebühren-
bedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahre 2027 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Kirchlengern ist gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) verpflich-
tet, die Kosten der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung durch Benutzungsgebühren (Ab-
wassergebühren) zu decken.
Den in der Berechnung aufgeführten Erträgen und Aufwendungen liegen die Veranschlagungen
nach den Mittelanforderungen zum Haushaltsplanentwurf 2027 zugrunde.
Wesentliche Anpassungen ergeben sich in den folgenden Bereichen:
- Gestiegene Abwasserabgabe nach Vorgaben des Landes
- Kostensteigerungen im Bereich der Klärschlammentsorgung und der Unterhaltung von Grä-
ben
- allgemeine Kostensteigerungen für die Unterhaltung von Geräten und Inventar sowie höhere
Geschäftsaufwendungen
- weniger Aufwendungen für Kanalrohruntersuchungen
- gesunkene Betriebskosten an das Abwasserwerk Löhne gemäß den vertraglichen Vereinba-
rungen
- erheblich weniger zu erwirtschaftende Baukostenzuschüsse aufgrund vollständig abge-
schriebener Kanäle
- Anpassung der kalkulatorischen Zinsen an die rechtlichen Vorgaben des § 6 KAG NRW i.H.v.
2,63 %
- Anpassung der Bemessungsgrundlagen
• Die Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist leicht gestiegen auf
780.726 m³
• Die Bemessungsgrundlage für die Oberflächenentwässerungsgebühr ist auf
2.693.902 m² gesunken, da weniger angeschlossene, befestigte Flächen im Gemein-
degebiet vorhanden sind und sich zunehmend mehr Grundstückseigentümer von der
Gebühr befreien lassen (Ökopflaster, Rückhaltungen etc.).
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Um die Belastung der Gebührenzahler so gering wie möglich zu halten, wurde der globale Minder-
aufwand i.H.v. 2 % gebührenentlastend angewandt. Auf der Ertragsseite wurden u.a. die Baukos-
tenzuschüsse (177 T €) und aktivierte Ingenieurleistungen (60 T €) berücksichtigt.
Das Gebührenaufkommen i.H.v. 6.164 T€ reicht aus, um die ungedeckten Aufwendungen mit dem
derzeitigen Gebührensatz zu decken.
Zurzeit kann die Schmutzwassergebühr mit 4,10 € / m³
und die Oberflächenentwässerungsgebühr mit 1,10 € / m²
für das Jahr 2027 unverändert beibehalten werden.
Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kirchlengern bleibt ebenfalls un-
verändert.
Kosten € Folgekosten € Deckung Produkt/Ertrags- o. Aufwandsart
Deckung bei Investitionen: Auftragssachkonto
Fachbereich/VerfasserIn beteiligter Fachbereich
Finanzwesen/Lübkemeier Planen, Bauen, Techn. Dienste
Kirchlengern, den ___________________
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