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Sachstandbericht zur Informations- und Präventionskampagne zum Thema Rattenbekämpfungsmaßnahmen

Mitteilung
TypMitteilung
GemeindeGemeinde Schwalmtal
Datum2026-11-10
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Vorlage Nr. : 213/26 Datum : 08.10.2026 Aktenzeichen : 12 10 08 Fachbereich : Fachbereich 3, Ordnung, Kultur & Wirtschaftsförderung Mitteilungsvorlage öffentlich Betreff: Sachstandbericht zur Informations- und Präventionskampagne zum Thema Rattenbekämpfungsmaßnahmen Sachverhalt siehe Rückseite Beratungsfolge Termin Ausschuss für Ordnung, Kultur, Tourismus und Wirtschaftsförderung 10.11.2026 Vorlagen Nr.: 213/26 Seite: 2 Sachverhalt: Der Antrag seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Frühjahr 2026 eine Informations- und Präventionskampagne zum Thema Rattenbekämpfung zu starten, hat die Verwaltung veranlasst, die bestehenden Informationen und den verwaltungsinternen Umgang mit Meldungen zu Rattenbefall zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass die Informationen leichter zugänglich und die internen Abläufe klarer gestaltet werden mussten. Im Mittelpunkt der Überarbeitung standen die Optimierung der Bearbeitungsabläufe und die Verringerung des telefonischen Beratungsbedarfes. Die internen Abläufe wurden angepasst und das Informationsangebot erweitert. Die Informationen auf der Homepage der Gemeinde Schwalmtal wurden aktualisiert und ergänzt. Neben dem regulären Verfahrensablauf und der Möglichkeit, Rattenbefall elektronisch zu melden, enthält das Informationsangebot nun auch Hinweise zur Vorbeugung. Hierzu wurde die Schwalmtalwerke AöR eingebunden. Thematisiert werden insbesondere Maßnahmen, mit denen Privatpersonen einem Befall vorbeugen können, etwa die sachgerechte Entsorgung von Essensresten und deren Entsorgung über die Toilette. Zudem wurde eine mehrsprachige Informationskampagne für die gemeindeeigenen Unterkünfte umgesetzt. Die Rheinische Post, der Rheinische Spiegel und der Extratipp nahmen das Thema auf und berichteten darüber. WelleNiederrhein hat am 29. Juli 2026 das Thema im Radio und in einem Online-Beitrag aufgegriffen. Über die Social-Media-Kanäle der Gemeinde wurde auf die erweiterten Informationen aufmerksam gemacht. In Abstimmung mit der Pressestelle wurde hierzu eine Informationsreihe mit insgesamt vier Beiträgen veröffentlicht. Der Contentplan ist als Anlage beigefügt. Die Informationsreihe umfasste mit dem Reel vier Beiträge. Insgesamt wurden mit allen Beiträgen 42.468 Aufrufe erzielt (Facebook und Instagram). Allein mit dem Reel wurden 22.000 Aufrufe erzielt. Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten Für die Vorbeugung und Bekämpfung von Ratten auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eigenverantwortlich. Sie sollten Befall verhindern und erforderliche Maßnahmen auf ihrem Grundstück veranlassen. Geht von einem Grundstück eine konkrete Gefahr aus, können ordnungsbehördliche Maßnahmen an dessen Eigentümer oder die Person gerichtet werden, die tatsächlich über das Grundstück verfügt. Stellt die zuständige Behörde Gesundheitsschädlinge fest und besteht eine begründete Gefahr der Krankheitsübertragung, muss sie nach § 17 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen anordnen. Die Gemeinde unterstützt durch Information und Prävention; freiwillige Unterstützungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken bleiben davon unberührt und begründen keine allgemeine kommunale Pflicht, dort selbst die Bekämpfung durchzuführen. Meldungen und durchgeführte Maßnahmen Die Zahl der Meldungen zu Rattenbefall unterliegt saisonalen Schwankungen. Im Jahr 2026 wurden bislang insgesamt 327 Meldungen zu Rattenbefall auf privaten, nicht gewerblich genutzten Grundstücken registriert. Auf gemeindeeigenen Grundstücken wurden darüber hinaus sechs gezielte Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Ergänzend wurde ein Monitoring durchgeführt. Dabei wurden die Meldungen zu Rattenbefall auf privaten Grundstücken den Bekämpfungsmaßnahmen im Kanalnetz der Schwalmtalwerke AöR gegenübergestellt. Die Auswertung zeigte räumliche Überschneidungen. In den betroffenen Bereichen wurden somit unterschiedliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Befalls ergriffen. Vorlagen Nr.: 213/26 Seite: 3 Ergänzende Informationen seitens der Schwalmtalwerke AöR Die Schwalmtalwerke AöR setzt an bekannten Befallsschwerpunkten im Kanal digitale Rattenköderboxen ein. Ziel ist ein möglichst flächendeckendes Netz, das die relevanten Bereiche erreicht und Ratten gezielt bekämpft. So soll mit möglichst wenig Gift eine möglichst große Wirkung erzielt werden. Weniger Gift bei gleichbleibender Kontrolle; früher wurden jährlich etwa 350 kg Rattenköder in der Kanalisation ausgelegt. Im Jahr 2025 waren es mit dem neuen System nur noch rund 7,5 kg. Gleichzeitig sind bislang keine vermehrten Meldungen über Rattenbefall zu verzeichnen. Seit Beginn der Bekämpfung wurden die Köderboxen insgesamt 14.374-mal besucht – davon 232- mal im vergangenen Monat. Die digitalen Boxen ermöglichen eine gezielte Kontrolle und helfen dabei, den Einsatz von Ködern auf den tatsächlichen Bedarf zu begrenzen. Dadurch wird auch das Risiko eines Eintrags von Gift in die Gewässer deutlich reduziert. Derzeit betreibt die Schwalmtalwerke AöR 20 Köderboxen. Für ein ausreichendes Netz werden voraussichtlich 45 bis 60 Boxen benötigt. Die genaue Zahl hängt davon ab, wie wirksam die einzelnen Standorte sind. Deshalb werden derzeit weitere geeignete Standorte ermittelt. Die digitale Rattenbekämpfung ermöglicht eine gezieltere Kontrolle, senkt den Giftverbrauch erheblich und entlastet die Umwelt. Weiteres Vorgehen Das Monitoring der Befallsmeldungen und der Maßnahmen im Kanalnetz soll fortgeführt werden. So können räumliche und zeitliche Häufungen frühzeitig erkannt und die Maßnahmen besser aufeinander abgestimmt werden. Bei wiederkehrenden Meldungen an bestimmten Orten wird geprüft, ob zusätzliche Kontrollen oder weitere Maßnahmen erforderlich sind. Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen weiterhin über Vorbeugungsmöglichkeiten und den richtigen Meldeweg informiert werden. Die Hinweise auf der Homepage und in den sozialen Medien werden bei Bedarf aktualisiert und um saisonale Informationen ergänzt. Auch die mehrsprachige Information in den gemeindeeigenen Unterkünften wird fortgeführt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig anhand der Zahl und der örtlichen Verteilung der Meldungen sowie der durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen überprüft werden. Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen weiterhin gezielt, fachlich abgestimmt und unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben. i.A. gez. Thomas Höpfner Anlagen: Contentplan Informationskampagne Rattenprävention

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