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Sachstandbericht zur Informations- und Präventionskampagne zum Thema Rattenbekämpfungsmaßnahmen
Mitteilung
| Typ | Mitteilung |
| Gemeinde | Gemeinde Schwalmtal |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr. : 213/26
Datum : 08.10.2026
Aktenzeichen : 12 10 08
Fachbereich : Fachbereich 3, Ordnung,
Kultur &
Wirtschaftsförderung
Mitteilungsvorlage öffentlich
Betreff:
Sachstandbericht zur Informations- und Präventionskampagne zum Thema
Rattenbekämpfungsmaßnahmen
Sachverhalt siehe Rückseite
Beratungsfolge Termin
Ausschuss für Ordnung, Kultur, Tourismus und Wirtschaftsförderung 10.11.2026
Vorlagen Nr.: 213/26
Seite: 2
Sachverhalt:
Der Antrag seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus dem Frühjahr 2026 eine Informations-
und Präventionskampagne zum Thema Rattenbekämpfung zu starten, hat die Verwaltung
veranlasst, die bestehenden Informationen und den verwaltungsinternen Umgang mit Meldungen
zu Rattenbefall zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass die Informationen leichter zugänglich und die
internen Abläufe klarer gestaltet werden mussten.
Im Mittelpunkt der Überarbeitung standen die Optimierung der Bearbeitungsabläufe und die
Verringerung des telefonischen Beratungsbedarfes. Die internen Abläufe wurden angepasst und
das Informationsangebot erweitert.
Die Informationen auf der Homepage der Gemeinde Schwalmtal wurden aktualisiert und ergänzt.
Neben dem regulären Verfahrensablauf und der Möglichkeit, Rattenbefall elektronisch zu melden,
enthält das Informationsangebot nun auch Hinweise zur Vorbeugung. Hierzu wurde die
Schwalmtalwerke AöR eingebunden. Thematisiert werden insbesondere Maßnahmen, mit denen
Privatpersonen einem Befall vorbeugen können, etwa die sachgerechte Entsorgung von
Essensresten und deren Entsorgung über die Toilette.
Zudem wurde eine mehrsprachige Informationskampagne für die gemeindeeigenen Unterkünfte
umgesetzt. Die Rheinische Post, der Rheinische Spiegel und der Extratipp nahmen das Thema auf
und berichteten darüber. WelleNiederrhein hat am 29. Juli 2026 das Thema im Radio und in einem
Online-Beitrag aufgegriffen.
Über die Social-Media-Kanäle der Gemeinde wurde auf die erweiterten Informationen aufmerksam
gemacht. In Abstimmung mit der Pressestelle wurde hierzu eine Informationsreihe mit insgesamt
vier Beiträgen veröffentlicht. Der Contentplan ist als Anlage beigefügt. Die Informationsreihe
umfasste mit dem Reel vier Beiträge.
Insgesamt wurden mit allen Beiträgen 42.468 Aufrufe erzielt (Facebook und Instagram). Allein mit
dem Reel wurden 22.000 Aufrufe erzielt.
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten
Für die Vorbeugung und Bekämpfung von Ratten auf privaten Grundstücken sind grundsätzlich die
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eigenverantwortlich. Sie sollten Befall verhindern
und erforderliche Maßnahmen auf ihrem Grundstück veranlassen. Geht von einem Grundstück
eine konkrete Gefahr aus, können ordnungsbehördliche Maßnahmen an dessen Eigentümer oder
die Person gerichtet werden, die tatsächlich über das Grundstück verfügt.
Stellt die zuständige Behörde Gesundheitsschädlinge fest und besteht eine begründete Gefahr der
Krankheitsübertragung, muss sie nach § 17 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die
erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen anordnen. Die Gemeinde unterstützt durch Information
und Prävention; freiwillige Unterstützungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken bleiben davon
unberührt und begründen keine allgemeine kommunale Pflicht, dort selbst die Bekämpfung
durchzuführen.
Meldungen und durchgeführte Maßnahmen
Die Zahl der Meldungen zu Rattenbefall unterliegt saisonalen Schwankungen. Im Jahr 2026
wurden bislang insgesamt 327 Meldungen zu Rattenbefall auf privaten, nicht gewerblich genutzten
Grundstücken registriert. Auf gemeindeeigenen Grundstücken wurden darüber hinaus sechs
gezielte Rattenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.
Ergänzend wurde ein Monitoring durchgeführt. Dabei wurden die Meldungen zu Rattenbefall auf
privaten Grundstücken den Bekämpfungsmaßnahmen im Kanalnetz der Schwalmtalwerke AöR
gegenübergestellt. Die Auswertung zeigte räumliche Überschneidungen. In den betroffenen
Bereichen wurden somit unterschiedliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Befalls ergriffen.
Vorlagen Nr.: 213/26
Seite: 3
Ergänzende Informationen seitens der Schwalmtalwerke AöR
Die Schwalmtalwerke AöR setzt an bekannten Befallsschwerpunkten im Kanal digitale
Rattenköderboxen ein. Ziel ist ein möglichst flächendeckendes Netz, das die relevanten Bereiche
erreicht und Ratten gezielt bekämpft. So soll mit möglichst wenig Gift eine möglichst große
Wirkung erzielt werden.
Weniger Gift bei gleichbleibender Kontrolle; früher wurden jährlich etwa 350 kg Rattenköder in der
Kanalisation ausgelegt. Im Jahr 2025 waren es mit dem neuen System nur noch rund 7,5 kg.
Gleichzeitig sind bislang keine vermehrten Meldungen über Rattenbefall zu verzeichnen.
Seit Beginn der Bekämpfung wurden die Köderboxen insgesamt 14.374-mal besucht – davon 232-
mal im vergangenen Monat. Die digitalen Boxen ermöglichen eine gezielte Kontrolle und helfen
dabei, den Einsatz von Ködern auf den tatsächlichen Bedarf zu begrenzen. Dadurch wird auch das
Risiko eines Eintrags von Gift in die Gewässer deutlich reduziert.
Derzeit betreibt die Schwalmtalwerke AöR 20 Köderboxen. Für ein ausreichendes Netz werden
voraussichtlich 45 bis 60 Boxen benötigt. Die genaue Zahl hängt davon ab, wie wirksam die
einzelnen Standorte sind. Deshalb werden derzeit weitere geeignete Standorte ermittelt.
Die digitale Rattenbekämpfung ermöglicht eine gezieltere Kontrolle, senkt den Giftverbrauch
erheblich und entlastet die Umwelt.
Weiteres Vorgehen
Das Monitoring der Befallsmeldungen und der Maßnahmen im Kanalnetz soll fortgeführt werden.
So können räumliche und zeitliche Häufungen frühzeitig erkannt und die Maßnahmen besser
aufeinander abgestimmt werden. Bei wiederkehrenden Meldungen an bestimmten Orten wird
geprüft, ob zusätzliche Kontrollen oder weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen weiterhin über Vorbeugungsmöglichkeiten und den
richtigen Meldeweg informiert werden. Die Hinweise auf der Homepage und in den sozialen
Medien werden bei Bedarf aktualisiert und um saisonale Informationen ergänzt. Auch die
mehrsprachige Information in den gemeindeeigenen Unterkünften wird fortgeführt.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig anhand der Zahl und der örtlichen Verteilung
der Meldungen sowie der durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen überprüft werden.
Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen weiterhin gezielt, fachlich abgestimmt und unter Beachtung der
jeweils geltenden rechtlichen und fachlichen Vorgaben.
i.A.
gez. Thomas Höpfner
Anlagen:
Contentplan Informationskampagne Rattenprävention
Text aus PDF extrahiert