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Bauleitplanung der Stadt Gommern Bebauungsplan Sondergebiet "Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau Aufstellungsbeschluss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Gommern |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT GOMMERN
Mit den Ortsteilen:
Vogelsang, Leitzkau, Hohenlochau, Wahlitz, Nedlitz, Dannigkow, Kressow, Menz, Vehlitz, Karith, Pöthen, Ladeburg, Dornburg,
Prödel, Lübs
Beschlussvorlage Beschluss Nr.: 0283/2026
Datum: 22.10.2026
Amt: Bauamt
Verantwortlicher: Tetzlaff, Sylvia
Beratungsfolge Termin Status Abstimmergebnis
Ges. Ja Nein Enth.
Ortschaftsrat Leitzkau 09.11.2026 öffentlich
vorberatend
Bau- und Umweltausschuss 17.11.2026 öffentlich
vorberatend
Hauptausschuss 25.11.2026 öffentlich
vorberatend
Stadtrat 02.12.2026 öffentlich
vorberatend
Betreff:
Bauleitplanung der Stadt Gommern
Bebauungsplan Sondergebiet "Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" der Stadt
Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau
Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Stadt Gommern beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes
„Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau“ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB).
Begründung:
Die Firma Solarfarm RE GmbH beabsichtigt auf den in der Gebietsabgrenzung
gekennzeichneten Flächen, in der Gemarkung Leitzkau, Flur 4, die Flurstücke 15/1,15/2,15/7,
18, 21/5, 21/6, 22/6, 22/7, 22/8, 22/9, 22/10, 22/11, 22/12, 22/13, 22/14 sowie Teilflächen der
Flurstücke 21/4, 21/7, 22/1, 22/2, 22/3, 22/4, 22/5 und Flur 5, die Flurstücke 24, 28/1, 29,
30/1,46/1, 53/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 26 und 52 in der Ortschaft
Leitzkau/Hohenlochau, den „Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau“ zu errichten und
langfristig zu betreiben. Es ist vorgesehen einen Bebauungsplan aufzustellen und die Flächen als
Sonderbauflächen auszuweisen. Ein Durchführungsvertrag ist mit der Firma Solarfarm RE
GmbH abzuschließen.
Der gesamte Geltungsbereich erstreckt sich über drei Flächen auf ca. 78 ha. Davon werden ca.
69,6 ha mit Modulen bebaut (Kollektorfläche), rund 8 ha sind Ausgleichs- und
Naturschutzflächen, hinzu kommen eine Wildschneise und der Erhalt bestehender Gehölze.
Aktuell sind die Flurstücke als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.
Finanzielle Auswirkungen:
Gewerbesteuereinnahmen,
weitere Einnahmen aus Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz oder städtebaulichen Vertrag
Hünerbei n P et ers
Bürgermeister Vorsitzende des Stadtrates
Anlagen:
1 Gebietsabgrenzung - Auszug Flächennutzungsplan
2 Gebietsabgrenzung - Auszug Katasterplan
3 Planungsentwurf
Text aus PDF extrahiert