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Bauleitplanung der Stadt Gommern Bebauungsplan Sondergebiet "Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau Aufstellungsbeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGommern
Datum2026-11-09
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STADT GOMMERN Mit den Ortsteilen: Vogelsang, Leitzkau, Hohenlochau, Wahlitz, Nedlitz, Dannigkow, Kressow, Menz, Vehlitz, Karith, Pöthen, Ladeburg, Dornburg, Prödel, Lübs Beschlussvorlage Beschluss Nr.: 0283/2026 Datum: 22.10.2026 Amt: Bauamt Verantwortlicher: Tetzlaff, Sylvia Beratungsfolge Termin Status Abstimmergebnis Ges. Ja Nein Enth. Ortschaftsrat Leitzkau 09.11.2026 öffentlich vorberatend Bau- und Umweltausschuss 17.11.2026 öffentlich vorberatend Hauptausschuss 25.11.2026 öffentlich vorberatend Stadtrat 02.12.2026 öffentlich vorberatend Betreff: Bauleitplanung der Stadt Gommern Bebauungsplan Sondergebiet "Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau" der Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Stadt Gommern beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau“ gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Begründung: Die Firma Solarfarm RE GmbH beabsichtigt auf den in der Gebietsabgrenzung gekennzeichneten Flächen, in der Gemarkung Leitzkau, Flur 4, die Flurstücke 15/1,15/2,15/7, 18, 21/5, 21/6, 22/6, 22/7, 22/8, 22/9, 22/10, 22/11, 22/12, 22/13, 22/14 sowie Teilflächen der Flurstücke 21/4, 21/7, 22/1, 22/2, 22/3, 22/4, 22/5 und Flur 5, die Flurstücke 24, 28/1, 29, 30/1,46/1, 53/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 26 und 52 in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau, den „Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau“ zu errichten und langfristig zu betreiben. Es ist vorgesehen einen Bebauungsplan aufzustellen und die Flächen als Sonderbauflächen auszuweisen. Ein Durchführungsvertrag ist mit der Firma Solarfarm RE GmbH abzuschließen. Der gesamte Geltungsbereich erstreckt sich über drei Flächen auf ca. 78 ha. Davon werden ca. 69,6 ha mit Modulen bebaut (Kollektorfläche), rund 8 ha sind Ausgleichs- und Naturschutzflächen, hinzu kommen eine Wildschneise und der Erhalt bestehender Gehölze. Aktuell sind die Flurstücke als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Finanzielle Auswirkungen: Gewerbesteuereinnahmen, weitere Einnahmen aus Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz oder städtebaulichen Vertrag Hünerbei n P et ers Bürgermeister Vorsitzende des Stadtrates Anlagen: 1 Gebietsabgrenzung - Auszug Flächennutzungsplan 2 Gebietsabgrenzung - Auszug Katasterplan 3 Planungsentwurf

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