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Bauleitplanung der Stadt Gommern Beschluss zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau für das Gebiet des Photovoltaikparks Leitzkau/Hohenlochau Aufstellungsbeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGommern
Datum2026-11-09
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STADT GOMMERN Mit den Ortsteilen: Vogelsang, Leitzkau, Hohenlochau, Wahlitz, Nedlitz, Dannigkow, Kressow, Menz, Vehlitz, Karith, Pöthen, Ladeburg, Dornburg, Prödel, Lübs Beschlussvorlage Beschluss Nr.: 0282/2026 Datum: 22.10.2026 Amt: Bauamt Verantwortlicher: Tetzlaff, Sylvia Beratungsfolge Termin Status Abstimmergebnis Ges. Ja Nein Enth. Ortschaftsrat Leitzkau 09.11.2026 öffentlich vorberatend Bau- und Umweltausschuss 17.11.2026 öffentlich vorberatend Hauptausschuss 25.11.2026 öffentlich vorberatend Stadtrat 02.12.2026 öffentlich beschließend Betreff: Bauleitplanung der Stadt Gommern Beschluss zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau für das Gebiet des Photovoltaikparks Leitzkau/Hohenlochau Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Gommern beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB. Begründung: Die Firma Solarfarm RE GmbH beabsichtigt auf den in der Gebietsabgrenzung gekennzeichneten Flächen, in der Gemarkung Leitzkau, Flur 4, die Flurstücke 15/1,15/2,15/7, 18, 21/5, 21/6, 22/6, 22/7, 22/8, 22/9, 22/10, 22/11, 22/12, 22/13, 22/14 sowie Teilflächen der Flurstücke 21/4, 21/7, 22/1, 22/2, 22/3, 22/4, 22/5 und Flur 5, die Flurstücke 24, 28/1, 29, 30/1,46/1, 53/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 26 und 52 den Bebauungsplan „Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau“ aufzustellen. Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der gesamte Geltungsbereich erstreckt sich über drei Flächen auf ca. 78 ha. Mit der vorliegenden Planung soll die Fläche für die bauliche Nutzung von Photovoltaikanlagen bauplanerisch vorbereitet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbauflächen gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt der Vorhabenträger. Finanzielle Auswirkungen: Gewerbesteuereinnahmen, weitere Einnahmen aus Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz oder städtebaulichen Vertrag Hünerbei n P et ers Bürgermeister Vorsitzende des Stadtrates Anlagen: 1 Gebietsabgrenzung - Auszug Flächennutzungsplan 2 Gebietsabgrenzung - Auszug Katasterplan

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