Startseite › Gommern › Dokument
Bauleitplanung der Stadt Gommern Beschluss zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau für das Gebiet des Photovoltaikparks Leitzkau/Hohenlochau Aufstellungsbeschluss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Gommern |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT GOMMERN
Mit den Ortsteilen:
Vogelsang, Leitzkau, Hohenlochau, Wahlitz, Nedlitz, Dannigkow, Kressow, Menz, Vehlitz, Karith, Pöthen, Ladeburg, Dornburg,
Prödel, Lübs
Beschlussvorlage Beschluss Nr.: 0282/2026
Datum: 22.10.2026
Amt: Bauamt
Verantwortlicher: Tetzlaff, Sylvia
Beratungsfolge Termin Status Abstimmergebnis
Ges. Ja Nein Enth.
Ortschaftsrat Leitzkau 09.11.2026 öffentlich
vorberatend
Bau- und Umweltausschuss 17.11.2026 öffentlich
vorberatend
Hauptausschuss 25.11.2026 öffentlich
vorberatend
Stadtrat 02.12.2026 öffentlich
beschließend
Betreff:
Bauleitplanung der Stadt Gommern
Beschluss zur Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Einheitsgemeinde Stadt Gommern in der Ortschaft Leitzkau/Hohenlochau für das Gebiet
des Photovoltaikparks Leitzkau/Hohenlochau
Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Stadt Gommern beschließt die 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB), die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB.
Begründung:
Die Firma Solarfarm RE GmbH beabsichtigt auf den in der Gebietsabgrenzung
gekennzeichneten Flächen, in der Gemarkung Leitzkau, Flur 4, die Flurstücke 15/1,15/2,15/7,
18, 21/5, 21/6, 22/6, 22/7, 22/8, 22/9, 22/10, 22/11, 22/12, 22/13, 22/14 sowie Teilflächen der
Flurstücke 21/4, 21/7, 22/1, 22/2, 22/3, 22/4, 22/5 und Flur 5, die Flurstücke 24, 28/1, 29,
30/1,46/1, 53/1 sowie Teilflächen der Flurstücke 26 und 52 den Bebauungsplan
„Photovoltaikpark Leitzkau/Hohenlochau“ aufzustellen.
Aktuell sind die Flurstücke im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft
ausgewiesen.
Der gesamte Geltungsbereich erstreckt sich über drei Flächen auf ca. 78 ha.
Mit der vorliegenden Planung soll die Fläche für die bauliche Nutzung von Photovoltaikanlagen
bauplanerisch vorbereitet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes in
eine Sonderbauflächen gem. § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Die Kosten für das Bauleitplanverfahren trägt der Vorhabenträger.
Finanzielle Auswirkungen:
Gewerbesteuereinnahmen,
weitere Einnahmen aus Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz oder städtebaulichen Vertrag
Hünerbei n P et ers
Bürgermeister Vorsitzende des Stadtrates
Anlagen:
1 Gebietsabgrenzung - Auszug Flächennutzungsplan
2 Gebietsabgrenzung - Auszug Katasterplan
Text aus PDF extrahiert