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Stadtwald Gengenbach, Vorberatung zur Beschlussfassung nach § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz zu den Betriebsplänen 2027 und 2028 sowie Feststellung des Betriebsergebnisses 2025

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGengenbach
Datum2026-11-04
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STADT GENGENBACH - Finanzen, Steuerung, Controlling - Sachbearbeiter: Bruder, Andreas Vortrag: Zink, Peter / Bruder, Andreas Az: 855.21 Datum: 19.10.2026 Beratungsvorlage 194/26 Gremium Datum Status Verwaltungsausschuss 04.11.2026 öffentlich Geplante Beratungszeit 20 Minuten Tagesordnungspunkt: Stadtwald Gengenbach, Vorberatung zur Beschlussfassung nach § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz zu den Betriebsplänen 2027 und 2028 sowie Feststellung des Betriebsergebnisses 2025 Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss berät über die Betriebspläne 2027 sowie 2028 für den Stadtwald Gengenbach gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz sowie die Feststellung des Jahresabschluss 2025 und empfiehlt dem Gemeinderat diesen zuzustimmen. Begründung: Die Betriebspläne für den Stadtwald werden durch den Revierförster der Stadt Gengenbach, Herrn Peter Zink, erarbeitet. Das Ergebnis der Bewirtschaftungspläne fließt in den Doppelhaushaltsplan 2027/2028 der Stadt Gengenbach ein. Herr Zink wird die Bewirtschaftungspläne 2027 und 2028 sowie den Jahresabschluss 2025 in der Sitzung vorstellen und auch auf die Entwicklungen im laufenden Jahr eingehen. Finanzielle Auswirkungen: ja Gesamtkosten: Überschuss 2027: 87.600 € Überschuss 2028: 87.700 € Finanzierung: HH-Produkt: 5550010100 Auswirkungen auf die Stadtentwicklungskonzeption: nein ja nein entfällt

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