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Stadtwald Gengenbach, Vorberatung zur Beschlussfassung nach § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz zu den Betriebsplänen 2027 und 2028 sowie Feststellung des Betriebsergebnisses 2025
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Gengenbach |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
STADT GENGENBACH
- Finanzen, Steuerung, Controlling -
Sachbearbeiter: Bruder, Andreas
Vortrag: Zink, Peter / Bruder, Andreas
Az: 855.21
Datum: 19.10.2026
Beratungsvorlage 194/26
Gremium Datum Status
Verwaltungsausschuss 04.11.2026 öffentlich
Geplante Beratungszeit 20 Minuten
Tagesordnungspunkt:
Stadtwald Gengenbach, Vorberatung zur Beschlussfassung nach § 51 Abs. 2
Landeswaldgesetz zu den Betriebsplänen 2027 und 2028 sowie Feststellung des
Betriebsergebnisses 2025
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss berät über die Betriebspläne 2027 sowie 2028 für den
Stadtwald Gengenbach gemäß § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz sowie die Feststellung
des Jahresabschluss 2025 und empfiehlt dem Gemeinderat diesen zuzustimmen.
Begründung:
Die Betriebspläne für den Stadtwald werden durch den Revierförster der Stadt
Gengenbach, Herrn Peter Zink, erarbeitet. Das Ergebnis der Bewirtschaftungspläne
fließt in den Doppelhaushaltsplan 2027/2028 der Stadt Gengenbach ein.
Herr Zink wird die Bewirtschaftungspläne 2027 und 2028 sowie den Jahresabschluss
2025 in der Sitzung vorstellen und auch auf die Entwicklungen im laufenden Jahr
eingehen.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Gesamtkosten: Überschuss 2027: 87.600 €
Überschuss 2028: 87.700 €
Finanzierung: HH-Produkt: 5550010100
Auswirkungen auf die Stadtentwicklungskonzeption: nein
ja nein entfällt
Text aus PDF extrahiert