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Friedhofsgebührensatzung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeGarbsen
Datum2026-11-11
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Beschlussvorlage Nr. 033/26neu Abteilung 82 Grünflächen und Friedhofswesen öffentlich 19.10.2026 Betreff: Friedhofsgebührensatzung Beratungsfolge verhandelt Beschluss am: TOP ja nein Enthalt. Ortsrat Berenbostel 10.11.2026 Ortsrat Horst 10.11.2026 Ortsrat Garbsen 11.11.2026 Ortsrat Osterwald 11.11.2026 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, 25.11.2026 Umwelt und Klimaschutz Verwaltungsausschuss 02.12.2026 Rat 07.12.2026 Finanzielle Auswirkungen ja nein Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Garbsen (Anlage 1). Der Satzungstext laut der beigefügten Anlage 1 wird zum Beschlussbestandteil erklärt. Die Friedhofsgebührensatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Garbsen vom 3. November 2004 zuletzt geändert am 12. Oktober 2022 außer Kraft. Vorlage und eventuelle Anlagen können eingesehen werden unter: www.garbsen.de → Servicelink → Ratsinformation → Recherche → Kategorie → Vorlage → Suchbegriff (Vorlagen-Nr./Betreff) - 2 - Sachverhalt: Die Friedhofsgebührensatzung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und wurde im Jahre 2022 letztmalig überarbeitet. Eine interne Prüfung durch Abteilung 22 - Finanzmanagement und Steuern – hinsichtlich der Rolle der Stadt als Steuerschuldner hat ergeben, dass durch die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz zum 1. Januar 2027 Leistungen im Zusammenhang mit anonymen Urnenbeisetzungen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig werden. Dieses bedingt das Einfügen des § 2a Umsatzsteuer in die Satzung, sowie die Änderungen dreier Positionen und das Einfügen von zwei neuen Positionen im Gebührenverzeichnis. Es handelt sich dabei um folgende Regelungen: • Position 1.3 Gebührenverzeichnis, I. Benutzungsgebühren, 1) Nutzungsrechte an Grabstätten für die Dauer von 30 Jahren • Position 2.3 Gebührenverzeichnis, I. Benutzungsgebühren, 2) Grabherstellung und Beisetzung • Positionen 3.6.3 bis 3.6.5 Gebührenverzeichnis, I. Benutzungsgebühren, 3) Nebenleistungen Hinsichtlich der grundsätzlichen Gebührenhöhe hat sich für die Friedhofsnutzer keine Veränderung ergeben, mit Ausnahme der neu eingefügten Positionen 3.6.4 und 3.6.5. Hier wird die Umsatzsteuer in Höhe von 6,39 € beziehungsweise 9,58 € von der Stadt zur Verwaltungsvereinfachung getragen, dies betrifft 10 bis 20 Fälle je Gebührenposition und Jahr. Der Anlage 1 ist die Lesefassung der neuen Satzung zu entnehmen. Demgegenüber weist die Anlage 2 die Fassung der neuen Friedhofsgebührensatzung mit Streichungen beziehungsweise Ergänzungen gegenüber der alten Satzung auf. Anlage 3 enthält die Synopse. Strategische Ziele der Stadt Garbsen Ohne Angabe, da keine finanziellen Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen Nein. Haushaltsjahr: Produkt-/Investitionsnummer: einmalig jährlich ☐ investiv ☐ Ergebnishaushalt ☐ investiv ☐ Ergebnishaushalt Ertrag/Einzahlungen EUR EUR Aufwand/Auszahlung EUR EUR Saldo EUR EUR - 3 - Personelle Auswirkungen Nein Organisatorische Auswirkungen Nein In Vertretung Olaf Freitag Stadtbaurat Anlagen: - Anlage 1 Friedhofsgebührensatzung per 1. Januar 2027 der Stadt Garbsen - Anlage 2 Streich_Ergänzungen Friedhofsgebührensatzung per 1. Januar 2027 der Stadt Garbsen - Anlage 3 Synopse Friedhofsgebührensatzung

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