Startseite › Garbsen › Dokument
Friedhofsgebührensatzung
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Garbsen |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nr. 033/26neu Abteilung 82 Grünflächen und
Friedhofswesen
öffentlich 19.10.2026
Betreff: Friedhofsgebührensatzung
Beratungsfolge verhandelt Beschluss
am: TOP ja nein Enthalt.
Ortsrat Berenbostel 10.11.2026
Ortsrat Horst 10.11.2026
Ortsrat Garbsen 11.11.2026
Ortsrat Osterwald 11.11.2026
Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung,
25.11.2026
Umwelt und Klimaschutz
Verwaltungsausschuss 02.12.2026
Rat 07.12.2026
Finanzielle Auswirkungen ja nein
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Garbsen (Anlage 1). Der Satzungstext
laut der beigefügten Anlage 1 wird zum Beschlussbestandteil erklärt.
Die Friedhofsgebührensatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2027 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Garbsen vom 3. November 2004 zuletzt geändert am 12.
Oktober 2022 außer Kraft.
Vorlage und eventuelle Anlagen können eingesehen werden unter:
www.garbsen.de → Servicelink → Ratsinformation → Recherche
→ Kategorie → Vorlage → Suchbegriff (Vorlagen-Nr./Betreff)
- 2 -
Sachverhalt:
Die Friedhofsgebührensatzung trat am 1. Januar 2005 in Kraft und wurde im Jahre 2022 letztmalig
überarbeitet.
Eine interne Prüfung durch Abteilung 22 - Finanzmanagement und Steuern – hinsichtlich der
Rolle der Stadt als Steuerschuldner hat ergeben, dass durch die Einführung des § 2b
Umsatzsteuergesetz zum 1. Januar 2027 Leistungen im Zusammenhang mit anonymen
Urnenbeisetzungen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig werden.
Dieses bedingt das Einfügen des § 2a Umsatzsteuer in die Satzung, sowie die Änderungen dreier
Positionen und das Einfügen von zwei neuen Positionen im Gebührenverzeichnis.
Es handelt sich dabei um folgende Regelungen:
• Position 1.3 Gebührenverzeichnis, I. Benutzungsgebühren, 1) Nutzungsrechte an Grabstätten
für die Dauer von 30 Jahren
• Position 2.3 Gebührenverzeichnis, I. Benutzungsgebühren, 2) Grabherstellung und Beisetzung
• Positionen 3.6.3 bis 3.6.5 Gebührenverzeichnis, I. Benutzungsgebühren, 3) Nebenleistungen
Hinsichtlich der grundsätzlichen Gebührenhöhe hat sich für die Friedhofsnutzer keine
Veränderung ergeben, mit Ausnahme der neu eingefügten Positionen 3.6.4 und 3.6.5. Hier wird
die Umsatzsteuer in Höhe von 6,39 € beziehungsweise 9,58 € von der Stadt zur
Verwaltungsvereinfachung getragen, dies betrifft 10 bis 20 Fälle je Gebührenposition und Jahr.
Der Anlage 1 ist die Lesefassung der neuen Satzung zu entnehmen. Demgegenüber weist die
Anlage 2 die Fassung der neuen Friedhofsgebührensatzung mit Streichungen beziehungsweise
Ergänzungen gegenüber der alten Satzung auf. Anlage 3 enthält die Synopse.
Strategische Ziele der Stadt Garbsen
Ohne Angabe, da keine finanziellen Auswirkungen.
Finanzielle Auswirkungen
Nein.
Haushaltsjahr:
Produkt-/Investitionsnummer:
einmalig jährlich
☐ investiv ☐ Ergebnishaushalt ☐ investiv ☐ Ergebnishaushalt
Ertrag/Einzahlungen EUR EUR
Aufwand/Auszahlung EUR EUR
Saldo EUR EUR
- 3 -
Personelle Auswirkungen
Nein
Organisatorische Auswirkungen
Nein
In Vertretung
Olaf Freitag
Stadtbaurat
Anlagen:
- Anlage 1 Friedhofsgebührensatzung per 1. Januar 2027 der Stadt Garbsen
- Anlage 2 Streich_Ergänzungen Friedhofsgebührensatzung per 1. Januar 2027 der Stadt
Garbsen
- Anlage 3 Synopse Friedhofsgebührensatzung
Text aus PDF extrahiert