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Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/s
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Garbsen |
| Datum | 2026-11-10 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Nr. 029/26neu Büro des Bürgermeisters und
Ratsangelegenheiten
öffentlich 14.10.2026
Betreff: Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/s
Beratungsfolge verhandelt Beschluss
am: TOP ja nein Enthalt.
Ortsrat Berenbostel 10.11.2026
Ortsrat Horst 10.11.2026
Ortsrat Garbsen 11.11.2026
Ortsrat Osterwald 11.11.2026
Finanzielle Auswirkungen ja nein
Beschlussvorschlag:
Das Ortsratsmitglied _____________________
wird mit
___________ Stimmen dafür
___________ Stimmen dagegen bei
___________ Enthaltungen
zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister gewählt.
Sie/Er erklärt, dass sie/er das Amt annimmt.
Vorlage und eventuelle Anlagen können eingesehen werden unter:
www.garbsen.de → Servicelink → Ratsinformation → Recherche
→ Kategorie → Vorlage → Suchbegriff (Vorlagen-Nr./Betreff)
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Sachverhalt:
Die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters erfolgt gem. § 92 Abs. 1
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Gewählt wird nach § 67
NKomVG grundsätzlich schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf
oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines
Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die (absolute) Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt
hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter
Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten
Stimmen (relative Mehrheit) abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang
Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das die Wahlleiterin oder der Wahlleiter zu
ziehen hat.
Für die Stimmenauszählung bei schriftlicher Wahl ist § 13 in Verbindung mit 12 Abs. 5
der Geschäftsordnung des Rates zu beachten, wonach Stimmzettel ungültig sind, die
ihren Willen nicht zweifelsfrei erkennen lassen und Stimmzettel, die keine Entscheidung
enthalten, als Stimmenthaltung gelten.
Claudio Provenzano
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert