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Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 GemHVO hier: Berichtszeitraum 01.01.2026 bis 31.08.2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeFritzlar
Datum2026-11-05
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Vorlage-Nr. Mitteilungsvorlage 2026/148 Fachbereich Kämmereiangele genheiten Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 GemHVO hier: Berichtszeitraum 01.01.2026 bis 31.08.2026 Stadt Fritzlar Sachverhalt Nach den Vorschriften der GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Der zweite Bericht 2026 zum Stichtag 31.08.2026 wird durch die Verwaltung vorgelegt. Der Magistrat nimmt den Bericht gemäß § 28 (1) GemHVO über den Stand des Haushaltsvollzugs im Berichtszeitraum 01.01.2026 bis 31.08.2026 zur Kenntnis und unterrichtet die Stadtverordnetenversammlung über den Haupt- und Finanzausschuss. Hartmut Spogat Bürgermeister

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