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a) Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2027 hier: Feststellung gemäß § 97 Abs. 1 HGO b) Investitionsprogramm 2027-2030
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Fritzlar |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage-Nr.
Beschlussvorlage
2026/147
Fachbereich
Kämmereiangele
genheiten
a) Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2027
hier: Feststellung gemäß § 97 Abs. 1 HGO
b) Investitionsprogramm 2027-2030 Stadt Fritzlar
Sachverhalt
Der vorliegende Haushaltsentwurf 2027 wird dem Magistrat zur Beratung und
Feststellung vorgelegt.
Im ordentlichen Ergebnis schließt der Haushalt mit einem Fehlbetrag von
3.144.977 Euro ab. Der Fehlbetrag kann durch die vorhandene ordentliche Rücklage
ausgeglichen werden.
Im Finanzhaushalt beträgt der Fehlbedarf 2.306.257 Euro. Der Fehlbedarf muss durch
vorhandene Liquidität zum Stichtag 31.12.2026 gedeckt werden können.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Haushalt in der vorgelegten Form auch ohne ein
Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig.
Finanzielle Folgen
☐ Nein
☒ Ja, haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Beschlussvorschlag
Der Magistrat stellt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2027 mit den
beschlossenen Änderungen fest und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur
Beratung vor.
Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
a) die Haushaltssatzung 2027 mit Anlagen nach dem vorliegenden Entwurf
b) das dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2027-
2030.
Hartmut Spogat
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert