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a) Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2027 hier: Feststellung gemäß § 97 Abs. 1 HGO b) Investitionsprogramm 2027-2030

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeFritzlar
Datum2026-11-05
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Vorlage-Nr. Beschlussvorlage 2026/147 Fachbereich Kämmereiangele genheiten a) Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2027 hier: Feststellung gemäß § 97 Abs. 1 HGO b) Investitionsprogramm 2027-2030 Stadt Fritzlar Sachverhalt Der vorliegende Haushaltsentwurf 2027 wird dem Magistrat zur Beratung und Feststellung vorgelegt. Im ordentlichen Ergebnis schließt der Haushalt mit einem Fehlbetrag von 3.144.977 Euro ab. Der Fehlbetrag kann durch die vorhandene ordentliche Rücklage ausgeglichen werden. Im Finanzhaushalt beträgt der Fehlbedarf 2.306.257 Euro. Der Fehlbedarf muss durch vorhandene Liquidität zum Stichtag 31.12.2026 gedeckt werden können. Aus Sicht der Verwaltung ist der Haushalt in der vorgelegten Form auch ohne ein Haushaltssicherungskonzept genehmigungsfähig. Finanzielle Folgen ☐ Nein ☒ Ja, haushaltsrechtliche Auswirkungen: Beschlussvorschlag Der Magistrat stellt den vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2027 mit den beschlossenen Änderungen fest und legt ihn der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung vor. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt a) die Haushaltssatzung 2027 mit Anlagen nach dem vorliegenden Entwurf b) das dem Haushaltsplan beigefügte Investitionsprogramm für die Jahre 2027- 2030. Hartmut Spogat Bürgermeister

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