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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den örtlichen Bauvorschriften "Neubau TÜV SÜD" im Stadtteil Bernhausen - Offenlagebeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeFilderstadt
Datum2026-11-09
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Beschlussvorlage Nr. 0211/2026 Filderstadt, 23. Oktober 2026 Aktenzeichen: 621.41:05/31 Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den örtlichen Bauvorschriften "Neubau TÜV SÜD" im Stadtteil Bernhausen - Offenlagebeschluss Amt: Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung Sachbearbeitung: Stukelj, Anja; Özbay, Tugba Beteiligte Ämter: Referat für Wirtschaft und Marketing, Umweltschutzre- ferat, Rechtsreferat, Stadtkämmerei, Filderstadtwerke, Baurechts- und Bauverwaltungsamt, Tiefbauamt Beratungsfolge: Termin Technischer Ausschuss 09.11.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der frühzeitigen Beteili- gung entsprechend der Anlage 2 wird zugestimmt. 2. Der Bebauungsplanentwurf „Neubau TÜV SÜD“ mit dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung vom 21. September 2026 sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans vom 21. September 2026 wird befürwortet (Anlage 6). 3. Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 21. Septem- ber 2026, die Begründung vom 21. September 2026 sowie der Vorhaben- und Erschließungs- plan vom 21. September 2026 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: ja x nein Personelle Auswirkungen ja nein x Auswirkungen Integriertes Nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Auswirkungen INSEK x ja, positiv* ja, negativ* nein Wenn ja, negativ: Besteht eine alternative Vorgehensweise ja* nein* *Erläuterung siehe letzte Ziffer der Vorlage Seite 2 Klimacheck durchgeführt: x ja nein Auswertung (kurz) Kontierung: Sachkonto Kostenstelle / Investitionsauftrag 44310620 61185020 Kurzzusammenfassung: Die TÜV-Süd AG plant die Verlagerung ihres in Filderstadt ansässigen Betriebsstandortes. Errichtet werden sollen auf noch unbebauten Gewerbegebietsflächen nördlich der Karl-Benz-Straße ein Ver- waltungsgebäude, eine Prüfstelle sowie eine Hochgarage nebst Außenanlagen. Das Vorhaben be- sitzt damit städtebauliche Dimensionen. Der bisherige, in direkter Nachbarschaft bestehende Alt- standort soll perspektivisch aufgelöst und neuen Nutzungszielen zur Verfügung gestellt werden. Zwar besteht für den neuen Standort bereits Baurecht in Gestalt eines Angebotsbebauungsplans, dieser ermöglicht jedoch nicht die Realisierung des neuen Konzeptes, sodass das Unternehmen, in Vorabstimmung mit der Stadtverwaltung, einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplanverfahrens eingereicht hat. Die Planung soll die bisherige ersetzen. Die für eine Behandlung des Antrages durch den Gemeinderat erforderlichen Unterlagen wurden vom Vorhabenträger vollständig vorgelegt. Das Vorhaben steht in Einklang mit den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt Filderstadt. Von der Umsetzung des Vorhabens sind eine Stärkung und Weiterentwicklung Filderstadts als at- traktiver Gewerbe- und Wirtschaftsstandort, eine effiziente Ausnutzung des nicht unbegrenzt zur Verfügung stehenden gewerblichen Baulandes sowie eine Aufwertung der städtebaulichen Gestalt in Stadtrandlage und eine Verbesserung der Naherholungsqualität im Übergangsbereich zur freien Landschaft unweit des Fleinsbachs zu erwarten. Das Vorhaben erfordert eine Änderung des Planungsrechts. Hierzu wird auf Antrag des Vorhaben- trägers und nach bereits erfolgter Zustimmung durch den Gemeinderat (siehe VL-Num- mer 0012/2026) ein vorhabenbezogener Bebauungsplan eingeleitet. Seite 3 Mit Beschluss des Gemeinderates vom 16. März 2026 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Be- bauungsplan „Gewerbegebiet Bernhausen-West, Teilbereich Karl-Benz-Straße“ für den durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau TÜV SÜD“ überlagerten Teilbereich aufgehoben. Sachverhalt: Anlage 1: Klimacheck Anlage 2: Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den Stellungnahmen vom 21. September 2026 Anlage 3: Bebauungsplanentwurf vom 24. September 2026 Anlage 4: Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf 24. September 2026 Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplanentwurf und zum Entwurf der Örtlichen Bauvor- schriften vom 24. September 2026 mit Umweltbricht Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan vom 21. September 2026 Anlage 1 zum VEP - Pflanzliste Anlage 2 zum VEP – Lageplan Anlage 3 zum VEP – Freiflächengestaltungsplan vom 17. September 2026 Anlage 4 zum VEP – VEP Verwaltung vom 21. September 2026 Anlage 5 zum VEP – VEP Parkhaus vom 21. September 2026 Anlage 6 zum VEP – VEP TSC vom 21. September 2026 Anlage 7: Fachgutachten und sonstige Unterlagen Anlage 7 Geotechnischer Bericht des Büros WEHRSTEIN GEOTECHNIK GmbH + Co. KG mit Stand vom 12. Mai 2026 - Bodengutachten Anlage 8 „Bodenmechanisches Gutachten für die Erschließung des Gewerbege- bietserweiterung „Augenloch II“ in Filderstadt Bernhausen“ des Büros Butscher+Part- ner mit Stand vom 11. Dezember 1989 Anlage 9 „Hydrogeologisches Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung Gewer- begebiet „Augenloch II“ in Filderstadt Bernhausen“ des Büros Butscher+Partner mit Stand vom 8. Dezember 1989 Anlage 10 Stellungnahme Gebäudeauslegung für Bemessungswasserniveau durch Ingenieurgesellschaft Tompert mbH, Stuttgart, mit Stand vom 9. Juli 2026 Anlage 11 Löschwassernachweis für das Bauvorhaben in der „Karl-Benz-Straße“ in Bernhausen durch RBS wave GmbH, Stuttgart mit Stand vom 24. Juni 2026 Anlage 12 Überschlägige Ermittlung der Trinkwassermengen Anlage 13 Angaben zur Löschwasserversorgung Anlage 14 Fachbeitrag zur Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SaP) durch PE Peter Endl (Dipl. Biol.), Filderstadt, mit Stand vom 27. Oktober 2025 Anlage 15 Tierökologisches Gutachten durch PE Peter Endl (Dipl. Biol.), Filderstadt, mit Stand vom 24. Februar 2025 Anlage 16 Bewertung des naturschutzfachlichen Eingriffs durch wgf Land- schaft GmbH, Nürnberg mit Stand vom 8. Mai 2026 1. Vorgang Für den geplanten Neubau der bereits im Gewerbegebiet West ansässigen TÜV SÜD AG hat der Vorhabenträger einen Wettbewerb als Realisierungswettbewerb ausgelobt. Das Verfahren wurde als einphasiger, nichtoffener Wettbewerb ohne offenem Bewerbungsverfahren, sondern ausschließ- lich mit geladenen Teilnehmern durchgeführt. Das Wettbewerbsergebnis lag zum 20. Februar 2024 vor. Der siegreiche Wettbewerbsentwurf wurde im Gestaltungsbeirat der Stadt Filderstadt am 28. Juni 2024 von Vertretern des Unternehmens und Planern vorgestellt und im Ergebnis nochmals ausdrücklich gelobt. Im Laufe der ersten Jahreshälfte 2025 teilte die Vorhabenträgerin der Stadt mit, dass betrieblicher- seits vorgegebene Rahmenbedingungen eine nochmalige Überarbeitung des bisherigen Entwurfes zwingend erforderlich machten (s. unten Ziff. 4). Die geänderte Planung wurde am 18. Juli 2025 dem Gestaltungsbeirat der Stadt Filderstadt vorgestellt. Die vorgesehenen Änderungen wurden vom Seite 4 Gestaltungsbeirat nicht in jeder Hinsicht begrüßt und es wurden Hinweise und Empfehlungen zu einer erneuten planerischen Optimierung im weiteren Verfahren gegeben. Da der seit 5. Juli 1991 rechtskräftige Bebauungsplan „Augenloch II“ eine Umsetzung des Vorhabens in der gewünschten Form nicht erlaubt, reichte die Vorhabenträgerin am 4. September 2025 alsdann einen Antrag auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans bei der Stadtverwaltung ein. 2. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha und beinhaltet die Flurstücke 5775/2 und Teile der Flurstücke 5775/3, 5776/2, 5775/1, 5776/3, 5776/4, 5776/6, 5720 (Gottlieb-Daimler-Straße) und 5775/12 (Karl-Benz-Straße). Dieses Plangebiet wird im Osten von städtischen Grünflächen und der Gottlieb-Daimler-Straße begrenzt, im Süden von der Karl-Benz-Straße, im Westen durch einen Feld- weg und Ackerflächen und im Norden durch einen Gehweg, städtischen Grünflächen und dem Fleinsbach. Maßgeblich für die Abgrenzung ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans (s. An- lage 3). Das Bebauungsplangebiet liegt am südwestlichen Rand des Gewerbegebiets Bernhausen-West (ca. 30,5 ha) und ist über die Gottlieb-Daimler-Straße und Dieselstraße an das restliche Gewerbe- gebiet angebunden. 3. Vorhandenes und künftiges Planungsrecht Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP 2035) der Stadt Filderstadt vom 15. November 2024 ist der Bebauungsplanbereich als Gewerbegebiet bzw. Grünfläche im Bestand (Uferbereich Fleinsbach) dargestellt. Somit wird der künftige Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Plangebiet „Augenloch II“ setzt für seinen Geltungsbereich ein Gewerbegebiet (GE) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,5 und 0,6 fest. 4. Erfordernis, Ziel und Zweck der Planung Das Vorhaben erfordert eine Änderung des Planungsrechts. Vom Vorhabenträger wurde daher ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beantragt. Grund hierfür ist die geringe bauliche Ausnutzbar- keit des Grundstücks (teilweise zu viele Staffelungen, geringe Anzahl an zulässiger Höhe). Ziele und Zwecke der Planung: - Ausrichtung und Förderung des Gewerbegebiets Bernhausen-West als attraktiver Gewerbe- standort für die Automotive-Branche - Stärkung des Wirtschaftsstandorts Filderstadt - Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortgerechte Umset- zung gewerblicher Entwicklungsvorhaben - Aktivierung vorhandener Innenentwicklungspotenziale - Vermeidung von Fehl- und Unternutzungen für die vorhandenen Bauflächen - Ermöglichung einer flächeneffizienten Innenentwicklung durch einen nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden Mit der Verlagerung des bestehenden TÜV SÜD – Standorts auf die gegenüberliegende, durch die Gottlieb-Daimler-Straße getrennte Fläche wird der bestehende Standort zukunftsorientiert weiter- entwickelt. Die geplante Errichtung von Verwaltung, Prüfstelle und Parkhaus stärkt den vorhandenen Automotive-Schwerpunkt und unterstützt die weitere Profilierung des Gewerbegebiets. Das Vorha- ben verdeutlicht das partnerschaftliche Zusammenwirken bei der Weiterentwicklung des Standorts und schafft durch die räumliche und funktionale Bündelung der Nutzungen einen Mehrwert für die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets. 5. Städtebauliche Konzeption Städtebau TÜV-Campus Die städtebauliche Setzung aus dem Wettbewerbsentwurf aus drei kompakten Baukörpern bleibt auch bei der Neugliederung im Zuge der Entwurfsplanung bestehen. Ebenfalls kann der zwischen Seite 5 die Gebäude spannende Campusplatz durch das Zurückversetzen des Parkhauses und der Gebäu- desetzung erhalten werden. In der Überarbeitung des ursprünglichen Wettbewerbsentwurfes wurde auf Wunsch des Bauherren TÜV SÜD auf das Laborgebäude verzichtet, da dieses temporär am aktuellen Standort verbleiben kann. Die Prüfstelle sollte zudem als eigenständiger Baukörper gesehen und vom Parkhaus freige- stellt werden. Dies soll die uneingeschränkte Befahrbarkeit und ausreichende Rangierflächen für alle Fahrzeuge gewährleisten. Zur Karl-Benz-Straße steigert sich die Gebäudehöhe von einem überhöhten Geschoss der Prüfstelle bis zu fünf Geschossen des Verwaltungsgebäudes harmonisch und analog der umliegenden Be- bauung. Den Auftakt bildet die Prüfstelle mit der integrierten Verwaltung, den umliegenden Verkehrsflächen und Besucher-Parkplätzen anstelle der im Wettbewerb vorgeschlagenen Kombinationen aus Prüf- stelle und Parkhaus. Im Anschluss sitzt das begrünte Parkhaus, welches über sein Split-Level auf die Topografie reagiert und das entfallene Laborgebäude ersetzt. Durch Anordnung der Zufahrt zur Prüfstelle kann, wie im Wettbewerbsentwurf vorgeschlagen, der Verkehr auf den nord-östlichen Teil des Grundstücks be- schränkt werden. Den städtebaulichen Abschluss bildet das Verwaltungsgebäude. Zwar wurde die Hochwassergefährdung im nördlichen Grundstücksbereich durch den neu errichte- ten Damm derzeit entschärft, jedoch ist im Hinblick auf die im nächsten Jahr vorgesehene Aktuali- sierung der HQ100-Karten eine erneute Überprüfung der Gefährdungslage notwendig. Das Laborgebäude soll lediglich temporär am Altstandort verbleiben, bis eine alternative Anmietflä- che gefunden wurde. Die Bauherren befinden sich hierzu bereits in Gesprächen. Es wird laut des Bauherrschaft TÜV SÜD ein starker Fokus auf einen nachhaltigen Campusentwurf gelegt. So sollen drei kompakte Baukörper entstehen, welche in ihrer Konstruktionsweise nachhal- tige, modulare und rezyklierbare Bauweisen aufweisen, in unterschiedlicher Form mit erneuerbaren Energieträgern belegt werden und Dachflächen und Fassadenteilflächen begrünt gestaltet werden. Die Freiflächen sind großzügig entsiegelt und biodivers angelegt. Auch in der fünften Fassade soll die Zukunftsfähigkeit des Campus ablesbar sein. Nach Gesprächen mit der Stadt Filderstadt soll die Grundstücksgrenze entlang der Karl-Benz- Straße zugunsten eines Gehweges sowie von Parkbuchten nach innen verlegt werden. Im Gegen- zug soll eine Wegfläche im Bereich der Verwaltung dem Grundstück durch Zukauf zugeschlagen und ein weiterer Zukauf einer Fläche im nord-östlichen Bereich des Grundstücks für die Rangierflä- che Prüfstelle ermöglicht werden. Im Weiteren werden die drei Baukörper beschrieben: Baustein 1 TÜV-Prüfstelle Die Kombination aus Prüfstelle und Parkhaus, wie im Wettbewerb gezeigt, wird in zwei separate Bausteine aufgelöst. Die TÜV-Prüfstelle wird in ihren Abmessungen entsprechend der Standard-Prüfstelle TÜV SÜD ge- plant. Fassaden- und Dachausführung sollen jedoch in das Gesamt-Gestaltungskonzept des Cam- pus eingeschlossen werden. Das Dach soll begrünt und mit PV-Flächen belegt werden. Aufgrund der geforderten Schleppkurven und deren Zu- und Ausfahrten werden zusätzliche Grund- stücksflächen benötigt. Im Süden des Grundstückes entlang der Karl-Benz-Straße soll der entste- hende Gehweg direkt an der Straße verlaufen, keine zusätzlichen Parkflächen werden eingescho- ben, außerdem soll der Gehweg überfahrbar gestaltet werden. Im nördlichen Bereich soll das Grund- stück erweitert werden, um die benötigten Rangierflächen realisieren zu können. Der östliche Weg am Fleinsbach wird geringfügig angepasst, die bestehende Brücke bleibt bestehen. Baustein 2 Parkhaus In der Mitte des Grundstücks sitzt, das von der Straße zurückversetzte, Parkhaus. Dieses ersetzt das nicht weiter im Entwurf berücksichtigte Laborgebäude. Das Parkhaus reagiert mit seinem Split- Level auf das nach Norden abfallende Gelände. Die zurückversetzte Setzung hält einen direkten Seite 6 Sichtbezug zwischen Verwaltungsgebäude und Prüfstelle frei, verstärkt den Campuscharakter und schafft Raum für eine großzügige Campuswiese, welche zum grünen Aufenthalt und als Retentions- fläche dient. Das Parkhaus soll als offene modulare und filigrane Konstruktion verwirklicht und mit einer begrünten Fassade versehen werden. Das Dach wird mit einer PV-Anlage belegt. Sollte in Zukunft der Bedarf nach einem Laborgebäude bestehen, so soll das Parkhaus rückbaubar sein. Baustein 3 Verwaltungsgebäude Das Verwaltungsgebäude behält im Vergleich zum Wettbewerb seine Position und Größe bei. Le- diglich in der Höhe wird das Gebäude um ein Vollgeschoss reduziert. Die Freiräume in Form des Platzes im Osten. Die Verwaltung bildet somit nach wie vor den städtebaulichen Abschluss des Campus Ensembles. Das Gebäude wird so gegliedert, dass ein ebenerdiger Zugang von der Karl-Benz-Straße auf Erd- geschossniveau möglich ist. Hier gliedern sich großzügige offene Bereiche wie Empfang und Be- sprechung an. Aufgrund der Topografie steht das Untergeschoss auf nördlicher Seite frei und bietet einen Freibereich für Speiseraum und Besprechungsräume hin zum Grünraum Fleinsbach. In den vier Obergeschossen wird die eigentliche Verwaltung untergebracht. Diese Ebenen zonieren sich um einen mittigen Innenhof und werden über zwei Kernbereiche erschlossen. Die Erschlie- ßungskerne reichen bis auf das Dachgeschoss, welches mit einer Terrasse und vielfältigen Aufent- haltsbereichen für die Verwaltung bespielt wird. An der Fassade wird eine leichte Stahlkonstruktion vorgestellt welche PV-Paneele aufnehmen soll und den Vorteil eines baulichen Sonnenschutzes für die Büroräume bietet. 6. Erschließung / Ruhender Verkehr Das Plangebiet ist sowohl an das lokale als auch an das überörtliche Verkehrsnetz gut angebunden. Für den motorisierten Individualverkehr (MIV) besteht über die B27 eine direkte Anbindung an die Autobahn A8 sowie an den Flughafen Stuttgart. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erfolgt über den rund 1,7 km ent- fernten S-Bahnhof Bernhausen sowie die in etwa 300 m Entfernung gelegene Bushaltestelle TÜV. Darüber hinaus ist das Plangebiet gut in das bestehende Radverkehrsnetz des Landes Baden-Würt- temberg (RadNETZ BW) eingebunden. Die nördlich des Plangebiets verlaufenden Radwege stellen eine Verbindung zu den umliegenden Siedlungsbereichen der Filderhöhe her. Die fußläufige Erschließung erfolgt über die bestehenden Fußwegeverbindungen innerhalb von Bernhausen sowie entlang des Biotops des Bachs. Damit ist das Plangebiet auch für den Fuß- und Radverkehr in die bestehenden Wege- und Siedlungsstrukturen eingebunden. 7. Frei-/Grünflächenplanung Die Freiräume des neuen TÜV SÜD Campus in Filderstadt werden durch ein landschaftliches Ge- staltungskonzept in den bestehenden Grünraum des Fleinsbaches eingebunden. Blühwiesen, Baumgruppen und Einzelbäume verknüpfen den Bestand am Fleisbachs sowie die drei unterschiedlichen Neubauten und Funktionsbereiche miteinander und schaffen eine naturnahe Ar- beitsumgebung im Grünen. Die Vegetationsflächen werden als artenreiche, pflegeextensive Blüh- wiesen angelegt. Durch kurze Erschließungswege vom Mitarbeiterparkhaus zur Verwaltung, dem Anlieferbereich an der Karl-Benz-Straße sowie durch die Doppelnutzung der Zufahrt zum Parkhaus wird der Versiegelungsgrad auf dem Grundstück geringgehalten. Die Bodenbeläge sind, soweit zulässig und technisch versickerungsfähig gestaltet. Dachbegrünung und Freiflächengestaltung dienen der Speicherung und dem verzögerten Abfluss des anfallenden Niederschlagswassers um den natürlichen Haushalt möglichst ausgeglichen halten zu können. Berücksichtigung von Umweltbelangen im Verfahren Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Regelverfahren gemäß § 12 BauGB handelt, wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt, be- schrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sowie die daraus resultierenden Seite 7 Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umwelt- auswirkungen werden im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB dargestellt. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens werden die für die Abwägung rele- vanten Umweltbelange umfassend berücksichtigt. Hierzu werden insbesondere die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biolo- gische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sach- güter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen untersucht und bewertet. Ergänzend wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Die sich hieraus ergebenden, im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Maßnahmen zur Minimie- rung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen sowie zur Vermeidung des Eintretens artenschutz- rechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG wurden in den Hinweisen des Textteils be- rücksichtigt und im Fachgutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ausführlich be- schrieben (Anlage 14). Die weiteren Ergebnisse der Umweltprüfung sowie die Auswirkungen des Vorhabens auf die einzel- nen Schutzgüter sind dem Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung zu entnehmen (An- lage 5). 8. Zusammenfassung der frühzeitigen Beteiligung Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang der Planunterlagen sowie durch Veröffentlichung im Internet mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Er- örterung der Planung im Zeitraum vom 7. April 2026 bis einschließlich 8. Mai 2026 durchgeführt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitige an der Planung im Zeitraum vom 7. April 2026 bis einschließlich 8. Mai 2026 beteiligt. Im Rahmen dieser Beteiligung wurden Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben und von der Verwaltung geprüft (siehe Anlage 2). Wesentliche Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen: 1. Hochwasserschutz (angrenzender Fleinsbach, Höfer Brühlgraben und im Zusammenhang Körsch): Es wurden Hinweise und Anregungen zum Hochwasserschutz und zur Hochwasserge- fährdung des Plangebiets vorgebracht. Insbesondere wurde auf mögliche Überflutungsrisiken bei Extremhochwasser sowie auf die Berücksichtigung entsprechender Schutz- und Vorsorge- maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung hingewiesen. 2. Ökologische Aspekte (Entwässerung): Es wurden Bedenken hinsichtlich der geplanten Verlän- gerung der bestehenden Brücke über den „Höfer Brühlgraben“ aus gewässerökologischer Sicht geäußert. Zudem wurde auf die Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die ge- plante Gewässerquerung hingewiesen. 3. Luftverkehr (Höhe der geplanten Gebäude): Im Wesentlichen wurde auf die Betroffenheit des Plangebiets durch den Anlagenschutzbereich von Flugsicherungseinrichtungen hingewiesen. Bauvorhaben sollten daher unter Angabe der Bauhöhe der zuständigen Luftfahrtbehörde zur Einzelfallprüfung vorgelegt werden Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft und Abwägungsvorschläge erarbeitet (siehe Anlage 3). Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ausgelegene Planung (Ent- wurf vom 21. September 2026) wurde im weiteren Verfahren inzwischen angepasst. 9. Durchführungsvertrag Bis zum Satzungsbeschluss wird der Durchführungsvertrag von den Vertragsparteien unterzeichnet werden. Dieser enthält derzeit die nachfolgenden wesentlichen Inhalte: Seite 8 - Verpflichtung der Vorhabenträger zur Umsetzung des in den Vorhaben- und Erschließungs- plänen vom 19. September 2025 dargestellten Vorhabens und der Erschließungsmaßnah- men nach den Regelungen des Durchführungsvertrags. - Durchführungsfristen zur Umsetzung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen so- wie Regelungen bei Nicht-Einhaltung der genannten Fristen. Im Weiteren Verfahren wird mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag ausgearbeitet, der bis zum Satzungsbeschluss von den Vertragsparteien unterzeichnet wird. Derzeit sind folgende we- sentliche Inhalte geplant: - Herstellung von begleitenden Maßnahmen durch den Vorhabenträger auf Kosten des Vor- habenträgers: Wiederherstellung des Fuß- und Radweges – Durch Vergrößerung des Grundstückes TÜV SÜD ist der bestehende Rad- und Fußweg (im Norden) anzupassen und neu herzustellen, Herstellung eines durchgängigen, beleuchteten Gehweges mit einer Breite von 2,40 m Kreuzungspunkt Karl-Benz-Straße / Ecke Gottlieb-Daimler-Straße durchgängig bis westlicher Wirtschaftsweg, Rückbau und Wiederherstellung bzw. Neuanlage der Längs- parkstände bzw. des Straßenverkehrsgrüns Kreuzungspunkt Karl-Benz-Straße / Ecke Gott- lieb-Daimler-Straße durchgängig bis westlicher Wirtschaftsweg, Brückenbauwert Karl-Benz- Straße – Das bestehende Brückenbauwerk der Karl-Benz-Straße ist infolge des erforderli- chen Gehweges zu verbreitern. - Der Grundstückstausch/Flächenübertragungen wird in einem separaten Vertrag geregelt, - Die Umsetzung der CEF Maßnahmen, - Die hier in der Vorlage bereits dargestellten vertraglichen Regelungsinhalte bilden einen ers- ten, nicht abschließenden Regelungsumfang für den noch abzuschließenden Durchfüh- rungsvertrag. Im weiteren Planverfahren werden die Vertragsinhalte zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger weiter konkretisiert und um weitere, für die Durchführung und Um- setzung des Vorhabens erforderliche Regelungen ergänzt. Alle abwägungserheblichen Inhalte, die im Durchführungsvertrag geregelt sind, werden öffentlich ausgelegt (s. Ziffer 15 Begründung zum Bebauungsplan). 10. Finanzierung Der Vorhabenträger trägt die Verfahrenskosten sowie die Kosten des Vorhabens und der Erschlie- ßung. 11. Weiteres Vorgehen Nach der Zustimmung zum Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau TÜV SÜD“ wird dieser mit seiner Begründung und den entsprechenden Fachgutachten öffentlich ausge- legt und im Internet veröffentlicht werden. Hier besteht für die Bürger die Gelegenheit Stellungnah- men abzugeben. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Über die während der Entwurfsauslegung eingegangenen Stellungnahmen wird die Verwaltung ei- nen Abwägungsvorschlag in das Gremium einbringen und ggf. in der gleichen Sitzung den Sat- zungsbeschluss vorschlagen. Sollten keine Stellungnahmen eingehen, die eine Planänderung und damit eine erneute Auslegung erforderlich machen, kann der Satzungsbeschluss als nächster Schritt erfolgen. 12. Erläuterungen zum Integrierten Nachhaltigen StadtEntwicklungsKonzept (INSEK) Handlungsfeld 1 – Leben in den Stadtteilen Durch die Realisierung des Vorhabens kann die Entwicklung von Innenentwicklungspotentialen (In- nenentwicklung vor Außenentwicklung) vorangetrieben werden. Handlungsfeld 5 – Wirtschaft und Arbeit Seite 9 Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau TÜV SÜD“ wird die Si- cherung an Arbeitsplätzen und der Finanzkraft der Stadt Filderstadt gewährleistet und somit die Stadt Filderstadt als attraktiver Wirtschafts- und Wohnstandort etabliert. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau TÜV SÜD“ werden den Zielen des Integrierten StadtEntwicklungsKonzept (INSEK) in den Handlungsfeldern „Leben in den Stadtteilen“ und „Wirtschaft und Arbeit“, Rechnung getragen.

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