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4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeFilderstadt
Datum2026-11-09
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Beschlussvorlage Nr. 0068/2026 Filderstadt, 16. Oktober 2026 Aktenzeichen: III-32.1 131.0 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der eh- renamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr- Entschädigungssatzung - FwES) Amt: Ordnungsamt Sachbearbeitung: Blessing, Jan-Stefan Beteiligte Ämter: Rechtsreferat, Stadtkämmerei Beratungsfolge: Termin Technischer Ausschuss 09.11.2026 öffentlich Gemeinderat 14.12.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen An- gehörigen der Gemeindefeuerwehr (Feuerwehr-Entschädigungssatzung - FwES) vom 25. Juni 2012. Auf Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBI. 2000, S. 581 ff, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (GBl. 2026 Nr. 13) in Verbin- dung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2010 (GBl. 2010, S. 333), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 185) hat der Gemeinderat der Stadt Filderstadt am 14. Dezember 2026 folgende Satzung beschlossen: I. § 1 erhält folgende Fassung: § 1 Entschädigung für Einsätze (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. (2) Der einheitliche Durchschnittssatz beträgt 18,00 Euro pro Stunde. (3) Der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. Seite 2 (4) Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt. Als Mindestbetrag werden auf Antrag die Leistungen nach den Absät- zen 1 bis 3 je Einsatztag gewährt. (5) Die Entschädigung wird quartalsweise an die Kameradschaftskasse überwiesen. Die Auszahlung erfolgt durch die Kassiere. Die Auszahlungen an die Feuerwehrkomman- dant*innen sowie deren Stellvertretungen werden auf Antrag direkt von der Stadt- kasse überwiesen. II. § 6 erhält folgende Fassung § 6 Inkrafttreten Die 4. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Hinweis nach § 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elekt- ronisch, innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung bei der Stadt Fil- derstadt geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwa- ige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn > die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung verletzt worden sind oder > der/die Oberbürgermeister*in dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat oder > vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder Dritte die Verfahrensverletzung gerügt haben. Filderstadt, den 15. Dezember 2026 Christoph Traub Oberbürgermeister 2. Dem zusätzlichen jährlichen Finanzierungsaufwand auf Kostenstelle 32050110/4421000 in Höhe von ca. 17.850 Euro jährlich wird zugestimmt. Die Finanzierung wird im Haushaltsjahr 2027 durch Einsparungen im Feuerwehrbudget finanziert und in die Haushaltsfortschreibung des Doppelhaushalts 2028/2029 aufgenommen. Seite 3 Haushaltsrechtliche Auswirkungen: ja X nein Personelle Auswirkungen ja nein X Auswirkungen Integriertes Nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Auswirkungen INSEK X ja, positiv* ja, negativ* nein Wenn ja, negativ: Besteht eine alternative Vorgehensweise ja* nein* *Erläuterung siehe letzte Ziffer der Vorlage Klimacheck durchgeführt: ja X nein Kontierung: Sachkonto Kostenstelle / Investitionsauftrag 44210000 32050110 Kurzzusammenfassung: Im Rahmen, der in der Regel alle zwei Jahre wiederkehrenden Anpassung des pauschalen Feuer- wehrentschädigungssatzes, entsprechend der Entwicklung der Verbraucherpreisentwicklung in Deutschland, wird eine Erhöhung des stündlichen Entschädigungssatzes für ehrenamtliche Tätig- keiten der Freiwilligen Feuerwehr Filderstadt um ca. 9 % von bisher 16,50 Euro auf 18,00 Euro ab Januar 2027 empfohlen. Sachverhalt: Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen Mit der Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung im Jahr 2014 wurde eine turnusmäßige Fortschreibung eingeführt, mit dem Ziel die Feuerwehrentschädigung zeitgerecht umzusetzen und gleichzeitig hohe „Sprungkosten“ zu vermeiden. Als Grundlage für die Anpassungen wird auf die Entwicklung der Verbraucherpreisindizes des Sta- tistischen Bundsamtes (DESTATIS) für Deutschland zurückgegriffen. Ausgangspunkt ist der Monat Juli 2014 und der damals beschlossene pauschale Entschädigungssatz von 14 Euro. Der Wert des Verbraucherpreisindizes betrug einen Wert von 98,7 und hat sich bis August 2026 auf einen Wert von 125,8 erhöht. Damit ergibt sich ein rechnerischer Fortschreibungsbetrag von 17,84 Euro. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2024 auf 16,50 Euro. Die Verwaltung empfiehlt, mit Blick auf eine mindestens zweijährige Laufzeit, den Entschädigungs- betrag ab dem 1. Januar 2027 auf 18 Euro zu erhöhen. Der Feuerwehrausschuss der Freiwilligen Feuerwehr Filderstadt hat eine Erhöhung des pauschalen Entschädigungssatzes auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindizes empfohlen. Nach den Ausführungen des Städtetags, Stand August 2025, ist für die pauschalierte Abgeltung des Verdienstausfalls und des Auslagenersatzes ein einheitlicher Durchschnittssatz in Höhe von 13 bis 21 Euro je Stunde vorgesehen. Dieser Rahmen berücksichtigt die seit der erstmaligen Veröffentli- chung der Orientierungswerte gestiegenen Stundenlöhne im Hinblick auf den Ausgleich des Ver- dienstausfalls, sowie die allgemeinen Preissteigerungen beim Auslagenersatz und betont zugleich das Ehrenamt, das sich von einer entgeltlichen Tätigkeit unterscheidet. Seite 4 Im Rahmen der Beratung des Feuerwehrausschusses wurde trotz der Erhöhung der Orientierungs- werte nach der Empfehlung des Städtetags für die Entschädigung von Feuerwehrkommandanten und Funktionsträger aufgrund der aktuellen Finanzlage und als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung von Seiten der Feuerwehr eine turnusmäßige Erhöhung der Zuschüsse an die Kameradschaftskas- sen und der pauschalen Aufwandsentschädigung für Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehr Fil- derstadt auf 2028 verschoben. Die Entschädigungskosten für ehrenamtliche Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Filderstadt wur- den in der Haushaltsplanung mit 108.000 Euro angemeldet. Das jährliche Aufkommen ist stark ab- hängig vom tatsächlichen Einsatzaufkommen und der jeweiligen Einsatzdauer und der Anzahl der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Es wird mit einer Erhöhung des Ausgabevolumens um 17.850 Euro im Jahresdurchschnitt gerechnet. Die Mehrkosten im Jahr 2027 sollen durch Minderausgaben im Feuerwehrbudget eingespart werden und erst im Rahmen der Haushaltsfortschreibung ab dem Dop- pelhaushalt 2028/2029 berücksichtigt werden. Erläuterungen zum Integrierten Nachhaltigen StadtEntwicklungsKonzept (INSEK) Handlungsfeld 9 „Sicherheit und Ordnung“ im Bereich Brandschutz und Feuerwehr. Die Unterhal- tung einer leistungsfähigen Feuerwehr dient mittelbar dem Schutz der Bevölkerung, von Eigentum und Sachwerten.

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