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Anpassung der Abfallgebühren zum 01.01.2027

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeEdertal
Datum2026-11-12
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Nationalparkgemeinde Edertal Edertal, den 19.10.2026 Fachbereich: Finanzen und Steuern bearbeitet von: Mareike Abraham Drucksache Nr. 26-203 Vorlage an: Gemeindevertretung Sitzung am 12.11.2026 Anpassung der Abfallgebühren zum 01.01.2027 I. Sachverhalt Die derzeit geltenden Abfallgebühren der Nationalparkgemeinde müssen aufgrund ge- stiegener Kosten im Bereich der Abfallentsorgung überprüft und angepasst werden. Bereits zum 01.01.2024 wurde zwischen der Firma Lobbe und der Ausschreibungsge- meinschaft ein Kompromissvorschlag angenommen, der eine 5-prozentige Erhöhung der Abfuhrkosten und den Einsatz eines Seitenladers vereinbarte. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2027. Darüber hinaus hat die Abfallwirtschaft des Landkreis Waldeck-Frankenberg ihre Ge- bühren zum 01.01.2026 wie folgt erhöht. Restmüll t Bioabfall t Sperrmüll t 2024 180,00 € 135,00 € 180,00 € 2025 185,00 € 145,00 € 185,00 € 2026 225,00 € 125,00 € 225,00 € Die Anpassung der Abfallgebühren zum 01.01.2026 kam vorerst nicht in Betracht, da der aus dem Gebührenausgleich Abfall gebildete Sonderposten zur Deckung der ge- bührenfähigen Kosten eingesetzt werden sollte. Im Rahmen der Erstellung des Jahres- abschlusses 2025 wurde festgestellt, dass aus dem Gebührenausgleich keine Über- schüsse mehr zur Verfügung stehen. Für Gebührenhaushalte gilt das Kostendeckungsprinzip gemäß § 10 KAG. Danach sind die Gebühren so zu bemessen, dass die ansatzfähigen Kosten der jeweiligen öffentli- chen Einrichtung gedeckt werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass dauerhafte Un- terdeckungen vermieden werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Abfallgebühren erforderlich, um auch künftig eine verursachungsgerechte und kostendeckende Finanzierung der Abfallent- sorgung sicherzustellen. Es wird daher eine Erhöhung der Abfallgebühren um durchschnittlich ca. 7,5 % vorge- schlagen. Eine detaillierte Übersicht über die vorgesehenen Gebührenänderungen sowie ein Re- chenbeispiel sind der Anlage zu entnehmen. II. Haushaltsrechtliche Deckung Sachkonto Kostenstelle InvestNr. III. Folgekosten IV. Dringlichkeit V. Beschlussvorschlag Die Gemeindevertretung beschließt, die Gebühren ab dem 01.01.2027 wie folgt zu erhöhen: a) Die Grundgebühr beträgt - Für jedes anschlusspflichtige Grundstück pro Jahr von 98,40 € auf 105,60 € - Für jeden Bewohner und/oder Einwohnergleichwert pro Jahr von 34,00 € auf 37,00 € b) Die Personengebühr beträgt pro Bewohner und/oder Einwohnergleichwert - Für die Entsorgung von Bio-Abfällen pro Jahr von 30,00 € auf 32,40 € - Für die Entsorgung der übrigen Abfallfraktionen pro Jahr von 30,80 € auf 32,60 € Sachbearbeitung Bürgermeister

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