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Anpassung der Abfallgebühren zum 01.01.2027
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Edertal |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Nationalparkgemeinde Edertal Edertal, den 19.10.2026
Fachbereich: Finanzen und Steuern
bearbeitet von: Mareike Abraham Drucksache Nr. 26-203
Vorlage an:
Gemeindevertretung Sitzung am 12.11.2026
Anpassung der Abfallgebühren zum 01.01.2027
I. Sachverhalt
Die derzeit geltenden Abfallgebühren der Nationalparkgemeinde müssen aufgrund ge-
stiegener Kosten im Bereich der Abfallentsorgung überprüft und angepasst werden.
Bereits zum 01.01.2024 wurde zwischen der Firma Lobbe und der Ausschreibungsge-
meinschaft ein Kompromissvorschlag angenommen, der eine 5-prozentige Erhöhung
der Abfuhrkosten und den Einsatz eines Seitenladers vereinbarte. Der Vertrag läuft bis
zum 31.12.2027.
Darüber hinaus hat die Abfallwirtschaft des Landkreis Waldeck-Frankenberg ihre Ge-
bühren zum 01.01.2026 wie folgt erhöht.
Restmüll t Bioabfall t Sperrmüll t
2024 180,00 € 135,00 € 180,00 €
2025 185,00 € 145,00 € 185,00 €
2026 225,00 € 125,00 € 225,00 €
Die Anpassung der Abfallgebühren zum 01.01.2026 kam vorerst nicht in Betracht, da
der aus dem Gebührenausgleich Abfall gebildete Sonderposten zur Deckung der ge-
bührenfähigen Kosten eingesetzt werden sollte. Im Rahmen der Erstellung des Jahres-
abschlusses 2025 wurde festgestellt, dass aus dem Gebührenausgleich keine Über-
schüsse mehr zur Verfügung stehen.
Für Gebührenhaushalte gilt das Kostendeckungsprinzip gemäß § 10 KAG. Danach sind
die Gebühren so zu bemessen, dass die ansatzfähigen Kosten der jeweiligen öffentli-
chen Einrichtung gedeckt werden. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass dauerhafte Un-
terdeckungen vermieden werden.
Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Abfallgebühren erforderlich, um auch
künftig eine verursachungsgerechte und kostendeckende Finanzierung der Abfallent-
sorgung sicherzustellen.
Es wird daher eine Erhöhung der Abfallgebühren um durchschnittlich ca. 7,5 % vorge-
schlagen.
Eine detaillierte Übersicht über die vorgesehenen Gebührenänderungen sowie ein Re-
chenbeispiel sind der Anlage zu entnehmen.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Sachkonto
Kostenstelle
InvestNr.
III. Folgekosten
IV. Dringlichkeit
V. Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, die Gebühren ab dem 01.01.2027 wie folgt
zu erhöhen:
a) Die Grundgebühr beträgt
- Für jedes anschlusspflichtige Grundstück pro Jahr
von 98,40 € auf 105,60 €
- Für jeden Bewohner und/oder Einwohnergleichwert pro Jahr
von 34,00 € auf 37,00 €
b) Die Personengebühr beträgt pro Bewohner und/oder Einwohnergleichwert
- Für die Entsorgung von Bio-Abfällen pro Jahr von 30,00 € auf 32,40 €
- Für die Entsorgung der übrigen Abfallfraktionen pro Jahr
von 30,80 € auf 32,60 €
Sachbearbeitung Bürgermeister
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