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Aufnahme von Investitionsdarlehen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeEdertal
Datum2026-11-12
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Nationalparkgemeinde Edertal Edertal, den 19.10.2026 Fachbereich: Finanzen und Steuern bearbeitet von: Mareike Abraham Drucksache Nr. 26-204 Vorlage an: Gemeindevertretung Sitzung am 12.11.2026 Haupt- und Finanzausschuss Sitzung am 05.11.2026 Aufnahme von Investitionsdarlehen I. Sachverhalt Für das Haushaltsjahr 2026 steht eine Kreditermächtigung von 7 Mio. € zur Verfügung. Für die Finanzierung noch ausstehender Investitionsmaßnahmen werden zunächst Kre- ditmittel in Höhe von 3 Mio. € benötigt. Die Darlehenssumme wird aufgrund der aktuellen Zinssituation zur Reduzierung des Zinsrisikos aufgeteilt. Es werden zwei Darlehen in Höhe von jeweils 1,5 Mio. € aufge- nommen. Das erste Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € wird mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 5 Jahren aufgenommen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Zinsentwicklung in den kommenden Jahren zu beobachten. Das zweite Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € wird mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren aufgenommen. Dadurch wird für einen wesentlichen Teil der Finanzierung eine längerfristige Planungssicherheit geschaffen und damit das Zinsänderungsrisiko reduziert. Der tatsächliche Abruf der Darlehensmittel erfolgt bedarfsgerecht und in Abhängigkeit von der Entwicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen. Die Gemeinde wird insbe- sondere die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen eng und fortlaufend beobach- ten. Zunächst wird lediglich ein Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € abgerufen. Die weiteren 1,5 Mio. € werden erst dann in Anspruch genommen, wenn dies aufgrund des tatsächlichen Finanzierungsbedarfs und der Einnahmeentwicklung erforderlich wird. Dies gilt insbe- sondere für den Fall, dass die erwarteten höheren Gewerbesteuereinnahmen nicht oder nicht in ausreichendem Umfang erzielt werden. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Gemeinde die erforderlichen In- vestitionen finanzieren kann und gleichzeitig ihre finanzielle Flexibilität erhält. Durch den bedarfsgerechten Abruf der Darlehensmittel wird zudem vermieden, dass Kreditmittel früher als tatsächlich erforderlich in Anspruch genommen werden und dadurch unnötige Zinsbelastungen entstehen. Die Verwaltung hat eine Ausschreibung für die Aufnahme der Investitionsdarlehen durchgeführt. Hierbei wurden u.a. auch die Hausbanken angefragt. Die KFW-Bank hat mit einem aktuellen Zinssatz (Stand 19.10.26) von 3,31 % (Laufzeit 5Jahre) bzw. 3,64 % (Laufzeit 20 Jahre) die besten Konditionen angeboten. 2 Der Gemeindevorstand hat die Aufnahme der Darlehen bei der KFW beschlossen. Die Kreditmittel werden für Maßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung und Stra- ßensanierung verwendet. II. Haushaltsrechtliche Deckung Sachkonto 7710000/4207122 Kostenstelle 11538100/12541100 InvestNr. III. Folgekosten IV. Dringlichkeit V. Beschlussvorschlag Die Aufnahme der beiden Investitionsdarlehen über 3.000.000 € bei der KFW wird zur Kenntnis genommen. Sachbearbeitung Bürgermeister

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