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Umsetzung des kommunenscharfen integrierten Klimaanpassungskonzepts der Nationalparkgemeinde Edertal und Aufbau eines kontinuierlichen Controllings der kommunalen Klimaanpassungsaktivitäten

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeEdertal
Datum2026-11-10
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Nationalparkgemeinde Edertal Edertal, den 21.10.2026 Fachbereich: Bauen und Planen bearbeitet von: Philipp Witte Drucksache Nr. 26-2071 Vorlage an: Bauausschuss Sitzung am 10.11.2026 Umsetzung des kommunenscharfen integrierten Klimaanpassungskonzepts der Nationalparkgemeinde Edertal und Aufbau eines kontinuierlichen Controllings der kommunalen Klimaanpassungsaktivitäten I. Sachverhalt Im Rahmen des Fördervorhabens A.1 wurde gemeinsam mit dem Landkreis Waldeck- Frankenberg ein Klimaanpassungskonzept im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2026 erarbeitet. Für die beteiligten Kommunen wurden dabei die jeweiligen klimatischen Be- troffenheiten betrachtet sowie Ziele und Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels entwickelt. Mit Abschluss der Konzepterstellung soll die Klimaanpassung von der konzeptionellen Phase schrittweise in die Umsetzung überführt werden. Hierfür besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Förderprogramms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Kli- mawandels“ ein Anschlussvorhaben nach Förderschwerpunkt A.2 durchzuführen. Das Anschlussvorhaben wird durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg durchgeführt. Das Anschlussvorhaben dient insbesondere dazu, die Umsetzung des Klimaanpas- sungskonzeptes zu begleiten, geeignete Maßnahmen weiterzuentwickeln und anzusto- ßen sowie die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen fortzuführen. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg übernimmt dabei weiterhin die koordinierende und un- terstützende Funktion. Die im Rahmen des Anschlussvorhabens entstehenden Perso- nalkosten des Klimaanpassungsmanagements werden durch den Landkreis getragen. Eine Beteiligung der Kommunen an diesen Personalkosten ist nicht vorgesehen. Voraussetzung für das Anschlussvorhaben ist ein Beschluss zur Umsetzung des Klima- anpassungskonzeptes und zum Aufbau beziehungsweise zur Fortführung eines konti- nuierlichen Controllings in den jeweiligen Kommunen. Mit dem Beschluss ist keine Verpflichtung verbunden, die im Klimaanpassungskonzept aufgeführten Maßnahmen innerhalb des Förderzeitraums umzusetzen. Welche Maß- nahmen tatsächlich umgesetzt werden, obliegt der Kommune selbst. Im Anhang ist das Klimaanpassungskonzept für Edertal in der Langfassung und in einer Kurzfassung beigefügt. Eine Vorstellung durch den Landkreis hat am 03.08.2026 statt- gefunden. Finanzielle Auswirkungen 2 Aus der Beteiligung am Anschlussvorhaben A.2 und der Fortführung des Klimaanpas- sungsmanagements entstehen der Nationalparkgemeinde Edertal keine Personalkos- ten. Diese werden durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg getragen. Aus dem vorliegenden Grundsatzbeschluss ergibt sich zudem keine unmittelbare Ver- pflichtung zur Finanzierung, der im Klimaanpassungskonzept enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen und damit verbundene finanzielle Verpflichtun- gen bleiben, soweit erforderlich, gesonderten Beschlüssen sowie der Bereitstellung ent- sprechender Haushaltsmittel vorbehalten. Für investive und sonstige Sachmaßnahmen sollen vorrangig bestehende Fördermöglichkeiten genutzt werden. II. Haushaltsrechtliche Deckung Sachkonto Kostenstelle InvestNr. III. Folgekosten IV. Dringlichkeit V. Beschlussvorschlag Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Umsetzung des im Rahmen des Fördervorhabens A.1 erarbeiteten Klimaanpassungskonzepts für die Nationalparkgemeinde Edertal, welches im Anhang beigefügt ist, zu be- schließen. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung geeig- neter Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten sowie der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen zu prüfen und umzusetzen. Sachbearbeitung Bürgermeister

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