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Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeEdertal
Datum2026-11-10
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Nationalparkgemeinde Edertal Edertal, den 13.10.2026 Fachbereich: Bauen und Planen bearbeitet von: Philipp Witte Drucksache Nr. 26-2011 Vorlage an: Bauausschuss Sitzung am 10.11.2026 Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung I. Sachverhalt Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument für Städte und Gemein- den, um den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 festzulegen. Sie gibt der Kommune eine Strategie und ermöglicht Bürgern und Unternehmen Orientierung darüber, welche Wärmelösungen in welchen Gebieten sinnvoll sein können. Zentrale Ziele sind Planungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. Rechtlicher Hintergrund: Zum 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes (WPG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet alle Kommunen zur Wärmeplanung. Kommunen unter 100.000 Ein- wohnern müssen diese bis zum 30.06.2028 erstellt haben. Seit der Novellierung des Hessischen Energiegesetzes (HEG) im November 2022 ist die Wärmeplanung Bestandteil des Landesrechts. Ergänzt wird sie seit November 2025 durch die Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung (WPVO), die das Bundesrecht konkretisiert und die Kommunen final zur Durchführung verpflichtet. Der Beschluss in der Gemeindevertretung hat keine unmittelbare Außen- und keine di- rekte rechtliche Bindungswirkung. Er begründet keinen Rechtsanspruch auf eine be- stimmte Versorgungsart oder den Bau einer Infrastruktur. Direkte Konsequenzen für Bürger entstehen lediglich, wenn auf Basis des Wärmeplans im Nachgang ein zusätzli- cher Beschluss (z. B. eine Satzung zur Ausweisung von Wärmenetzgebieten nach § 26 WPG) erfolgt. Die Offenlage des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung zur Beteiligung gemäß § 13 Abs. 4 WPG in Verbindung mit § 22 WPG sowie § 2 WPVO der Nationalparkge- meinde Edertal hat in der Zeit vom 25.09.2026 bis einschließlich 26.10.2026 stattgefun- den. Im Rahmen der Beteiligung konnten Stellungnahmen zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung vorgebracht werden. In diesem Zeitraum sind keine Stellungnahmen eingegangen. Eine Vorstellung der Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung für die Mandatsträ- gerinnen und Mandatsträger hat am 02.09.2026 und 09.09.2026 durch die Energie Wal- deck-Frankenberg stattgefunden. 2 Auf der Grundlage, dass keine Stellungnahmen eingegangen sind, wird empfohlen, die Kommunale Wärmeplanung für die Nationalparkgemeinde in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Nach Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung durch die Gemeindevertretung wer- den die Wärmepläne auf der Homepage der Nationalparkgemeinde Edertal veröffent- licht und gemäß WPVO beim zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt angezeigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Wärmeplanung mindestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, neue Entwicklungen aufzunehmen, zu bewerten und gegebenenfalls auch vorzeitig eine Fortschreibung durchzuführen. An- passungen der Kommunalen Wärmeplanung erfordern einen Beschluss der Gemeinde- vertretung. Die kommunale Wärmeplanung bildet die Leitlinie für die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung in der Nationalparkgemeinde Edertal. II. Haushaltsrechtliche Deckung Sachkonto Kostenstelle InvestNr. III. Folgekosten IV. Dringlichkeit V. Beschlussvorschlag Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Kommunale Wärme- planung in der vorliegenden Fassung sowie die Ergebnisse des „Digitalen Zwil- lings“ zu beschließen. Sachbearbeitung Bürgermeister

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