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Aufnahme von Investitionsdarlehen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Edertal |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Nationalparkgemeinde Edertal Edertal, den 19.10.2026
Fachbereich: Finanzen und Steuern
bearbeitet von: Mareike Abraham Drucksache Nr. 26-204
Vorlage an:
Gemeindevertretung Sitzung am 12.11.2026
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung am 05.11.2026
Aufnahme von Investitionsdarlehen
I. Sachverhalt
Für das Haushaltsjahr 2026 steht eine Kreditermächtigung von 7 Mio. € zur Verfügung.
Für die Finanzierung noch ausstehender Investitionsmaßnahmen werden zunächst Kre-
ditmittel in Höhe von 3 Mio. € benötigt.
Die Darlehenssumme wird aufgrund der aktuellen Zinssituation zur Reduzierung des
Zinsrisikos aufgeteilt. Es werden zwei Darlehen in Höhe von jeweils 1,5 Mio. € aufge-
nommen.
Das erste Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € wird mit einer Laufzeit und Zinsbindung von
5 Jahren aufgenommen. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Zinsentwicklung in den
kommenden Jahren zu beobachten.
Das zweite Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € wird mit einer Laufzeit von 20 Jahren und
einer Zinsbindung von 10 Jahren aufgenommen. Dadurch wird für einen wesentlichen
Teil der Finanzierung eine längerfristige Planungssicherheit geschaffen und damit das
Zinsänderungsrisiko reduziert.
Der tatsächliche Abruf der Darlehensmittel erfolgt bedarfsgerecht und in Abhängigkeit
von der Entwicklung der gemeindlichen Steuereinnahmen. Die Gemeinde wird insbe-
sondere die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen eng und fortlaufend beobach-
ten.
Zunächst wird lediglich ein Darlehen in Höhe von 1,5 Mio. € abgerufen. Die weiteren 1,5
Mio. € werden erst dann in Anspruch genommen, wenn dies aufgrund des tatsächlichen
Finanzierungsbedarfs und der Einnahmeentwicklung erforderlich wird. Dies gilt insbe-
sondere für den Fall, dass die erwarteten höheren Gewerbesteuereinnahmen nicht oder
nicht in ausreichendem Umfang erzielt werden.
Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Gemeinde die erforderlichen In-
vestitionen finanzieren kann und gleichzeitig ihre finanzielle Flexibilität erhält. Durch den
bedarfsgerechten Abruf der Darlehensmittel wird zudem vermieden, dass Kreditmittel
früher als tatsächlich erforderlich in Anspruch genommen werden und dadurch unnötige
Zinsbelastungen entstehen.
Die Verwaltung hat eine Ausschreibung für die Aufnahme der Investitionsdarlehen
durchgeführt. Hierbei wurden u.a. auch die Hausbanken angefragt. Die KFW-Bank hat
mit einem aktuellen Zinssatz (Stand 19.10.26) von 3,31 % (Laufzeit 5Jahre) bzw. 3,64
% (Laufzeit 20 Jahre) die besten Konditionen angeboten.
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Der Gemeindevorstand hat die Aufnahme der Darlehen bei der KFW beschlossen.
Die Kreditmittel werden für Maßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung und Stra-
ßensanierung verwendet.
II. Haushaltsrechtliche Deckung
Sachkonto 7710000/4207122
Kostenstelle 11538100/12541100
InvestNr.
III. Folgekosten
IV. Dringlichkeit
V. Beschlussvorschlag
Die Aufnahme der beiden Investitionsdarlehen über 3.000.000 € bei der KFW
wird zur Kenntnis genommen.
Sachbearbeitung Bürgermeister
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