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Budget des Jobcenters 1. Zielvorgaben und Arbeitsprogramme 2027 2. Haushaltsplan 2027 der Stadt Dorsten und der mittelfristigen Finanzplanung 2028 - 2030
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Dorsten |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Dorsten, 06.10.2026
Drucksache Nr. 306/26
Aktenzeichen
56 ar Beschlussvorlage
beschließend Sozialausschuss Öffentliche Sitzung
Budget des Jobcenters
1. Zielvorgaben und Arbeitsprogramme 2027
2. Haushaltsplan 2027 der Stadt Dorsten und der mittelfristigen Finanzplanung
2028 - 2030
Beschlussvorschlag
1. Die Zielvorgaben und das Arbeitsprogramm 2027 für das Jobcenter werden beschlossen.
2. Die Teilergebnispläne und die Teilfinanzpläne, soweit sie das Budget für das Jobcenter
betreffen, werden beschlossen.
Sachverhalt:
1. Zielvorgaben und Arbeitsprogramme
1.1 allgemeine Ausgangslage
In 2017 wurden erstmals alle städtischen Ämter gebeten, in Abstimmung mit dem jeweiligen
Fachdezernenten die regelmäßigen/allgemeinen bzw. spezifischen Arbeitsziele und ihr Arbeits-
programm zu definieren. Diese Zieldefinition ist erforderlich, damit der Verwaltungsvorstand
seine in der Gemeindeordnung definierte Mitwirkung u.a. bei den Grundsätzen der Organisation
und der Verwaltungsführung, sowie der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Be-
deutung wahrnehmen kann. Aus diesem Grund wurden die Zielvorgaben/Arbeitsprogramme der
städtischen Ämter im Rahmen der jeweiligen Beratungen der Teilbudgets seitdem den Fachaus-
schüssen zur Kenntnis gegeben.
1.2 Zielvorgaben und Arbeitsprogramme 2027
In Anlage 1 dieser Vorlage sind die „Zielvorgaben und Arbeitsprogramme“ 2027 für das Job-
center dargestellt.
Hierbei hat der Fachausschuss die Möglichkeit, aus seiner Sicht erforderliche und realisierbare
Änderungen der Zielvorgaben und Arbeitsprogramme für das kommende Haushaltsjahr zu be-
schließen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Änderung von Zielvorgaben/Arbeitsprogram-
men nur für freiwillige (disponible) Aufgaben in Betracht kommt, da die gesetzlich verpflichtend
Von der Entscheidung betroffene/r Stadtteil/e:
Altendorf-Ulfkotte Altstadt Holsterhausen Lembeck
Hardt Feldmark Deuten Wulfen/Barkenberg
Östrich Hervest Rhade X - alle -
- 2 -
wahrzunehmenden Aufgaben nicht in der Beschlussermächtigung des Fachausschusses bzw.
Rates stehen.
Die Beschlüsse der Fachausschüsse über die Zielvorgaben und Arbeitsprogramme werden dem
Rat zusammen mit der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2027 vorgelegt.
2. Teilergebnis- und Teilfinanzpläne
2.1 allgemeine Ausgangslage
Sowohl die Haushaltsplanung für das Jahr 2027 als auch die mittelfristige Finanzplanung für die
Jahre 2028 bis 2030 schließen mit einer planerischen Unterdeckung ab.
Bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellungen 2023 und 2024 wurde ein begleitendes Haushalts-
sicherungskonzept (HSK) erstellt. Durch eine intensive Aufgabenkritik sowie verwaltungsweite
Sparmaßnahmen – sowohl in Form eines globalen Minderaufwands (sog. „Rasenmäher-Me-
thode“) als auch durch daraus abgeleitete konkrete Einschnitte – konnten Einsparungen erzielt
werden.
Auf diese Weise gelang es, den Haushalt 2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung 2027 bis
2029 fiktiv durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage und mittelfristig durch die Ausnutzung
von Verlustvorträgen auszugleichen.
Für die Haushaltsplanung 2027 wurden den Fachämtern keine bisherigen Planansätze vorgege-
ben. Jeder Ansatz musste neu kalkuliert und begründet werden (Zero Base Ansatz). Vergangene
Ist-Werte dienten dabei als Informationsgrundlage. Bei Ansätzen über 50.000 Euro war zusätzlich
eine nachvollziehbare Kalkulationsgrundlage zu hinterlegen. Die Kennzeichnung als pflichtige oder
freiwillige Aufgabe schafft weitere Transparenz für die Haushaltsberatung.
Aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen und insbesondere externer Einflussfaktoren hat sich
die Unterdeckung in der Planung für 2027 jedoch verfestigt. Um die Defizite planerisch zumindest
zu verringern, hat die Verwaltung im Ergebnisplan erneut von dem Instrument des globalen Min-
deraufwands Gebrauch gemacht und pauschal 2 % der ordentlichen Aufwendungen als Einspa-
rung berücksichtigt.
Dennoch ist die Ausgleichsrücklage im Jahr 2028 vollständig aufgezehrt. Im selben Jahr müsste
daher in einem Maß auf die allgemeine Rücklage zurückgegriffen werden, welches gemäß § 76
Abs. 1 Nr. 1 GO NRW zur Folge hätte, dass ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden
muss.
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Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des neuen Kommunalen Finanzmanagements (3.
NKFWG) wurde durch die Neufassung des § 79 Abs. 3 GO NRW die Möglichkeit geschaffen, einen
Verlustvortrag vorzunehmen. Demnach kann ein verbleibender Jahresfehlbetrag in der mittelfris-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung höchstens auf die drei folgenden Haushaltsjahre übertragen
werden. Ein Haushaltsausgleich mittels Verlustvortrag bedarf gemäß § 84 Abs. 2 GO NRW der
Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Der Haushaltsentwurf 2027 weist nach Berücksichtigung eines globalen Minderaufwands von rund
6,6 Millionen Euro einen Jahresfehlbetrag von rund 23,3 Millionen Euro aus. Ohne diese pauschal
eingeplante Entlastung beträgt der Fehlbetrag rund 30 Millionen Euro. Die Entlastung muss im
Haushaltsvollzug durch konkrete Verbesserungen tatsächlich erreicht werden. Gegenüber dem
Haushaltsansatz 2026 verbessert sich das Jahresergebnis vor Berücksichtigung des globalen Min-
deraufwands um rund 10,3 Millionen Euro. Gegenüber der bisherigen Planung für 2027 beträgt
die Verbesserung rund 15,9 Millionen Euro. Trotz dieser Verbesserung bleibt eine erhebliche
strukturelle Unterdeckung bestehen.
2.2 Teilergebnis- und Teilfinanzpläne
Der Sozialausschuss ist für die Beratung folgender Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne des
Haushaltes zuständig:
• 05.312 Kommunaler Finanzanteil Jobcenter
• 05.341 Unterhaltsvorschussgewährung
In den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen sind Erträge und Aufwendungen bzw. Investiti-
onsein- und auszahlungen aufgeführt, die zu unterschiedlichen Budgets gehören. Beispielsweise
sind in den Teilergebnisplänen auch die Personal- und Gebäudeaufwendungen enthalten, die in
den Budgets Personalausgaben bzw. des ZGM enthalten sind.
Damit der Sozialausschuss einen Überblick darüber hat, über welches Budget zu entscheiden
ist, ist in der Aufstellung lt. Anlage 2 dieses Budget teilergebnisplan-übergreifend summarisch
dargestellt und mit entsprechenden Erläuterungen versehen.
Nach der Erstellung des Entwurfes des Haushaltes haben sich für den Sozialausschuss keine Än-
derungen ergeben.
Im Beratungsverfahren des Ausschusses können weitere Änderungen erfolgen. Dabei ist aller-
dings zu berücksichtigen, dass Verschlechterungen durch Einsparungen an anderer Stelle kom-
pensiert werden müssen, um das Ziel des Haushaltsausgleichs in allen Planungsjahren zu errei-
chen.
In Vertretung
Nina Laubenthal
Erste Beigeordnete
Anlage 1: Zielvorgaben und Arbeitsprogramm 2027 für das Jobcenter
Anlage 2: Budgetpläne 2027 des Jobcenters mit Erläuterungen
Text aus PDF extrahiert