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Vergabe Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben Sanierung der Asphalt-Deckschicht in Wichmar, Dorfstraße 35-59
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Dornburg-Camburg |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Wichmar
mit dem Ortsteil Würchhausen
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
Vorlagen-Nr.: 18/090/2026
Datum: 28.10.2026
Aktenzeichen: 501.01.02_18-XWC_01_GKR
Sachgebiet: Tiefbau/Straßen- und
Gewässerunterhaltung
Bearbeiter: Krieglstein, Götz
Beratungsfolge Termin Status
Gemeinderat Wichmar 04.11.2026 öffentlich beschließend
Betreff:
Vergabe Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben Sanierung der Asphalt-Deckschicht in
Wichmar, Dorfstraße 35-59
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 04.11.2026 die
Vergabe der Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung der Asphalt-
Deckschicht in Wichmar, Dorfstraße 35-59“ an das Ingenieurbüro Boy und Partner,
Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH, Graf-Stauffenberg-Straße 36 in 06618 Naumburg
Saale für vorläufige 2.598,96 € brutto.
Begründung:
Auf Grund des Leistungsumfangs der Fahrbahnsanierungsmaßnahme sind zu deren
sachgerechter Vorbereitung und Durchführung Ingenieurleistungen im begrenzten Umfang
erforderlich. Dazu wurde der konkrete Leistungsumfang mit dem Ingenieurbüro im Vorfeld
abgestimmt und auf Stundenbasis ermittelt.
Das IB Boy und Partner ist fachtechnisch und personell in Lage, die erforderlichen Leistungen
kurzfristig und zufriedenstellend für die Gemeinde zu erbringen.
Rechtliche Grundlage:
BGB, VOB, ThürKO, ThürFAG, ThürVgG, ThürVVöA, HOAI
Einreicher: Der Bürgermeister
Der Beschlussvorschlag wurde am 28.10.2026 beim Bürgermeister zur Aufnahme in die
Tagesordnung vorgelegt.
Datum: 28.10.2026 Unterschrift:
- Bürgermeister -
Hat der Beschluss finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde? ja nein
Wenn ja, in welcher Höhe? : 2.598,96 €
Haushaltsstelle: 63000/94000
Bei Ausgaben:
Der auf dieser Haushaltsstelle geplante Betrag ist für diese Ausgabe ausreichend.
Die Ausgabe kann innerhalb des Deckungskreises dieser Haushaltsstelle finanziert werden.
Es ist eine überplanmäßige Ausgabe von nötig.
Es ist eine außerplanmäßige Ausgabe nötig.
Die Ausgabe muss in einem Nachtragshaushalt geplant werden.
Die Ausgabe muss im Folgejahr geplant werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Beschlussvorschlag wurde ausgearbeitet von
Bearbeiter VG : Herr Krieglstein
Datum : Unterschrift:
Anlagenverzeichnis:
1 2026-10-28_B&P_2084-00_Angebot-
Ing.leist._Gem.Wichmar_Dorfstr.35-59_Sanier.-Asph.-DS__2.598,96€
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