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Vergabe Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben Sanierung der Asphalt-Deckschicht in Wichmar, Dorfstraße 35-59

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDornburg-Camburg
Datum2026-11-04
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Gemeinde Wichmar mit dem Ortsteil Würchhausen Der Bürgermeister Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: 18/090/2026 Datum: 28.10.2026 Aktenzeichen: 501.01.02_18-XWC_01_GKR Sachgebiet: Tiefbau/Straßen- und Gewässerunterhaltung Bearbeiter: Krieglstein, Götz Beratungsfolge Termin Status Gemeinderat Wichmar 04.11.2026 öffentlich beschließend Betreff: Vergabe Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben Sanierung der Asphalt-Deckschicht in Wichmar, Dorfstraße 35-59 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Gemeinde Wichmar beschließt in seiner Sitzung am 04.11.2026 die Vergabe der Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Sanierung der Asphalt- Deckschicht in Wichmar, Dorfstraße 35-59“ an das Ingenieurbüro Boy und Partner, Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH, Graf-Stauffenberg-Straße 36 in 06618 Naumburg Saale für vorläufige 2.598,96 € brutto. Begründung: Auf Grund des Leistungsumfangs der Fahrbahnsanierungsmaßnahme sind zu deren sachgerechter Vorbereitung und Durchführung Ingenieurleistungen im begrenzten Umfang erforderlich. Dazu wurde der konkrete Leistungsumfang mit dem Ingenieurbüro im Vorfeld abgestimmt und auf Stundenbasis ermittelt. Das IB Boy und Partner ist fachtechnisch und personell in Lage, die erforderlichen Leistungen kurzfristig und zufriedenstellend für die Gemeinde zu erbringen. Rechtliche Grundlage: BGB, VOB, ThürKO, ThürFAG, ThürVgG, ThürVVöA, HOAI Einreicher: Der Bürgermeister Der Beschlussvorschlag wurde am 28.10.2026 beim Bürgermeister zur Aufnahme in die Tagesordnung vorgelegt. Datum: 28.10.2026 Unterschrift: - Bürgermeister - Hat der Beschluss finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde?  ja  nein Wenn ja, in welcher Höhe? : 2.598,96 € Haushaltsstelle: 63000/94000 Bei Ausgaben:  Der auf dieser Haushaltsstelle geplante Betrag ist für diese Ausgabe ausreichend.  Die Ausgabe kann innerhalb des Deckungskreises dieser Haushaltsstelle finanziert werden.  Es ist eine überplanmäßige Ausgabe von nötig.  Es ist eine außerplanmäßige Ausgabe nötig.  Die Ausgabe muss in einem Nachtragshaushalt geplant werden.  Die Ausgabe muss im Folgejahr geplant werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Beschlussvorschlag wurde ausgearbeitet von Bearbeiter VG : Herr Krieglstein Datum : Unterschrift: Anlagenverzeichnis: 1 2026-10-28_B&P_2084-00_Angebot- Ing.leist._Gem.Wichmar_Dorfstr.35-59_Sanier.-Asph.-DS__2.598,96€ - 2 -

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