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Änderung der Parkzeitregelung in der Innenstadt Delbrück
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Delbrück |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VORLAGE DER VERWALTUNG Drucksache
Nummer 2026/176
öffentlich 27.10.2026
FB Bürgerdienste Berichterstattung: Simon Daniel
Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan
05.11.2026 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
12.11.2026 Rat der Stadt Delbrück
Tagesordnungspunkt:
Änderung der Parkzeitregelung in der Innenstadt Delbrück
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Delbrück beschließt die Änderung der Höchstparkdauer auf den öffentlichen
Parkflächen entlang der Oststraße, Thülecke, Alter Markt und Langen Straße in Delbrück von
1 auf 2 Stunden.
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes wurde die zulässige
Höchstparkdauer auf den öffentlichen Parkflächen entlang der Oststraße, der Thülecke, des
Alten Marktes und der Langen Straße in der Delbrücker Innenstadt auf eine Stunde
begrenzt.
Der Arbeitskreis Innenstadt hat sich dafür ausgesprochen, die zulässige Höchstparkdauer
auf zwei Stunden zu verlängern. Ziel ist es, die Attraktivität der Innenstadt zu stärken und
den Besucherinnen und Besuchern einen längeren Aufenthalt zu ermöglichen. Insbesondere
Kundinnen und Kunden des örtlichen Einzelhandels sowie Besucherinnen und Besucher der
Innenstadt sollen dadurch bessere Möglichkeiten erhalten, ihre Erledigungen ohne Zeitdruck
vorzunehmen.
Dem Vorschlag des Arbeitskreises Innenstadt soll entsprochen und die zulässige
Höchstparkdauer auf den genannten öffentlichen Parkflächen auf zwei Stunden angehoben
werden. Die Änderung umfasst auch die öffentlichen Parkflächen vor dem Rathaus, sodass
eine einheitliche Parkzeitregelung für die betroffenen Bereiche gewährleistet wird.
Im Bereich der Langen Straße und der Oststraße stehen darüber hinaus drei größere private
Parkflächen zur Verfügung. Die jeweiligen Eigentümer haben ihre Bereitschaft signalisiert,
sich im Falle eines positiven Ratsbeschlusses ebenfalls der Verlängerung der
Parkhöchstdauer anzuschließen. Dadurch kann die angestrebte Verbesserung des
Parkraumangebots auf weitere Parkflächen ausgeweitet werden.
Mit der Verlängerung der Höchstparkdauer soll die Erreichbarkeit der Innenstadt verbessert
und der örtliche Einzelhandel unterstützt werden, ohne dabei das Ziel einer angemessenen
Fluktuation der verfügbaren Parkplätze aus den Augen zu verlieren.
Bernd Kerkstroer Simon Daniel Johannes Lindhauer
Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert