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Sachstand zum Abschluss des Förderprogrammes des Landes "Zukunftsfähige Innenstädte" und daraus resultierend Schaffung von Richtlinien zur "Förderung der Neuansiedlung von Einzelhandel und Gastronomie durch Mietzuschüsse" der Stadt Delbrück

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDelbrück
Datum2026-11-05
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VORLAGE DER VERWALTUNG Drucksache Nummer 2026/169 öffentlich 22.10.2026 Stabsreferat Wirtschaftsförderung u. Berichterstattung: André Harbig Stadtplanung Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan 05.11.2026 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss 12.11.2026 Rat der Stadt Delbrück Tagesordnungspunkt: Sachstand zum Abschluss des Förderprogrammes des Landes "Zukunftsfähige Innenstädte" und daraus resultierend Schaffung von Richtlinien zur "Förderung der Neuansiedlung von Einzelhandel und Gastronomie durch Mietzuschüsse" der Stadt Delbrück Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Delbrück stimmt den Richtlinien zur „Förderung der Neuansiedlung von Einzelhandel und Gastronomie durch Mietzuschüsse“ zu und stellt im Haushalt 2027 Mittel in Höhe von 18.000 € bereit. Begründung: Der Einzelhandel und die Gastronomie in Delbrück stehen, wie in vielen anderen Städten auch, vor großen Herausforderungen. Die aktuellen Rahmenbedingungen machen es zunehmend schwieriger, geeignete Nutzungen für die bereits bestehenden Ladenlokale zu finden. Ein wichtiger Aspekt bei neuen Konzepten sind die Kosten. Hierbei stellt die Miete von Ladenlokalen eine Hürde dar. Durch das Förderprogramm des Landes „Zukunftsfähige Innenstädte“ sind insgesamt 82.000 € durch die Stadt Delbrück in die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen investiert worden. Sechs leerstehende Ladenlokale wurden angemietet, von denen (Stand jetzt), fünf auch nach Ablauf der Förderung weiter angemietet werden. Diese Lokale teilen sich wie folgt auf: einmal Dienstleistung, einmal Gastronomie, einmal Dienstleistung mit Einzelhandel und dreimal Einzelhandel. Aufgrund dieser positiven Entwicklung möchte die Stadt Delbrück auch weiterhin ein Angebot für die Unterstützung der Innenstadt schaffen. Durch die „Förderung der Neuansiedlung von Einzelhandel und Gastronomie durch Mietzuschüsse“ sollen Anreize geschaffen werden, Ladenlokale anzumieten, die zu einer Belebung und Frequenzerhöhung und somit zur Attraktivitätssteigerung der Stadt Delbrück als Einkaufsstadt beitragen. Die Finanzierung dieser Förderung erfolgt, anders als beim ablaufenden Programm, ausschließlich durch städtische Mittel und ist durch die vorliegenden Richtlinien eng auf Einzelhandel und Gastronomie beschränkt. Ricarda Steiling André Harbig Johannes Lindhauer Bearbeiterin Stabsreferat Bürgermeister

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