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Sachstand zum Abschluss des Förderprogrammes des Landes "Zukunftsfähige Innenstädte" und daraus resultierend Schaffung von Richtlinien zur "Förderung der Neuansiedlung von Einzelhandel und Gastronomie durch Mietzuschüsse" der Stadt Delbrück
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Delbrück |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VORLAGE DER VERWALTUNG Drucksache
Nummer 2026/169
öffentlich 22.10.2026
Stabsreferat Wirtschaftsförderung u. Berichterstattung: André Harbig
Stadtplanung
Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan
05.11.2026 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
12.11.2026 Rat der Stadt Delbrück
Tagesordnungspunkt:
Sachstand zum Abschluss des Förderprogrammes des Landes "Zukunftsfähige Innenstädte"
und daraus resultierend Schaffung von Richtlinien zur "Förderung der Neuansiedlung von
Einzelhandel und Gastronomie durch Mietzuschüsse" der Stadt Delbrück
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Delbrück stimmt den Richtlinien zur „Förderung der Neuansiedlung von
Einzelhandel und Gastronomie durch Mietzuschüsse“ zu und stellt im Haushalt 2027 Mittel in
Höhe von 18.000 € bereit.
Begründung:
Der Einzelhandel und die Gastronomie in Delbrück stehen, wie in vielen anderen Städten
auch, vor großen Herausforderungen. Die aktuellen Rahmenbedingungen machen es
zunehmend schwieriger, geeignete Nutzungen für die bereits bestehenden Ladenlokale zu
finden. Ein wichtiger Aspekt bei neuen Konzepten sind die Kosten. Hierbei stellt die Miete von
Ladenlokalen eine Hürde dar. Durch das Förderprogramm des Landes „Zukunftsfähige
Innenstädte“ sind insgesamt 82.000 € durch die Stadt Delbrück in die Anmietung von
leerstehenden Ladenlokalen investiert worden. Sechs leerstehende Ladenlokale wurden
angemietet, von denen (Stand jetzt), fünf auch nach Ablauf der Förderung weiter angemietet
werden. Diese Lokale teilen sich wie folgt auf: einmal Dienstleistung, einmal Gastronomie,
einmal Dienstleistung mit Einzelhandel und dreimal Einzelhandel.
Aufgrund dieser positiven Entwicklung möchte die Stadt Delbrück auch weiterhin ein Angebot
für die Unterstützung der Innenstadt schaffen.
Durch die „Förderung der Neuansiedlung von Einzelhandel und Gastronomie durch
Mietzuschüsse“ sollen Anreize geschaffen werden, Ladenlokale anzumieten, die zu einer
Belebung und Frequenzerhöhung und somit zur Attraktivitätssteigerung der Stadt Delbrück als
Einkaufsstadt beitragen. Die Finanzierung dieser Förderung erfolgt, anders als beim
ablaufenden Programm, ausschließlich durch städtische Mittel und ist durch die vorliegenden
Richtlinien eng auf Einzelhandel und Gastronomie beschränkt.
Ricarda Steiling André Harbig Johannes Lindhauer
Bearbeiterin Stabsreferat Bürgermeister
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