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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 147 "DEKRA" in Delbrück-Mitte a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB c) Beschluss über Änderung des Geltungsbereiches d) Beschluss über den Entwurf zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Delbrück |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VORLAGE DER VERWALTUNG Drucksache
Nummer 2026/177
öffentlich 28.10.2026
Stabsreferat Wirtschaftsförderung u. Berichterstattung: André Harbig
Stadtplanung
Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan
04.11.2026 Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss
Tagesordnungspunkt:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 147 "DEKRA" in Delbrück-Mitte
a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
c) Beschluss über Änderung des Geltungsbereiches
d) Beschluss über den Entwurf zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in beigefügter
Tabelle aufgelistet, entschieden.
Zu b)
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in beigefügter Tabelle aufgelistet, entschieden.
Zu c)
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 147 „DEKRA“ in Delbrück-
Mitte wird entsprechend der nachstehenden Übersicht angepasst.
Uta Tanger André Harbig Johannes Lindhauer
Bearbeiterin Stabsreferat Bürgermeister
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Das Plangebiet umfasst weiterhin eine Größe von ca. 0,31 ha und liegt in der Gemarkung
Delbrück, Flur 1, Flurstücke 84 und 651 (tlw.).
Zu d)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 147 „DEKRA“ in Delbrück-Mitte wird als Entwurf
beschlossen. Dieser Entwurf einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und
Erschließungsplans, seiner Begründung inkl. Umweltbericht und erforderlicher Gutachten
sowie die nach Einschätzung der Stadt Delbrück wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats im Internet veröffentlicht.
Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung eingeholt.
Begründung:
Zu a)
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der
Zeit vom 16.03.2026 bis zum 16.04.2026 einschließlich statt. Die vorgebrachten
Stellungnahmen werden mit entsprechender Abwägung und dem jeweiligen
Beschlussvorschlag in beigefügter Tabelle wiedergegeben.
Zu b):
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand ebenfalls in der Zeit vom 16.03.2026 bis zum
16.04.2026 einschließlich statt. Die im Rahmen dieser Beteiligung vorgebrachten
Stellungnahmen werden mit entsprechender Abwägung und dem jeweiligen
Beschlussvorschlag in beigefügter Tabelle wiedergegeben.
Zu c)
Die verkehrliche Erschließung des Vorhabenbereiches erfolgt im Nordosten des Gebietes über
die Boker Straße unmittelbar an der Grenze zu dem nördlich anschließenden Grundstück des
Getränkemarktes innerhalb der sog. Ortsdurchfahrt. Der betreffende Zufahrtsbereich wird in
den Geltungsbereich integriert und als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Zu d)
Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am
29.09.2025 öffentlich bekannt gemacht. In der Zeit vom 16.03.2026 bis zum 16.04.2026 wurde
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
Im Verlauf der weiteren Planung hat sich herauskristallisiert, dass neben der v.g. Erweiterung
des Geltungsbereiches inhaltliche Modifizierungen notwendig sind. Die Änderungen
gegenüber dem im September 2025 beschlossenen Planentwurf stellen sich im Wesentlichen
wie folgt dar:
- marginale Verringerung der zulässigen Gebäudehöhe entsprechend der
Vorhabenplanung,
- Festlegung der Standorte für den Werbepylon und den Fahnenmasten,
- Ausweisung der Versickerungsfläche auch im Süden und Osten statt nur im Westen,
- Neuordnung der sechs Stellplätze auf dem Grundstück: vier Stellplätze nach
Südwesten zum Schutz der angrenzenden Bebauung,
- Zulässigkeit von Werbeanlagen am Gebäude auf der Fassade, nicht oberhalb der
Attika,
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- Fassadenfarbe: durchgehend anthrazitgrau bzw. weißaluminium statt basaltgrau,
weißaluminium/weiß; damit verbunden Streichung des Hinweises auf die Auswahl
einer Fassadenfarbe mit mittlerem Rückstrahlvermögen (Albedo)
Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist gem. geänderter Zuständigkeitsordnung der
Stadt Delbrück (in Kraft getreten am 03.10.2026) die Beschlussfassung durch den Umwelt-,
Bau- und Planungsausschuss über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor
der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Danach wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung
inkl. Umweltbericht und den erforderlichen Gutachten (hier: Artenschutzprüfung,
Entwässerungskonzept, Schallgutachten und Geotechnischer Bericht) für die Dauer eines
Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich offengelegt bzw. gem. § 4 Abs. 2 BauGB den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt.
Ebenfalls für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen sind die nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Die im
Planfall entsprechend vorliegenden Stellungnahmen sind aus beigefügter Tabelle ersichtlich.
Über die während der beiden Beteiligungsphasen des Aufstellungsverfahrens vorgebrachten
Stellungnahmen wird anschließend im Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss beraten sowie
im Rat entschieden.
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