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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 147 "DEKRA" in Delbrück-Mitte a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB c) Beschluss über Änderung des Geltungsbereiches d) Beschluss über den Entwurf zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDelbrück
Datum2026-11-04
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VORLAGE DER VERWALTUNG Drucksache Nummer 2026/177 öffentlich 28.10.2026 Stabsreferat Wirtschaftsförderung u. Berichterstattung: André Harbig Stadtplanung Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan 04.11.2026 Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss Tagesordnungspunkt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 147 "DEKRA" in Delbrück-Mitte a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB c) Beschluss über Änderung des Geltungsbereiches d) Beschluss über den Entwurf zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: Zu a) Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in beigefügter Tabelle aufgelistet, entschieden. Zu b) Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in beigefügter Tabelle aufgelistet, entschieden. Zu c) Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 147 „DEKRA“ in Delbrück- Mitte wird entsprechend der nachstehenden Übersicht angepasst. Uta Tanger André Harbig Johannes Lindhauer Bearbeiterin Stabsreferat Bürgermeister Seite 2 Drucksache Nummer 2026/177 Das Plangebiet umfasst weiterhin eine Größe von ca. 0,31 ha und liegt in der Gemarkung Delbrück, Flur 1, Flurstücke 84 und 651 (tlw.). Zu d) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 147 „DEKRA“ in Delbrück-Mitte wird als Entwurf beschlossen. Dieser Entwurf einschließlich des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans, seiner Begründung inkl. Umweltbericht und erforderlicher Gutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Delbrück wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht. Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung eingeholt. Begründung: Zu a) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 16.03.2026 bis zum 16.04.2026 einschließlich statt. Die vorgebrachten Stellungnahmen werden mit entsprechender Abwägung und dem jeweiligen Beschlussvorschlag in beigefügter Tabelle wiedergegeben. Zu b): Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand ebenfalls in der Zeit vom 16.03.2026 bis zum 16.04.2026 einschließlich statt. Die im Rahmen dieser Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen werden mit entsprechender Abwägung und dem jeweiligen Beschlussvorschlag in beigefügter Tabelle wiedergegeben. Zu c) Die verkehrliche Erschließung des Vorhabenbereiches erfolgt im Nordosten des Gebietes über die Boker Straße unmittelbar an der Grenze zu dem nördlich anschließenden Grundstück des Getränkemarktes innerhalb der sog. Ortsdurchfahrt. Der betreffende Zufahrtsbereich wird in den Geltungsbereich integriert und als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Zu d) Der Rat der Stadt Delbrück hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.09.2025 öffentlich bekannt gemacht. In der Zeit vom 16.03.2026 bis zum 16.04.2026 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Verlauf der weiteren Planung hat sich herauskristallisiert, dass neben der v.g. Erweiterung des Geltungsbereiches inhaltliche Modifizierungen notwendig sind. Die Änderungen gegenüber dem im September 2025 beschlossenen Planentwurf stellen sich im Wesentlichen wie folgt dar: - marginale Verringerung der zulässigen Gebäudehöhe entsprechend der Vorhabenplanung, - Festlegung der Standorte für den Werbepylon und den Fahnenmasten, - Ausweisung der Versickerungsfläche auch im Süden und Osten statt nur im Westen, - Neuordnung der sechs Stellplätze auf dem Grundstück: vier Stellplätze nach Südwesten zum Schutz der angrenzenden Bebauung, - Zulässigkeit von Werbeanlagen am Gebäude auf der Fassade, nicht oberhalb der Attika, Seite 3 Drucksache Nummer 2026/177 - Fassadenfarbe: durchgehend anthrazitgrau bzw. weißaluminium statt basaltgrau, weißaluminium/weiß; damit verbunden Streichung des Hinweises auf die Auswahl einer Fassadenfarbe mit mittlerem Rückstrahlvermögen (Albedo) Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist gem. geänderter Zuständigkeitsordnung der Stadt Delbrück (in Kraft getreten am 03.10.2026) die Beschlussfassung durch den Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vor der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Danach wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung inkl. Umweltbericht und den erforderlichen Gutachten (hier: Artenschutzprüfung, Entwässerungskonzept, Schallgutachten und Geotechnischer Bericht) für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich offengelegt bzw. gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt. Ebenfalls für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen sind die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Die im Planfall entsprechend vorliegenden Stellungnahmen sind aus beigefügter Tabelle ersichtlich. Über die während der beiden Beteiligungsphasen des Aufstellungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen wird anschließend im Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss beraten sowie im Rat entschieden.

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