Startseite › Delbrück › Dokument
100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück (DEKRA) a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB c) Beschluss über den Entwurf zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Delbrück |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VORLAGE DER VERWALTUNG Drucksache
Nummer 2026/178
öffentlich 28.10.2026
Stabsreferat Wirtschaftsförderung u. Berichterstattung: André Harbig
Stadtplanung
Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan
04.11.2026 Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss
Tagesordnungspunkt:
100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück (DEKRA)
a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
c) Beschluss über den Entwurf zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Zu a):
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in beigefügter
Tabelle aufgelistet, entschieden.
Zu b):
Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in beigefügter Tabelle aufgelistet, entschieden.
Zu c):
Die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück wird als Entwurf
beschlossen. Dieser Entwurf einschließlich seiner Begründung inkl. Umweltbericht und
erforderlicher Gutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Delbrück wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht.
Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung eingeholt.
Begründung:
Zu a)
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der
Zeit vom 16.03.2026 bis zum 16.04.2026 einschließlich statt. Die vorgebrachten
Stellungnahmen werden mit entsprechender Abwägung und dem jeweiligen
Beschlussvorschlag in beigefügter Tabelle wiedergegeben.
Zu b):
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand ebenfalls in der Zeit vom 16.03.2026 bis zum
16.04.2026 einschließlich statt. Die im Rahmen dieser Beteiligung vorgebrachten
Stellungnahmen werden mit entsprechender Abwägung und dem jeweiligen
Beschlussvorschlag in beigefügter Tabelle wiedergegeben.
Uta Tanger André Harbig Johannes Lindhauer
Bearbeiterin Stabsreferat Bürgermeister
Seite 2 Drucksache Nummer 2026/178
Zu c)
Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist gem. geänderter Zuständigkeitsordnung der
Stadt Delbrück (in Kraft getreten am 03.10.2026) die Beschlussfassung durch den Umwelt-,
Bau- und Planungsausschuss über den Entwurf des Flächennutzungsplanes vor der
Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Danach wird der Flächennutzungsplan
mit Begründung inkl. Umweltbericht und den erforderlichen Gutachten (hier:
Artenschutzprüfung, Entwässerungskonzept, Schallgutachten und Geotechnischer Bericht) für
die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich offengelegt bzw. gem. § 4
Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme
übersandt.
Ebenfalls für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen sind die nach Einschätzung der
Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Die im
Planfall entsprechend vorliegenden Stellungnahmen sind aus beigefügter Tabelle ersichtlich.
Über die während der beiden Beteiligungsphasen des Änderungsverfahrens vorgebrachten
Stellungnahmen wird anschließend im Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss beraten sowie
im Rat entschieden.
Text aus PDF extrahiert