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100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück (DEKRA) a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB c) Beschluss über den Entwurf zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDelbrück
Datum2026-11-04
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VORLAGE DER VERWALTUNG Drucksache Nummer 2026/178 öffentlich 28.10.2026 Stabsreferat Wirtschaftsförderung u. Berichterstattung: André Harbig Stadtplanung Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan 04.11.2026 Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss Tagesordnungspunkt: 100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück (DEKRA) a) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB b) Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB c) Beschluss über den Entwurf zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: Zu a): Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in beigefügter Tabelle aufgelistet, entschieden. Zu b): Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in beigefügter Tabelle aufgelistet, entschieden. Zu c): Die 100. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück wird als Entwurf beschlossen. Dieser Entwurf einschließlich seiner Begründung inkl. Umweltbericht und erforderlicher Gutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Delbrück wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht. Parallel dazu werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung eingeholt. Begründung: Zu a) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 16.03.2026 bis zum 16.04.2026 einschließlich statt. Die vorgebrachten Stellungnahmen werden mit entsprechender Abwägung und dem jeweiligen Beschlussvorschlag in beigefügter Tabelle wiedergegeben. Zu b): Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand ebenfalls in der Zeit vom 16.03.2026 bis zum 16.04.2026 einschließlich statt. Die im Rahmen dieser Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen werden mit entsprechender Abwägung und dem jeweiligen Beschlussvorschlag in beigefügter Tabelle wiedergegeben. Uta Tanger André Harbig Johannes Lindhauer Bearbeiterin Stabsreferat Bürgermeister Seite 2 Drucksache Nummer 2026/178 Zu c) Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens ist gem. geänderter Zuständigkeitsordnung der Stadt Delbrück (in Kraft getreten am 03.10.2026) die Beschlussfassung durch den Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss über den Entwurf des Flächennutzungsplanes vor der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich. Danach wird der Flächennutzungsplan mit Begründung inkl. Umweltbericht und den erforderlichen Gutachten (hier: Artenschutzprüfung, Entwässerungskonzept, Schallgutachten und Geotechnischer Bericht) für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zusätzlich offengelegt bzw. gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übersandt. Ebenfalls für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen sind die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Die im Planfall entsprechend vorliegenden Stellungnahmen sind aus beigefügter Tabelle ersichtlich. Über die während der beiden Beteiligungsphasen des Änderungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen wird anschließend im Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss beraten sowie im Rat entschieden.

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