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109. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück (Pflegeeinrichtung Düsterhusweg) a) Vorstellung des Änderungspunktes b) Änderungsbeschluss
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Delbrück |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
VORLAGE DER VERWALTUNG Drucksache
Nummer 2026/185
öffentlich 28.10.2026
Stabsreferat Wirtschaftsförderung u. Berichterstattung: André Harbig
Stadtplanung
Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan
04.11.2026 Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss
12.11.2026 Rat der Stadt Delbrück
Tagesordnungspunkt:
109. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück (Pflegeeinrichtung
Düsterhusweg)
a) Vorstellung des Änderungspunktes
b) Änderungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der gültige Flächennutzungsplan wird in nachfolgend aufgeführtem Bereich geändert:
Delbrück-Steinhorst
Bereich Kaunitzer Straße, Düsterhusweg
Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ (W)
Uta Tanger André Harbig Johannes Lindhauer
Bearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister
Seite 2 Drucksache Nummer 2026/185
Begründung:
Mit der vorliegenden Konzeption sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Entwicklung einer Wohnanlage mit ambulant betreuten Pflegewohngruppen am Ortseingang
von Steinhorst geschaffen werden.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Gebäudekomplexes mit zwei ambulant betreuten
Pflegewohngruppen für jeweils 12 Bewohnerinnen und Bewohner sowie ergänzenden
Wohnungen.
Anlass der Planung ist die Schaffung eines Wohn- und Betreuungsangebotes für Menschen
mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sowie die Bereitstellung ergänzenden Wohnraums. Das
Vorhaben reagiert insbesondere auf die demografische Entwicklung und die steigende
Nachfrage nach alternativen Wohn- und Betreuungsformen. Im Mittelpunkt stehen dabei
ambulant betreute Pflegewohngruppen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern ein
selbstbestimmtes Wohnen in einem gemeinschaftlichen Umfeld ermöglichen. Anders als bei
stationären Pflegeeinrichtungen bleibt die Wohnfunktion prägend. Das geplante Angebot
richtet sich vor allem an Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf und ergänzt das
bestehende Versorgungsangebot im Ortsteil um eine bislang nicht vorhandene Wohn- und
Pflegeform.
Für die Entwicklung des Vorhabens sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die Bauleitplanung soll
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung
schaffen und die Umsetzung des konkreten Vorhabens sichern. Dem Vorhaben liegt eine
standortbezogene Planung zugrunde, die auf die örtlichen Gegebenheiten und die besondere
Lage des Grundstücks am Ortseingang abgestimmt ist.
Der Planbereich befindet sich in einer Übergangslage zwischen bestehender
Siedlungsstruktur und angrenzendem Freiraum. Ziel der Planung ist es, unter
Berücksichtigung einer städtebaulichen Verträglichkeit die soziale Infrastruktur zu stärken und
das Angebot an Wohn- und Betreuungsformen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Durch die
Kombination von Wohnungen und ambulant betreuten Pflegewohngruppen entsteht ein
differenziertes Angebot für unterschiedliche Lebenssituationen. Die geplanten
Pflegewohngruppen ermöglichen eine wohnortnahe Betreuung und Pflege bei gleichzeitig
weitgehend selbstbestimmter Lebensführung. Das Vorhaben leistet damit einen Beitrag zur
Anpassung an die demografische Entwicklung und zur Sicherung eines vielfältigen Wohn- und
Betreuungsangebotes im Ortsteil Steinhorst.
Der rd. 0,51 ha große Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Westerloh, Flur 16 und
umfasst das Flurstück 95 (tlw.) und wird auf der Ebene des Flächennutzungsplanes derzeit als
Bereich für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens ist der Änderungsbereich auf der
Ebene des Flächennutzungsplanes als „Wohnbaufläche“ (W) darzustellen.
Die detaillierte Planung inkl. der Untersuchung möglicher Auswirkungen auf zu
berücksichtigende Belange erfolgt im Rahmen des parallel verlaufenden
Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 155 „Pflegeeinrichtung
Düsterhusweg“. Einzelne Aspekte werden für die Begründung zur 109. Änderung des
Flächennutzungsplans verwendet.
Der Regionalplan OWL weist für den Planbereich eine Darstellung als „Allgemeiner Freiraum-
und Agrarbereich“ aus. Eine Abstimmung zu den Zielen der Landesplanung steht noch aus
und wird zeitnah vorgenommen.
Seite 3 Drucksache Nummer 2026/185
Im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Delbrück werden die
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dem Verfahren zur 109. Änderung des
Flächennutzungsplanes beteiligt.
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