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109. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück (Pflegeeinrichtung Düsterhusweg) a) Vorstellung des Änderungspunktes b) Änderungsbeschluss

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDelbrück
Datum2026-11-04
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VORLAGE DER VERWALTUNG Drucksache Nummer 2026/185 öffentlich 28.10.2026 Stabsreferat Wirtschaftsförderung u. Berichterstattung: André Harbig Stadtplanung Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan 04.11.2026 Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss 12.11.2026 Rat der Stadt Delbrück Tagesordnungspunkt: 109. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Delbrück (Pflegeeinrichtung Düsterhusweg) a) Vorstellung des Änderungspunktes b) Änderungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der gültige Flächennutzungsplan wird in nachfolgend aufgeführtem Bereich geändert: Delbrück-Steinhorst Bereich Kaunitzer Straße, Düsterhusweg Änderung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ (W) Uta Tanger André Harbig Johannes Lindhauer Bearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 2 Drucksache Nummer 2026/185 Begründung: Mit der vorliegenden Konzeption sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnanlage mit ambulant betreuten Pflegewohngruppen am Ortseingang von Steinhorst geschaffen werden. Vorgesehen ist die Errichtung eines Gebäudekomplexes mit zwei ambulant betreuten Pflegewohngruppen für jeweils 12 Bewohnerinnen und Bewohner sowie ergänzenden Wohnungen. Anlass der Planung ist die Schaffung eines Wohn- und Betreuungsangebotes für Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sowie die Bereitstellung ergänzenden Wohnraums. Das Vorhaben reagiert insbesondere auf die demografische Entwicklung und die steigende Nachfrage nach alternativen Wohn- und Betreuungsformen. Im Mittelpunkt stehen dabei ambulant betreute Pflegewohngruppen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern ein selbstbestimmtes Wohnen in einem gemeinschaftlichen Umfeld ermöglichen. Anders als bei stationären Pflegeeinrichtungen bleibt die Wohnfunktion prägend. Das geplante Angebot richtet sich vor allem an Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf und ergänzt das bestehende Versorgungsangebot im Ortsteil um eine bislang nicht vorhandene Wohn- und Pflegeform. Für die Entwicklung des Vorhabens sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Die Bauleitplanung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung schaffen und die Umsetzung des konkreten Vorhabens sichern. Dem Vorhaben liegt eine standortbezogene Planung zugrunde, die auf die örtlichen Gegebenheiten und die besondere Lage des Grundstücks am Ortseingang abgestimmt ist. Der Planbereich befindet sich in einer Übergangslage zwischen bestehender Siedlungsstruktur und angrenzendem Freiraum. Ziel der Planung ist es, unter Berücksichtigung einer städtebaulichen Verträglichkeit die soziale Infrastruktur zu stärken und das Angebot an Wohn- und Betreuungsformen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Durch die Kombination von Wohnungen und ambulant betreuten Pflegewohngruppen entsteht ein differenziertes Angebot für unterschiedliche Lebenssituationen. Die geplanten Pflegewohngruppen ermöglichen eine wohnortnahe Betreuung und Pflege bei gleichzeitig weitgehend selbstbestimmter Lebensführung. Das Vorhaben leistet damit einen Beitrag zur Anpassung an die demografische Entwicklung und zur Sicherung eines vielfältigen Wohn- und Betreuungsangebotes im Ortsteil Steinhorst. Der rd. 0,51 ha große Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Westerloh, Flur 16 und umfasst das Flurstück 95 (tlw.) und wird auf der Ebene des Flächennutzungsplanes derzeit als Bereich für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens ist der Änderungsbereich auf der Ebene des Flächennutzungsplanes als „Wohnbaufläche“ (W) darzustellen. Die detaillierte Planung inkl. der Untersuchung möglicher Auswirkungen auf zu berücksichtigende Belange erfolgt im Rahmen des parallel verlaufenden Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 155 „Pflegeeinrichtung Düsterhusweg“. Einzelne Aspekte werden für die Begründung zur 109. Änderung des Flächennutzungsplans verwendet. Der Regionalplan OWL weist für den Planbereich eine Darstellung als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ aus. Eine Abstimmung zu den Zielen der Landesplanung steht noch aus und wird zeitnah vorgenommen. Seite 3 Drucksache Nummer 2026/185 Im Anschluss an die Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Delbrück werden die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB an dem Verfahren zur 109. Änderung des Flächennutzungsplanes beteiligt.

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