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Ergebnisse des Monitoringverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute Cindy S des Flughafens Frankfurt sowie Positionierung der Stadt Darmstadt im Rahmen der Fluglärmkommission Frankfurt

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeDarmstadt
Datum2026-11-04
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- an den Magistrat Beteiligt vor geschäftsstelle: zur Kenntnis Magistratsbeschlussfassung: zur Beschlussfassung 08.10.2026 Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis Amt: Umweltamt zur Beschlussfassung OBW bei abschl. zur abschließenden Beschluss- Beschlussfassung Magistrat fassung Fachausschuss Behandlung in Ja Nein öffentl. Sitzung Verteiler: Ja Nein Vorlage-Nr. 2026/0277 Internetfähig Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: 561010 Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer: Kostenträger: 5610-31 Sachkonto: Betreff: Ergebnisse des Monitoringverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute Cindy S des Flughafens Frankfurt sowie Positionierung der Stadt Darmstadt im Rahmen der Fluglärmkommission Frankfurt Vorlage vom: 07.10.2026 Beschlussvorschlag: 1. Der Bericht über die Ergebnisse des Monitoringverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute Cindy S wird zur Kenntnis genommen. 2. Es wird beschlossen, dass die Stadt Darmstadt aufgrund der belegten Gesamtwirkung der Verlagerung in der relevanten Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt am 02.12.2026 für eine dauerhafte Umsetzung der Verlagerung stimmt. 3. Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Darmstadt für eine Verbesserung der Fluglärmbelastung durch stetige Reduzierung der alten und lauten Langstreckenflugzeuge insbesondere in der Nacht einsetzt. 4. Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Darmstadt für einen effektiven und schnellen Schutz durch passive Schallschutzmaßnahmen einsetzt und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger hierzu stetig informiert. - 2 - Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben: Klimarelevanz des Vorhabens: Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein Auswirkungen auf THG-Emissionen: gering1) mittel/groß2) Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe: Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein 1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.10.2026: Hintergründe der Verlagerung Am 10.07.2025 begann der aktuelle Probebetrieb der verlagerten Abflugroute Cindy S des Flughafens Frankfurt. Diesem gingen, nach dem Abbruch des ersten Probebetriebs im Januar 2021, neue Flugroutenkonstruktionen durch die zuständige Deutsche Flugsicherung (DFS) voraus. Die Zielsetzung blieb dabei unverändert: die größtmögliche Entlastung der Region von Fluglärm durch eine Verlagerung der Abflugroute in ein weniger dicht besiedeltes Gebiet (siehe hierzu auch die Magistratsvorlage 2019/0016). Am Frankfurter Flughafen werden aktive Schallschutzmaßnahmen, wie die Verlagerung der Abflugroute Cindy S generell vom Forum Flughafen und Region (FFR) untersucht und hinsichtlich Ihrer Wirkung geprüft. Auf dieser Basis trifft die Fluglärmkommission Frankfurt (FLK) Empfehlungen an die DFS hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme. Berechnet werden hierbei durch das FFR die Werte des Frankfurter Fluglärmindexes, welcher am Tag die Anzahl der durch Fluglärm Hochbelästigten und in der Nacht die zusätzlichen Aufwachreaktionen in jeweils mehreren Pegelklassen angibt. Weiterführende Informationen hierzu unter: https://www.umwelthaus.org/fluglaerm/basiswissen/was-ist-der-frankfurter-fluglaermindex-ffi- 20/ Für die Entscheidung über Flugrouten wird in Deutschland Fluglärm berechnet und nicht gemessen, da nur Rechenmodelle eine langfristige, objektive und flächendeckende Lärmbewertung ermöglichen. Messstationen registrieren naturgemäß alle Geräusche – etwa Straßenverkehr, bellende Hunde oder Wind – und können Fluglärm oft nicht fehlerfrei von solchen Fremdgeräuschen trennen, während Berechnungen auf einer einheitlichen und damit vergleichbaren Datenbasis beruhen und so isoliert den tatsächlich verursachten Fluglärm erfassen. Hierdurch haben beispielsweise sich im realen Flugbetrieb ändernde Betriebsrichtungen, geänderte Flugziele und sich ändernde Flugzeugtypen für die zu untersuchende Maßnahme keine überlagernden Effekte. Darüber hinaus garantieren Berechnungen nach festen Richtlinien Rechtssicherheit und bundesweit einheitliche Gleichbehandlung. Messstationen werden gleichwohl betrieben, jedoch vor allem zur Überwachung der Flugrouten, zur Validierung der Rechenmodelle und zur Bereitstellung von Live-Daten für Interessierte. Die geplante Wirkung der Verlagerung war und ist eine maßgebliche Entlastung der Gesamtregion in der Summe. Je nach Betrachtungsweise des Frankfurter Fluglärmindex bringt die Verlagerung für bis zu 20.000 Personen eine Entlastung mit sich. Auf die Region betrachtet wird neben Darmstadt auch die Stadt Weiterstadt entlastet. Bei der Betrachtung des Darmstädter Nordens war davon auszugehen, dass Arheilgen und Kranichstein maßgeblich entlastet werden. In Wixhausen wurde dagegen eine Verlagerung der Fluglärmbelastung vom Süd- an den Nordrand prognostiziert, bei einer gleichbleiben Summe der Belastung in Wixhausen insgesamt. Um die Vorab-Berechnungen zu überprüfen, hat das Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) mehrere Messungen und Auswertungen durchgeführt: Über drei Monate hinweg wurde der Fluglärm in Wixhausen und Arheilgen jeweils vor und nach der Verlagerung gemessen. Zusätzlich wurde nach der Verlagerung eine weitere Fluglärm-Messung in Kranichstein durchgeführt. Außerdem wurde ausgewertet, in welchen Höhen und auf welchen Strecken die Flugzeuge abfliegen, dies unter anderem im Bereich Wixhausen. Die finalen Ergebnisse dieser Auswertungen wurden im Rahmen der Sitzung der FLK am 16.09.2026 veröffentlicht, siehe https://www.flk-frankfurt.de/seite/de/flk/2154/-/285_Sitzung_am_1692026.html Als Ergänzung der temporären Fluglärmmessungen durch das UNH wurden durch das Umweltamt der Stadt Darmstadt auch die städtischen Fluglärmmessstellen in Wixhausen und Arheilgen ausgewertet. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Bürgerveranstaltung am 23.09.2026 in Wixhausen veröffentlicht. - 4 - Ergebnisse des Monitoringverfahrens Fluglärmmessungen Durch das UNH wurden Auswertungen zu Dauerschallpegeln und Angaben zur Änderung der mittleren Maximalpegel veröffentlicht. Der Hauptvorteil des Dauerschallpegels liegt darin, die tatsächliche Lärmbelastung über einen längeren Zeitraum abzubilden, während der Maximalpegel die Spitzenbelastungen im Fokus hat. Beim Dauerschallpegel fließen auch von der Verlagerung unabhängige Faktoren (z.B. die Betriebsrichtung des Flughafens, sich ändernde Flugziele, Wetterlagen, Beladungszustände und geopolitische Faktoren) mit Einfluss auf die Abflugzahlen mit ein. Gemäß den Rückmeldungen aus der betroffenen Darmstädter Bevölkerung werden insbesondere die Überflüge schwerer und lauter Langstrecken-Flugzeuge in den Abendstunden als belastend beschrieben. Die Angaben im Folgenden beschränken sich daher auf die Angaben der mittleren Maximalpegel dieser Flugzeuge. Durch das UNH wurden auch leichtere Flugzeugtypen hinsichtlich der mittleren Maximalpegel ausgewertet und die erwähnten Dauerschallpegel erhoben, welche unter https://www.flk- frankfurt.de/seite/de/flk/2154/-/285_Sitzung_am_1692026.html eingesehen werden können. Die Lage der einzelnen Messstellen (insgesamt sechs) lässt sich der Graphik entnehmen: Hierbei ist zu beachten, dass ein direkter Vergleich der folgenden Messwerte schwer zu ziehen ist, da es sich um unterschiedliche Messzeiträume handelt. Darüber hinaus orientieren sich die städtischen Messstationen – anders als die UNH-Messungen – zwar an der DIN für Fluglärmmessungen, erfüllen diese aber nicht vollständig, auch wenn die Mikrofone von hoher Qualität sind und regelmäßig kalibriert werden. Bei der UNH Messtelle im Bereich der Kranichsteiner Parkstraße konnten in der Nachher- Messung aufgrund des hohen Abstands zur verlagerten Abflugroute keine ausreichend validen Daten zur Angabe von mittleren Maximalpegeln gewonnen werden. Bei der städtischen Messstation Bürgermeister Pohl Haus konnten bedingt durch die Installation im Oktober 2025 nur Nachher-Daten erhoben werden. Hierbei deuten die mittleren Maximalpegel darauf hin, dass sich die dortigen Werte an denen der städtischen Messstation in der Wixhäuser Ostendstraße vor der Verlagerung orientieren. - 5 - Stadt / Stadt / Stadt / Wixhausen UNH / UNH / Arheilgen Wixhausen BGM Pohl Wixhausen Arheilgen Bezirksver- Ostendstraße Haus waltung Vorher 70,40 71,90 66,80 68,86 A330, Boeing 777 Nachher 70,70 72,10 68,99 62,50 60,85 Differenz +/- ./. +1,70 -2,91 -4,30 -8,01 Vorher 67,40 68,13 63,90 65,84 A350, Boeing 787 Nachher 67,15 69,00 65,50 59,80 57,93 Differenz +/- ./. +1,60 -2,63 -4,10 -7,91 Vorher 72,40 74,54 69,00 73,36 Airbus 340 Nachher 75,80 77,50 71,75 63,60 61,16 Differenz +/- ./. +5,10 -2,79 -5,40 -12,2 Vorher 76,50 77,02 72,40 75,34 Boeing 747-400 Nachher 76,85 78,50 74,90 66,60 65,37 Differenz +/- ./. +2,00 -2,12 -5,80 -9,97 Vorher 74,90 76,64 71,00 75,25 Boeing 747-800 Nachher 75,45 77,40 72,94 64,80 62,67 Differenz +/- ./. +2,50 -3,70 -6,20 -12,58 Vorher 71,40 72,76 67,30 71,32 Airbus A380 Nachher 72,74 74,30 70,79 61,70 61,93 Differenz +/- ./. +2,90 -1,97 -5,60 -9,39 Tabelle: Mittlere Maximalpegel LASMax in dB(A) sowie Differenzen zu mittleren Maximalpegel LASMax in dB(A) Flugspuren und Flughöhen Die Auswertungen des UNH von Daten eines kompletten Jahres ergaben, dass sich durch die Verlagerung praktisch keine Änderungen der Überflughöhen in dem für Wixhausen relevanten Bereich ergaben. Auch bei der Einhaltung der Flugspuren ergab sich eine hohe Genauigkeit. Im Vergleich zum ersten Probebetrieb ab dem Jahreswechsel 2020/2021 wurde bisweilen eine merklich bessere Einhaltung der nominellen Flugspuren festgestellt. Über dem Siedlungsgebiet von Wixhausen war ein Anstieg der direkten Überflüge von 1 auf 2,3 am Tag zu verzeichnen, dies lässt sich jedoch durch Direktfreigaben und sich eventuell ändernden Flugzielen erklären. Direktfreigaben sind Einzelfreigaben durch DFS-Lotsen um die Abflugroute in direkter Richtung des Flugziels zu verlassen. Diese sind tagsüber ab 6.000 Fuß Flughöhe möglich. Ergebnisse Bürgerveranstaltung 23.09.2026 Die Bürgerveranstaltung am 23.09.2026 richtete sich an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Darmstädter Norden sowie Interessierte, auch aus dem gesamten Stadtgebiet. Um möglichst viele Fragen im Rahmen der Veranstaltung beantworten zu können, wurde im Vorfeld dazu aufgerufen Fragen einzureichen. Auch der Ortsbreirat Wixhausen hatte bereits im Juni 2026 einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet. Die eingegangenen Fragen wurden zu einem maßgeblichen Teil in die drei Vorträge der Fachexpertinnen und -experten im Verlauf der Veranstaltung eingearbeitet und beantwortet. - 6 - So wurden durch die Hessische Fluglärmschutzbeauftragte die historischen und rechtlichen Hintergründe zur Verlagerung vorgestellt und auch auf das Thema passiver Schallschutz eingegangen. Anschließend wurde durch einen Vertreter der wissenschaftlichen Begleitung des FFR die Ergebnisse des Monitoringverfahrens dargestellt und erläutert, sowie abschließend durch den städtischen Fluglärmbeauftragten die Ergebnisse der städtischen Fluglärmmessungen präsentiert. Im Anschluss folgte ein umfangreicher Block für die Fragenbereiche, die während der Fachvorträge nicht aufgegriffen werden konnten. Aufgrund der Fülle an Fragen, sowohl die der vorab eingereichten sowie derer, die während der Veranstaltung über ein online-Tool eingereicht wurden, konnten nicht alle Fragen beantwortet werden. Noch offen gebliebene Fragen werden daher im Laufe der nächsten Wochen schriftlich beantwortet und sind unter www.darmstadt.de/fluglaerm für jeden einsehbar. Dort stehen bereits seit dem 24.09.2026 die Präsentationen der Veranstaltung zur Verfügung. Insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus dem nördlichen Teil von Wixhausen wurde Kritik an den Ergebnissen des Monitorings, beziehungsweise der Position der Stadt Darmstadt hinsichtlich der Verlagerung geübt. Als Alternative zur Verlagerung wurde eine Aufstreuung der Abflüge über das restliche Stadtgebiet gefordert. Diese Idee wurde bereits mehrmals vom FFR untersucht, seitens der DFS wurde und wird die Maßnahme aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Abwicklungskapazität des Flughafens und aus Sicherheitsgründen abgelehnt und hat daher keine Umsetzungschance. Als weitere Alternative zur Verlagerung wurde aus der Bürgerschaft gefordert, eine alternierende, also zeitlich abwechselnde Nutzung der aktuellen und einer neuen Abflugroute südlich von Arheilgen über das Firmengelände von Merck und anschließend dem Bürgerpark zu untersuchen. Bereits untersucht wurden in diesem Zusammenhang durch das FFR eine abwechselnde Nutzung der aktuellen und der alten Routenführung. Die Berechnungen der Auswirkungen auf den Fluglärm zeigen jedoch, dass die Gesamtbelastung in der Region - als entscheidenden Maßstab - im Vergleich zur aktuell genutzten Verlagerung im relevanten Maße ansteigen würde. Auch bei dem neu eingebrachten Vorschlag wäre ähnliches zu erwarten, da insbesondere für Weiterstadt, aber auch für dicht besiedelte Teile Darmstadts hierdurch eine höhere Belastung zu erwarten ist. Zusammenfassung Die mit der Verlagerung der Abflugroute Cindy S im Darmstädter Norden erwarteten Effekte sind nachweislich eingetreten. In Arheilgen und Kranichstein sind maßgebliche Entlastungen zu verzeichnen, in Wixhausen ist eine Verlagerung der Fluglärmbelastung vom Süd- an den Nordrand eingetreten. Das Monitoringverfahren hat gezeigt, dass sich bei den Flughöhen und den Verläufen der Flugspuren keine signifikanten Abweichungen von den Erwartungen zeigen. Dies wird auch untermauert durch die zahlreichen Rückmeldungen aus den betroffenen Stadtteilen, welche nach dem Beginn der Verlagerung im Juli 2025 bei der Stadt Darmstadt eingegangen sind. In diesen wird in Wixhausen, insbesondere am Nordrand ein Anstieg der Fluglärmbelastung und der wahrgenommenen Überflüge geschildert. Aus Arheilgen und Kranichstein werden dagegen die dort wahrgenommenen Entlastungen rückgemeldet. Die positiven Rückmeldungen hielten sich hierbei mit den negativen Rückmeldungen die Waage. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Stellung der von Fluglärm betroffenen Kommunen und der Systematik bei der Erarbeitung von aktiven Schallschutzmaßnahmen am Flughafen Frankfurt ist keine realistische Alternative zur Verlagerung absehbar, von welcher alle von Fluglärm betroffenen Stadtteile gleichermaßen profitieren könnten. - 7 - Daher ist die Verlagerung bezogen auf die Gesamtheit des Darmstädter Nordens in der politischen Abwägung als vorteilhaft zu bewerten. Bei der kommenden Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt am 02. Dezember 2026 steht eine finale Beschlussfassung zur Verlagerung an, bei der sich die Stadt Darmstadt entsprechend der Beschlussfassung positionieren wird. Fakt ist, dass die Verlagerung eine Mehrbelastung des Wixhäuser Nordrandes mit sich bringt. Hinsichtlich der Situation in Wixhausen muss der künftige Fokus daher eindeutig darauf liegen die große Belastung durch schwere, ältere und damit laute Langstreckenflugzeuge, insbesondere in der Nacht signifikant abzusenken. Hierbei stehen der Flughafenbetreiber Fraport, seine Anteilseigner und auch die Lufthansa als größte Fluggesellschaft am Frankfurter Flughafen in besonderer Verantwortung. Auch das Land Hessen steht bei der aktuell laufenden Neuaufstellung des Lärmschutzbereichs für den Frankfurter Flughafen in der Verantwortung, hierdurch möglichst schnell die notwendige Grundlage für effektiven und schnellen Schutz durch passive Schallschutzmaßnahmen in den betroffenen Gebieten zu schaffen. Dezernat III Michael Kolmer Stadtrat

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