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Ergebnisse des Monitoringverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute Cindy S des Flughafens Frankfurt sowie Positionierung der Stadt Darmstadt im Rahmen der Fluglärmkommission Frankfurt
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Darmstadt |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats- an den Magistrat Beteiligt vor
geschäftsstelle: zur Kenntnis
Magistratsbeschlussfassung:
zur Beschlussfassung
08.10.2026
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
Amt: Umweltamt
zur Beschlussfassung
OBW bei abschl.
zur abschließenden Beschluss-
Beschlussfassung Magistrat
fassung Fachausschuss
Behandlung in Ja Nein
öffentl. Sitzung
Verteiler:
Ja Nein Vorlage-Nr. 2026/0277
Internetfähig
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-31 Sachkonto:
Betreff: Ergebnisse des Monitoringverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute Cindy S des
Flughafens Frankfurt sowie Positionierung der Stadt Darmstadt im Rahmen der
Fluglärmkommission Frankfurt
Vorlage vom: 07.10.2026
Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht über die Ergebnisse des Monitoringverfahrens zur Verlagerung der Abflugroute
Cindy S wird zur Kenntnis genommen.
2. Es wird beschlossen, dass die Stadt Darmstadt aufgrund der belegten Gesamtwirkung der
Verlagerung in der relevanten Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt am 02.12.2026
für eine dauerhafte Umsetzung der Verlagerung stimmt.
3. Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Darmstadt für eine Verbesserung der
Fluglärmbelastung durch stetige Reduzierung der alten und lauten Langstreckenflugzeuge
insbesondere in der Nacht einsetzt.
4. Es wird beschlossen, dass sich die Stadt Darmstadt für einen effektiven und schnellen
Schutz durch passive Schallschutzmaßnahmen einsetzt und die betroffenen Bürgerinnen
und Bürger hierzu stetig informiert.
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Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG-Emissionen: gering1) mittel/groß2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.10.2026:
Hintergründe der Verlagerung
Am 10.07.2025 begann der aktuelle Probebetrieb der verlagerten Abflugroute Cindy S des
Flughafens Frankfurt. Diesem gingen, nach dem Abbruch des ersten Probebetriebs im Januar
2021, neue Flugroutenkonstruktionen durch die zuständige Deutsche Flugsicherung (DFS)
voraus. Die Zielsetzung blieb dabei unverändert: die größtmögliche Entlastung der Region von
Fluglärm durch eine Verlagerung der Abflugroute in ein weniger dicht besiedeltes Gebiet (siehe
hierzu auch die Magistratsvorlage 2019/0016).
Am Frankfurter Flughafen werden aktive Schallschutzmaßnahmen, wie die Verlagerung der
Abflugroute Cindy S generell vom Forum Flughafen und Region (FFR) untersucht und
hinsichtlich Ihrer Wirkung geprüft. Auf dieser Basis trifft die Fluglärmkommission Frankfurt
(FLK) Empfehlungen an die DFS hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahme. Berechnet werden
hierbei durch das FFR die Werte des Frankfurter Fluglärmindexes, welcher am Tag die Anzahl
der durch Fluglärm Hochbelästigten und in der Nacht die zusätzlichen Aufwachreaktionen in
jeweils mehreren Pegelklassen angibt. Weiterführende Informationen hierzu unter:
https://www.umwelthaus.org/fluglaerm/basiswissen/was-ist-der-frankfurter-fluglaermindex-ffi-
20/
Für die Entscheidung über Flugrouten wird in Deutschland Fluglärm berechnet und nicht
gemessen, da nur Rechenmodelle eine langfristige, objektive und flächendeckende
Lärmbewertung ermöglichen. Messstationen registrieren naturgemäß alle Geräusche – etwa
Straßenverkehr, bellende Hunde oder Wind – und können Fluglärm oft nicht fehlerfrei von
solchen Fremdgeräuschen trennen, während Berechnungen auf einer einheitlichen und damit
vergleichbaren Datenbasis beruhen und so isoliert den tatsächlich verursachten Fluglärm
erfassen. Hierdurch haben beispielsweise sich im realen Flugbetrieb ändernde
Betriebsrichtungen, geänderte Flugziele und sich ändernde Flugzeugtypen für die zu
untersuchende Maßnahme keine überlagernden Effekte. Darüber hinaus garantieren
Berechnungen nach festen Richtlinien Rechtssicherheit und bundesweit einheitliche
Gleichbehandlung. Messstationen werden gleichwohl betrieben, jedoch vor allem zur
Überwachung der Flugrouten, zur Validierung der Rechenmodelle und zur Bereitstellung von
Live-Daten für Interessierte.
Die geplante Wirkung der Verlagerung war und ist eine maßgebliche Entlastung der
Gesamtregion in der Summe. Je nach Betrachtungsweise des Frankfurter Fluglärmindex bringt
die Verlagerung für bis zu 20.000 Personen eine Entlastung mit sich. Auf die Region betrachtet
wird neben Darmstadt auch die Stadt Weiterstadt entlastet. Bei der Betrachtung des
Darmstädter Nordens war davon auszugehen, dass Arheilgen und Kranichstein maßgeblich
entlastet werden. In Wixhausen wurde dagegen eine Verlagerung der Fluglärmbelastung vom
Süd- an den Nordrand prognostiziert, bei einer gleichbleiben Summe der Belastung in
Wixhausen insgesamt.
Um die Vorab-Berechnungen zu überprüfen, hat das Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH)
mehrere Messungen und Auswertungen durchgeführt: Über drei Monate hinweg wurde der
Fluglärm in Wixhausen und Arheilgen jeweils vor und nach der Verlagerung gemessen.
Zusätzlich wurde nach der Verlagerung eine weitere Fluglärm-Messung in Kranichstein
durchgeführt. Außerdem wurde ausgewertet, in welchen Höhen und auf welchen Strecken die
Flugzeuge abfliegen, dies unter anderem im Bereich Wixhausen. Die finalen Ergebnisse dieser
Auswertungen wurden im Rahmen der Sitzung der FLK am 16.09.2026 veröffentlicht, siehe
https://www.flk-frankfurt.de/seite/de/flk/2154/-/285_Sitzung_am_1692026.html
Als Ergänzung der temporären Fluglärmmessungen durch das UNH wurden durch das
Umweltamt der Stadt Darmstadt auch die städtischen Fluglärmmessstellen in Wixhausen und
Arheilgen ausgewertet. Die Ergebnisse wurden im Rahmen der Bürgerveranstaltung am
23.09.2026 in Wixhausen veröffentlicht.
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Ergebnisse des Monitoringverfahrens
Fluglärmmessungen
Durch das UNH wurden Auswertungen zu Dauerschallpegeln und Angaben zur Änderung der
mittleren Maximalpegel veröffentlicht. Der Hauptvorteil des Dauerschallpegels liegt darin, die
tatsächliche Lärmbelastung über einen längeren Zeitraum abzubilden, während der
Maximalpegel die Spitzenbelastungen im Fokus hat. Beim Dauerschallpegel fließen auch von
der Verlagerung unabhängige Faktoren (z.B. die Betriebsrichtung des Flughafens, sich
ändernde Flugziele, Wetterlagen, Beladungszustände und geopolitische Faktoren) mit Einfluss
auf die Abflugzahlen mit ein. Gemäß den Rückmeldungen aus der betroffenen Darmstädter
Bevölkerung werden insbesondere die Überflüge schwerer und lauter Langstrecken-Flugzeuge
in den Abendstunden als belastend beschrieben. Die Angaben im Folgenden beschränken sich
daher auf die Angaben der mittleren Maximalpegel dieser Flugzeuge. Durch das UNH wurden
auch leichtere Flugzeugtypen hinsichtlich der mittleren Maximalpegel ausgewertet und die
erwähnten Dauerschallpegel erhoben, welche unter https://www.flk-
frankfurt.de/seite/de/flk/2154/-/285_Sitzung_am_1692026.html eingesehen werden können.
Die Lage der einzelnen Messstellen (insgesamt sechs) lässt sich der Graphik entnehmen:
Hierbei ist zu beachten, dass ein direkter Vergleich der folgenden Messwerte schwer zu ziehen
ist, da es sich um unterschiedliche Messzeiträume handelt. Darüber hinaus orientieren sich die
städtischen Messstationen – anders als die UNH-Messungen – zwar an der DIN für
Fluglärmmessungen, erfüllen diese aber nicht vollständig, auch wenn die Mikrofone von hoher
Qualität sind und regelmäßig kalibriert werden.
Bei der UNH Messtelle im Bereich der Kranichsteiner Parkstraße konnten in der Nachher-
Messung aufgrund des hohen Abstands zur verlagerten Abflugroute keine ausreichend validen
Daten zur Angabe von mittleren Maximalpegeln gewonnen werden.
Bei der städtischen Messstation Bürgermeister Pohl Haus konnten bedingt durch die
Installation im Oktober 2025 nur Nachher-Daten erhoben werden. Hierbei deuten die mittleren
Maximalpegel darauf hin, dass sich die dortigen Werte an denen der städtischen Messstation
in der Wixhäuser Ostendstraße vor der Verlagerung orientieren.
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Stadt / Stadt /
Stadt /
Wixhausen UNH / UNH / Arheilgen
Wixhausen
BGM Pohl Wixhausen Arheilgen Bezirksver-
Ostendstraße
Haus waltung
Vorher 70,40 71,90 66,80 68,86
A330, Boeing 777
Nachher 70,70 72,10 68,99 62,50 60,85
Differenz +/- ./. +1,70 -2,91 -4,30 -8,01
Vorher 67,40 68,13 63,90 65,84
A350, Boeing 787
Nachher 67,15 69,00 65,50 59,80 57,93
Differenz +/- ./. +1,60 -2,63 -4,10 -7,91
Vorher 72,40 74,54 69,00 73,36
Airbus 340
Nachher 75,80 77,50 71,75 63,60 61,16
Differenz +/- ./. +5,10 -2,79 -5,40 -12,2
Vorher 76,50 77,02 72,40 75,34
Boeing 747-400
Nachher 76,85 78,50 74,90 66,60 65,37
Differenz +/- ./. +2,00 -2,12 -5,80 -9,97
Vorher 74,90 76,64 71,00 75,25
Boeing 747-800
Nachher 75,45 77,40 72,94 64,80 62,67
Differenz +/- ./. +2,50 -3,70 -6,20 -12,58
Vorher 71,40 72,76 67,30 71,32
Airbus A380
Nachher 72,74 74,30 70,79 61,70 61,93
Differenz +/- ./. +2,90 -1,97 -5,60 -9,39
Tabelle: Mittlere Maximalpegel LASMax in dB(A) sowie Differenzen zu mittleren Maximalpegel
LASMax in dB(A)
Flugspuren und Flughöhen
Die Auswertungen des UNH von Daten eines kompletten Jahres ergaben, dass sich durch die
Verlagerung praktisch keine Änderungen der Überflughöhen in dem für Wixhausen relevanten
Bereich ergaben. Auch bei der Einhaltung der Flugspuren ergab sich eine hohe Genauigkeit. Im
Vergleich zum ersten Probebetrieb ab dem Jahreswechsel 2020/2021 wurde bisweilen eine
merklich bessere Einhaltung der nominellen Flugspuren festgestellt.
Über dem Siedlungsgebiet von Wixhausen war ein Anstieg der direkten Überflüge von 1 auf 2,3
am Tag zu verzeichnen, dies lässt sich jedoch durch Direktfreigaben und sich eventuell
ändernden Flugzielen erklären. Direktfreigaben sind Einzelfreigaben durch DFS-Lotsen um die
Abflugroute in direkter Richtung des Flugziels zu verlassen. Diese sind tagsüber ab 6.000 Fuß
Flughöhe möglich.
Ergebnisse Bürgerveranstaltung 23.09.2026
Die Bürgerveranstaltung am 23.09.2026 richtete sich an alle betroffenen Bürgerinnen und
Bürger im Darmstädter Norden sowie Interessierte, auch aus dem gesamten Stadtgebiet. Um
möglichst viele Fragen im Rahmen der Veranstaltung beantworten zu können, wurde im Vorfeld
dazu aufgerufen Fragen einzureichen. Auch der Ortsbreirat Wixhausen hatte bereits im Juni
2026 einen umfangreichen Fragenkatalog erarbeitet. Die eingegangenen Fragen wurden zu
einem maßgeblichen Teil in die drei Vorträge der Fachexpertinnen und -experten im Verlauf der
Veranstaltung eingearbeitet und beantwortet.
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So wurden durch die Hessische Fluglärmschutzbeauftragte die historischen und rechtlichen
Hintergründe zur Verlagerung vorgestellt und auch auf das Thema passiver Schallschutz
eingegangen. Anschließend wurde durch einen Vertreter der wissenschaftlichen Begleitung des
FFR die Ergebnisse des Monitoringverfahrens dargestellt und erläutert, sowie abschließend
durch den städtischen Fluglärmbeauftragten die Ergebnisse der städtischen
Fluglärmmessungen präsentiert.
Im Anschluss folgte ein umfangreicher Block für die Fragenbereiche, die während der
Fachvorträge nicht aufgegriffen werden konnten. Aufgrund der Fülle an Fragen, sowohl die der
vorab eingereichten sowie derer, die während der Veranstaltung über ein online-Tool
eingereicht wurden, konnten nicht alle Fragen beantwortet werden.
Noch offen gebliebene Fragen werden daher im Laufe der nächsten Wochen schriftlich
beantwortet und sind unter www.darmstadt.de/fluglaerm für jeden einsehbar. Dort stehen
bereits seit dem 24.09.2026 die Präsentationen der Veranstaltung zur Verfügung.
Insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus dem nördlichen Teil von Wixhausen wurde
Kritik an den Ergebnissen des Monitorings, beziehungsweise der Position der Stadt Darmstadt
hinsichtlich der Verlagerung geübt.
Als Alternative zur Verlagerung wurde eine Aufstreuung der Abflüge über das restliche
Stadtgebiet gefordert. Diese Idee wurde bereits mehrmals vom FFR untersucht, seitens der
DFS wurde und wird die Maßnahme aufgrund der negativen Auswirkungen auf die
Abwicklungskapazität des Flughafens und aus Sicherheitsgründen abgelehnt und hat daher
keine Umsetzungschance.
Als weitere Alternative zur Verlagerung wurde aus der Bürgerschaft gefordert, eine
alternierende, also zeitlich abwechselnde Nutzung der aktuellen und einer neuen Abflugroute
südlich von Arheilgen über das Firmengelände von Merck und anschließend dem Bürgerpark
zu untersuchen. Bereits untersucht wurden in diesem Zusammenhang durch das FFR eine
abwechselnde Nutzung der aktuellen und der alten Routenführung. Die Berechnungen der
Auswirkungen auf den Fluglärm zeigen jedoch, dass die Gesamtbelastung in der Region - als
entscheidenden Maßstab - im Vergleich zur aktuell genutzten Verlagerung im relevanten Maße
ansteigen würde.
Auch bei dem neu eingebrachten Vorschlag wäre ähnliches zu erwarten, da insbesondere für
Weiterstadt, aber auch für dicht besiedelte Teile Darmstadts hierdurch eine höhere Belastung
zu erwarten ist.
Zusammenfassung
Die mit der Verlagerung der Abflugroute Cindy S im Darmstädter Norden erwarteten Effekte
sind nachweislich eingetreten. In Arheilgen und Kranichstein sind maßgebliche Entlastungen zu
verzeichnen, in Wixhausen ist eine Verlagerung der Fluglärmbelastung vom Süd- an den
Nordrand eingetreten. Das Monitoringverfahren hat gezeigt, dass sich bei den Flughöhen und
den Verläufen der Flugspuren keine signifikanten Abweichungen von den Erwartungen zeigen.
Dies wird auch untermauert durch die zahlreichen Rückmeldungen aus den betroffenen
Stadtteilen, welche nach dem Beginn der Verlagerung im Juli 2025 bei der Stadt Darmstadt
eingegangen sind. In diesen wird in Wixhausen, insbesondere am Nordrand ein Anstieg der
Fluglärmbelastung und der wahrgenommenen Überflüge geschildert. Aus Arheilgen und
Kranichstein werden dagegen die dort wahrgenommenen Entlastungen rückgemeldet. Die
positiven Rückmeldungen hielten sich hierbei mit den negativen Rückmeldungen die Waage.
Vor dem Hintergrund der rechtlichen Stellung der von Fluglärm betroffenen Kommunen und
der Systematik bei der Erarbeitung von aktiven Schallschutzmaßnahmen am Flughafen
Frankfurt ist keine realistische Alternative zur Verlagerung absehbar, von welcher alle von
Fluglärm betroffenen Stadtteile gleichermaßen profitieren könnten.
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Daher ist die Verlagerung bezogen auf die Gesamtheit des Darmstädter Nordens in der
politischen Abwägung als vorteilhaft zu bewerten.
Bei der kommenden Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt am 02. Dezember 2026 steht
eine finale Beschlussfassung zur Verlagerung an, bei der sich die Stadt Darmstadt
entsprechend der Beschlussfassung positionieren wird.
Fakt ist, dass die Verlagerung eine Mehrbelastung des Wixhäuser Nordrandes mit sich bringt.
Hinsichtlich der Situation in Wixhausen muss der künftige Fokus daher eindeutig darauf liegen
die große Belastung durch schwere, ältere und damit laute Langstreckenflugzeuge,
insbesondere in der Nacht signifikant abzusenken. Hierbei stehen der Flughafenbetreiber
Fraport, seine Anteilseigner und auch die Lufthansa als größte Fluggesellschaft am Frankfurter
Flughafen in besonderer Verantwortung.
Auch das Land Hessen steht bei der aktuell laufenden Neuaufstellung des Lärmschutzbereichs
für den Frankfurter Flughafen in der Verantwortung, hierdurch möglichst schnell die
notwendige Grundlage für effektiven und schnellen Schutz durch passive
Schallschutzmaßnahmen in den betroffenen Gebieten zu schaffen.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
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