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Widmung einer Straßenfläche im Bereich "Schützenstraße" im Ortsteil Börnecke

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBlankenburg
Datum2026-11-12
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Stadt Blankenburg (Harz) Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 2026/235 Fachbereich Stadtentwicklung Datum 22.10.2026 Einreicher/-in: Schauerhammer, Volker Wiedervorlage Aktenzeichen 62 20 01 / 01 / 26 Bezug-Nr. 2025/117 ISREK-konform ja nein Bemerkungen x Entspricht dem Leitbild 4 „Räumliche Schwerpunktsetzung in den Ortsteilen (Ortsteilprofile) erforderliche Mehrheit des aller Mitglieder des Gremiums beschließenden Gremiums anwesende Mitglieder des Gremiums Beratungsfolge Termin Status Abstimmung: Anw Ja Nein Enth Ortschaftsrat Börnecke 12.11.2026 öffentlich vorberatend Ausschuss für Umwelt- und 17.11.2026 öffentlich vorberatend Klimaschutz, Bau und Verkehr (Stadtentwicklungsausschuss) Haupt- und Finanzausschuss 24.11.2026 öffentlich beschließend (Hauptausschuss) Widmung einer Straßenfläche im Bereich "Schützenstraße" im Ortsteil Börnecke Beschlussvorschlag: Die Straßenverkehrsfläche in der Schützenstraße im Ortsteil Börnecke, Flur 19, Flurstück 1, beginnend am südlichen Ende des Flurstücks 182 Flur 20 und des Flurstücks 162/10, Flur 19 bis zum südlichen Ende des Flurstücks 185, Flur 20, (Anlage) wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)1 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und als Gemeindestraße § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA in seiner gültigen Fassung eingestuft. Finanzielle Auswirkungen: ja x nein 1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S 334), mehrfach geändert sowie §§ 9a und 37a bis 37f neu eingefügt durch Gesetz vom 25. Februar 2026 (GVBl. LSA S. 63) 2 1 Gesamtkosten der Maßnahmen 2 davon Zuschüsse 3 jährliche Folgekosten/- (Beschaffung – lasten Herstellungskosten) Land: € € € sonstige: € Veranschlagung im Produkt: Sachkonto: Teilhaushalt Nr.: Kostenstelle HH-Jahr: € ………………… ………………… Folgejahr: € ………………… Sach- und Rechtslage (Begründung): Anlass für die Widmung ist die Abrundungssatzung „Schützenstraße in Börnecke“ (Beschluss Nr. 2025/117). Durch die Widmung erhält die Straßenfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt. Erst dann sind die Regelungen eben dieses Gesetzes anwendbar. Gleichzeitig erfolgt die Einstufung als Gemeindestraße und die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis gemäß § 4 Abs. 2 StrG LSA. Auf der Straße „Schützenstraße“ soll nur der für ein allgemeines Wohngebiet notwendige Straßenverkehr stattfinden. Es findet Kfz-, insbesondere PKW-Verkehr statt, um die Belange der anliegenden Grundstücke zu bedienen, sowie Fußgänger- und Radverkehr. Straßenbaulastträger ist die Stadt Blankenburg (Harz). Die Widmung ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA eine Allgemeinverfügung und wird mit einer Rechtsbehelfserklärung versehen und ortsüblich bekanntgegeben. Die nächsten Schritte nach Beschlussfassung sind die amtliche Bekanntmachung und die Änderung im Straßenbestandsverzeichnis. gez. Heiko Breithaupt Anlage Flurkarte

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