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Widmung einer Straßenfläche im Bereich "Schützenstraße" im Ortsteil Börnecke
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Blankenburg |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Blankenburg (Harz)
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Nummer 2026/235
Fachbereich Stadtentwicklung Datum 22.10.2026
Einreicher/-in: Schauerhammer, Volker Wiedervorlage
Aktenzeichen 62 20 01 / 01 / 26
Bezug-Nr. 2025/117
ISREK-konform ja nein Bemerkungen
x Entspricht dem Leitbild 4 „Räumliche
Schwerpunktsetzung in den Ortsteilen
(Ortsteilprofile)
erforderliche Mehrheit des aller Mitglieder des Gremiums
beschließenden Gremiums anwesende Mitglieder des
Gremiums
Beratungsfolge Termin Status Abstimmung:
Anw Ja Nein Enth
Ortschaftsrat Börnecke 12.11.2026 öffentlich vorberatend
Ausschuss für Umwelt- und 17.11.2026 öffentlich vorberatend
Klimaschutz, Bau und Verkehr
(Stadtentwicklungsausschuss)
Haupt- und Finanzausschuss 24.11.2026 öffentlich beschließend
(Hauptausschuss)
Widmung einer Straßenfläche im Bereich "Schützenstraße" im Ortsteil Börnecke
Beschlussvorschlag:
Die Straßenverkehrsfläche in der Schützenstraße im Ortsteil Börnecke, Flur 19, Flurstück 1,
beginnend am südlichen Ende des Flurstücks 182 Flur 20 und des Flurstücks 162/10, Flur 19 bis
zum südlichen Ende des Flurstücks 185, Flur 20, (Anlage) wird gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1
Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)1 dem öffentlichen Verkehr gewidmet und
als Gemeindestraße § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA in seiner gültigen Fassung eingestuft.
Finanzielle Auswirkungen:
ja x nein
1 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. LSA S 334), mehrfach geändert
sowie §§ 9a und 37a bis 37f neu eingefügt durch Gesetz vom 25. Februar 2026 (GVBl. LSA S. 63)
2
1 Gesamtkosten der Maßnahmen 2 davon Zuschüsse 3 jährliche Folgekosten/-
(Beschaffung – lasten
Herstellungskosten)
Land:
€ € €
sonstige:
€
Veranschlagung im Produkt: Sachkonto:
Teilhaushalt Nr.: Kostenstelle
HH-Jahr: € …………………
…………………
Folgejahr: €
…………………
Sach- und Rechtslage (Begründung):
Anlass für die Widmung ist die Abrundungssatzung „Schützenstraße in Börnecke“ (Beschluss
Nr. 2025/117).
Durch die Widmung erhält die Straßenfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne
des Straßengesetzes Land Sachsen-Anhalt. Erst dann sind die Regelungen eben dieses
Gesetzes anwendbar. Gleichzeitig erfolgt die Einstufung als Gemeindestraße und die Aufnahme
in das Straßenbestandsverzeichnis gemäß § 4 Abs. 2 StrG LSA.
Auf der Straße „Schützenstraße“ soll nur der für ein allgemeines Wohngebiet notwendige
Straßenverkehr stattfinden. Es findet Kfz-, insbesondere PKW-Verkehr statt, um die Belange der
anliegenden Grundstücke zu bedienen, sowie Fußgänger- und Radverkehr.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Blankenburg (Harz).
Die Widmung ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 StrG LSA eine Allgemeinverfügung und wird mit einer
Rechtsbehelfserklärung versehen und ortsüblich bekanntgegeben.
Die nächsten Schritte nach Beschlussfassung sind die amtliche Bekanntmachung und die
Änderung im Straßenbestandsverzeichnis.
gez. Heiko Breithaupt
Anlage
Flurkarte
Text aus PDF extrahiert