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Bebauungsplan Nr. 01/22 "Wohnanlage Neue Friedensstraße", OT Hüttenrode, Blankenburg (Harz) mit Umweltbericht hier: Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung, Billigung Entwurf, Beteiligungen
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Blankenburg |
| Datum | 2026-11-12 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Blankenburg (Harz)
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Nummer 2026/232
Fachbereich Stadtentwicklung Datum 22.10.2026
Einreicher/-in: Schauerhammer, Volker Wiedervorlage
Aktenzeichen 61 26 02 01- Hü
Bezug-Nr. 403/2022
ISREK-konform ja nein Bemerkungen
x entspricht Leitbild 4 „Räumliche
Schwerpunktsetzung in den Ortsteilen“
erforderliche Mehrheit des aller Mitglieder des Gremiums
beschließenden Gremiums anwesende Mitglieder des
Gremiums
Beratungsfolge Termin Status Abstimmung:
Anw Ja Nein Enth
Ortschaftsrat Hüttenrode 12.11.2026 öffentlich vorberatend
Ausschuss für Umwelt- und 17.11.2026 öffentlich vorberatend
Klimaschutz, Bau und Verkehr
(Stadtentwicklungsausschuss)
Stadtrat Blankenburg (Harz) 03.12.2026 öffentlich beschließend
Bebauungsplan Nr. 01/22 "Wohnanlage Neue Friedensstraße", OT Hüttenrode,
Blankenburg (Harz) mit Umweltbericht
hier: Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung, Billigung Entwurf, Beteiligungen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt folgendes:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 01/22 "Wohnanlage Neue
Friedensstraße“, OT Hüttenrode, Blankenburg (Harz) mit Umweltbericht werden gem.
§ 1 Abs. 7 BauGB1 abgewogen (Anlage 1).
2. Der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht, Stand:
10/ 2026 (Anlage 2) werden gebilligt.
3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zu diesem Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form
einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-
Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)
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4. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
ja x nein
1 Gesamtkosten der Maßnahmen 2 davon Zuschüsse 3 jährliche Folgekosten/-
(Beschaffung – lasten
Herstellungskosten)
Land:
€ € €
sonstige:
€
Veranschlagung im Produkt: Sachkonto:
Teilhaushalt Nr.: Kostenstelle
HH-Jahr: € …………………
…………………
Folgejahr: €
…………………
Sach- und Rechtslage (Begründung):
Am 03.03.2022 wurde die Aufstellung und der Vorentwurf des Bebauungsplanes (B-Plan) durch
den Stadtrat beschlossen. Zu diesem Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung mit
textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, erfolgte die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 07.04.2022 bis 09.05.2022 in Form einer öffentlichen
Auslegung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben
vom 31.03.2022 beteiligt.
Im Flächennutzungsplan (FNP) Blankenburg (Harz), ist der betreffende Bereich als Wohnbau-
fläche dargestellt. Somit ist das geplante Vorhaben aus dem FNP entwickelt.
Die Belange des Umweltschutzes sind im Umweltbericht zusammengefasst.
Nach einer Verfahrenspause soll das B- Plan- Verfahren fortgesetzt und zum Abschluss gebracht
werden.
Der Stadtrat beschließt nun, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen
Stellungnahmen TÖB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (Anlage 1).
Stellungnahmen von Bürgern und Nachbargemeinden wurden nicht abgegeben.
Der vorliegende Entwurf des B- Planes, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen
Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, Stand: 10/2026 (Anlage 2) ist vom
Stadtrat zu billigen.
Gleichzeitig sind die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden daraufhin um Abgabe
ihrer Stellungnahme insbesondere im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes gebeten.
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Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung, die vorab im Amtsblatt
der Stadt Blankenburg (Harz) sowie auf der Homepage der Stadt ortsüblich bekanntgemacht
wird. Gleichzeitig werden die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt
(Anlage 3).
Daraufhin werden die weiteren Verfahrensschritte nach dem BauGB durchgeführt.
Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Blankenburg (Harz) wird gemäß § 11 BauGB vor
dem Satzungsbeschluss ein Städtebaulicher Vertrag zum B- Plan Nr. 01/22 "Wohnanlage Neue
Friedensstraße“, OT Hüttenrode, Blankenburg (Harz) abgeschlossen.
Darin wird sich der Vorhabenträger u.a. zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten
verpflichten.
gez. Heiko Breithaupt
Anlagen
1- Abwägungstabelle
2- Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht
3- umweltbezogene Stellungnahmen
Text aus PDF extrahiert