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Bebauungsplan Nr. 01/22 "Wohnanlage Neue Friedensstraße", OT Hüttenrode, Blankenburg (Harz) mit Umweltbericht hier: Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung, Billigung Entwurf, Beteiligungen

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBlankenburg
Datum2026-11-12
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Stadt Blankenburg (Harz) Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 2026/232 Fachbereich Stadtentwicklung Datum 22.10.2026 Einreicher/-in: Schauerhammer, Volker Wiedervorlage Aktenzeichen 61 26 02 01- Hü Bezug-Nr. 403/2022 ISREK-konform ja nein Bemerkungen x entspricht Leitbild 4 „Räumliche Schwerpunktsetzung in den Ortsteilen“ erforderliche Mehrheit des aller Mitglieder des Gremiums beschließenden Gremiums anwesende Mitglieder des Gremiums Beratungsfolge Termin Status Abstimmung: Anw Ja Nein Enth Ortschaftsrat Hüttenrode 12.11.2026 öffentlich vorberatend Ausschuss für Umwelt- und 17.11.2026 öffentlich vorberatend Klimaschutz, Bau und Verkehr (Stadtentwicklungsausschuss) Stadtrat Blankenburg (Harz) 03.12.2026 öffentlich beschließend Bebauungsplan Nr. 01/22 "Wohnanlage Neue Friedensstraße", OT Hüttenrode, Blankenburg (Harz) mit Umweltbericht hier: Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung, Billigung Entwurf, Beteiligungen Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt folgendes: 1. Die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 01/22 "Wohnanlage Neue Friedensstraße“, OT Hüttenrode, Blankenburg (Harz) mit Umweltbericht werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB1 abgewogen (Anlage 1). 2. Der Entwurf des o.g. Bebauungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht, Stand: 10/ 2026 (Anlage 2) werden gebilligt. 3. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird zu diesem Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 2 Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) 2 4. Parallel dazu wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen: ja x nein 1 Gesamtkosten der Maßnahmen 2 davon Zuschüsse 3 jährliche Folgekosten/- (Beschaffung – lasten Herstellungskosten) Land: € € € sonstige: € Veranschlagung im Produkt: Sachkonto: Teilhaushalt Nr.: Kostenstelle HH-Jahr: € ………………… ………………… Folgejahr: € ………………… Sach- und Rechtslage (Begründung): Am 03.03.2022 wurde die Aufstellung und der Vorentwurf des Bebauungsplanes (B-Plan) durch den Stadtrat beschlossen. Zu diesem Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 07.04.2022 bis 09.05.2022 in Form einer öffentlichen Auslegung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben vom 31.03.2022 beteiligt. Im Flächennutzungsplan (FNP) Blankenburg (Harz), ist der betreffende Bereich als Wohnbau- fläche dargestellt. Somit ist das geplante Vorhaben aus dem FNP entwickelt. Die Belange des Umweltschutzes sind im Umweltbericht zusammengefasst. Nach einer Verfahrenspause soll das B- Plan- Verfahren fortgesetzt und zum Abschluss gebracht werden. Der Stadtrat beschließt nun, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen TÖB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (Anlage 1). Stellungnahmen von Bürgern und Nachbargemeinden wurden nicht abgegeben. Der vorliegende Entwurf des B- Planes, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, Stand: 10/2026 (Anlage 2) ist vom Stadtrat zu billigen. Gleichzeitig sind die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden daraufhin um Abgabe ihrer Stellungnahme insbesondere im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes gebeten. 3 Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung, die vorab im Amtsblatt der Stadt Blankenburg (Harz) sowie auf der Homepage der Stadt ortsüblich bekanntgemacht wird. Gleichzeitig werden die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt (Anlage 3). Daraufhin werden die weiteren Verfahrensschritte nach dem BauGB durchgeführt. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Blankenburg (Harz) wird gemäß § 11 BauGB vor dem Satzungsbeschluss ein Städtebaulicher Vertrag zum B- Plan Nr. 01/22 "Wohnanlage Neue Friedensstraße“, OT Hüttenrode, Blankenburg (Harz) abgeschlossen. Darin wird sich der Vorhabenträger u.a. zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten. gez. Heiko Breithaupt Anlagen 1- Abwägungstabelle 2- Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht 3- umweltbezogene Stellungnahmen

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