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Vorschlag zur Berufung eines ehrenamtlichen Ortschronisten / einer ehrenamtlichen Ortschronistin gemäß § 1 Abs. 2 der Ortschronistensatzung der Stadt Blankenburg (Harz)

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBlankenburg
Datum2026-11-11
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Stadt Blankenburg (Harz) Der Bürgermeister Beschlussvorlage Nummer 2026/251 Bürgermeister Datum 26.10.2026 Einreicher/-in: Breithaupt, Heiko Wiedervorlage Aktenzeichen 10 00 08 Bezug-Nr. ISREK-konform ja nein Bemerkungen Nicht relevant erforderliche Mehrheit des aller Mitglieder des Gremiums beschließenden Gremiums anwesende Mitglieder des Gremiums Beratungsfolge Termin Status Abstimmung: Anw Ja Nein Enth Ortschaftsrat Heimburg 11.11.2026 öffentlich beschließend Vorschlag zur Berufung eines ehrenamtlichen Ortschronisten / einer ehrenamtlichen Ortschronistin gemäß § 1 Abs. 2 der Ortschronistensatzung der Stadt Blankenburg (Harz) Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat Heimburg beschließt, dem Bürgermeister der Stadt Blankenburg (Harz) gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung über die Berufung und Arbeit der ehrenamtlichen Ortschronisten der Stadt Blankenburg (Harz) vorzuschlagen, Herrn/Frau ….. für die Dauer von fünf Jahren zur ehrenamtlichen Ortschronistin / zum ehrenamtlichen Ortschronisten des Ortsteils Heimburg zu berufen. Finanzielle Auswirkungen: x ja nein 1 Gesamtkosten der Maßnahmen 2 davon Zuschüsse 3 jährliche Folgekosten/- (Beschaffung – lasten Herstellungskosten) Land: € € € sonstige: € 2 Veranschlagung im Produkt: Sachkonto: Teilhaushalt Nr.: Kostenstelle HH-Jahr: € ………………… ………………… Folgejahr: € ………………… Gemäß § 4 der Satzung wird den Ortschronisten ein jährliches Budget gewährt. Die finanziellen Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung der Stadt Blankenburg (Harz) zu berücksichtigen. Sach- und Rechtslage (Begründung): Die Stadt Blankenburg (Harz) hat mit der Satzung über die Berufung und Arbeit der ehrenamtlichen Ortschronisten die Voraussetzungen für die Berufung und die Aufgabenwahrnehmung der ehrenamtlichen Ortschronisten der Stadt einschließlich ihrer Ortsteile geregelt. Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung regelt diese die Berufung sowie die Aufgabenwahrnehmung der ehrenamtlichen Ortschronisten der Stadt Blankenburg (Harz) einschließlich ihrer Ortsteile. Nach § 1 Abs. 2 der Satzung werden die Ortschronisten durch den Bürgermeister für die Dauer von fünf Jahren berufen. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag des jeweiligen Ortschaftsrates. Für die Kernstadt erfolgt der Vorschlag durch den Hauptausschuss. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird das in § 1 Abs. 2 der Satzung vorgesehene Vorschlagsverfahren durchgeführt. Der zuständige Ortschaftsrat beziehungsweise der Hauptausschuss unterbreitet dem Bürgermeister einen konkreten Vorschlag für die Berufung einer geeigneten Person. Die vorgeschlagene Person soll seine Eignung zum Ortschronisten nachweisen. Die Aufgaben ergeben sich aus § 2 der Satzung. Danach wirken die Ortschronisten an der Erstellung, Pflege und Fortschreibung der Chroniken mit. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Dokumentation des örtlichen Geschehens in Wort und Bild, die Erfassung bedeutsamer Ereignisse und Veranstaltungen sowie ortsbildprägender baulicher Entwicklungen. Darüber hinaus ergänzen sie bestehende historische Chroniken durch eigene Recherchen. Die Tätigkeit erfolgt in Abstimmung mit dem Archiv der Stadt. Die ehrenamtliche Tätigkeit, die Rechte und Pflichten sowie die Kostenerstattung richten sich nach §§ 3 und 4 der Satzung. Die vorgeschlagene Berufung dient damit der kontinuierlichen Dokumentation und Bewahrung der Ortsgeschichte und der Sicherung des kulturellen Erbes der Stadt Blankenburg (Harz) und ihrer Ortsteile. gez. Heiko Breithaupt

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