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Vorschlag zur Berufung eines ehrenamtlichen Ortschronisten / einer ehrenamtlichen Ortschronistin gemäß § 1 Abs. 2 der Ortschronistensatzung der Stadt Blankenburg (Harz)
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Blankenburg |
| Datum | 2026-11-11 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Blankenburg (Harz)
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Nummer 2026/251
Bürgermeister Datum 26.10.2026
Einreicher/-in: Breithaupt, Heiko Wiedervorlage
Aktenzeichen 10 00 08
Bezug-Nr.
ISREK-konform ja nein Bemerkungen
Nicht relevant
erforderliche Mehrheit des aller Mitglieder des Gremiums
beschließenden Gremiums anwesende Mitglieder des
Gremiums
Beratungsfolge Termin Status Abstimmung:
Anw Ja Nein Enth
Ortschaftsrat Heimburg 11.11.2026 öffentlich beschließend
Vorschlag zur Berufung eines ehrenamtlichen Ortschronisten / einer ehrenamtlichen
Ortschronistin gemäß § 1 Abs. 2 der Ortschronistensatzung der Stadt Blankenburg (Harz)
Beschlussvorschlag:
Der Ortschaftsrat Heimburg beschließt, dem Bürgermeister der Stadt Blankenburg (Harz) gemäß
§ 1 Abs. 2 der Satzung über die Berufung und Arbeit der ehrenamtlichen Ortschronisten der Stadt
Blankenburg (Harz) vorzuschlagen,
Herrn/Frau …..
für die Dauer von fünf Jahren zur ehrenamtlichen Ortschronistin / zum ehrenamtlichen
Ortschronisten des Ortsteils Heimburg zu berufen.
Finanzielle Auswirkungen:
x ja nein
1 Gesamtkosten der Maßnahmen 2 davon Zuschüsse 3 jährliche Folgekosten/-
(Beschaffung – lasten
Herstellungskosten)
Land:
€ € €
sonstige:
€
2
Veranschlagung im Produkt: Sachkonto:
Teilhaushalt Nr.: Kostenstelle
HH-Jahr: € …………………
…………………
Folgejahr: €
…………………
Gemäß § 4 der Satzung wird den Ortschronisten ein jährliches Budget gewährt. Die finanziellen
Auswirkungen sind im Rahmen der Haushaltsplanung der Stadt Blankenburg (Harz) zu
berücksichtigen.
Sach- und Rechtslage (Begründung):
Die Stadt Blankenburg (Harz) hat mit der Satzung über die Berufung und Arbeit der
ehrenamtlichen Ortschronisten die Voraussetzungen für die Berufung und die
Aufgabenwahrnehmung der ehrenamtlichen Ortschronisten der Stadt einschließlich ihrer
Ortsteile geregelt.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung regelt diese die Berufung sowie die Aufgabenwahrnehmung der
ehrenamtlichen Ortschronisten der Stadt Blankenburg (Harz) einschließlich ihrer Ortsteile.
Nach § 1 Abs. 2 der Satzung werden die Ortschronisten durch den Bürgermeister für die Dauer
von fünf Jahren berufen. Die Berufung erfolgt auf Vorschlag des jeweiligen Ortschaftsrates. Für
die Kernstadt erfolgt der Vorschlag durch den Hauptausschuss.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird das in § 1 Abs. 2 der Satzung vorgesehene
Vorschlagsverfahren durchgeführt. Der zuständige Ortschaftsrat beziehungsweise der
Hauptausschuss unterbreitet dem Bürgermeister einen konkreten Vorschlag für die Berufung
einer geeigneten Person.
Die vorgeschlagene Person soll seine Eignung zum Ortschronisten nachweisen.
Die Aufgaben ergeben sich aus § 2 der Satzung. Danach wirken die Ortschronisten an der
Erstellung, Pflege und Fortschreibung der Chroniken mit. Zu ihren Aufgaben gehören
insbesondere die Dokumentation des örtlichen Geschehens in Wort und Bild, die Erfassung
bedeutsamer Ereignisse und Veranstaltungen sowie ortsbildprägender baulicher Entwicklungen.
Darüber hinaus ergänzen sie bestehende historische Chroniken durch eigene Recherchen. Die
Tätigkeit erfolgt in Abstimmung mit dem Archiv der Stadt.
Die ehrenamtliche Tätigkeit, die Rechte und Pflichten sowie die Kostenerstattung richten sich
nach §§ 3 und 4 der Satzung.
Die vorgeschlagene Berufung dient damit der kontinuierlichen Dokumentation und Bewahrung
der Ortsgeschichte und der Sicherung des kulturellen Erbes der Stadt Blankenburg (Harz) und
ihrer Ortsteile.
gez. Heiko Breithaupt
Text aus PDF extrahiert