Startseite › Barßel › Dokument

Beschlussfassung zur Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBarßel
Datum2026-11-04
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Beschlussfassung zur Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden Vorlage Nr.: 2026/103 Fachbereich: Hauptamt Sachbearbeiter: Sope, Michael Sach- und Rechtslage: Gemäß § 61 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat über die Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden. Stellvertreter können nur Ratsfrauen und Ratsherren sein. Beschlüsse bezüglich der Stellvertretung werden gemäß § 66 NKomVG mit einfacher Mehrheit gefasst. Es wird offen abgestimmt. Sinnvoll ist im ersten Schritt die Beschlussfassung hinsichtlich der Anzahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter der oder des Ratsvorsitzenden. Im zweiten Schritt kann die Beschlussfassung für das Amt der oder des 1. stellvertretenden Ratsvorsitzenden erfolgen. Gegebenenfalls im dritten Schritt die Beschlussfassung für das Amt der oder des 2. stellvertretenden Ratsvorsitzenden. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. Beschlussvorschlag: Erfolgt in der Sitzung. (Bürgermeister) (Sachbearbeiter) Beratung / Datum Abstimmungsergebnis Entscheidung RAT 04.11.2026 Ja: Nein: Enth.:

Text aus PDF extrahiert