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Beschlussfassung zur Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Barßel |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussfassung zur Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden
Vorlage Nr.: 2026/103
Fachbereich: Hauptamt Sachbearbeiter: Sope, Michael
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 61 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der
Rat über die Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden. Stellvertreter können nur Ratsfrauen
und Ratsherren sein.
Beschlüsse bezüglich der Stellvertretung werden gemäß § 66 NKomVG mit einfacher Mehrheit
gefasst. Es wird offen abgestimmt.
Sinnvoll ist im ersten Schritt die Beschlussfassung hinsichtlich der Anzahl der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter der oder des Ratsvorsitzenden.
Im zweiten Schritt kann die Beschlussfassung für das Amt der oder des 1. stellvertretenden
Ratsvorsitzenden erfolgen.
Gegebenenfalls im dritten Schritt die Beschlussfassung für das Amt der oder des 2.
stellvertretenden Ratsvorsitzenden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Erfolgt in der Sitzung.
(Bürgermeister) (Sachbearbeiter)
Beratung / Datum Abstimmungsergebnis
Entscheidung
RAT 04.11.2026 Ja: Nein: Enth.:
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