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Wahl der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Barßel |
| Datum | 2026-11-04 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Wahl der Ratsvorsitzenden oder des Ratsvorsitzenden
Vorlage Nr.: 2026/102
Fachbereich: Hauptamt Sachbearbeiter: Sope, Michael
Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 61 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wählt der Rat
nach der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren in seiner ersten Sitzung aus der Mitte
der Ratsfrauen und Ratsherren die Ratsvorsitzende oder den Ratsvorsitzenden für die Dauer der
Wahlperiode. Die Wahl wird von dem Mitglied (einschl. HVB) geleitet, das der Vertretung die
längste Zeit angehört und hierzu bereit ist; bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit ist das
Lebensalter entscheidend. Wird der Wahlleiter selbst Kandidat, so unterliegt er einem
Mitwirkungsverbot und muss die Sitzungsleitung an das nächste hierzu bereite Mitglied nach
vorstehend genannter Reihenfolge abgeben.
Gemäß § 67 NKomVG wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch
Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines
Ratsmitglieds wird geheim gewählt. Im Falle der geheimen Wahl bestimmt die Wahlleiterin
oder der Wahlleiter (sh. oben) zwei Stimmzählerinnen oder Stimmzähler.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Bezugspunkt ist
die gesetzliche bzw. per Satzung festgelegte Mitgliederzahl (Gemeinderat Barßel: 29). Wird
dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im
zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im
zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht in diesem Fall die
Wahlleiterin oder der Wahlleiter (sh. oben).
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Erfolgt in der Sitzung.
(Bürgermeister) (Sachbearbeiter)
Beratung / Datum Abstimmungsergebnis
Entscheidung
RAT 04.11.2026 Ja: Nein: Enth.:
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