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Doppelhaushalt 2026/27 - Erster Nachtragshaushalt für 2026
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Baden-Baden |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Drucksache-Nr.
Beschlussvorlage
26.416
Dienststelle Datum
Haushalt und Beteiligungen 14.10.2026
Beratungsfolge öff nichtöff. Sitzungstermin
Verwaltungs-, Finanz- und Haushaltsstruk- X 09.11.2026 2
turausschuss
Gemeinderat X 23.11.2026 5
Betreff
Doppelhaushalt 2026/27 - Erster Nachtragshaushalt für 2026
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die erste Nachtragshaushaltssatzung (Anlage 2) mit erstem
Nachtragshaushalt (Anlage 3) zum Doppelhaushalt 2026/27 für 2026.
Beratungsergebnis
Gremium Sitzung am TOP
Einstimmig Mit Stimmen- Anzahl Anzahl Anzahl Laut Beschluss- Abweichender Be-
mehrheit Ja Nein Enthaltungen vorschlag schluss
(siehe Protokoll)
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Drucksache-Nr. 26.416
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? nein ja, weitere Ausführungen
Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss (Kostenschätzung)
Baubeschluss (Kostenberechnung)
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme insgesamt:
Kosten/Einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?
ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei
Sachkonto:
Kostenstelle / Investition:
Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?
ja nein, überplanmäßige Auszahlung
Höhe von
Deckung bei
Sachkonto:
Kostenstelle / Investition:
erwartete Mindereinnahme:
nein: Ist eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich?
nein ja bei
Sachkonto:
Kostenstelle / Investition:
Deckung durch
Sachkonto:
Kostenstelle / Investition:
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?
nein ja, Personalkosten
Sachkosten
Abschreibungen
Feststellungen zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (Raumprogramme, Kennzahlen, u.ä.):
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme)?
nein ja,
Name:
Höhe:
Sachkonto
Kostenstelle
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?
nein ja
Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Siehe Anlage
Auswirkungen auf den Klimaschutz: positiv x keine negativ
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Drucksache-Nr. 26.416
Beschreibung des Sachverhalts:
Der Nachtragshaushalt dient insbesondere zur Veranschlagung der Mittel für die Zwei-
Standort-Lösung für die Hauptfeuerwache. Dies ist erforderlich für den Mittelabruf aus dem
Bundes-Sondervermögen.
Weiterhin sollen wesentliche Abweichungen, die sich unterjährig ergaben, abgebildet wer-
den, um den reduzierten Finanzierungsbedarf zu dokumentieren und dem Regierungsprä-
sidium vorzulegen.
In der Sitzung des Gemeinderates am 19.10.2026 wurde die Umsetzung der Zwei-Stand-
ort-Lösung für die Hauptfeuerwache beschlossen.
Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungs-
gesetz (LuKIFG, Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität) ver-
wendet werden. Zum Abruf dieser Mittel ist eine haushaltrechtliche Ermächtigung der Maß-
nahme erforderlich. Hierzu dient der vorgelegte Nachtragshaushalt.
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Doppel-Haushalt 2026/27 war die Maß-
nahme noch nicht so weit fortgeschritten, um sie in den Haushalt aufnehmen zu können.
Insbesondere lag noch keine vertiefte Machbarkeitsuntersuchung vor. Aufgrund der Finan-
zierung über Fördermittel aus dem LUKIFG, sowie in geringerem Maß aus anderen För-
derungen, entsteht hierdurch kein zusätzliche Finanzierungsbedarf im Haushalt.
Bezüglich der sonstigen Änderungen wurde im Wesentlichen bereits im Rahmen des Halb-
jahresberichtes informiert (Sitzung des VFHA im September).
Teilweise ergaben sich weitere Änderungen oder Anpassungen. Insbesondere kann mit
einer weiteren Steigerung der Gewerbesteuer gerechnet werden. Die Verwaltung geht ak-
tuell von 87,5 Mio. € an Erträgen aus Gewerbesteuer aus (HH-Ansatz bisher 78 Mio. €,
Prognose Halbjahresbericht 85,5 Mio. €).
Die einzelnen geänderten Positionen können der Anlage 1 entnommen werden.
Infolge der Änderungen ist das ordentliche Ergebnis nahezu ausgeglichen (Fehlbetrag ca.
1 Mio. T€). Die Kreditermächtigung kann um 9,5 Mio. € auf 11,5 Mio. € reduziert werden.
Die in den Folgejahren erforderlichen Beträge für die Umbaumaßnahmen für die Haupt-
feuerwache machen entsprechende Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 17,9 Mio.
€ erforderlich.
Auch diese werden insbesondere durch LUKIFG-Mittel gegenfinanziert.
Zudem ist eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Erweiterung der
Grundschule Sandweier für den Ganztagesbetrieb erforderlich, da die in 2026 veran-
schlagten Mittel erst 2028 abfließen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Liste Nachtragshaushalt 2026 Baden-Baden
Anlage 2: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026
Anlage 3: 1. Nachtragshaushaltsplan 2026
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