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Doppelhaushalt 2026/27 - Erster Nachtragshaushalt für 2026

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBaden-Baden
Datum2026-11-09
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Drucksache-Nr. Beschlussvorlage 26.416 Dienststelle Datum Haushalt und Beteiligungen 14.10.2026 Beratungsfolge öff nichtöff. Sitzungstermin Verwaltungs-, Finanz- und Haushaltsstruk- X 09.11.2026 2 turausschuss Gemeinderat X 23.11.2026 5 Betreff Doppelhaushalt 2026/27 - Erster Nachtragshaushalt für 2026 Beschlussvorschlag Der Gemeinderat beschließt die erste Nachtragshaushaltssatzung (Anlage 2) mit erstem Nachtragshaushalt (Anlage 3) zum Doppelhaushalt 2026/27 für 2026. Beratungsergebnis Gremium Sitzung am TOP Einstimmig Mit Stimmen- Anzahl Anzahl Anzahl Laut Beschluss- Abweichender Be- mehrheit Ja Nein Enthaltungen vorschlag schluss (siehe Protokoll) Seite 1 von 3 Drucksache-Nr. 26.416 Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? nein ja, weitere Ausführungen Es handelt sich um einen Grundsatzbeschluss (Kostenschätzung) Baubeschluss (Kostenberechnung) Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme insgesamt: Kosten/Einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr: Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? ja, Haushaltsansatz insgesamt: bei Sachkonto: Kostenstelle / Investition: Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? ja nein, überplanmäßige Auszahlung Höhe von Deckung bei Sachkonto: Kostenstelle / Investition: erwartete Mindereinnahme: nein: Ist eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich? nein ja bei Sachkonto: Kostenstelle / Investition: Deckung durch Sachkonto: Kostenstelle / Investition: Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? nein ja, Personalkosten Sachkosten Abschreibungen Feststellungen zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (Raumprogramme, Kennzahlen, u.ä.): Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse, Förderprogramme)? nein ja, Name: Höhe: Sachkonto Kostenstelle Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? nein ja Ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: Siehe Anlage Auswirkungen auf den Klimaschutz: positiv x keine negativ Seite 2 von 3 Drucksache-Nr. 26.416 Beschreibung des Sachverhalts: Der Nachtragshaushalt dient insbesondere zur Veranschlagung der Mittel für die Zwei- Standort-Lösung für die Hauptfeuerwache. Dies ist erforderlich für den Mittelabruf aus dem Bundes-Sondervermögen. Weiterhin sollen wesentliche Abweichungen, die sich unterjährig ergaben, abgebildet wer- den, um den reduzierten Finanzierungsbedarf zu dokumentieren und dem Regierungsprä- sidium vorzulegen. In der Sitzung des Gemeinderates am 19.10.2026 wurde die Umsetzung der Zwei-Stand- ort-Lösung für die Hauptfeuerwache beschlossen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungs- gesetz (LuKIFG, Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität) ver- wendet werden. Zum Abruf dieser Mittel ist eine haushaltrechtliche Ermächtigung der Maß- nahme erforderlich. Hierzu dient der vorgelegte Nachtragshaushalt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Doppel-Haushalt 2026/27 war die Maß- nahme noch nicht so weit fortgeschritten, um sie in den Haushalt aufnehmen zu können. Insbesondere lag noch keine vertiefte Machbarkeitsuntersuchung vor. Aufgrund der Finan- zierung über Fördermittel aus dem LUKIFG, sowie in geringerem Maß aus anderen För- derungen, entsteht hierdurch kein zusätzliche Finanzierungsbedarf im Haushalt. Bezüglich der sonstigen Änderungen wurde im Wesentlichen bereits im Rahmen des Halb- jahresberichtes informiert (Sitzung des VFHA im September). Teilweise ergaben sich weitere Änderungen oder Anpassungen. Insbesondere kann mit einer weiteren Steigerung der Gewerbesteuer gerechnet werden. Die Verwaltung geht ak- tuell von 87,5 Mio. € an Erträgen aus Gewerbesteuer aus (HH-Ansatz bisher 78 Mio. €, Prognose Halbjahresbericht 85,5 Mio. €). Die einzelnen geänderten Positionen können der Anlage 1 entnommen werden. Infolge der Änderungen ist das ordentliche Ergebnis nahezu ausgeglichen (Fehlbetrag ca. 1 Mio. T€). Die Kreditermächtigung kann um 9,5 Mio. € auf 11,5 Mio. € reduziert werden. Die in den Folgejahren erforderlichen Beträge für die Umbaumaßnahmen für die Haupt- feuerwache machen entsprechende Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 17,9 Mio. € erforderlich. Auch diese werden insbesondere durch LUKIFG-Mittel gegenfinanziert. Zudem ist eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung (VE) für die Erweiterung der Grundschule Sandweier für den Ganztagesbetrieb erforderlich, da die in 2026 veran- schlagten Mittel erst 2028 abfließen werden. Anlagen: Anlage 1: Liste Nachtragshaushalt 2026 Baden-Baden Anlage 2: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 Anlage 3: 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 Seite 3 von 3

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