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Jahresabschluss 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Bad Lippspringe

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeBad Lippspringe
Datum2026-11-05
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Beschlussvorlage der Verwaltung Drucksache-Nr.: 2026/226 Fachbereich: Abwasserwerk Datum: 19.10.2026 Sitzung am Beratungsorgan / Beschlussorgan Beratungsstatus 05.11.2026 Betriebsausschuss Abwasserwerk öffentlich vorberatend 16.11.2026 Rat der Stadt öffentlich beschließend Tagesordnungspunkt: Jahresabschluss 2025 für den Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Bad Lippspringe Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss empfiehlt zu beschließen, der Rat der Stadt beschließt: Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserwerk wird gemäß § 26 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung NRW festgestellt und der geprüfte Lagebericht wird zur Kenntnis genommen. Der ausgewiesene Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 502.151,21 € wird dem Gewinnvortrag zugeführt. Ein Betrag in Höhe von 306.780,00 € für die Verzinsung des Eigenkapitals wird an den städtischen Haushalt abgeführt. Die Differenz zwischen dem Jahresüberschuss und der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 195.371,21 € wird in die Gebührenausgleichsrücklage eingestellt. Dadurch verändert sich die Gebührenausgleichsrücklage von 373.682,48 € auf 569.053,69 €. Der Rat beschließt gemäß § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW die Entlastung des Werksausschusses für das Geschäftsjahr 2025. Begründung: Der Jahresabschluss 2025 des Eigenbetriebs Abwasserwerk wurde von Wirtschaftsprüfer Dr. Hans-Georg Naarmann geprüft. In der Sitzung des Werksauschusses am 05.11.26 wird er von Dr. Naarmann zur Beratung und Beschlussfassung detailliert vorgestellt. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 und eine zusammenfassende Tischvorlage ist dieser Vorlage beigefügt. Bearbeiter/in Amtsleiter/in Bürgermeister

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