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Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2028
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Amt Lütau |
| Datum | 2026-11-05 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Amt Lütau
Der Amtsvorsteher
Beschlussvorlage
Abteilung, Verfasser Datum Vorlage-Nr.:
Verfassung, Personal öffentlich
13.10.2026 2026/273
Rienecker, Christina
Beratungs-
Beratungsfolge TOP Sitzungstermin
ergebnis
Amtsausschuss
7 05.11.2026 beschließend
Lütau
Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2028
Beschlussentwurf:
Der Amtsausschuss wählt gem. § 13 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) folgende
7 Beisitzer in den Gemeindewahlausschusses des Amtes Lütau für die Kommunalwahl 2028.
Henning Reinstorf Buchhorst
Jens Möller Buchhorst
Marcel Helm Dalldorf
Michael Götsch Dalldorf
Eckhart Porth Juliusburg
Dieter Haupt Juliusburg
Reinhard Twesten Krüzen
Joachim Radünz Krukow
Jürgen Awe Lütau
Marco Haralambous Schnakenbek
Die Personen, die nicht als Beisitzer in den Gemeindewahlausschuss gewählt wurden, sind
als stellvertretende Beisitzer gewählt.
Der Bürgermeister der Stadt Lauenburg/Elbe nimmt anstelle des Amtsvorstehers die
Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahr.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Begründung:
Für die Kommunalwahl 2028 ist bereits jetzt schon ein Gemeindewahlausschuss zu wählen.
Hintergrund dafür ist, dass verschiedene Änderungen des Kommunalrechts geplant sind.
Die Gemeindevertretungen haben die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen
vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss (Gemeindewahlausschuss des Amtes
Lütau) übertragen.
Gemäß § 13 des GKWG gehören dem Gemeindewahlausschuss für ehrenamtliche
amtsangehörige Gemeinden der Amtsvorsteher als Wahlleiter und Vorsitzender sowie
mindestens sechs Beisitzerinnen oder Beisitzer an.
Da die Stadt Lauenburg/Elbe die Verwaltung des Amtes Lütau nach § 19 a des Gesetzes über
kommunale Zusammenarbeit übernimmt, nimmt der Bürgermeister der Stadt
Lauenburg/Elbe anstelle des Amtsvorstehers nach § 13a die Aufgaben des
Gemeindewahlleiters wahr.
Der Amtsausschuss wählt die Beisitzerinnen und Beisitzer aus dem Kreis der
Wahlberechtigten.
Dem Gemeindewahlausschuss dürfen keine Personen angehören, die als Bewerberinnen
oder Bewerber vorgeschlagen sind bzw. werden.
Die wesentlichen Aufgaben des Gemeindewahlausschusses bestehen in der Einteilung der
Wahlbezirke, Zulassung der Wahlvorschläge und Feststellung des endgültigen
Wahlergebnisses.
Lü t t ge
Amtsvorsteher
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