Startseite › Hannover › Dokument
Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer Einwohner*innen-Fragestunde im Stadtbezirksrat Nord
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Hannover |
| Datum | 2026-11-09 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschluss-
b
drucksache
Landeshauptstadt
In den Stadtbezirksrat Nord
Nr. 15-2026/2026
Anzahl der Anlagen 0
Zu TOP
Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer Einwohner*innen-Fragestunde im Stadtbezirksrat
Nord
Antrag,
zu beschließen:
1. Der Stadtbezirksrat Nord führt gem. § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der
Landeshauptstadt Hannover eine Einwohner*innenfragestunde durch.
2. Die Fragestunde dauert maximal 45 Minuten und wird vor Eintritt in die Sachthemen
durchgeführt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Teilnahme an Einwohner*innenfragestunden unterliegt keinen geschlechtsspezifischen
Gesichtspunkten.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Es entstehen keine Auswirkungen auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Gemäß § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover kann
der Stadtbezirksrat Nord die Durchführung einer Einwohner*innenfragestunde beschließen.
Er hatte dies in der letzten Wahlperiode beschlossen. Der jetzt konstituierte Bezirksrat muss
erneut darüber beschließen, ob diese Fragestunde weiterhin durchgeführt werden soll.
18.62.13
Hannover / 20.10.2026
- 1 -
Text aus PDF extrahiert