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Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer Einwohner*innen-Fragestunde im Stadtbezirksrat Nord

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeHannover
Datum2026-11-09
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Beschluss- b drucksache Landeshauptstadt In den Stadtbezirksrat Nord Nr. 15-2026/2026 Anzahl der Anlagen 0 Zu TOP Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer Einwohner*innen-Fragestunde im Stadtbezirksrat Nord Antrag, zu beschließen: 1. Der Stadtbezirksrat Nord führt gem. § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover eine Einwohner*innenfragestunde durch. 2. Die Fragestunde dauert maximal 45 Minuten und wird vor Eintritt in die Sachthemen durchgeführt. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Die Teilnahme an Einwohner*innenfragestunden unterliegt keinen geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten. Ergebnis der Klimawirkungsprüfung Es entstehen keine Auswirkungen auf das Klima. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages Gemäß § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover kann der Stadtbezirksrat Nord die Durchführung einer Einwohner*innenfragestunde beschließen. Er hatte dies in der letzten Wahlperiode beschlossen. Der jetzt konstituierte Bezirksrat muss erneut darüber beschließen, ob diese Fragestunde weiterhin durchgeführt werden soll. 18.62.13 Hannover / 20.10.2026 - 1 -

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