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Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters gemäß § 92 Absatz 1 NKomVG
Sonstiges
| Typ | Sonstiges |
| Gemeinde | Adelebsen |
| Datum | 2026-11-17 |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
FLECKEN ADELEBSEN Adelebsen, 05.10.2026
Der Bürgermeister Az.: -re-
Drucksache Nr. 40/26
Betreff: Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters gemäß § 92 Absatz 1
NKomVG
Beschlussfassung: Ortsräte am
öffentlich
Kategorisierung der Drucksache:
Haushaltsrechtliche Hinweise:
Haushaltsrelevanz: Ja Nein
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
- Produkt 11104
Anschaffungskosten (geplant) €
Nutzungsdauer bei Investitionen Jahre
Folgekosten (Einschätzung) €
Vorlage
Nach der Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates wählt der Ortsrat gem. § 92 NKomVG
in seiner ersten Sitzung unter Leitung des am längsten dem Ortsrat angehörenden anwe-
senden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode den
Ortsbürgermeister/ die Ortsbürgermeisterin; § 61 NKomVG gilt entsprechend.
Vorschlagsberechtigt für die Wahl des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin sind
die Fraktionen, Gruppen oder die einzelnen Mitglieder des Ortsrates. Gewählt werden
kann jedes Mitglied des Ortsrates unabhängig von einem Stimmrecht.
Einschätzung der Klimarelevanz
Klimarelevant Ja Nein
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat wählt mit ..... das Ortsratsmitglied ...................... zum Ortsbürgermeister/ zur
Ortsbürgermeisterin der Ortschaft ........................
gez. Frase
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