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Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters gemäß § 92 Absatz 1 NKomVG

Sonstiges
TypSonstiges
GemeindeAdelebsen
Datum2026-11-17
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FLECKEN ADELEBSEN Adelebsen, 05.10.2026 Der Bürgermeister Az.: -re- Drucksache Nr. 40/26 Betreff: Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters gemäß § 92 Absatz 1 NKomVG Beschlussfassung: Ortsräte am öffentlich Kategorisierung der Drucksache: Haushaltsrechtliche Hinweise: Haushaltsrelevanz: Ja Nein Haushaltsmittel stehen zur Verfügung - Produkt 11104 Anschaffungskosten (geplant) € Nutzungsdauer bei Investitionen Jahre Folgekosten (Einschätzung) € Vorlage Nach der Verpflichtung der Mitglieder des Ortsrates wählt der Ortsrat gem. § 92 NKomVG in seiner ersten Sitzung unter Leitung des am längsten dem Ortsrat angehörenden anwe- senden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode den Ortsbürgermeister/ die Ortsbürgermeisterin; § 61 NKomVG gilt entsprechend. Vorschlagsberechtigt für die Wahl des Ortsbürgermeisters/ der Ortsbürgermeisterin sind die Fraktionen, Gruppen oder die einzelnen Mitglieder des Ortsrates. Gewählt werden kann jedes Mitglied des Ortsrates unabhängig von einem Stimmrecht. Einschätzung der Klimarelevanz Klimarelevant Ja Nein Beschlussvorschlag: Der Ortsrat wählt mit ..... das Ortsratsmitglied ...................... zum Ortsbürgermeister/ zur Ortsbürgermeisterin der Ortschaft ........................ gez. Frase Seite 1 von 1

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